Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

Romeo63
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Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#1

Beitrag von Romeo63 »

Ich habe kürzlich ein museales Schiffsfunkgerät erworben, ein Sailor RT144B.
Zwar habe ich eine Beschreibung online gefunden, in welcher der Frequenzbereich angegeben ist, jedoch besitzt das Gerät lediglich einen Kanalwahlschalter.
Der Frequenzbereich des Gerätes scheint sich mit dem in der Binnenschifffahrt verwendeten zu decken. Wie kann man aber Kanäle und Frequenzen zuordnen?
Da ja wohnhaft in der Nähe des Rheins, wollte ich mit einer 2m-Antenne mal reinhorchen, insofern dies zulässig ist. Sendebetrieb ist natürlich untersagt.
DEBEG-Sailor_UKW-Seefunkgerät.jpeg
73, de Romeo
Freiburger
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#2

Beitrag von Freiburger »

Schau mal in das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk: https://www.ccr-zkr.org/13020500-de.html#02

Da steht alles was Du wissen musst. Das sind aber keine öffentlichen Aussendungen. Über Folgen musst Du dir selbst Gedanken machen.

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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#3

Beitrag von 13CT925 »

Romeo63 hat geschrieben: Do 23. Nov 2023, 09:22 Da ja wohnhaft in der Nähe des Rheins, wollte ich mit einer 2m-Antenne mal reinhorchen, insofern dies zulässig ist. Sendebetrieb ist natürlich untersagt.
Wie beim Flugfunk gilt auch beim Seefunk:
Für die "Teilnahme am Funkdienst" ist eine geprüfte Erlaubnis notwendig, egal ob selbst funken oder zuhören.
Ansonsten ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Soweit die "Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung".
In der Praxis störst du ja niemanden, und wenn du das Gehörte nicht an Dritte weitergibst, wird sich auch kaum einer drum kümmern.
...und wie immer ist jeder für sein Tun selbst verantwortlich...solange er keinen Betreuer hat ;-)
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#4

Beitrag von TKS »

Ohne jetzt nochmal den Gesetzestext zu lesen und nur aus dem Gedächtnis.
Als ich damals den UBI und SRC gemacht habe durfte ich, wenn ich mich recht erinnere,
die Seefunkstelle nicht vor Erhalt meiner Frequenzzuteilungsurkunde und dem einhergehen Rufzeichen in Betrieb nehmen.

Hätte sogar das Stromkabel entfernen müssen. Eigentlich
73, Thomas
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hackbyte
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#5

Beitrag von hackbyte »

TKS hat geschrieben: Do 23. Nov 2023, 21:31 "die Seefunkstelle nicht vor Erhalt meiner Frequenzzuteilungsurkunde und dem einhergehen Rufzeichen in Betrieb nehmen."

"Hätte sogar das Stromkabel entfernen müssen. Eigentlich"
Weil ich grad kürzlich erst auch über den Seefunkdienst las, binnenschiffart oder nicht is wumpe.

Ein seefunkgerät _an bord eines schiffes_ erfordert immer mindestens einen lizensierten nutzer an bord.

Über das passive lauschen mittels scanner oder aber den stationären betrieb einer ursprünglichen seefunkanlage las ich erstmal nichts.

Aber ich gehe maximal verschärft davon aus, das der sendebetrieb in jedwedem fall große schwierigkeiten bereiten wird.

In wie weit das für den rein passiven (RX) betrieb zutrifft...... hajo ;)

tl;dr: Sowas von niemals nicht erwischen lassen. ;)

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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#6

Beitrag von 13CVH015 »

Es gibt Kanaltabellen für den Binnen und Seefunk. Auf einigen Kanälen (Schleusen z.B.) wird Semi-Duplex verwendet. Das bedeutet für dich, dass du nur die Schleuse hören kannst, aber nicht die Schiffe. Für Kommunikation Schiff-Schiff wird der Kanal 10 verwendet.
Rechtlich gesehen ist ein reines Mithören nicht erlaubt. Da ist jeder seines eigenen Glückes Schmied.

Viele Grüße
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DF5WW
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#7

Beitrag von DF5WW »

13CT925 hat geschrieben: Do 23. Nov 2023, 20:41 Wie beim Flugfunk gilt auch beim Seefunk:
Für die "Teilnahme am Funkdienst" ist eine geprüfte Erlaubnis notwendig, egal ob selbst funken oder zuhören.
Ansonsten ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Und genau das ist falsch. Wenn ich in den Bereichen sende ist das immernoch ein Straftatbestand und keine OWi. Das
sind Sicherheitsrelevante Bereiche und da kann man sich nicht mit OWi rausreden. Bei einer OWi gäbe es keine Einsätze
mit der Bundespolizei und auch keine Beschlagnahmen.

https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... erung.html

https://www.sueddeutsche.de/panorama/kr ... -99-223691
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:tup: :tup:
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#8

Beitrag von 13CT925 »

DF5WW hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 06:33 Und genau das ist falsch.
Das Thema hatte wir hier schon durchgekaut:

Senden und empfangen ist ein feiner Unterschied.
Um auf dem Flugfunk zu senden braucht man noch nicht mal eine Flugfunklizenz,
unter bestimmten Bedingungen reicht auch ein Pilotenschein.
Hat man beides nicht beim Senden DANN gibt es ein ernstes Problem.

Beim Amateurfunk benötigt man eine Lizenz nur für die Sendetaste.

Beim Seefunk ist schon für das blosse Vorhandensein eines (ausgeschalteten) Funkgerätes auf einem Schiff eine Funklizenz notwendig.
Wohlgemerkt, auf einem Wasserfahrzeug.
....73 Joe
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#9

Beitrag von noone »

Das ist im "übliche" Betriebsfunkbereich.
Das Gerät ist halt fürs Schiff gebaut, also für ein bewegtes Umfeld die Zeit eben kurz nach der Röhre oder zum Ende der Röhre.
Besorg dir die technische Doku und Schaltpläne, da kann man ein AFU Gerät draus machen muss man wahrscheinlich einen oder 2 Quarze tauschen oder ne neue Programmscheibe machen(lieber Quarze tauschen). 25Watt ist schon ein Wort, die Technik ist eben inzwischen recht aus der Zeit gefallen.
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#10

Beitrag von Jupp »

13CT925 hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 12:35 Beim Seefunk ist schon für das blosse Vorhandensein eines (ausgeschalteten) Funkgerätes auf einem Schiff eine Funklizenz notwendig.
Wohlgemerkt, auf einem Wasserfahrzeug.
Tja, und dann gibt es so Berichte das schon mal Funksprüche von Schiffen in Seenot von Amateuren empfangen wurden. Die haben die Informationen dann an die zuständigen Behörden weitergeben, damit die Rettungsmassnahmen einleiten konnten. Und die Behörden sind danach sicher dann hergegangen und haben die Amateure wegen ganz schlimmer Straftaten in den Funkerknast einsperren lassen :dlol:
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DF5WW
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#11

Beitrag von DF5WW »

Jupp hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 15:27 Tja, und dann gibt es so Berichte das schon mal Funksprüche von Schiffen in Seenot von Amateuren empfangen wurden. Die haben die Informationen dann an die zuständigen Behörden weitergeben, damit die Rettungsmassnahmen einleiten konnten. Und die Behörden sind danach sicher dann hergegangen und haben die Amateure wegen ganz schlimmer Straftaten in den Funkerknast einsperren lassen :dlol:

Lies doch einfach nochmal den Thread von Joe richtig. Er schreibt "an Board eines Schiifes" bzw. "auf einem Wasserfahrzeug.
Funkamateure haben an Board i.d. Regel kein Seefunkgerät in Betrieb und daheim reicht heute die AFu-Kiste die den kompletten KW Bereich
abdeckt (RX-seitig). Wenn jemand "zufällig" einen Notruf mitkriegt und die Behörden informiert weil sich offenbar auf der Frequenz keine
Gegenstation bemerkbar macht wird einem niemand den Kopf abreißen. Geht hier schließlich um Gefahr für Leib und Leben dritter.
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#12

Beitrag von Jupp »

Mein lieber Jürgen, schau mal.... ich habe schon Funkverkehr von Bord von Flugzeugen mit dem Tower abgewickelt ohne Pilotenschein oder Flugfunklizenz. Und ich habe schon Funkverkehr von Schiffen mit einer Landstelle durchgeführt ohne Kapitänspatent oder Seefunklizenz. Muss ich wohl ein ganz schlimmer Funkverbrecher sein, oder in der Realität werden diese Dinge ganz einfach irgendwie ein wenig anders gehandhabt wie du es gerne hättest.
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#13

Beitrag von noone »

Jupp hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 15:27
13CT925 hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 12:35 Beim Seefunk ist schon für das blosse Vorhandensein eines (ausgeschalteten) Funkgerätes auf einem Schiff eine Funklizenz notwendig.
Wohlgemerkt, auf einem Wasserfahrzeug.
Tja, und dann gibt es so Berichte das schon mal Funksprüche von Schiffen in Seenot von Amateuren empfangen wurden. Die haben die Informationen dann an die zuständigen Behörden weitergeben, damit die Rettungsmassnahmen einleiten konnten. Und die Behörden sind danach sicher dann hergegangen und haben die Amateure wegen ganz schlimmer Straftaten in den Funkerknast einsperren lassen :dlol:
Die wenigsten der legendären Notrufe der Amateurfunkgeschichte wurden auf dem 2m Band (Nahbereich, Küsten und Binnen) aufgegeben. Oft wurden die von kundigen Schiffsfunkern auf AFU ausgesendet weil da auf den entsprechenden AFU Bändern immer jemand "zuhause" ist. (Oder war)

Ich weiß nicht wie das heute wäre, aber man stelle sich vor jemand trägt das ins DX Cluster ein.

Vorschriften Seefunk das ist 2m nicht Kurzwelle, UKW 2m und 70cm wird nicht mehr so gehandhabt wie früher. Es besteht vor allem Ausstattungspflicht und die steht an vorderster Stelle über allem.
Romeo63
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#14

Beitrag von Romeo63 »

Hey Leute, zerfleischt euch doch bitte nicht deswegen.
Das Gerät war für die Vitrine gedacht, weil es mir so gut gefällt. Dennoch würde ich gerne einmal testen, ob es noch funktioniert - wenigstens RX-seitig. TX-seitig ginge mit DL zur Not ja auch.
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#15

Beitrag von 13CT925 »

Jupp hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 15:53 Mein lieber Jürgen, schau mal.... ich habe schon Funkverkehr von Bord von Flugzeugen mit dem Tower abgewickelt ohne Pilotenschein oder Flugfunklizenz.
Dann solltest du dich das nächste mal nicht erwischen lassen wenn es sich nicht um einen Notfall handelt 8)
Ich habe eine Flugfunklizenz und musste die Vorschriften dazu mal auswendig lernen..

Aber hier gehts darum ob OM Romeo63 mit seinem altertümlichen Seefunkgerät den Seefunk abhören darf.
Offiziell nein, inoffiziell geht es mich nichts an :sup:
....73 Joe
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