Anfänger: Benutzung von Amateur-Geräten auf Lizenz-freien Frequenzen
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Anfänger: Benutzung von Amateur-Geräten auf Lizenz-freien Frequenzen
Liebe Funker-gemeinde
*Kurz vorab ich bin ein absoluter neukömmling und auf keinerlei Art versiert auf dem Themengebiet also bitte etwas Nachsicht.*
Ich habe an dem Hobby Amateurfunk auch eigentlich kein wirkliches Interesse, für mich wäre es eher Mittel zum Zweck. Ganz wichtig ist es mir in keinerlei wichtigen Prozesse wie Flugfunk, Polizei oder Ähnlichem zu stören. Da es hier um das Wohlbefinden anderer geht.
Ich bin vor kurzem in den Besitz von 2 Baofeng UV-5R III Tri-Band gekommen. Nun hat sich durch eine kleine Mini-Recherche herausgestellt, dass ich für diese eine Amateurfunk-Lizenz brauche. Jedoch habe ich derzeit weder Zeit noch Nerv für weitere Prüfungen.
Jetzt hatte ich gelesen dass es ja auch freie Funkgeräte gibt aka Walkie talkies, und dass es wohl möglich sei auf den gleichen Frequenzen zu senden mit dem Baofeng. Den Unterschied, den ich zwischen den beiden Geräte-klassen feststellen konnte, ist einerseits die Funkleistung und andererseits die auswechselbare Antenne. Die Funkleistung lässt sich meines Wissens nach jedoch drosseln auf 1W was beinahe den Walkie talkies entspricht. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es jemand merken würde, wenn ich mit dem Baofeng auf diesen Frequenzen funke. Vor allem da sich mein Funkverkehr auf einige Wörter bzw kurze Sätze beschränken würde. Und sowieso der Einsatz auf dem Lande bzw gelegentlich auf von Auto zu Auto auf der Autobahn passieren würde. Jetzt habe ich natürlich auch bedenken bezüglich der Elektronik des Fahrzeugs und ob diese durch 1W gestört werden könnten.
Nun ist es mir bewusst dass funken mit diesem Gerät als Ordnungswidrigkeit zählt. Jedoch ist die Frage, inwiefern von anderen mein Vorhaben bemerkt werden und wie hoch eine Strafe ausfallen könnte.
Und wie sieht die Rechtslage in anderen europäischen Ländern aus? Vor allem Österreich, Schweiz und Italien?
Wie schon erwähnt ist meine oberste Priorität den regulären Funkverkehr nicht zu stören. Ich dachte, bevor ich mich an die Outdoor Community wende und falsche Informationen bekomme, könnte ich ja direkt Mal bei den Profis fragen.
Nun hatte ich schon mehrere Forum Posts angeschaut, jedoch konnte kein Post meine Fragen zufriedenstellend beantworten. In den Antworten scheinen die Meinungen sich auch sehr stark zu spalten, was zu meiner Verunsicherung erheblich beigetragen hat. Es tut mir auch sehr leid für diese Anfänger fragen, jedoch bin ich mit meiner Recherche sonst leider nicht wirklich schlauer geworden. Vielen Dank für euer Verständnis
Bei Antworten bitte ich auch um eine Anfängerfreundliche Sprache, da ich wie schon erwähnt für Funk keinerlei Wissen besitze.
TL:DR
Baofeng UV-5R Tri Band als lizenzfreies "Walkie-Talkie" verwenden?
(Ohne andere zu stören) Und Mögliche Bußgelder?
Vielen Dank schonmal im Voraus für Antworten jeglicher Art.
Tom
*Kurz vorab ich bin ein absoluter neukömmling und auf keinerlei Art versiert auf dem Themengebiet also bitte etwas Nachsicht.*
Ich habe an dem Hobby Amateurfunk auch eigentlich kein wirkliches Interesse, für mich wäre es eher Mittel zum Zweck. Ganz wichtig ist es mir in keinerlei wichtigen Prozesse wie Flugfunk, Polizei oder Ähnlichem zu stören. Da es hier um das Wohlbefinden anderer geht.
Ich bin vor kurzem in den Besitz von 2 Baofeng UV-5R III Tri-Band gekommen. Nun hat sich durch eine kleine Mini-Recherche herausgestellt, dass ich für diese eine Amateurfunk-Lizenz brauche. Jedoch habe ich derzeit weder Zeit noch Nerv für weitere Prüfungen.
Jetzt hatte ich gelesen dass es ja auch freie Funkgeräte gibt aka Walkie talkies, und dass es wohl möglich sei auf den gleichen Frequenzen zu senden mit dem Baofeng. Den Unterschied, den ich zwischen den beiden Geräte-klassen feststellen konnte, ist einerseits die Funkleistung und andererseits die auswechselbare Antenne. Die Funkleistung lässt sich meines Wissens nach jedoch drosseln auf 1W was beinahe den Walkie talkies entspricht. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es jemand merken würde, wenn ich mit dem Baofeng auf diesen Frequenzen funke. Vor allem da sich mein Funkverkehr auf einige Wörter bzw kurze Sätze beschränken würde. Und sowieso der Einsatz auf dem Lande bzw gelegentlich auf von Auto zu Auto auf der Autobahn passieren würde. Jetzt habe ich natürlich auch bedenken bezüglich der Elektronik des Fahrzeugs und ob diese durch 1W gestört werden könnten.
Nun ist es mir bewusst dass funken mit diesem Gerät als Ordnungswidrigkeit zählt. Jedoch ist die Frage, inwiefern von anderen mein Vorhaben bemerkt werden und wie hoch eine Strafe ausfallen könnte.
Und wie sieht die Rechtslage in anderen europäischen Ländern aus? Vor allem Österreich, Schweiz und Italien?
Wie schon erwähnt ist meine oberste Priorität den regulären Funkverkehr nicht zu stören. Ich dachte, bevor ich mich an die Outdoor Community wende und falsche Informationen bekomme, könnte ich ja direkt Mal bei den Profis fragen.
Nun hatte ich schon mehrere Forum Posts angeschaut, jedoch konnte kein Post meine Fragen zufriedenstellend beantworten. In den Antworten scheinen die Meinungen sich auch sehr stark zu spalten, was zu meiner Verunsicherung erheblich beigetragen hat. Es tut mir auch sehr leid für diese Anfänger fragen, jedoch bin ich mit meiner Recherche sonst leider nicht wirklich schlauer geworden. Vielen Dank für euer Verständnis
Bei Antworten bitte ich auch um eine Anfängerfreundliche Sprache, da ich wie schon erwähnt für Funk keinerlei Wissen besitze.
TL:DR
Baofeng UV-5R Tri Band als lizenzfreies "Walkie-Talkie" verwenden?
(Ohne andere zu stören) Und Mögliche Bußgelder?
Vielen Dank schonmal im Voraus für Antworten jeglicher Art.
Tom
- mibo666
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Re: Anfänger: Benutzung von Amateur-Geräten auf Lizenz-freien Frequenzen
Kuckst du hier, da steht alles gut verständlich drin.
Deine Geräte darfst du nicht auf den PMR446 oder Freenet Frequenzen verwenden, auch nicht wenn du eine Afu Prüfung hättest.
Erwischt werden ist eine Owi kostet bis 10.000€. Die Gefahr ist gering, aber nicht ausgeschlossen. Wichtiger: Echte PMR Geräte sind auf dieses eine Funkband optimiert und funktionieren dort besser als ein Afu Gerät das mehrere Bänder abdecken muss. Und das obwohl die Sendeleistung geringer ist. Tu dir selbst also einen Gefallen und besorge dir gute PMR Geräte, dann hast du die bestmöglichste Technik und keinen Ärger mit den Behörden - europaweit!
Gruß
MiBo
Deine Geräte darfst du nicht auf den PMR446 oder Freenet Frequenzen verwenden, auch nicht wenn du eine Afu Prüfung hättest.
Erwischt werden ist eine Owi kostet bis 10.000€. Die Gefahr ist gering, aber nicht ausgeschlossen. Wichtiger: Echte PMR Geräte sind auf dieses eine Funkband optimiert und funktionieren dort besser als ein Afu Gerät das mehrere Bänder abdecken muss. Und das obwohl die Sendeleistung geringer ist. Tu dir selbst also einen Gefallen und besorge dir gute PMR Geräte, dann hast du die bestmöglichste Technik und keinen Ärger mit den Behörden - europaweit!
Gruß
MiBo
Lokal: Der Vagabund
DX: 13DO666 oder 13DO and the Number of the Beast
Afu: DO3MIB
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Re: Anfänger: Benutzung von Amateur-Geräten auf Lizenz-freien Frequenzen
Alles klar vielen Dank für die Nachricht.
Werde dann Mal schauen ob ich die Dinger bei eBay verscherbeln kann. Und mir ein gutes jedermanns Funkgerät zulegen, irgendwelche Empfehlungen die ein gutes Preis leistungs Verhältnis haben?
FG
Tom
Werde dann Mal schauen ob ich die Dinger bei eBay verscherbeln kann. Und mir ein gutes jedermanns Funkgerät zulegen, irgendwelche Empfehlungen die ein gutes Preis leistungs Verhältnis haben?
FG
Tom
- DF5WW
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Re: Anfänger: Benutzung von Amateur-Geräten auf Lizenz-freien Frequenzen
Hallo Tom,
schreib bei eBay bitte dazu das es sich um Geräte handelt die legal nur mit einer gültigen Amateurfunk Lizenz betrieben werden dürfen
und das der Betrieb auf PMR & Freenet verboten ist. Dann kann jeder nach seinem Gusto verfahren und das Risiko eingehen oder auch
eben nicht. Bei den vielen Preppern heutzutage die ja quasi auf solche Geräte via Youtube "eingeschworen" werden ist es unwahrscheinlich
das Du die Geräte nicht los wirst.
schreib bei eBay bitte dazu das es sich um Geräte handelt die legal nur mit einer gültigen Amateurfunk Lizenz betrieben werden dürfen
und das der Betrieb auf PMR & Freenet verboten ist. Dann kann jeder nach seinem Gusto verfahren und das Risiko eingehen oder auch
eben nicht. Bei den vielen Preppern heutzutage die ja quasi auf solche Geräte via Youtube "eingeschworen" werden ist es unwahrscheinlich
das Du die Geräte nicht los wirst.
73´s, Jürgen.
2 x G90, 1 x ALT-512, 1 x TS790E. 50m Endgespeist, 4-Ele. Logperiodic 2m/70 cm, Duoband Moxon 50/70 MHz,
Diamond X30 2m/70 cm, HF-P1 + 5,6m Teleskop für draußen + 3 x EREMIT 18 AH LiFePo4.
2 x G90, 1 x ALT-512, 1 x TS790E. 50m Endgespeist, 4-Ele. Logperiodic 2m/70 cm, Duoband Moxon 50/70 MHz,
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- lonee
- Santiago 9+30
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Re: Anfänger: Benutzung von Amateur-Geräten auf Lizenz-freien Frequenzen
Immerhin mal einer, der sich Gedanken macht!
Ein legaler Duobander (PMR+Freenet) in einem Gerät, wäre das Tecom Duo-C.
Also dieses hier: https://www.pmr-funkgeraete.de/Funkgera ... :7703.html
Bedenke: Freenet ist nur eine "deutsche Sache" und im Ausland untersagt.
PMR wiederum in mehreren, umgebenden Ländern erlaubt, aber nur 0,5W (Freenet mittlerweile 1W, also das Doppelte).
Ein legaler Duobander (PMR+Freenet) in einem Gerät, wäre das Tecom Duo-C.
Also dieses hier: https://www.pmr-funkgeraete.de/Funkgera ... :7703.html
Bedenke: Freenet ist nur eine "deutsche Sache" und im Ausland untersagt.
PMR wiederum in mehreren, umgebenden Ländern erlaubt, aber nur 0,5W (Freenet mittlerweile 1W, also das Doppelte).
Gruß,
André
André
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- Santiago 0
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Re: Anfänger: Benutzung von Amateur-Geräten auf Lizenz-freien Frequenzen
Vielen Dank für den Tipp
FG
Tom
FG
Tom
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- Santiago 1
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Re: Anfänger: Benutzung von Amateur-Geräten auf Lizenz-freien Frequenzen
ich finde es vorbildlich, dass du als Anfänger mehr Respekt zeigst vor Regeln und Gesetzen als so mancher alter Hase. Vor allem im CB Funk ist es fast schon üblich, dass Geräte aus dem Auf Bereich genutzt werden, da man die ja beliebig aufdrehen kann und mehr Möglichkeiten hat. Absolut richtig, dass du die Baofeng nicht nutzen darfst - hören darfst du damit natürlich schon. Was den Einfluss von Funkgeräten in Autos auf deren Elektronik angeht...das macht gar nichts. CB Funkgeräte senden mit weit mehr als 1W und viele haben sowas im Auto oder Lkw. Es ist eher anders herum, heutzutage stören viele Einflüsse den Funkverkehr, nicht anders herum. Ein E-Auto z.B. kann ziemliche Störungen verursachen, sogar wenn es nur am Funkgerät vorbeifährt.
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- Santiago 9+30
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Re: Anfänger: Benutzung von Amateur-Geräten auf Lizenz-freien Frequenzen
Die Gefahr ist da, doch eben wie ein mittlerer Lottogewinn.
Nicht wir früher als die Herren des Messdienst ei paar Woche nach den Herren des Lieferdienst mit den Herren vom Vollzugsdienst mit Durchsuchungsbeschluss anrückente. (Wär ja fast überspitzt) damals war illegaler Waffenbesitz mit dem Besitz illegaler Funktechnik, für die Waffen gibt's ein Schein für die Funkgeräte gab's auch einen.
Nicht wir früher als die Herren des Messdienst ei paar Woche nach den Herren des Lieferdienst mit den Herren vom Vollzugsdienst mit Durchsuchungsbeschluss anrückente. (Wär ja fast überspitzt) damals war illegaler Waffenbesitz mit dem Besitz illegaler Funktechnik, für die Waffen gibt's ein Schein für die Funkgeräte gab's auch einen.
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- Santiago 8
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Re: Anfänger: Benutzung von Amateur-Geräten auf Lizenz-freien Frequenzen
Die Bundesnetzagentur hat, in der Verfügung vom 24.11.2021 (Vfg Nr. 111/2021), bekanntgegeben, dass das Gerät mit der Modellbezeichnung “BAOFENG UV-5R 5W HT” nicht mehr eingeführt, verkauft, oder weitergegeben werden darf.
Mache die Dinge so einfach wie möglich, aber nicht einfacher.
- voltapark
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Re: Anfänger: Benutzung von Amateur-Geräten auf Lizenz-freien Frequenzen
Du schreibst da Unsinn!.
Ein Inverkehrbringer (ein einzelner Händler) darf das Ding nicht mehr verkaufen, alle anderen Anbieter (Händler) verkaufen munter weiter, siehe Ebay und Amazon etc. in Dl. - oder wie erklärst du dir das?.
Zuletzt geändert von voltapark am Sa 16. Sep 2023, 16:33, insgesamt 1-mal geändert.
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- Santiago 4
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Re: Anfänger: Benutzung von Amateur-Geräten auf Lizenz-freien Frequenzen
Lass uns einfach ein Experiment machen. Besorg dir so ein Schrotteil. Du weißt ja inzwischen von der Sachlage. Dann erstell bei Kleinanzeigen ne Anzeige für Verkauf/Verschenken Ich übernehme gerne die Beweissicherung... spätestens jetzt kennst du die Rechtslage
Im Ernst: selbst wenn du den Elektroschrott verschenkst zählst du als Inverkehrbringer. Die Strafen sind im übrigen bis zu 6-stellig. Komm und trau dich Ich übernehm auch ganz uneigennützig die Meldung an die BNetzA
- voltapark
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Re: Anfänger: Benutzung von Amateur-Geräten auf Lizenz-freien Frequenzen
Scheinbar hat du den Sinn nicht verstanden - macht auch nichts!.krauseBe hat geschrieben: ↑Sa 16. Sep 2023, 16:04Lass uns einfach ein Experiment machen. Besorg dir so ein Schrotteil. Du weißt ja inzwischen von der Sachlage. Dann erstell bei Kleinanzeigen ne Anzeige für Verkauf/Verschenken Ich übernehme gerne die Beweissicherung... spätestens jetzt kennst du die Rechtslage
Im Ernst: selbst wenn du den Elektroschrott verschenkst zählst du als Inverkehrbringer. Die Strafen sind im übrigen bis zu 6-stellig. Komm und trau dich Ich übernehm auch ganz uneigennützig die Meldung an die BNetzA
Einem einzelnen Händler kann der Verkauf verboten werden, aber nicht allen hier in Dl.
Warum gibt es den so viele Angebote hier in Dl.?
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- Santiago 9
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Re: Anfänger: Benutzung von Amateur-Geräten auf Lizenz-freien Frequenzen
Interessante Rechtsauffassung. Nur weil das Teil stellenweise noch angeboten wird, ist die Verfügung also gar nicht gültig?
Mit Verlaub, das ist Unsinn. Die Verfügung ist Fakt.
73 / Horst
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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- Santiago 4
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Re: Anfänger: Benutzung von Amateur-Geräten auf Lizenz-freien Frequenzen
Hallo Horst,
ja ist sie. Und für den Inverkehrbringer (das schließt auch jeden ein der den Schrott einfach so verschenkt) gibt es zu Recht existenzbedrohende Strafen!
ja ist sie. Und für den Inverkehrbringer (das schließt auch jeden ein der den Schrott einfach so verschenkt) gibt es zu Recht existenzbedrohende Strafen!