Ich habe im Internet leider nicht viel gefunden ABER:
Sind Gateways erlaubt(genehmigt) oder nur geduldet??????
Kleine Frage !!!
Re: Kleine Frage !!!
Hallo,
ich auch nicht und mehr weiß ich nicht will ich auch nicht.
FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News
23. 09. 2006
Bundesnetzagentur Köln: HF-Gateway nicht zulässig
Die Außenstelle Köln der Bundesnetzagentur (BNetzA) hält den Betrieb von CB-Funk-HF-Gateways offensichlich für nicht zulässig.
Im April 2006 ordnete die Behörde die Außerbetriebnahme eines HF-Gateways an, das von einem CB-Funker im Großraum Köln betrieben wurde. Anlass waren angebliche "erhebliche elektromagnetische Störungen", die von der Anlage ausgegangen sein sollen.
Die Bundesnetzagentur warf dem CB-Funker vor, er habe seine Anlage "in der Betriebsart 'Sprache via Internet (VoIP)' betrieben". Diese "Betriebsart" - so die Behörde - sei "aufgrund der Allgemeinzuteilung für den CB-Funk nicht zulässig." Die Funkanlage dürfe deshalb in dieser Form nicht betrieben worden.
Dem Funker wurden die Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung des Falles auferlegt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde nicht eingeleitet.
Die Rechtsauslegung der BNetzA-Außenstelle Köln ist nach Ansicht eines Fachmanns für Telekommunikationsrecht durchaus angreifbar. Im vorliegenden Fall konnten keine rechtlichen Maßnahmen gegen die Behörde ergriffen werden, weil die Widerspruchsfristen bereits abgelaufen war.
- wolf -
© FUNKMAGAZIN
http://www.funkmagazin.de
Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
Gruß vom Forenchaot
ich auch nicht und mehr weiß ich nicht will ich auch nicht.
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Hobbyfunk-News
23. 09. 2006
Bundesnetzagentur Köln: HF-Gateway nicht zulässig
Die Außenstelle Köln der Bundesnetzagentur (BNetzA) hält den Betrieb von CB-Funk-HF-Gateways offensichlich für nicht zulässig.
Im April 2006 ordnete die Behörde die Außerbetriebnahme eines HF-Gateways an, das von einem CB-Funker im Großraum Köln betrieben wurde. Anlass waren angebliche "erhebliche elektromagnetische Störungen", die von der Anlage ausgegangen sein sollen.
Die Bundesnetzagentur warf dem CB-Funker vor, er habe seine Anlage "in der Betriebsart 'Sprache via Internet (VoIP)' betrieben". Diese "Betriebsart" - so die Behörde - sei "aufgrund der Allgemeinzuteilung für den CB-Funk nicht zulässig." Die Funkanlage dürfe deshalb in dieser Form nicht betrieben worden.
Dem Funker wurden die Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung des Falles auferlegt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde nicht eingeleitet.
Die Rechtsauslegung der BNetzA-Außenstelle Köln ist nach Ansicht eines Fachmanns für Telekommunikationsrecht durchaus angreifbar. Im vorliegenden Fall konnten keine rechtlichen Maßnahmen gegen die Behörde ergriffen werden, weil die Widerspruchsfristen bereits abgelaufen war.
- wolf -
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Re: Kleine Frage !!!
Alles Schnee von Vorgestern
Die Kanäle 11, 21, 51, 61sind auf CB-erlaubt
73 Kalle DMS200
Mitbetreiber von http://www.freiesfunknetz.de
Serveradresse:voice.freiesfunknetz.de
Die Kanäle 11, 21, 51, 61sind auf CB-erlaubt
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73 Karlheinz * Sportfunkteam Main Spessart e.V. * http://www.funkclub.de
- Badewanne
- Santiago 9
- Beiträge: 1135
- Registriert: So 6. Jul 2008, 06:10
- Standort in der Userkarte: Staudach-Egerndach
- Wohnort: am Chiemsee
Re: Kleine Frage !!!
Seit dem 16.01.08 sind es die Kanäle:
11 29 34 39 61 71 80
mvfG
Badewanne
11 29 34 39 61 71 80
mvfG
Badewanne
Die Handy-Abzocke ist mir einerlei, CB-Funk ist gebührenfrei
Re: Kleine Frage !!!
Ich persönlich dulde sie nur, motzen bringt ja nix