Blitzschutz Antenne

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13DL04
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Re: Blitzschutz Antenne

#16

Beitrag von 13DL04 »

Na ja, natürlich kann man es selber machen, aber bei einem Blitzeinschlag mit Schäden, wird die Versicherung eine Blitzschutzprotokoll einer Fachfirma verlangen, um den Schaden zu bezahlen. Kann man dieses Blitzschutzprotokoll nicht nachweisen, kann es teuer werden.

Also, viel Spass beim selberbauen. :think:
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Memphis
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Re: Blitzschutz Antenne

#17

Beitrag von Memphis »

Lieber Daniel,

ich möchte hier nicht wieder die ollen Kamellen aufwärmen, die Du auch gegenüber meinem Kollegen Dipol im Laufe der Jahre immer wieder ins Gespräch brachtest. Es ist richtig, eine DIN VDE oder DIN EN ist erstmal kein Gesetz, wie Du es beschreibst. Das habe ich aber auch nie behauptet.

Es wurde im Eingangsbeitrag danach gefragt, was man machen bzw. beachten sollte und darauf gab es fachlich korrekte und dem Stand der Technik aktuelle Antworten von mir. Im Schadensfall (im konkreten Fall eben bei Blitzschlag) kann und wird aber sehr wohl eine DIN VDE oder DIN EN von einem Sachverständigen oder Gutachter der Versicherung herangezogen werden und geprüft, ob diese bei Montage/Installation eingehalten wurden. Sollte es sogar zu einem Verfahren aufgrund Unstimmigkeiten der Parteien (Versicherungsnehmer/Versicherung) mit einem Prozess kommen, greifen auch hier die rechtsprechenden Institutionen (Gerichte) darauf zu. Die Versicherungen sind heutzutage soweit, dass i.d.R. versucht wird, jede Regulierung zu minimieren bzw. bestenfalls aus ihrer Sicht komplett abzuwenden. Denkst Du denn wirklich, wenn es um einen Sachschaden (vielleicht sogar mit Dachstuhlbrand), schlimmsten Fall Personenschaden, im konkreten Fall nach Blitzschlag, im 5 oder 6-stelligen Euro Bereich geht, dass diese Regulierung vom Schreibtisch des Versicherungssachbearbeiters aus, einfach durchgewunken wird und nicht genauer hingeschaut wird, wenn auf dem Dach (vielleicht) noch eine Antennenanlage steht und der Gutachter aufgrund der Spuren davon ausgehen muss, dass der Einschlag dort erfolgte?

Ehrlich gesagt, ich möchte darauf gar keine Antwort, weil ich die gängige Praxis der Versicherungen 2021 nach Unwetter persönlich kennenlernen durfte. Kurzum: Mach Du so, wie Du es für richtig meinst und behaupte weiterhin, dass eine Antennenerdung nicht notwendig oder überflüssig ist, weil kein Gesetz, sondern nur eine Empfehlung. Ich publiziere in einem öffentlichen Forum, in dem Jedermann mitlesen kann, den aktuellen Stand der Technik bzw. die sogenannten anerkannten Regeln der Technik. Vermutlich werden wir da künftig immer wieder mal untereinander anecken und der Nutzer des Forums, der eine Frage stellte und Antwort erhalten möchte, ist danach umso verwirrter bzw. so schlau wie vorher

Wie schnell übrigens eine DIN einen rechtlichen Charakter haben bzw. erreichen kann, hat sogar der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags erarbeitet. Nachzulesen für Jedermann als PDF in der Publikation:
DIN-Normen und Rechtssetzung
Aktenzeichen:
WD 7 - 3000 - 198/19
Abschluss der Arbeit:
11. Dezember 2019
Fachbereich:
WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Bau und Stadtentwicklung
Rechtliche Bedeutung von DIN-Normen
DIN-Normen bilden einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten und sind insofern auch im Rahmen der Rechtsordnung potentiell von Bedeutung. Allerdings ist eine DIN-Norm keine Rechtsnorm. Weder ist das Deutsche Institut für Normung ein Träger öffentlicher Gewalt, noch sind DIN-Normen darauf gerichtet, aus sich heraus Rechtsfolgen irgendwelcher Art herbeizuführen. DIN-Normen lassen sich insoweit als private technische Regeln mit Empfehlungscharakter bezeichnen, die aus sich heraus keinerlei Rechtsgeltung entfalten. Grundsätzlich stehen
DIN-Normen jedermann zur Anwendung frei: Sie können von jedermann angewendet werden, müssen jedoch nicht angewendet werden.

DIN-Normen können jedoch dann eine rechtliche Bedeutung erlangen, wenn in Rechtsnormen oder Verwaltungsvorschriften durch Verweisung auf sie Bezug genommen wird. Gleiches gilt, wenn Verwaltungsbehörden oder Gerichte sie bei ihren Entscheidungen als Erkenntnisquellen heranziehen. DIN-Normen erhalten auch dann einen rechtlich verbindlichen Charakter, wenn sie in einem Vertrag zwischen Privaten als verbindlich vereinbart werden und aufgrund vertraglicher Absprache auf sie Bezug genommen wird.

Bei Verweisung auf DIN-Normen in Rechtsnormen erlangen diese eine erhebliche rechtliche Bedeutung. Durch zahlreiche Verweisungen in Rechtsvorschriften zum Zwecke der dynamischen und flexiblen Anpassung an den technischen Fortschritt haben die technischen Normen erheblich an Bedeutung gewonnen. Dieses gilt vor allem im besonderen Ordnungsrecht, wie im Baurecht, Umweltschutzrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Energierecht. Durch die Verweisung und Bezugnahme auf DIN-Normen in Gesetzen und Verordnungen wird der Gesetz- und Verordnungsgeber entlastet, weil er keine rechtlich-technischen Detailregelungen zu erlassen und gegebenenfalls fortwährend unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung zu aktualisieren braucht. Insoweit tragen DIN-Normen durch das darin enthaltene Expertenwissen zur Entlastung des Staates bei. Sofern dem Gesetzgeber die Anforderungen einer DIN-Norm nicht weit genug gehen, steht es ihm frei, diese näher zu konkretisieren.
Im Rahmen der einzelvertraglich festgelegten Verbindlichkeit können DIN-Normen dazu beitragen, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, weil sich aus den Normen eindeutige Festlegungen ergeben. Im Streitfall kann die Verwendung von DIN-Normen das Haftungsrisiko vermindern, da sich gerichtliche Sachverständige häufig auf DIN-Normen als dem anerkannten Stand der Technik beziehen.

Auch in Fällen, in denen DIN-Normen nicht zum Vertragsgegenstand gemacht worden sind, können DIN-Normen im Streitfalle als Entscheidungshilfe dienen, wenn es beispielsweise im Kauf- und Werkvertragsrecht um Sachmängel geht. Hier dürfte regelmäßig der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, dass der Anwender einer DIN-Norm vertragsgemäß gehandelt und ein mangelfreies Produkt geliefert hat. Insbesondere bei sicherheitstechnischen Festlegungen in DIN-Normen besteht eine tatsächliche Rechtsvermutung dafür, dass sie fachgerecht sind, d.h. dass sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Daraus ergibt sich genau das, was ich zuvor mit eigenen Worten beschrieben habe. Als Betrieb ist man verpflichtet, seinem Kunden ein Werk entsprechend der anerkannten Regeln der Technik zu übergeben. Als fachfremder Laie oder DIY-Mann/Frau sollte man, bestenfalls ebenso handeln. Vor allem wenn man sich der Gefahr bewusst ist bzw. Selbstinitiative ergreift

Dass das Diamond Produkt lediglich ein Ü-Spannungsschutz darstellt und alleine nicht vor einem Direkttreffer schützt ist mir durchaus bewusst. Da gehe ich mal schwer davon aus, dass Du die allerletzte Person auf diesem Planeten bist, die mir als Fachkraft dazu etwas erklären muss. Ich habe dies auch in einem ganz anderen Zusammenhang aufgeführt, als wie es von Dir wieder einmal aus dem Zusammenhang gerissen wird. Nämlich als Ergänzung fürs Koax, mit der Grundvoraussetzung einer errichteten und funktionellen Antennenerdung
Mein Equipment:Show
Feststation: PAN Blizzard2700 | H2000Flex
Teststation: Albrecht GPA27 Neu | H155PE
Freenet: Sirio GPA 135-175 | RG213
Mobil: SG-CB1400 | DV27L | Santiago1200 | AS100PL | HyperFlex5
Diverse Funk & Messgeräte
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lonee
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Re: Blitzschutz Antenne

#18

Beitrag von lonee »

Die Sache ist nur foogende: So manches Haus "genießt" ja noch Bestandsschutz dahingehend, dass diese ein sogenanntes "genulltes" System vorweisen.
Dort ist dann kein separater Schutzleiter vorhanden. Man kann zuweilen froh sein, wenn man dann im Keller wenigstens noch eine Potential-Ausgleichsschine vorfindet. Auch was diverse Erder-Ausführungen anbelangt, ist eine Erneuerung beim Altbau mehr als schwierig.
Die Ringerder lassen sich im Nachhinein ja eher schlecht umsetzen.

Und leider kennen die Blitze unsere DIN-Normen nicht. Bei den 4 lokalen Blitzeinschlägen, die ich bisher gesehen habe, hat es den Blitz nicht geschert wo der Blitzableiter montiert war. Der ist dann z.B. irgendwo in die Außenverkleidung aus Blech gesaust und hat diese weggesprengt, anstelle brav auf dem Dach einzuschlagen.
Machen wir uns nichts vor, selbst wenn man alles nach VDE-Norm baut, ist das noch lange kein Gewähr dafür unbeschadet davonzukommen.
Daher finde ich die Bezeichnung "Blitzschutz" auch etwas irreführend.

Ich hätte z.B. bei unserem Altbau von 63, gar nicht die Möglichkeit nach neuesten Vorschriften Blitzschutz umzusetzen. :clue:
(Sacht jedenfalls mein Elektriker). Oder aber ich müsste so viel investieren, dass sich eher ein neues Holzhaus lohnen würde! ;-)

Das Argument mit den Versicherungen stimmt aber natürlich. Die suchen immer einen Weg um sich vor gerechtfertigten Zahlungen zu drücken.
Gruß,
André
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DocEmmettBrown
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Re: Blitzschutz Antenne

#19

Beitrag von DocEmmettBrown »

Memphis hat geschrieben: Mo 16. Jan 2023, 19:26Dass das Diamond Produkt lediglich ein Ü-Spannungsschutz darstellt und alleine nicht vor einem Direkttreffer schützt ist mir durchaus bewusst. Da gehe ich mal schwer davon aus, dass Du die allerletzte Person auf diesem Planeten bist, die mir als Fachkraft dazu etwas erklären muss.
Ei, darum ging es mir doch die ganze Zeit, daß das Diamond-Ding nur einen ÜSS darstellt. Du rennst da bei mir offene Türen ein. Und daß Du Dich mit der Materie besser auskennst als ich, das zweifle ich nicht im Mindesten an. Alles gut! :D

Ich bin ja selber gerade dabei, mir einen Empfänger für so um die 500 THz zu bauen und stehe vor einem ähnlichen Problem. Einen ÜSS/SPD Typ-1 brauche ich nicht, aber einen Typ-2-Grobschutz sehr wohl. Aber eigentlich noch einen Feinschutz, den ich für meine Spannung aber nicht kriege - also Selbstbau. (Auf AC-Seite natürlich noch einen fertigen Typ-3.) Wie gesagt, ich habe da ganz ähnliche Probleme, nur halt anderer Frequenzbereich als CB.

73 de Daniel
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Re: Blitzschutz Antenne

#20

Beitrag von RV12P2000 »

13DL04 hat geschrieben: Mo 16. Jan 2023, 19:04 Na ja, natürlich kann man es selber machen, aber bei einem Blitzeinschlag mit Schäden, wird die Versicherung eine Blitzschutzprotokoll einer Fachfirma verlangen, um den Schaden zu bezahlen. Kann man dieses Blitzschutzprotokoll nicht nachweisen, kann es teuer werden.
Man wird es natürlich abnehmen lassen müssen, auch wenn man alles richtig gemacht hat. Das Abnahmeprotokoll erhöht zwar nicht noch zusätzlich die Sicherheit, reduziert im Schadensfall aber die Fluchtmöglichkeiten für die Versicherung.
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