Verlust der Amateurfunk-Lizenz
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- Santiago 0
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Verlust der Amateurfunk-Lizenz
Hallo liebe Forenmitglieder. Ich habe irgendwo im Forum gelesen dass man seine Amateurfunk-Lizenz verliert wenn man diese über 10 Jahre nicht nutzt. Kann mir jemand sagen wo im Gesetzesdschungel ich diese Regelung finde? Ich habe die alte B-Lizenz und mir wurde gesagt, diese sei lebenslang gültig. vy 73 Max
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- Santiago 9+15
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Re: Verlust der Amateurfunk-Lizenz
Wer sollte das denn überprüfen ob jemand seine Linzenz nutzt oder nicht. Und natürlich hast du die ab und an benutzt.
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- Santiago 8
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Re: Verlust der Amateurfunk-Lizenz
Hallo
Vorausgesetzt die BNA Beiträge wurden immer bezahlt ist die Pappe gültig .
Wenn nicht ist die hinfällig und muss irgend wann neu beantragt werden .
Ob die nach 10 Jahren wieder erteilt wird ist mir nicht bekannt wird aber nach
einem Telefonat mit der BNA zu klären sein!
73
Jürgen
Vorausgesetzt die BNA Beiträge wurden immer bezahlt ist die Pappe gültig .
Wenn nicht ist die hinfällig und muss irgend wann neu beantragt werden .
Ob die nach 10 Jahren wieder erteilt wird ist mir nicht bekannt wird aber nach
einem Telefonat mit der BNA zu klären sein!
73
Jürgen
QRV aus dem Womob oder dem Ferienhaus, QRP bevorzugt. Jugendarbeit in Sachen E-Technik -
Kommunikationstechnik seit über 35 Jahren
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- Santiago 0
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Re: Verlust der Amateurfunk-Lizenz
@Jupp, natürlich wissen die das, denn wenn du kein Rufzeichen beantragt hast, bist du auch nicht QRV.
@Jürgen - darum geht es ja gerade. Ich hätte gerne gewußt, wo man diese Regelungen nachlesen kann oder wie du darauf kommst, dass man die Lizenz nach 10 Jahren verliert? Das muss ja dann auch irgendwo schriftlich festgehalten sein? Ich kann jedenfalls im AFU Gesetz und den Verordnungen nichts dazu finden.
@Jürgen - darum geht es ja gerade. Ich hätte gerne gewußt, wo man diese Regelungen nachlesen kann oder wie du darauf kommst, dass man die Lizenz nach 10 Jahren verliert? Das muss ja dann auch irgendwo schriftlich festgehalten sein? Ich kann jedenfalls im AFU Gesetz und den Verordnungen nichts dazu finden.
Re: Verlust der Amateurfunk-Lizenz
Hallo Max,
ich wünsche dir ein frohes neues Jahr.
Wie Jürgen schon schreibt, gibt es eigentlich nur zwei Gründe, die Lizenz zu verlieren:
Erstens: Die jährlich anfallenden Gebühren für die Frequenznutzung und die Rufzeichenzuteilung wurden nicht bezahlt.
Zweitens: Umgezogen und die neue Adresse der BNA nicht gemeldet.
Beides führt in beiden fällen Zum Verfall der Lizenz. aber ob man über die Jahre mal mehr oder weniger funkt, ist gänzlich irrelevant. Du kannst ja einfach mal bei der Bundesnetzagentur schauen, ob dein Rufzeichen noch entsprechend zugeteilt ist.
bst 73
Holger
ich wünsche dir ein frohes neues Jahr.
Wie Jürgen schon schreibt, gibt es eigentlich nur zwei Gründe, die Lizenz zu verlieren:
Erstens: Die jährlich anfallenden Gebühren für die Frequenznutzung und die Rufzeichenzuteilung wurden nicht bezahlt.
Zweitens: Umgezogen und die neue Adresse der BNA nicht gemeldet.
Beides führt in beiden fällen Zum Verfall der Lizenz. aber ob man über die Jahre mal mehr oder weniger funkt, ist gänzlich irrelevant. Du kannst ja einfach mal bei der Bundesnetzagentur schauen, ob dein Rufzeichen noch entsprechend zugeteilt ist.
bst 73
Holger
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Re: Verlust der Amateurfunk-Lizenz
Wenn ein Rufzeichen zurückgegeben wird oder keine Beiträge mehr entrichtet werden wird diese nach 1 Jahr Ruhezeit wieder
frei zur Vergabe an andere. Bis zu 10 Jahren konnte das damals nach alten Regeln neu ausgestellt werden. Heute gibt es eine
Prüfbescheinigung und ich kann zu jeder Zeit ein neues Call beantragen (unter Vorlage dieser Bescheinigung oder der alten Urkunde).
Hast Du Dein Call nicht zurückgegeben und die Beiträge weiter gezahlt bleibt das Rufzeichen aktiv. Habe ich bspw. so gemacht
und nach 16 Jahren einfach wieder angefangen weil das Call immer das Meine geblieben ist. Ob es noch aktiv und auf Dich
ausgestellt ist findet man bei der Rufzeichenabfrage der BNetzA heraus unter:
https://ans.bundesnetzagentur.de/amateu ... ichen.aspx
Wenn nicht mit der BNetzA in Dortmund (zuständig für AFu) Kontakt aufnehmen und Anfragen. Ist nichts mehr vorhanden bei
Dir einfach mit dem alten Rufzeichen anfragen und dem etwaigen Prüfungsdatum wie "Mai 1999" oder sowas.
frei zur Vergabe an andere. Bis zu 10 Jahren konnte das damals nach alten Regeln neu ausgestellt werden. Heute gibt es eine
Prüfbescheinigung und ich kann zu jeder Zeit ein neues Call beantragen (unter Vorlage dieser Bescheinigung oder der alten Urkunde).
Hast Du Dein Call nicht zurückgegeben und die Beiträge weiter gezahlt bleibt das Rufzeichen aktiv. Habe ich bspw. so gemacht
und nach 16 Jahren einfach wieder angefangen weil das Call immer das Meine geblieben ist. Ob es noch aktiv und auf Dich
ausgestellt ist findet man bei der Rufzeichenabfrage der BNetzA heraus unter:
https://ans.bundesnetzagentur.de/amateu ... ichen.aspx
Wenn nicht mit der BNetzA in Dortmund (zuständig für AFu) Kontakt aufnehmen und Anfragen. Ist nichts mehr vorhanden bei
Dir einfach mit dem alten Rufzeichen anfragen und dem etwaigen Prüfungsdatum wie "Mai 1999" oder sowas.
73´s, Jürgen.
2 x G90, 1 x ALT-512, 1 x TS790E. 50m Endgespeist, 4-Ele. Logperiodic 2m/70 cm, Duoband Moxon 50/70 MHz,
Diamond X30 2m/70 cm, HF-P1 + 5,6m Teleskop für draußen + 3 x EREMIT 18 AH LiFePo4.
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Diamond X30 2m/70 cm, HF-P1 + 5,6m Teleskop für draußen + 3 x EREMIT 18 AH LiFePo4.
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- Santiago 2
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Re: Verlust der Amateurfunk-Lizenz
Man muss zwischen Lizenz und Rufzeichen unterscheiden.
Die Lizenz ist die Befähigung zur Erlangung eines Rufzeichens. Da die Lizenz wird vergleichbar eines Bildungsabschlusses erworben wurde und auch kein 'Ablaufdatum' hat, läuft diese auch nicht aus, wenn sie nicht genutzt wird.
Beim Rufzeichen sieht die Sache anders aus, da dieses auf Basis der Lizenz beantragt und zugeteilt wird. Das Rufzeichen ist im Gegensatz zur Lizenz auch mit laufenden Kosten verbunden. Nichtzahlung oder Missbrauch kann zum Einzug des Rufzeichens führen.
Die Nutzung ist in keinem Fall überprüfbar und kann damit auch nicht zur Basis für eine behördliche Handlung werden. Im Übrigen wird mit der Lizenz auch die CEPT bzw ECC ausgegeben, mit der außerhalb Deutschlands eine Lizenz beantragt werden kann. Auch hier gibt es keinen Beantragungszwang oder ein Ablaufdatum. Von reinen Gast Lizenzen mal abgesehen.
Die Lizenz ist die Befähigung zur Erlangung eines Rufzeichens. Da die Lizenz wird vergleichbar eines Bildungsabschlusses erworben wurde und auch kein 'Ablaufdatum' hat, läuft diese auch nicht aus, wenn sie nicht genutzt wird.
Beim Rufzeichen sieht die Sache anders aus, da dieses auf Basis der Lizenz beantragt und zugeteilt wird. Das Rufzeichen ist im Gegensatz zur Lizenz auch mit laufenden Kosten verbunden. Nichtzahlung oder Missbrauch kann zum Einzug des Rufzeichens führen.
Die Nutzung ist in keinem Fall überprüfbar und kann damit auch nicht zur Basis für eine behördliche Handlung werden. Im Übrigen wird mit der Lizenz auch die CEPT bzw ECC ausgegeben, mit der außerhalb Deutschlands eine Lizenz beantragt werden kann. Auch hier gibt es keinen Beantragungszwang oder ein Ablaufdatum. Von reinen Gast Lizenzen mal abgesehen.
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- Santiago 0
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Re: Verlust der Amateurfunk-Lizenz
herzlichen Dank für die Wünsche Holger, das wünsche ich Dir auch. Du schreibst auch nur, dass es so und so gehandhabt wird, nicht aber wo das steht. Was meinst du mit "Verfall der Lizenz"? Wenn Du damit die Rufzeichenzuteilung meinst, gehe ich mit. Nicht aber, dass dann die Sende- und Empfangsgenehmigung an sich entzogen wird und neu zu machen wäre, denn diese gilt, wie bereits gesagt, unbefristet. Da muss man meiner Meinung nach unterscheiden. In diesem Beitrag suche ich amtliche Quellen für die betreffenden Regelungen. Wäre super, wenn jemand wüßte wo das steht.
@tuberix
danke, genau das hatte ich auch gemeint. In diversen Foren wird nämlich behauptet, die Lizenz würde nach 10 Jahren verfallen und müsse ganz neu erworben werden. Das mal klarzustellen, war meine Absicht, wobei ich aber immer noch eine Quelle dafür suche.
vy 73 Max
@tuberix
danke, genau das hatte ich auch gemeint. In diversen Foren wird nämlich behauptet, die Lizenz würde nach 10 Jahren verfallen und müsse ganz neu erworben werden. Das mal klarzustellen, war meine Absicht, wobei ich aber immer noch eine Quelle dafür suche.
vy 73 Max
- lonee
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Re: Verlust der Amateurfunk-Lizenz
Nö, nicht solange ander alten Adresse noch Funkbetrieb stattfinden könnte.
In meinem Fall waren das mehre Jahre; ein Haus weiter gezogen, aber weiterhin die Antennen nebenan genutzt...
Welche Adresse zählt nun?
Übrigens kann man mittlerweile wohl auch "sein Rufzeichen ruhen lassen".
D.h. es wird zunächst nicht neu vergeben, auch wenn man gerade keine Gebühren entrichtet.
Ansonsen, wie immer in Dl; zahlste nicht-> darfste nicht!
Gruß,
André
André
Re: Verlust der Amateurfunk-Lizenz
Guten Abend André,
Deine Aussage "Nö, nicht solange ander alten Adresse noch Funkbetrieb stattfinden könnte." ist nicht richtig.
Sobald der Hauptwohnsitz verlagert wird, ohne dass das der Bundesnetzagentur mitgeteilt wird, erhält man eine Mahnung mit dem Verweis des Entzuges der Lizenz.
War darüber auch sehr überrascht. Bei einem Umzug vergaß ich einfach Die neue Adresse auch der Bundesnetzagentur zu melden, obwohl der Stanort der Sendeanlage, der Garten meiner Eltern, für die Sendeanlage eingetragen war. Nach kurzer Zeit kam die erste Abmahnung mit Androhung des Verlustes der Lizenz direkt von der Bundesnetzagentur.
Das ist ja auch mehr als nachvollziehbar, denn man muss ja durchweg postalisch erreichbar sein.
Ich kann mal schauen, ob ich das Schreiben noch irgendwo finde und ob da auf den entsprechenden Gesetzestext verwiesen wird.
Bst 73
Holger
Deine Aussage "Nö, nicht solange ander alten Adresse noch Funkbetrieb stattfinden könnte." ist nicht richtig.
Sobald der Hauptwohnsitz verlagert wird, ohne dass das der Bundesnetzagentur mitgeteilt wird, erhält man eine Mahnung mit dem Verweis des Entzuges der Lizenz.
War darüber auch sehr überrascht. Bei einem Umzug vergaß ich einfach Die neue Adresse auch der Bundesnetzagentur zu melden, obwohl der Stanort der Sendeanlage, der Garten meiner Eltern, für die Sendeanlage eingetragen war. Nach kurzer Zeit kam die erste Abmahnung mit Androhung des Verlustes der Lizenz direkt von der Bundesnetzagentur.
Das ist ja auch mehr als nachvollziehbar, denn man muss ja durchweg postalisch erreichbar sein.
Ich kann mal schauen, ob ich das Schreiben noch irgendwo finde und ob da auf den entsprechenden Gesetzestext verwiesen wird.
Bst 73
Holger
- lonee
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Re: Verlust der Amateurfunk-Lizenz
Hallo Holger,..
Ich habe von meinen Erfahrungen geschrieben.
Möglicherweise hat man seitens der Behörde da kein Problem gesehen, weil beide Häuser nebeneinander stehen und im Familienbesitz sind.
Eigentlich hätte ich dann Post bekommen müssen...
Ich habe von meinen Erfahrungen geschrieben.
Möglicherweise hat man seitens der Behörde da kein Problem gesehen, weil beide Häuser nebeneinander stehen und im Familienbesitz sind.
Eigentlich hätte ich dann Post bekommen müssen...
Gruß,
André
André
- Funkvogel
- Santiago 2
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Re: Verlust der Amateurfunk-Lizenz
Ernst wird es wenn die Beitragsbescheide nicht mehr zugestellt werden können. War bei mir vor Jahren so.
Die BNetzA hat aber meine aktuelle Adresse in Erfahrung gebracht und mir einen freundlich-bestimmten Brief geschickt.
Ich sollte unverzüglich meine Lizenzurkunde einschicken, damit mir eine neue, mit der richtigen Adresse, ausgestellt werden kann. Habe ich gemacht und innerhalb weniger Tage kam die neue Urkunde. Die alte auch, allerdings ungültig gestempelt.
Die BNetzA hat aber meine aktuelle Adresse in Erfahrung gebracht und mir einen freundlich-bestimmten Brief geschickt.
Ich sollte unverzüglich meine Lizenzurkunde einschicken, damit mir eine neue, mit der richtigen Adresse, ausgestellt werden kann. Habe ich gemacht und innerhalb weniger Tage kam die neue Urkunde. Die alte auch, allerdings ungültig gestempelt.
vy 73s
Michael DG2EBK
JO31GG
Michael DG2EBK
JO31GG
Re: Verlust der Amateurfunk-Lizenz
Nichts für ungut und nicht böse sein. Ich schau mal, ob ich das Schreiben noch finde. Dann poste ich es mal hier rein. War damals, vor rund 6 Jahren, ganz schön erschrocken.
Bst 73
Holger
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- Santiago 2
- Beiträge: 92
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Re: Verlust der Amateurfunk-Lizenz
Das Ist hinsichtlich der Rufzeichen-Urkunde, dem DIN A6 Zettel richtig und dieser hat auch eine zeitlich begrenzte Gültigkeit.
Aber auf der Lizenz-Urkunde DIN A4 Blatt, das zur Beantragung einer Rufzeichen-Urkunde dient steht überhaupt keine Adresse. Dort steht nur der Name und das Geburtsdatum!
Die Lizenz-Urkunde gilt auch lebenslang und verursacht keine Kosten.
Außerdem wird die Rufzeichen - Urkunde nur benötigt, wenn man in DE von einem Hauptwohnsitz aus Funkbetrieb machen möchte - Teilnahme am Amateurfunk als Deutscher in Deutschland!
Funkamateur wird man aber mit dem Erhalt der Lizenz-Urkunde und ohne dass man aktiv am Funkverkehr der Funkamateure teilnimmt (bzw. nehmen darf). Ähnlich verhält es sich, wenn man DE dauerhaft verlässt und seine Rufzeichen-Urkunde/ Rufzeichen zurück gibt und diese Urkunde in einem anderen Land beantragt. Die in DE erworbene Lizenz - Urkunde bleibt weiterhin gültig und dient dann im anderen Land als Grundlage für die Erstellung einer Rufzeichen-Urkunde.
Aber auf der Lizenz-Urkunde DIN A4 Blatt, das zur Beantragung einer Rufzeichen-Urkunde dient steht überhaupt keine Adresse. Dort steht nur der Name und das Geburtsdatum!
Die Lizenz-Urkunde gilt auch lebenslang und verursacht keine Kosten.
Außerdem wird die Rufzeichen - Urkunde nur benötigt, wenn man in DE von einem Hauptwohnsitz aus Funkbetrieb machen möchte - Teilnahme am Amateurfunk als Deutscher in Deutschland!
Funkamateur wird man aber mit dem Erhalt der Lizenz-Urkunde und ohne dass man aktiv am Funkverkehr der Funkamateure teilnimmt (bzw. nehmen darf). Ähnlich verhält es sich, wenn man DE dauerhaft verlässt und seine Rufzeichen-Urkunde/ Rufzeichen zurück gibt und diese Urkunde in einem anderen Land beantragt. Die in DE erworbene Lizenz - Urkunde bleibt weiterhin gültig und dient dann im anderen Land als Grundlage für die Erstellung einer Rufzeichen-Urkunde.
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- Santiago 1
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- Registriert: Fr 11. Sep 2020, 07:44
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Re: Verlust der Amateurfunk-Lizenz
Allegra
Die 10Jahres Frist ist mir nur bei den Amerikanischen Kollegen bekannt, dort muss sie immer wieder verlängert werden.
Ich habe meinen Kurs und Prüfung in der Schweiz zusammen mit einem Amerikanischen Kollegen absolviert bei dem die Lizenz in US ausgelaufen war weil er sie nach seiner Auswanderung in die Schweiz nicht verlängert hatte. Somit konnte er beim BAKOM kein Rufzeichen beantragen bzw. seine Lizenz auf die Schweiz umschreiben und musst darum alle nochmals von vorne machen.
Wir in EU kennen bislang eine solche Frist nicht.
Die 10Jahres Frist ist mir nur bei den Amerikanischen Kollegen bekannt, dort muss sie immer wieder verlängert werden.
Ich habe meinen Kurs und Prüfung in der Schweiz zusammen mit einem Amerikanischen Kollegen absolviert bei dem die Lizenz in US ausgelaufen war weil er sie nach seiner Auswanderung in die Schweiz nicht verlängert hatte. Somit konnte er beim BAKOM kein Rufzeichen beantragen bzw. seine Lizenz auf die Schweiz umschreiben und musst darum alle nochmals von vorne machen.
Wir in EU kennen bislang eine solche Frist nicht.