Wo steht das? Im § 5 nicht.Kahlkopfadler hat geschrieben: Mo 22. Dez 2025, 14:12Im Not und Katastrophenfall "darf" die Frequenzen jeder nutzen.Balun der Bär hat geschrieben: Mo 22. Dez 2025, 13:12 die aber wiederum Dritte nicht benutzen dürfen.
Notfunk
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Balun der Bär
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Re: Notfunk
S9 ist ein Meßwert, keine Qualifikation.
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AiNuK
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Re: Notfunk
Die Formulierung "... für und an Dritte ..." stammt vermutlich aus einer Zeit, wo die Regulierungsbehörde (damals die Post) Bedenken hatte, irgendein cleverer Funkamateur könnte ja auf die Idee kommen, den Amateurfunkdienst als "Telekommunikationsdienst" und somit als Konkurrenz zum Telefon zu missbrauchen. Eine ähnliche Regelung gab es auch im CB-Funk, als Anfangs die Kommunikation unter "Heimstationen" verboten war.
Man muss den § 5 Abs. 5 AfuG, der aus drei Sätzen besteht, richtig lesen.
(Satz 1) Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln. [Logisch]
(Satz 2) Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln. [Regel]
(Satz 3) Satz 2 gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen. [Ausnahme von der Regel]
Viele Begriffe, die im § 5 AFuG verwendet werden, sind zudem im § 2 AFuG definiert!
Man muss den § 5 Abs. 5 AfuG, der aus drei Sätzen besteht, richtig lesen.
(Satz 1) Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln. [Logisch]
(Satz 2) Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln. [Regel]
(Satz 3) Satz 2 gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen. [Ausnahme von der Regel]
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Re: Notfunk
Das ist schon klar. Aber dann gibt es noch den Absatz 3:AiNuK hat geschrieben: Mo 22. Dez 2025, 14:53 Die Formulierung "... für und an Dritte ..." stammt aus einer Zeit, wo die Regulierungsbehörde (damals die Post) Bedenken hatte, irgendein cleverer Funkamateur könnte ja auf die Idee kommen, den Amateurfunkdienst als "Telekommunikationsdienst" und somit als Konkurrenz zum Telefon zu missbrauchen. Eine ähnliche Regelung gab es auch im CB-Funk, als Anfangs die Kommunikation unter "Heimstationen" verboten war.
Man muss den § 5 Abs. 5 AfuG, der aus drei Sätzen besteht, richtig lesen.
(Satz 1) Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln. [Logisch]
(Satz 2) Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln. [Regel]
(Satz 3) Satz 2 gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen. [Ausnahme von der Regel]
Viele Begriffe, die im § 5 AFuG verwendet werden, sind zudem im § 2 AFuG definiert!
"Der Funkamateur darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den in § 3 Abs. 5 genannten Frequenzen senden."
Keine Rede davon, daß dieser Absatz 3 in Not- und Katastrophenfällen nicht gilt. Nur dieser Satz 2 mit den Nachrichten an Dritte ist ausgesetzt.
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Re: Notfunk
Wenn beim THW ein FA mit seiner AFuSt sitzt und zudem noch ein DR Rufzeichen benutzt, dann dürfen andere FA Nachrichten für und an Dritte (... in diesem Fall das THW ...) über den Amateurfunkdienst im Not- und Katastrophenfall sehr wohl übermitteln! Deshalb wurden die DR Rufzeichen generiert.Balun der Bär hat geschrieben: Mo 22. Dez 2025, 14:14 Der FA darf also nicht direkt mit z. B. dem THW kommunizieren, weil keiner der beiden dafür eine Zulassung hat? Bzw. dafür müssen sie dann CB-Funk nutzen?
Zuletzt geändert von AiNuK am Mo 22. Dez 2025, 15:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Notfunk
Richtig!Balun der Bär hat geschrieben: Mo 22. Dez 2025, 15:00 Das ist schon klar. Aber dann gibt es noch den Absatz 3:
"Der Funkamateur darf mit seiner Amateurfunkstelle nur auf den in § 3 Abs. 5 genannten Frequenzen senden."
Keine Rede davon, daß dieser Absatz 3 in Not- und Katastrophenfällen nicht gilt. Nur dieser Satz 2 mit den Nachrichten an Dritte ist ausgesetzt.
Diese Regelungen in Not- und Katastrophenfällen haben ihren Ursprung in der Titanic Katastrophe. Da muss es wohl zwischen Berufs- und Amateurfunkern verschiedene "Missverständnisse" gegeben haben. Deshalb hat man später die beiden Bereiche im Not- und Katastrophenfall strikt voneinander getrennt.
"Mit dem Kapitel Katastrophenvorsorge sprengte ich auf den ersten Blick das Thema dieser Website. Allerdings war die Geburtsurkunde des Amateurfunks die Folge einer Katastrophe – dem Untergang der Titanic: In den USA war das Funkwesen zu der Zeit völlig ungeregelt, was damals zu einem riesigen Durcheinander im Äther führte. Deshalb unterschied man in den USA zwischen privatem und offiziellem Funkverkehr und wies unterschiedlichen Funkdiensten unterschiedliche Frequenzbereiche zu."
Quelle: https://www.dl4no.de/index.htm
Zuletzt geändert von AiNuK am Mo 22. Dez 2025, 15:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Notfunk
Auch richtig! Dann braucht man wohl im Notfall mehrere Funkamateure. Einer reicht nicht. Funkamateure kann man also eigentlich nie genug haben.AiNuK hat geschrieben: Mo 22. Dez 2025, 15:04
Wenn beim THW ein FA mit seiner AFuSt sitzt und zudem noch ein DR Rufzeichen benutzt, dann dürfen andere FA Nachrichten für und an Dritte (... in diesem Fall das THW ...) über den Amateurfunkdienst im Not- und Katastrophenfall sehr wohl übermitteln! Deshalb wurden die DR Rufzeichen generiert.
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Re: Notfunk
Das Ganze hier könnte man auch im Notfunk behandeln....nur so eine Idee 
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Re: Notfunk
Dafür gibt es doch die Ignoreliste.Kahlkopfadler hat geschrieben: Mo 22. Dez 2025, 14:10ZustimmungTH442 hat geschrieben: Mo 22. Dez 2025, 02:11 Dieses gebashe von immer den selben Leuten macht jeden Threat zum Thema Notfunk kaputt.
