Standortbescheinigung
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apnier
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Standortbescheinigung
Hat egentlich schon jemand eine Standortbescheinigung für CB Funk beantragt, da ja SSB 12W macht und lt. BNetzA auch CBFunk eine Standortbescheinigung braucht. Müssen wir das machen ? Wird das geduldet. Wer hat Erfahrung damit oder weiss was näheres.
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Questor
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Re: Standortbescheinigung
Soweit ich weiß, wird dir das bei Kauf/Bestellung nirgends erklärt/übermittelt.
Also, woher willst du es wissen?
Nehmen wir mal an: Du hast vor ca. 40 Jahren mal CB-Funk betrieben und hast jetzt im Internet
bei einem Fachhändler zufällig ein schönes Gerät, vielleicht noch mit SSB entdeckt, und bestellst
dir das.
Es wird geliefert, du packst es aus und nimmst es in Betrieb, Vorkenntnisse sind ja vorhanden.
Wie zum Geier kommst du auf den Trichter, irgendetwas bescheinigen zu müssen?
Viel Spaß beim gemeinsamen Hobby.
Also, woher willst du es wissen?
Nehmen wir mal an: Du hast vor ca. 40 Jahren mal CB-Funk betrieben und hast jetzt im Internet
bei einem Fachhändler zufällig ein schönes Gerät, vielleicht noch mit SSB entdeckt, und bestellst
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Es wird geliefert, du packst es aus und nimmst es in Betrieb, Vorkenntnisse sind ja vorhanden.
Wie zum Geier kommst du auf den Trichter, irgendetwas bescheinigen zu müssen?
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apnier
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Re: Standortbescheinigung
Weil es eine Vorschrift gibt das ab 10W sowas gebraucht wird lt. BNetzA. Für ortsfeste CB-Funkanlagen ist laut Bundesnetzagentur (BNetzA) ab einer Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP eine kostenpflichtige Standortbescheinigung (StoB) nach der BEMFV erforderlich. Mobile oder portable Geräte sind davon ausgenommen. Hat man die nicht ist das eine OWI
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Juliett Sierra
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Re: Standortbescheinigung
Soweit ich das weiß, wird der Verstoß gegen diese Vorschrift geduldet, bzw. es ist offensichtlich, dass es geduldet wird.apnier hat geschrieben: Mo 25. Mai 2026, 10:14 Hat egentlich schon jemand eine Standortbescheinigung für CB Funk beantragt, da ja SSB 12W macht und lt. BNetzA auch CBFunk eine Standortbescheinigung braucht. Müssen wir das machen ? Wird das geduldet. Wer hat Erfahrung damit oder weiss was näheres.
Angesichts diverser anderer Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften beim CB Funk, die am laufenden Band begangen werden, dürfte dieser Verstoß wahrscheinlich auch das kleinste Problem darstellen.
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Goldi 01
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Re: Standortbescheinigung
Moin
Das Gerät macht 12 Watt.Es ist aber die abgestrahlte Leistung an der Antenne gemeint.Da durch Kabel und Stecker Verluste da sind, sind die 10 Watt nur so minimal überschritten, das es in eine Toleranz fällt.
73 vom Goldi 01
Das Gerät macht 12 Watt.Es ist aber die abgestrahlte Leistung an der Antenne gemeint.Da durch Kabel und Stecker Verluste da sind, sind die 10 Watt nur so minimal überschritten, das es in eine Toleranz fällt.
73 vom Goldi 01
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JGM10
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Re: Standortbescheinigung
Für CB braucht man keine Standortbescheinigung. Es gibt aber die Möglichkeit einer Selbsterklärung.
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Fuechsefan
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Re: Standortbescheinigung
Es ist genau andersrumJGM10 hat geschrieben: Mo 25. Mai 2026, 12:51 Für CB braucht man keine Standortbescheinigung. Es gibt aber die Möglichkeit einer Selbsterklärung.
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Juliett Sierra
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Re: Standortbescheinigung
Wenn du bspw. für die Stationsantenne eine Blizzard 2700 mit bis zu 3,6 dBi Gewinn verwendest, dazu dann noch ein Kabel mit sehr wenig Verlusten, dann stimmt deine Rechnung vorn und hinten nicht mehr - dann bist du ganz schnell bei über 20 Watt Abstrahlung an der Antenne.Goldi 01 hat geschrieben: Mo 25. Mai 2026, 12:43Das Gerät macht 12 Watt.Es ist aber die abgestrahlte Leistung an der Antenne gemeint.Da durch Kabel und Stecker Verluste da sind, sind die 10 Watt nur so minimal überschritten, das es in eine Toleranz fällt.
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apnier
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Re: Standortbescheinigung
Wenn ich das richtig verstehe ist es egal was an der Antenne gemessen wird. Im CB-Funk sind 12 Watt SSB (PEP) in Deutschland gesetzlich am Gerät (Ausgangsleistung) erlaubt. Maßgeblich ist die maximal zulässige Sendeleistung direkt am Antennenausgang des Funkgeräts. Ab 10W braucht man diese Standortbescheinigung. Also wenn mit Gewinn der Antenne oben 18W rauskommen sollte das doch rechtens sein ?
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Arco-Express
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Re: Standortbescheinigung
Hallo!
Das ganze Gerede hier gilt doch auch nur, wenn eine Ortsfeste Funkanlage verwendet wird wie z.B. eine CB Feststation, die Ihren Strom aus der ortsfesten Stromsteckdose über einen integrierten Transformator bezieht.
13 Radio Donau
Robert
Das ganze Gerede hier gilt doch auch nur, wenn eine Ortsfeste Funkanlage verwendet wird wie z.B. eine CB Feststation, die Ihren Strom aus der ortsfesten Stromsteckdose über einen integrierten Transformator bezieht.
73 vom Arco-Express aka Rolliopavon apnier » Mo 25. Mai 2026, 11:02
Weil es eine Vorschrift gibt das ab 10W sowas gebraucht wird lt. BNetzA. Für ortsfeste CB-Funkanlagen ist laut Bundesnetzagentur (BNetzA) ab einer Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP eine kostenpflichtige Standortbescheinigung (StoB) nach der BEMFV erforderlich. Mobile oder portable Geräte sind davon ausgenommen. Hat man die nicht ist das eine OWI
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…über die große Boomerang erreichbar
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apnier
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Re: Standortbescheinigung
auch Mobil Geräte die als feste Station betrieben werden sind davon betroffen nicht nur Heimstationen so die Definition der BNetzA. Gibt es den jemanden der eine Bescheinigung hat.
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AiNuK
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Re: Standortbescheinigung
Wo hast Du denn das her? Eine ortsfeste Funkanlage ist eine Funkanlage, die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebs nicht den Standort wechselt; sie bleibt also an einem festen Ort installiert.Arco-Express hat geschrieben: Mo 25. Mai 2026, 16:58 Das ganze Gerede hier gilt doch auch nur, wenn eine Ortsfeste Funkanlage verwendet wird wie z.B. eine CB Feststation, die Ihren Strom aus der ortsfesten Stromsteckdose über einen integrierten Transformator bezieht.
Auch das ist falsch. Hat deine Ortsfeste Funkanlage eine Strahlungsleistung > 10 W EIRP, dann ist ist eine kostenpflichtige Standortbescheinigung fällig. Eine Selbsterklärung gibt es im CB Funk nicht, sondern nur im Amateurfunk.JGM10 hat geschrieben: Mo 25. Mai 2026, 12:51 Für CB braucht man keine Standortbescheinigung. Es gibt aber die Möglichkeit einer Selbsterklärung.
Relaisbetrieb im Freenet Frequenzband wurde auch geduldet!Juliett Sierra hat geschrieben: Mo 25. Mai 2026, 11:22 Soweit ich das weiß, wird der Verstoß gegen diese Vorschrift geduldet, bzw. es ist offensichtlich, dass es geduldet wird.
Das steht bitte wo?Goldi 01 hat geschrieben: Mo 25. Mai 2026, 12:43 Das Gerät macht 12 Watt.Es ist aber die abgestrahlte Leistung an der Antenne gemeint.Da durch Kabel und Stecker Verluste da sind, sind die 10 Watt nur so minimal überschritten, das es in eine Toleranz fällt.
vy 73 de Jürgen (WARC IG | AiNuK - Amateurfunk in Not- und Katastrophenfällen - DR4SEK)
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Juliett Sierra
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Re: Standortbescheinigung
In der sogenannten "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV)" wird unter § 2 Begriffsbestimmungen eine sogenannte "ortsfeste Funkanlage" nicht über einen integrierten Transformator im Funkgerät definiert, sondern folgendermaßen:Arco-Express hat geschrieben: Mo 25. Mai 2026, 16:58 Hallo!
Das ganze Gerede hier gilt doch auch nur, wenn eine Ortsfeste Funkanlage verwendet wird wie z.B. eine CB Feststation, die Ihren Strom aus der ortsfesten Stromsteckdose über einen integrierten Transformator bezieht.
"Im Sinne dieser Verordnung
1.
ist eine ortsfeste Funkanlage
eine Funkanlage im Sinne des § 2 Nr. 3 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen einschließlich Radaranlagen, die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebes keine Ortsveränderung erfährt ..."
https://www.gesetze-im-internet.de/bemfv/__2.html
Nochmal: so einige CB Funker wären also eigentlich verpflichtet, eine kostenpflichtige Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen, weil die äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP) ihrer Funkanlage an der Stationsantenne 10 Watt (deutlich) übersteigt.
Eigentlich ....
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AiNuK
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Re: Standortbescheinigung
Tatsächlich könnte es einige CB Funker unter bestimmten Bedingungen treffen. Die Standortbescheinigung braucht die BNetzA um festzustellen, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Meiner Meinung nach stellt die BNetzA die Standortbescheinigung nicht aus und kann dort auch nicht beantragt werden.Juliett Sierra hat geschrieben: Mo 25. Mai 2026, 17:35 Nochmal: so einige CB Funker wären also eigentlich verpflichtet, eine kostenpflichtige Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen, weil die äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP) ihrer Funkanlage an der Stationsantenne 10 Watt (deutlich) übersteigt.
Eigentlich ....
ERGÄNZUNG
Doch, die SOB muss bei der BNetzA beantragt werden.
Zuletzt geändert von AiNuK am Mo 25. Mai 2026, 17:59, insgesamt 1-mal geändert.
vy 73 de Jürgen (WARC IG | AiNuK - Amateurfunk in Not- und Katastrophenfällen - DR4SEK)
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Re: Standortbescheinigung
Hat den jemand eine oder schonmal sowas beantragt ??
