Fragen zu Garantie und Zulassung eines neu gekauften CB-Funkgerätes nach Abgleich durch einen Funkfachhändler

Antworten
Benutzeravatar
Juliett Sierra
Santiago 9
Beiträge: 1267
Registriert: Mi 25. Jul 2007, 18:36
Standort in der Userkarte: Deutschland

Fragen zu Garantie und Zulassung eines neu gekauften CB-Funkgerätes nach Abgleich durch einen Funkfachhändler

#1

Beitrag von Juliett Sierra »

Hallo in die Runge ... :wave:

In einem anderen Fred kamen Fragen auf bzgl. möglichem Verlust der Werksgarantie eines neuen Funkgerätes und/oder Verlust der Zulassung, wenn dieses Neugerät bei einem Funkfachhändler vor Auslieferung an den Kunden nochmal auf den Messplatz genommen wird.

Damit der besagte thread nicht geschreddert wird, stelle ich das Thema also nochmal als neuen Fred ein.

Zu Punkt 1 - Frage Garantie:
Welche Voraussetzungen bzw. welche Bedingungen braucht es, damit ein beim Funkfachhändler erworbenes Gerät die Werksgarantie nicht verliert, wenn dieses Gerät vor Auslieferung an den Kunden nochmal vom Händler abgeglichen wird?
Oder anders gefragt: muss in diesem Fall der Händler ein autorisierter Partner/Händler der Firma sein, die das Gerät herstellt/vertreibt?

Zu Punkt 2 - Frage Zulassung:
Wann verliert ein CB-Funkgerät seine Zulassung?
Ich bin ja der Meinung: ein CB-Funkgerät verliert erst dann seine Zulassung, wenn mehr oder weniger gravierende Eingriffe in das Gerät vorgenommen werden - prominentes Beispiel hier: Umbau des Modulationszweiges der President McKinley zur Verbesserung der schlechten FM-Modulation.
Eine Einstellung des HF-Outputs bspw. nahe an 4 Watt (bei angenommener werkseitiger Einstellung von deutlich weniger als 4 Watt) gehört jedoch nicht zu diesen gravierenden Eingriffen. Gleiches würde die Frage der Einstellung/Optimierung des FM-Hub's betreffen.
Offenbar existieren zu diesem Thema aber auch andere Meinungen ...

Nimmt man es ganz genau mit dem obigen Beispiel der Erhöhung des HF-Outputs auf 4 Watt, dann könnte es m.E. allerdings problematisch werden, wenn durch diese Maßnahme zugleich eine andere Bestimmung verletzt würde - nämlich die Überschreitung des zulässigen Grenzwertes von Nebenwellenaussendungen. Läuft es so ab, dann müsste eigentlich die Zulassung erlöschen, oder?
Würde im Umkehrschluss auch bedeuten, dass die Sendeleistung nur soweit erhöht werden darf, dass keine anderen Grenzwerte überschritten werden, richtig?

Last but not least: spielt es eine Rolle in Bezug auf den möglichen Verlust der Zulassung, WER im Funkgerät Veränderungen vornimmt, die zugleich nicht die gesetzlichen Vorgaben verletzten? Ich meine ja: das spielt keine Rolle!

Ich sage schon mal Danke im Voraus für eure Meinungen. :)
73 de Jörg - CB Station Brummbär
13HN150
Ragman
Santiago 2
Beiträge: 70
Registriert: So 11. Sep 2022, 11:48
Standort in der Userkarte: Wiesloch
Wohnort: Wiesloch

Re: Fragen zu Garantie und Zulassung eines neu gekauften CB-Funkgerätes nach Abgleich durch einen Funkfachhändler

#2

Beitrag von Ragman »

Ich hab Mal ein Neues Funkgerät ( Kaiser ka9040) beim Kauf vom Händler abstimmen lassen, der hat so eingestellt dass alles zusammen im Rahmen des erlaubten geblieben ist, aber dass zum maximal möglichen, durfte dabei zuschauen.
Danach hat er das Gerät mit einem Siegel versiegelt und mir gesagt dass ich, sollte das Siegel unbeschädigt sein bei ihm die Garantieabwicklung habe, im Fall dass was wäre
Wipe 6022
PNI Escort HP 6500
Dipol Drahtantenne Eigenbau
Mobilantenne Hustler C-100 B ( keine E......Zeitschrift :dlol: )
Leben und Leben lassen
Antworten

Zurück zu „CB - Funkgeräte“