Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

Jupp
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#16

Beitrag von Jupp »

noone hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 15:59 Die wenigsten der legendären Notrufe der Amateurfunkgeschichte wurden auf dem 2m Band (Nahbereich, Küsten und Binnen) aufgegeben. Oft wurden die von kundigen Schiffsfunkern auf AFU ausgesendet weil da auf den entsprechenden AFU Bändern immer jemand "zuhause" ist. (Oder war)
Ich meinte schon die wo jemand die Kurzwellen Seefunkfrequenzen abgehört hat, kann man machen, so ein schlimmes Vergehen ist das wohl nicht.
Romeo63
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#17

Beitrag von Romeo63 »

Ich denke es ist alles gesagt, was zu sagen ist - nur noch nicht von jedem.
Vielleicht ist es besser ein Mod macht hier zu.
73, de Romeo
Jupp
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#18

Beitrag von Jupp »

13CT925 hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 16:13 Dann solltest du dich das nächste mal nicht erwischen lassen wenn es sich nicht um einen Notfall handelt 8)
Ich habe eine Flugfunklizenz und musste die Vorschriften dazu mal auswendig lernen..
Also das war so...
Auf einem Langstreckenflug wo nix los war habe ich gefragt ob ich mal die Jungs vorne besuchen kann. Die hatten Langeweile und haben sich gefreut mir alles zu erklären und zu zeigen. Alles schön und gut und interessant, aber ich hab dann gefragt wo denn hier das Funkgerät ist, so falls mal was sein sollte, das ich das dann wenigstens bedienen kann. Haben sie mir dann auch gezeigt und erklärt und dann hat der Kaptain mich gefragt ob ich gerne mal unsere Flugdaten melden möchte. Natürlich weiss ich seid 50 Jahren das ich nicht auf Flugfunk und Seefunk ohne die dafür erforderlichen Prüfungen und Zeugnisse funken darf. Also hätte ich das ja wohl entschieden ablehnen müssen, hab ich aber nicht, hab gesagt ja gerne. Also hat man mir erkärt welche Angaben ich machen muss und dann hat mir der Funker mal kurz seinen Platz überlassen. Also habe ich den Tower gerufen und die Flugdaten durchgegeben. Ich nehme mal an das die das schon bemerkt haben das ich nicht der Bordfunker war, aber die haben so gar nicht rumgemault sonder einfach nur den Funkbetrieb professionell mit mir abgewickelt :clue:

Naja, und so Funkbuden in grossen Schiffen sind auch eine tolle Sache, da habe ich auch mal ne Stunde oder so die Funkbude bedient, und die Landfunkstelle hat deswegen auch nicht gemault.
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#19

Beitrag von 13CT925 »

Naja, das klingt alles n bissl "dubios" für mich.

Im Flugfunk gibts kein "Ausbildungsbetrieb".
In bestimmten Lufträumen, und auf manchen (UKW-)Kanälen MUSS englisch gefunkt werden,
und die Phrasen, die dabei gedroschen werden müssen, sind genau vorgegeben.

Deswegen gibts im Gegensatz zum Amateurfunk auch kein Freestyle-Gelaber,
und eine praktische Sprechfunkprüfung bei der BNetzA, wo alles passen muss,
damit andere auf der Frequenz genau verstehen sollen was ich vor habe.

Das "lernt" man nicht so zwischen Tagesschau und Wetterkarte, ich finde das etwas unverantwortlich von
einem "Pilot in command" der für die Sicherheit verantwortlich ist.

Egal, kommen wir mal wieder zur Überschrift
....73 Joe
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#20

Beitrag von TKS »

Ist doch nichts außergewöhnliches, dass jemand auf Schiffen/Booten den Funkverkehr abwickelt der kein UBI oder SRC hat.
Es muß nur ein Lizenzinhaber an Bord sein, dann ist es legal.

Ist genau wie mit dem Bootsführerschein.
Solange ich als Führerscheininhaber an Bord bin darf der Rudergänger, auch ohne Führerschein, das Boot fahren und das Funkgerät bedienen.
73, Thomas
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#21

Beitrag von 13CT925 »

Das ist alles richtig, aber im Flugfunk wird sowas ganz anders geregelt.

Aber du hast recht, bleiben wir beim Schiffsfunk.
....73 Joe
Jupp
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#22

Beitrag von Jupp »

13CT925 hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 20:29 Im Flugfunk gibts kein "Ausbildungsbetrieb".
Nein gibt es nicht und habe ich ja auch nicht gemacht.
13CT925 hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 20:29 In bestimmten Lufträumen, und auf manchen (UKW-)Kanälen MUSS englisch gefunkt werden,
und die Phrasen, die dabei gedroschen werden müssen, sind genau vorgegeben.
So ist es. Und nicht nur dort, auch beim Militär muss so einiges an Funkverkehr in englisch abgewickelt werden, erst recht wenn man in Kanada Shilo ist und dort den Funkbetrieb durchführt.
13CT925 hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 20:29 Deswegen gibts im Gegensatz zum Amateurfunk auch kein Freestyle-Gelaber,
und eine praktische Sprechfunkprüfung bei der BNetzA, wo alles passen muss,
damit andere auf der Frequenz genau verstehen sollen was ich vor habe.
So ist es, diese ganzen professionellen Funksachen werden anders abgewickelt.
13CT925 hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 20:29 Das "lernt" man nicht so zwischen Tagesschau und Wetterkarte, ich finde das etwas unverantwortlich von
einem "Pilot in command" der für die Sicherheit verantwortlich ist.
Dem wird nach unserer Unterhaltung klar gewesen sein das ich wohl kaum Breako Breako Airport Cambio rufen werde und natürlich hat er mitgehört. Das Sicherheitsrisko war schon sehr überschaubar.
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#23

Beitrag von Jupp »

TKS hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 21:22 Ist doch nichts außergewöhnliches, dass jemand auf Schiffen/Booten den Funkverkehr abwickelt der kein UBI oder SRC hat.
Es muß nur ein Lizenzinhaber an Bord sein, dann ist es legal.

Ist genau wie mit dem Bootsführerschein.
Solange ich als Führerscheininhaber an Bord bin darf der Rudergänger, auch ohne Führerschein, das Boot fahren und das Funkgerät bedienen.
Sehr ihr, das hört sich doch schon mal ganz ganz anders an :)
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#24

Beitrag von DF2JP »

TKS hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 21:22 Ist doch nichts außergewöhnliches, dass jemand auf Schiffen/Booten den Funkverkehr abwickelt der kein UBI oder SRC hat.
Es muß nur ein Lizenzinhaber an Bord sein, dann ist es legal.

Ist genau wie mit dem Bootsführerschein.
Solange ich als Führerscheininhaber an Bord bin darf der Rudergänger, auch ohne Führerschein, das Boot fahren und das Funkgerät bedienen.
Warum kommt mir nu gerade die Titanic in den Sinn? %)

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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#25

Beitrag von 13CT925 »

Romeo63 hat geschrieben: Do 23. Nov 2023, 09:22 Ich habe kürzlich ein museales Schiffsfunkgerät erworben, ein Sailor RT144B.
Ich sehe bei ebay zufällig ein Angebot.
Sind das "realistische" Preise?

https://www.ebay.de/itm/266542676614?ha ... SwUaVlaNQ2
....73 Joe
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#26

Beitrag von DF2JP »

13CT925 hat geschrieben: Sa 2. Dez 2023, 21:39
Romeo63 hat geschrieben: Do 23. Nov 2023, 09:22 Ich habe kürzlich ein museales Schiffsfunkgerät erworben, ein Sailor RT144B.
Ich sehe bei ebay zufällig ein Angebot.
Sind das "realistische" Preise?

https://www.ebay.de/itm/266542676614?ha ... SwUaVlaNQ2
Nicht wirklich, die Teile werden so um die € 100 - 150.- angeboten

https://www.marktplaats.nl/v/telecommun ... 4-marifoon

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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#27

Beitrag von Romeo63 »

Ich habe € 80,- bezahlt.
73, de Romeo
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#28

Beitrag von 13CT925 »

Danke.
Hätte mich auch n klein bissl gewundert 8)
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Re: Zuordnung Schiffahrtsfrequenzen zu Kanälen

#29

Beitrag von hotelbravo29 »

Romeo63 hat geschrieben: Fr 24. Nov 2023, 16:09 Hey Leute, zerfleischt euch doch bitte nicht deswegen.
Das Gerät war für die Vitrine gedacht, weil es mir so gut gefällt. Dennoch würde ich gerne einmal testen, ob es noch funktioniert - wenigstens RX-seitig. TX-seitig ginge mit DL zur Not ja auch.
Auch wenn der Beitrag schon etwas älter ist , so hat er doch seine Gültigkeit !
Das abhören dieser FQ ist ,solange keine Dritten es mirhören können , nicht strafbar - ist genauso wie in anderen Funkvorschriften auch !
Erst das Senden ohne gültige Lizens ist relevant für eine Strafverfolgung :paper:
Es bleibt nur fraglich , in welchen FQ-Bereich das Altgerät arbeitet , denn je nach Baujahr haben sich einige Verschiebungen ergeben.
So ein Test wäre möglich , allerdings unter ganz bestimmten Voraussetzungen !
73 vom Manni
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