JA das stand so über allen Gesetzten, dass in den End80ern ein Funkhändler der seine Finger bei jungen Buben nicht nicht weglassen konnte regelmäßig seine Kundendatei gab um seinen Hals rauszuwinden.DF2JP hat geschrieben: ↑Fr 28. Apr 2023, 20:37Hallo Jürgen,DF5WW hat geschrieben: ↑Fr 28. Apr 2023, 18:33 Hallo Joe,
das gute alte FAG als sogar Händlern der Verkauf von AFu Equipement an "unberechtigte" verboten war. Der Fehler war die Abschaffung
desselben FAG und dessen "Austausch" zum TKG. Schon als das FAG abgeschafft wurde habe ich schon den Moloch gesehen der heute
Tag für Tag in diesem Forum auf uns einströmt. Ist es nicht legal erklären wir es dazu und behelfen uns mit der "NOT". Einfach nurnoch
lachhaft dieser Thread.
es war ja auch nicht so, dass das einfach so ein Gesetzt war, was keiner beachten brauchte...
Ich habe es selbst erlebt. Flohmarkt in Dortmund 1989, da hat die Staatsanwaltschaft Testkäufe an den Standen gemacht, wer denen ein Funkgerät verkauft hat, hatte dann ein Ermittlungsverfahren an der Backe. Ich habe wohl tatsächlich nach der Liz. gefragt und denen nix verkauft, zum Glück
73 Joe
Das war auch die Zeit in denen der Funkmessdienst nicht schellen kam, da war dann auch das pol. "Rollkommando" dabei, was die Tür öffnete
Dann waren Hausbesuche angesagt, nach kurzer Zeit waren alle Informiert, es hat aber doch einige erwischt die bei dem eingekauft haben.
Man sollte bedenken, dass das Amateurfunkgesetz in DL älter war als das Grundgesetz.