Als Nichtlizensierter in Notfällen auf Afu-Frequenzen im Hilfe rufen
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Als Nichtlizensierter in Notfällen auf Afu-Frequenzen im Hilfe rufen
Um diesen Strang ab hier von den Offtopic-Diskussionen zu entlasten, hab ich hier mal was Eigenes aufgemacht.
Also: Es geht um Notfälle, in denen die normalen Kommunikationskanäle wie Telefon nicht verfügbar sind und man mit Jedermannfunk nicht weiterkommt.
Kann/darf/sollte/muss man in solchen Situationen als Nichtlizensierter auf Afu-Frequenzen um Hilfe rufen und wenn ja, in welchen Fällen? Und was ist mit Afus, die solche Notrufe empfangen? Können/dürfen/sollten/müssen die sie ignorieren oder weiterleiten? Komplexe Kiste, daher Feuer frei, die Herrschaften.
Also: Es geht um Notfälle, in denen die normalen Kommunikationskanäle wie Telefon nicht verfügbar sind und man mit Jedermannfunk nicht weiterkommt.
Kann/darf/sollte/muss man in solchen Situationen als Nichtlizensierter auf Afu-Frequenzen um Hilfe rufen und wenn ja, in welchen Fällen? Und was ist mit Afus, die solche Notrufe empfangen? Können/dürfen/sollten/müssen die sie ignorieren oder weiterleiten? Komplexe Kiste, daher Feuer frei, die Herrschaften.
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Re: Als Nichtlizensierter in Notfällen auf Afu-Frequenzen im Hilfe rufen
Ist denn schon wieder Sommerloch oder warum wird diese Sau schon wieder durchs Dorf getrieben?
Warum sollte man als Nicht-Funkamateur ständig eine Amateurfunkausrüstung mit sich schleppen? Damit man mal im Afu-Band senden kann, weil der Notfall es dann ja ggf. rechtfertigt?
Das ist ein riesiger Blödsinn.
Wenn man z. B. bei einem Bergunfall ein Afu-Gerät vorfindet, weil der Verunfallte FA, aber selber nicht mehr in der Lage ist, es zu benutzen, dann würde ich von der Möglichkeit Gebrauch machen, wenn sonst keine anderen Möglichkeiten bestehen. Evtl. bestand da dann ja auch eine Verbindung zu einer Basisstation, die in dem Fall am schnellsten zu erreichen wäre. Das gilt auch für alle ähnlich gelagerten Beispiele. Alles andere ist sehr weit hergeholt.
Warum sollte man als Nicht-Funkamateur ständig eine Amateurfunkausrüstung mit sich schleppen? Damit man mal im Afu-Band senden kann, weil der Notfall es dann ja ggf. rechtfertigt?
Das ist ein riesiger Blödsinn.
Wenn man z. B. bei einem Bergunfall ein Afu-Gerät vorfindet, weil der Verunfallte FA, aber selber nicht mehr in der Lage ist, es zu benutzen, dann würde ich von der Möglichkeit Gebrauch machen, wenn sonst keine anderen Möglichkeiten bestehen. Evtl. bestand da dann ja auch eine Verbindung zu einer Basisstation, die in dem Fall am schnellsten zu erreichen wäre. Das gilt auch für alle ähnlich gelagerten Beispiele. Alles andere ist sehr weit hergeholt.
73 / Horst
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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Re: Als Nichtlizensierter in Notfällen auf Afu-Frequenzen im Hilfe rufen
Nee, es ging in dem Strang um sowas wie Blackouts. Und ich glaub, wir sollten nicht so tun, als gäbe es keinen einzigen Nicht-Afu, der nicht dennoch Afu-Geräte besitzt. Das hat auch nichts mit "mitschleppen" zu tun. Schau dir einfach an, wie viele CB'ler 10m Geräte nutzen und wie viele Leute auf PMR und Freenet mit 2m/70cm Geräten hantieren.
Beispiel gefällig? Blackout. Bekanntlich sind Afus dann die einzigen, die quasi-offiziell Notfunk betreiben werden. Also läge es schon verdammt nah, auf den entsprechenden Notfunkfrequenzen nach Hilfe zu schreien, wenn man beispielsweise ein Problem hat, bei dem man normalerweise per 112 nach einem Krankenwagen rufen würde.
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Auf der einen Seite Leib und Leben, auf der anderen Seite unter anderem das Amateurfunkgesetz. Es zu verletzen ist im echten Notfall wohl mehr als angemessen, um die Gefahr abzuwenden - etwa, in dem der Afu, der einen Mayday-Ruf von einem Nichtlizensierten bekommt, diesen weiterleitet und nicht ignoriert, wie es die Afu-Gesetzgebung eigentlich verlangt.
Exakt um sowas geht es. Und man muss sicherlich keine abstrusen Szenarien an den Haaren herbeiziehen, um auf Situationen zu kommen, in denen genau das die einzige Möglichkeit ist, wenn die Alternative Menschenleben fordert oder bedeutende Sachwerte vernichtet.
Beispiel gefällig? Blackout. Bekanntlich sind Afus dann die einzigen, die quasi-offiziell Notfunk betreiben werden. Also läge es schon verdammt nah, auf den entsprechenden Notfunkfrequenzen nach Hilfe zu schreien, wenn man beispielsweise ein Problem hat, bei dem man normalerweise per 112 nach einem Krankenwagen rufen würde.
§34 StGB sagt eigentlich alles abschließend aus, auch wenn DF2JP das vielleicht ebenfalls anders sieht.Juliett Sierra hat geschrieben: ↑Mi 26. Apr 2023, 12:54Nein, das ist kein Gummiparagraph, sondern du hast den Text nicht richtig gelesen und/oder nicht richtig verstanden.
Selbstverständlich ist ein Ehrenmord nicht legal, auch nicht nach diesem Gesetz. In diesem Gesetz ist von Abwägung der widerstreitenden Interessen die Rede.
Es geht um die Frage, was mehr Wert ist! Das muss man abwägen, und das kann man auch abwägen.
Und die Rettung des Lebens von hunderten Schweinen und Kühen in meinem Beispiel, dazu noch die Verhinderung einer Komplettzerstörung eines Tierstalles und auch noch die Verhinderung eines drohenden Übergriffes dieses Brandes auf ein Wohnhaus ist mehr wert, als die penible Einhaltung des Amateurfunkgesetzes.
Es sind eben nicht alle Rechtsgüter gleich viel wert. Das muss man verstehen.
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Auf der einen Seite Leib und Leben, auf der anderen Seite unter anderem das Amateurfunkgesetz. Es zu verletzen ist im echten Notfall wohl mehr als angemessen, um die Gefahr abzuwenden - etwa, in dem der Afu, der einen Mayday-Ruf von einem Nichtlizensierten bekommt, diesen weiterleitet und nicht ignoriert, wie es die Afu-Gesetzgebung eigentlich verlangt.
Zuletzt geändert von OffroadIgel am Mi 26. Apr 2023, 13:55, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Als Nichtlizensierter in Notfällen auf Afu-Frequenzen im Hilfe rufen
Grundsätzlich wäre es mir als Lizenzierter egal, ob eine Person die dringend Hilfe braucht, eine Lizenz hat oder nicht.
Ich würde mit den mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten versuchen zu helfen.
Aber stellen wir uns mal mal (D)einen Notfall in der Realität vor:
Neben Dir hat sich eine Person an der Schlagader verletzt und braucht sofort Hilfe.
Du hast ein tolles Amateurfunkgerät und weisst vermutlich auch wie Du das einschaltest.
1.) Auf welcher Frequenz und mit welcher Modulationsart würdest Du um Hilfe rufen?
2.) Soll das direkt gehen oder über ein Relais... mit oder ohne CTCSS und mit oder ohne Versatz? Anwortet das Relais direkt oder muss es es mit einem T.Call Ton geöffnet werden?...
3.) Wer sollte Dich dort hören?
4.) Wenn Dich tatsächlich jemand hört: Wohin soll er Deinen Hilferuf weiterleiten?
Das ganze funktioniert in Endzeitfilmen, wo die letzten Überlebenden nach der Apokalypse stundenlang durch die Frequenzen Surfen und dann, vielleicht, andere Überlebende finden. Aber in "Normalen" Notfällen und im Fall eines Blackouts sehe ich da wenig Hoffnung für Deinen Notruf.
OK, in Katastrophen werden manchmal Frequenzen für den Notfunk eingerichtet. Aber wie willst Du als nicht geübter AFu ohne Internet erfahren, welche Frequenz auf welchem Band das gerade ist?
Im Moment konzentrieren sich viele Gemeinden auf einen Bürgernotfunk nach dem Vorbild vom Kreis Soest:
https://www.kreis-soest.de/sicherheit-o ... gernotfunk
Die Idee wurde in Soest gestartet und findet jetzt mehr und mehr Anklang auch in den umliegenden Ländern.
Hier geht es um die Idee, wie mit "Bürgernotfunk" Hilferufe schneller von und zu den Notfallsammelstellen weitergeleitet werden können.
Wenn Du Dich in Deiner Region mit ein paar Funkern hier engagierst, dann hast Du eine bedeutend höhere Chance, dass in einem "Notfall" jemand Deinen Hilferuf hört, als ohne die nötigen Kentnisse mit einer AFu Kiste.
73, Stephan
Ich würde mit den mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten versuchen zu helfen.
Aber stellen wir uns mal mal (D)einen Notfall in der Realität vor:
Neben Dir hat sich eine Person an der Schlagader verletzt und braucht sofort Hilfe.
Du hast ein tolles Amateurfunkgerät und weisst vermutlich auch wie Du das einschaltest.
1.) Auf welcher Frequenz und mit welcher Modulationsart würdest Du um Hilfe rufen?
2.) Soll das direkt gehen oder über ein Relais... mit oder ohne CTCSS und mit oder ohne Versatz? Anwortet das Relais direkt oder muss es es mit einem T.Call Ton geöffnet werden?...
3.) Wer sollte Dich dort hören?
4.) Wenn Dich tatsächlich jemand hört: Wohin soll er Deinen Hilferuf weiterleiten?
Das ganze funktioniert in Endzeitfilmen, wo die letzten Überlebenden nach der Apokalypse stundenlang durch die Frequenzen Surfen und dann, vielleicht, andere Überlebende finden. Aber in "Normalen" Notfällen und im Fall eines Blackouts sehe ich da wenig Hoffnung für Deinen Notruf.
OK, in Katastrophen werden manchmal Frequenzen für den Notfunk eingerichtet. Aber wie willst Du als nicht geübter AFu ohne Internet erfahren, welche Frequenz auf welchem Band das gerade ist?
Im Moment konzentrieren sich viele Gemeinden auf einen Bürgernotfunk nach dem Vorbild vom Kreis Soest:
https://www.kreis-soest.de/sicherheit-o ... gernotfunk
Die Idee wurde in Soest gestartet und findet jetzt mehr und mehr Anklang auch in den umliegenden Ländern.
Hier geht es um die Idee, wie mit "Bürgernotfunk" Hilferufe schneller von und zu den Notfallsammelstellen weitergeleitet werden können.
Wenn Du Dich in Deiner Region mit ein paar Funkern hier engagierst, dann hast Du eine bedeutend höhere Chance, dass in einem "Notfall" jemand Deinen Hilferuf hört, als ohne die nötigen Kentnisse mit einer AFu Kiste.
73, Stephan
Zuletzt geändert von Moesi61 am Mi 26. Apr 2023, 14:10, insgesamt 3-mal geändert.
- Juliett Sierra
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Re: Als Nichtlizensierter in Notfällen auf Afu-Frequenzen im Hilfe rufen
OffroadIgel hat geschrieben: ↑Mi 26. Apr 2023, 13:01 Um diesen Strang ab hier von den Offtopic-Diskussionen zu entlasten, hab ich hier mal was Eigenes aufgemacht.
Zu der von mir fettmarkierten Frage - also was ist mit Funkamateuren, die Notrufe empfangen, welche mutmaßlich nicht von anderen Funkamateuren kommen?Also: Es geht um Notfälle, in denen die normalen Kommunikationskanäle wie Telefon nicht verfügbar sind und man mit Jedermannfunk nicht weiterkommt.
Kann/darf/sollte/muss man in solchen Situationen als Nichtlizensierter auf Afu-Frequenzen um Hilfe rufen und wenn ja, in welchen Fällen? Und was ist mit Afus, die solche Notrufe empfangen? Können/dürfen/sollten/müssen die sie ignorieren oder weiterleiten?
Das Amateurfunkgesetz regelt das ja ganz klar - in § 5, Abschnitt 5:
Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln. Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln. Satz 2 gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen.
Heißt auf deutsch: auf jeden Fall DÜRFTE also ein Funkamateur Nachrichten, die (mutmaßlich) nicht von Amateurfunkstellen stammen, an Dritte weiterleiten, sofern ein "Notfall" vorliegt. Alles andere wäre ja auch ein Irrsinn.
Kann man hier nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/afug ... 00997.html
Daraus folgt aus meiner Sicht: wenn Funkamateure über die AFU Bänder einen Notruf empfangen (egal von wem!), dann sollten sie nicht nur, sondern sie MÜSSEN sogar diesen Notruf an die entsprechenden Behörden weiterleiten. Tun sie es nicht, droht der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung - allerdings eben nur theoretisch, denn in sehr vielen (jedoch nicht allen) Fällen, könnte man ja gar nicht nachweisen, dass der Notruf tatsächlich empfangen wurde.
73 de Jörg - CB Station Brummbär
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Re: Als Nichtlizensierter in Notfällen auf Afu-Frequenzen im Hilfe rufen
Das Amateurfunkgesetz verlangt doch gar nicht, dass man einen Notruf von einem mutmaßlich Nichtlizenzierten ignoriert - siehe mein letzter Beitrag.OffroadIgel hat geschrieben: ↑Mi 26. Apr 2023, 13:47Auf der einen Seite Leib und Leben, auf der anderen Seite unter anderem das Amateurfunkgesetz. Es zu verletzen ist im echten Notfall wohl mehr als angemessen, um die Gefahr abzuwenden - etwa, in dem der Afu, der einen Mayday-Ruf von einem Nichtlizensierten bekommt, diesen weiterleitet und nicht ignoriert, wie es die Afu-Gesetzgebung eigentlich verlangt.
Da wurde im anderen thread eine falsche Info gegeben, in dem eine Bemerkung zum Wortlaut des AFU-Gesetzes hinzugefügt wurde, die aber in Wahrheit gar nicht im Gesetz enthalten ist - da bin ich auch erst drauf reingefallen.
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Re: Als Nichtlizensierter in Notfällen auf Afu-Frequenzen im Hilfe rufen
Das heißt also, was DF2JP geschrieben hat, war nicht nur aus menschlicher Sicht völliger Murks, sondern auch aus rechtlicher? Mann Mann Mann ey...Juliett Sierra hat geschrieben: ↑Mi 26. Apr 2023, 14:08 Das Amateurfunkgesetz verlangt doch gar nicht, dass man einen Notruf von einem mutmaßlich Nichtlizenzierten ignoriert - siehe mein letzter Beitrag.
Da wurde im anderen thread eine falsche Info gegeben, in dem eine Bemerkung zum Wortlaut des AFU-Gesetzes hinzugefügt wurde, die aber in Wahrheit gar nicht im Gesetz enthalten ist - da bin ich auch erst drauf reingefallen.
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Re: Als Nichtlizensierter in Notfällen auf Afu-Frequenzen im Hilfe rufen
Was in der Realität nicht machbar ist, weil bei den "Behörden" keine entsprechenden Schnittstellen vorhanden sind.Juliett Sierra hat geschrieben: ↑Mi 26. Apr 2023, 13:57 MÜSSEN sogar diesen Notruf an die entsprechenden Behörden weiterleiten.
Oder soll der jeweilige FA z.B. 5km zur nächsten Wache tippeln und den eigenen "Katastrophenbereich" verlassen müssen? Geht also auch nicht.
Theoretisch müsste man dann einen FA "abstellen" der bei den "Behörden" ein Funkgerät auf AFU bedient und die Meldungen weitergibt.
Das ist auch die Theorie dieses "Leuchtturm-Prinzips".
Egal wie man es dreht; so wie es aktuell gesetzlich geregelt ist, ist seitens des Staates keinerlei Schnittstelle zu den Behörden gewünscht bzw. legal möglich.
Gruß,
André
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Re: Als Nichtlizensierter in Notfällen auf Afu-Frequenzen im Hilfe rufen
Man kann sich auch einen Hubschrauber in den Garten stellen, auch wenn man den gar nicht fliegen darf.
Aber bei einer riesigen Umweltkatastrophe kann man sein Grundstück problemlos verlassen ohne in einen Stau zu kommen. Die Fertigkeiten dazu eignet man sich über Flugsimulatoren an.
Wer im AFu-Bereich Notfunk betreiben möchte, soll gefälligst den "Schein" dafür machen. Und nicht erst eine Station aufbauen, um im Notfall damit Betrieb machen zu können, der Notfall rechtfertigt das dann schon. Das ist doch pervers.
Aber bei einer riesigen Umweltkatastrophe kann man sein Grundstück problemlos verlassen ohne in einen Stau zu kommen. Die Fertigkeiten dazu eignet man sich über Flugsimulatoren an.
Wer im AFu-Bereich Notfunk betreiben möchte, soll gefälligst den "Schein" dafür machen. Und nicht erst eine Station aufbauen, um im Notfall damit Betrieb machen zu können, der Notfall rechtfertigt das dann schon. Das ist doch pervers.
73 / Horst
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Re: Als Nichtlizensierter in Notfällen auf Afu-Frequenzen im Hilfe rufen
Vielleicht solltest du nur ein ganz kleines bisschen außerhalb deiner Schienen denken.
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Re: Als Nichtlizensierter in Notfällen auf Afu-Frequenzen im Hilfe rufen
Da wurde aus meiner Sicht einfach etwas falsch verstanden.OffroadIgel hat geschrieben: ↑Mi 26. Apr 2023, 14:16Das heißt also, was DF2JP geschrieben hat, war nicht nur aus menschlicher Sicht völliger Murks, sondern auch aus rechtlicher? Mann Mann Mann ey...Juliett Sierra hat geschrieben: ↑Mi 26. Apr 2023, 14:08 Das Amateurfunkgesetz verlangt doch gar nicht, dass man einen Notruf von einem mutmaßlich Nichtlizenzierten ignoriert - siehe mein letzter Beitrag.
Da wurde im anderen thread eine falsche Info gegeben, in dem eine Bemerkung zum Wortlaut des AFU-Gesetzes hinzugefügt wurde, die aber in Wahrheit gar nicht im Gesetz enthalten ist - da bin ich auch erst drauf reingefallen.
Nochmal zu Verdeutlichung - in § 5, Abschnitt 5 des AFU Gesetzes heißt es:
(5) Der Funkamateur darf nur mit anderen Amateurfunkstellen Funkverkehr abwickeln. Der Funkamateur darf Nachrichten, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, für und an Dritte nicht übermitteln. Satz 2 gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen.
Wenn ein Funkamateur einen Notruf von einem anderen Funkamateur erhält, so ist das eine Nachricht, die Bestandteil des Amateurfunkdienstes ist - das ergibt sich aus § 2, Satz 2 des AFU-Gesetzes, wo es heißt:
Amateurfunkdienst (ist) ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird;
Wenn nun aber ein Funkamateur eine Nachricht erhält von jemandem, der mutmaßlich nicht ebenso Funkamateur ist, dann ist dies eine Nachricht, die NICHT den Amateurfunkdienst betrifft und darf entsprechend § 5, Abschnitt 2 nicht an Dritte übermittelt werden - doch das gilt eben NICHT in Not- und Katastrophenfällen; dann dürfen eben auch Nachrichten weitergegeben werden, die nicht den Amateurfunkdienst betreffen, weil sie z.B. nicht von einem lizenzieren Funkamateur stammen.
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Re: Als Nichtlizensierter in Notfällen auf Afu-Frequenzen im Hilfe rufen
Ist klar, hatte das auch beim ersten Mal verstanden. Nur hatte er ja in dem Bildchen, was er gepostet hat, noch was anderes stehen, wodurch der Sinn des Gesetzes verdreht wird.
Satz 2 gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen
...dafür aber Satz 1!
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Re: Als Nichtlizensierter in Notfällen auf Afu-Frequenzen im Hilfe rufen
Über den DARC ist empfohlen, bei Möglichkeit pmr Kanal 1 Standby zu halten, damit die Afu Frequenzen sauber bleiben.......natürlich werden irgendwelche Leute dann illegal trotzdem auf Afu herum geistern....
Deswegen wärs auch gut, Deutschlandweit In den Ortsverbänden dieses Notfunkkonzept Leuchttürme zu etablieren, anstatt im GHZ BEREICH mit der Maus zu spielen.....wo sowieso keine Bedarfsträger was anfordern.Die Bedarfsträger sind/ ist die Bevölkerung...
Deswegen wärs auch gut, Deutschlandweit In den Ortsverbänden dieses Notfunkkonzept Leuchttürme zu etablieren, anstatt im GHZ BEREICH mit der Maus zu spielen.....wo sowieso keine Bedarfsträger was anfordern.Die Bedarfsträger sind/ ist die Bevölkerung...
Zuletzt geändert von 13sw001 am Mi 26. Apr 2023, 15:09, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Als Nichtlizensierter in Notfällen auf Afu-Frequenzen im Hilfe rufen
Ja ja, genau dieses Ding meinte ich ...OffroadIgel hat geschrieben: ↑Mi 26. Apr 2023, 14:48 Ist klar, hatte das auch beim ersten Mal verstanden. Nur hatte er ja in dem Bildchen, was er gepostet hat, noch was anderes stehen, wodurch der Sinn des Gesetzes verdreht wird.
Satz 2 gilt nicht in Not- und Katastrophenfällen
...dafür aber Satz 1!
Nochmal ganz allgemein: es wäre doch auch wirklich ein Irrsinn, wenn das Amateurfunkgesetz tatsächlich vorschreiben würde, dass FA empfangene Notrufe nur weitergeben dürften, wenn sie von anderen Funkamateuren stammen. Das würde doch auch vollkommen vielen anderen zentralen Rechtsnormen in unserem Staat total widersprechen - dem gesunden Menschenverstand würde es allemal widersprechen.
Ich würde sogar sagen, solch eine Regelung wäre verfassungswidrig. Man könnte sich da die wahnsinnigsten Szenarien ausdenken, wo hunderte von Menschenleben auf dem Spiel stehen und dem Funkamateur ist es dann qua Gesetz nicht erlaubt, womöglich entscheidend einzugreifen und die Katastrophe zu verhindern, weil ihm das AFU Gesetz verbietet, eine wichtige Info nicht weiter zu geben, nur weil er diese Info von einem mutmaßlich Nichtlizenzierten erhalten hat ...
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Re: Als Nichtlizensierter in Notfällen auf Afu-Frequenzen im Hilfe rufen
Da gibts wieder 1000 Kommentare. Nur als Beispiel: das Ahrtal säuft mal wieder ab. Ich nehme mir das vom Gerät meines Bruders, der lizensiert ist mein Bruder, schwimmt Kiel oben. Ich mache das Funkgerät an und ruf um Hilfe. Ich werde gehört, kann auch den Fragenden antworten. Ein Rettungsdienst komm zur Hilfe, mein Bruder schwimmt danach nicht mehr Kiel oben. Somit ein Leben gerettet. Ich glaube nicht, dass dem nicht lizensierten Bruder eine OWI droht.OffroadIgel hat geschrieben: ↑Mi 26. Apr 2023, 13:01 Um diesen Strang ab hier von den Offtopic-Diskussionen zu entlasten, hab ich hier mal was Eigenes aufgemacht.
Also: Es geht um Notfälle, in denen die normalen Kommunikationskanäle wie Telefon nicht verfügbar sind und man mit Jedermannfunk nicht weiterkommt.
Kann/darf/sollte/muss man in solchen Situationen als Nichtlizensierter auf Afu-Frequenzen um Hilfe rufen und wenn ja, in welchen Fällen? Und was ist mit Afus, die solche Notrufe empfangen? Können/dürfen/sollten/müssen die sie ignorieren oder weiterleiten? Komplexe Kiste, daher Feuer frei, die Herrschaften.
Wie gesagt, es gibt Vorschriften in Notlagen, wird man das sicherlich anders sehen.