AFu (UKW) rechtssicher empfangen

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DocEmmettBrown
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Re: AFu (UKW) rechtssicher empfangen

#16

Beitrag von DocEmmettBrown »

lonee hat geschrieben: Di 22. Nov 2022, 11:17
DocEmmettBrown hat geschrieben: Mo 21. Nov 2022, 20:28und auch nur dann, wenn das Gerät außerhalb der AFu-Bänder sendet.
Nope, das ist faktisch falsch. Selbst wenn nur ein Kondesator im Gerät verändert wird, entspricht es nicht mehr der Konformitätserklärung.
Ja, spielt beim reinen RX aber überhaupt keine Rolle. Und beim TRX auch nicht, solange Du die Finger von der PTT läßt.

73 de Daniel
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lonee
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Re: AFu (UKW) rechtssicher empfangen

#17

Beitrag von lonee »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Di 22. Nov 2022, 12:14 solange Du die Finger von der PTT läßt.
Das Eine, hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Wenn ich unerlaubt sende, betrifft es weder CE noch die Konformitätserklärung.
Dabei ist es auch egal, wo ich sende.

Es ging ja explizit um diese beiden Punkte!

Z.B. bei der HB3-Lis könnte das auch ein wichtiger Punkt werden, da diese keine Selbstbauten betreiben dürfen. Also quasi nur "Gerät aus dem Karton".

Was die Realität angeht, bin ich da auch bei Dir.
Es interessiert keinen, ob der RX da auf dem Tisch eine gültige CE hat.
Ich weiß ja nicht, wohin die Reise von @Fensterbrettfunker noch geht, aber es macht keinen Sinn ein großes Budget in eine Sache zu investieren, von der man weiß das diese nur von kurzer Dauer ist.
Wenn ich mit kleinem Aufwand nur UHF/VHF in FM (und gerade Relais) lauschen möchte, tut es ein ein brauchbares Hafu oder entsprechender "Scanner".
Will ich mehr, muss ich leider tiefer in die Tasche greifen. Je weiter, je tiefer halt!
(aber das kennt ja jeder, der die "Geräte-Populationskontrolle" verloren hat/hatte.) :dlol:
Gruß,
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Re: AFu (UKW) rechtssicher empfangen

#18

Beitrag von Fensterbrettfunker »

lonee hat geschrieben: Di 22. Nov 2022, 12:33 Will ich mehr, muss ich leider tiefer in die Tasche greifen. Je weiter, je tiefer halt!
Nuja. Ich hätte da schon eine Vorstellung, die ins Budget passt und mir gefallen könnte. Hört auf den Namen CRT Electro.
Daher formuliere ich meine Fragen mal um:
1. Gibt es denn bei solchen als AFu-Geräte klassifizierten TRX bei bsp. Markus (mag ihn nicht schonwieder nerven) eine Konformitätserklärung?
Wenn nicht, wäre ein entsprechend programmiertes Betriebsfunkgerät vielleicht besser, denn die haben beides.
2. Mit dem Schaltplan sollte sich doch eine Stelle finden, wo das TX-Problem mit einem kleinen Saitenschneider erledigt werden kann? Oder stelle ich mir das mal wieder zu einfach vor?

Und ja, wenn der Elektronikteil und somit das Selbstbaurecht wegfällt (was ich ja hoffe) wird´s diesbezüglich wohl spannend :|
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Re: AFu (UKW) rechtssicher empfangen

#19

Beitrag von DeltaKiloMike »

Es wurde bereits erwähnt, aber trotzdem nochmal der Hinweis, Du kannst die allermeisten Geräte so programmieren (den entsprechenden Parameter in den jew. Kanaleinstellungen des Codeplugs setzen), dass kein Sendebetrieb möglich ist. Meistens ist der mit „RX only“, oder „No TX“ bezeichnet.
Damit solltest Du auf der sicheren Seite sein.

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DocEmmettBrown
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Re: AFu (UKW) rechtssicher empfangen

#20

Beitrag von DocEmmettBrown »

lonee hat geschrieben: Di 22. Nov 2022, 12:33
DocEmmettBrown hat geschrieben: Di 22. Nov 2022, 12:14solange Du die Finger von der PTT läßt.
Das Eine, hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Wenn ich unerlaubt sende, betrifft es weder CE noch die Konformitätserklärung.
Dabei ist es auch egal, wo ich sende.
Ich glaube, wir haben aneinander vorbei g'schwätzt. Es geht doch hier nur um einen RX bzw. um etwas, was reine RX-Fähigkeiten haben soll. Ein RX ist sowas wie meinetwegen ein Drehko, eine L, Diode, kleiner C, Ohrhörer, gerüchteweise auch Detektor genannt. Jeder darf den bauen und betreiben, weil das Ding nur empfangen kann. Brauchst auch keine Konformitätserklärung dazu.

Wenn Du jetzt ein Mobilgerät hast und stöpselst das MIC ab, dann kann das Gerät auch nur noch empfangen - und damit darf jeder es betreiben. Erst wenn gesendet wird, brauchst Du einen Schein - entweder für die Büchse oder für den, der davorsitzt.

Die Konformitätserklärungen, die auch AFu-Geräten beiliegen, sind nur deswegen dabei, damit der Zoll weiß, was das für 'ne Büchs' ist. Wenn Du das Gerät erst mal in Deiner Kralle hast, aber nicht auf TX gehst, brauchst Du das Ding nicht (außer vielleicht später beim Wiederverkauf).

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lonee
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Re: AFu (UKW) rechtssicher empfangen

#21

Beitrag von lonee »

*lach*
naja, aus den Zeiten des Detektorempfängers sind wir doch so langsam raus.
Die "Teckies" bauen dann doch eher einen SDR aus Atmel oder RasPi und das bevorzugt in SMD.

Bei solchen RXen ist es heutzutage auch nicht mehr so kritisch wie früher.
Da war es ja noch eine Straftat ein solches Teil zu betreiben und nicht öffentlichen Landfunk abzuhören.

Heute ist das, meines Wissens nach, nicht mehr so. Das "große Lauschen" ist zwar immer noch nicht legal, aber man soll ja auch keine Frequenzen kundtun, die man "zufälligerweise" gefunden hat.

Wie gesagt; ich weiß nicht wie die BNA das aktuell auslegt. Besitz ist erlaubt. Der Betrieb ohne Lis dann doch wieder nicht.
Ist es jetzt schon "Betrieb" wenn man damit empfängt? Ich denke ja. Man macht zwar keinen Sendebetrieb, aber man betreibt das Gerät an Strom und Antenne.
Die Frage ist eben, inwieweit muss ein TRX "sendeuntauglich" sein, um deren Vorstellungen zu entsprechen?
Reicht die PPT zu trennen, oder muss man vielleicht den Treiber "deaktivieren"?
Bei Geräten, wo diese schon vorgesehen ist, hat man natürlich leichtes Spiel diese Voraussetzung umzusetzen.

Wirklich Genaues kann man eigentlich nur bei der BNA erfahren. Aber da könnte man ja auch mal eine Anfrage hinterlassen!?

Also Marc, schreibe hin und "erleuchte" uns anschließend, was der Stand der Dinge ist! :D
Gruß,
André
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Re: AFu (UKW) rechtssicher empfangen

#22

Beitrag von DeltaKiloMike »

Die Bundesnetzagentur schreibt hierzu:

„Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Errichten und Betreiben einer Amateurfunkstelle finden sich im Amateurfunkgesetz (AFuG) und der dazugehörigen Amateurfunkverordnung (AFuV).
Hiernach ist für die Teilnahme am Amateurfunkdienst (AFuV § 9 Abs. 1) und zur Nutzung der Amateurfunkanlage (AFuV § 9 Abs. 2) eine Zulassung unter gleichzeitiger Zuteilung eines personengebundenen Amateurfunkrufzeichens erforderlich. Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den
Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann (AFuV § 2 Abs. 3). Die Verordnung regelt also nur den Betrieb einer Amateurfunkstelle, der Besitz und das betriebsbereite Errichten einer Amateurfunkstelle sind nicht reglementiert.
Ferner heißt es in der AFuV § 9 Abs. 5: Für den Empfang von Aussendungen ist eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst nicht erforderlich. Demzufolge dürfen Sie eine betriebsbereit errichtete Amateurfunkstelle zum Empfang von Aussendungen auch tatsächlich in Betrieb nehmen. Es ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass eine missbräuchliche Nutzung der Amateurfunkstelle ausgeschlossen ist (AFuV § 16 Abs. 9). Jeder Sendebetrieb (auch kurzzeitig oder zu Testzwecken) stellt nicht nur einen Verstoß gegen das AFuG, sondern auch gegen andere Rechtsvorschriften (z.B. Telekommunikationsgesetz) dar und kann rechtlich geahndet werden. Im Falle einer Überprüfung Ihrer Funkstelle durch hierzu befugte Personen liegt es an Ihnen, plausibel zu erklären, dass Sie die Funkanlage nur rechtmäßig betrieben haben.

Beachten Sie bitte, dass die allgemeine Empfangserlaubnis nur für Aussendungen des Amateurfunks besteht. Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, anderen nicht mitgeteilt werden (außer in Notfällen) (§ 89 Telekommunikationsgesetz).
Wenn Sie bereits vor Erwerb einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst Sendebetrieb durchführen wollen, so können Sie dies unter Anleitung und Aufsicht eines hierzu berechtigten Funkamateurs tun. Der ausbildende Funkamateur (nicht der auszubildende Anwärter) benötigt hierzu neben seiner individuellen Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst ein Ausbildungsrufzeichen, welches bei der Bundesnetzagentur beantragt werden kann. Der Ausbildungsfunkbetrieb kann auch an Ihrer Amateurfunkstelle erfolgen, die Anwesenheit des auszubildenden Funkamateurs ist jedoch schriftlich (Stationstagebuch) festzuhalten (§ 12 AFuV).
Quelle: http://www.pmr-funkgeraete.de/forum/thr ... ubt.25015/

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Re: AFu (UKW) rechtssicher empfangen

#23

Beitrag von lonee »

DeltaKiloMike hat geschrieben: Mi 23. Nov 2022, 20:47 ein Ausbildungsrufzeichen, welches bei der Bundesnetzagentur beantragt werden kann
Naja, aktuell wohl noch..

Ansonsten liegt es dann wohl am Nutzer, wie er das so gestaltet das nicht gesendet wird. Zumindest nicht von jemandem, der es nicht darf.

Also bist Du doch fein raus! TRX kaufen, auf die Buchsen Siegel kleben und fertig!
Ohne Mike oder PC kein senden möglich und Nachweis durch die unbeschädigten Siegel.
Obendrein könnte man TX ja auch noch blocken, wenn es die Software zuließe.
Gruß,
André
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Re: AFu (UKW) rechtssicher empfangen

#24

Beitrag von Fensterbrettfunker »

lonee hat geschrieben: Mi 23. Nov 2022, 19:13 Also Marc, schreibe hin und "erleuchte" uns anschließend, was der Stand der Dinge ist!
Wäre natürlich eine Idee. Puh, zum Glück hat das offenbar schon Jemand getan.
Danke @DeltaKiloMike für´s finden und posten. ich wusste bisher noch gar nichts von diesem "Parallelforum".
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Re: AFu (UKW) rechtssicher empfangen

#25

Beitrag von DocEmmettBrown »

Kinners, wäre es nicht schneller gegangen, wenn der Threadersteller sich auf seine vier Buchstaben gesetzt und schon mal den halben Stoff in der Zwischenzeit gelernt hätte? Oder wäre das zu einfach gewesen?

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Re: AFu (UKW) rechtssicher empfangen

#26

Beitrag von Fensterbrettfunker »

Ich weiß doch noch gar nicht, ob ich
a) so eine Lizenz überhaupt möchte und
b) sie eine für mich überwindbare Hürde darstellt.
Zumal es "meine" Klasse noch gar nicht gibt :wink:
Was ich aber noch ganz vergessen hatte: Wie sieht es denn auf dem 144MHz-SSB-Band aus? Geht da noch was, oder ist das mangels Geräten/Interesse/Digitalboom ausgestorben?
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Re: AFu (UKW) rechtssicher empfangen

#27

Beitrag von DeltaKiloMike »

Fensterbrettfunker hat geschrieben: Fr 25. Nov 2022, 14:47 Ich weiß doch noch gar nicht, ob ich
a) so eine Lizenz überhaupt möchte und
b) sie eine für mich überwindbare Hürde darstellt.
Zumal es "meine" Klasse noch gar nicht gibt :wink:
Was ich aber noch ganz vergessen hatte: Wie sieht es denn auf dem 144MHz-SSB-Band aus? Geht da noch was, oder ist das mangels Geräten/Interesse/Digitalboom ausgestorben?
Lohnt imho unbedingt, weil auf 144 MHz SSB auch außerhalb irgendwelcher Contests was los ist. Außerdem finden sich auch regelmäßige Gesprächsrunden, regional u überregional.

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Re: AFu (UKW) rechtssicher empfangen

#28

Beitrag von lonee »

Die "Hürden" stellt der Mensch sich selbst.
Sicherlich gibt es Dinge, die ein Mensch nicht leisten kann. Aber eine AFU-Prüfung gehört ganz bestimmt nicht dazu.
Selbst ein Kursfreund, der nicht wenig an Legasthenie litt, hat seine Prüfung mit mir bestanden.

Du kannst lesen, kannst verständliche Sätze schreiben, und hast Interesse an funktechnischen Dingen.
Kreuzchen machen wirst Du demnach auch können.
Ergo prädestiniert für so einen Darfschein. Das "hinzugefügte" Wissen, würde Deine Experimente jedenfalls erleichtern und Basteleien legitimieren.
Zudem hat man bei "Antennenbau" tatsächlich "etwas bessere Karten" als wenn man als "Jedermannsfunker" unterwegs ist.
Jedenfalls durften wir das in den vergangenen Jahren hier im OV feststellen.
Zuvor CB, hieß es kategorisch "Nein"!, später als FA durften sogar Antennen in einem Wartungsraum unter dem Dach aufgestellt werden.
(Und das sogar vom Hausmeister unterstützt!)

"Meine Klasse" gibt es dabei nicht.. Nur die Qual der Wahl welche Bänder und Leistung ich denn machen möchte.

Was 2m SSB betrifft, ist da aktuell recht wenig los. Ist die Folge der Banderweiterungen der Klasse E und zuvor die Erweiterung der C-Lis.
Da sind so einige "UKW-Big Guns" abgebaut worden, weil dann mehr Interesse auf der Kurzwelle lag.
Eigentlich muss ich mich dazuzählen, denn ich hatte dieses Jahr auch mehr Interesse 10,15,20 aufzubauen als die UKW-Antennen aufs Dach zu bringen.
Aber ich hab ja noch eine Ausrede, ich bekomme gerade keinen passenden Mast für den Dachaufbau..(also preisgünstig!)
Es gibt auch immer wieder solche Aktivitätstage oder ähnliches. Dann ist dort mehr los.
Einen direkten Vergleich kann ich kaum ziehen, denn x-7000 zu 2M18XXX und 28ele DL6WU für 70 ist dann doch schon ein "kleiner" Unterschied...
Gruß,
André
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Re: AFu (UKW) rechtssicher empfangen

#29

Beitrag von Fensterbrettfunker »

lonee hat geschrieben: Fr 25. Nov 2022, 15:30 Eigentlich muss ich mich dazuzählen, denn ich hatte dieses Jahr auch mehr Interesse 10,15,20 aufzubauen als die UKW-Antennen aufs Dach zu bringen.
Hach, da habe ich es wirklich einfacher. In die Fensteröffnung passt nur UKW :lol:
Im Grunde würde sogar eine Halbwelle gehen, leider habe ich da aber kein für Freenet passendes SWR hinbekommen. Lambda/4 geht super. Mit dem glatten Alustab (vorher hatte ich eine Edelstahl-Gewindestange :roll: ) empfange ich plötzlich sogar 70cm stabil, das war vorher eine Achterbahnfahrt.
Gut, der DB0DOL ist arg verprasselt, aber der ist ja auch weiter weg als die Schneekopf-Relais. Das ist ja das Schöne an UKW: Man kann Signale auch noch irgendwie aufnehmen, wo sie auf CB schon im Störnebel versickert sind.
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Re: AFu (UKW) rechtssicher empfangen

#30

Beitrag von DocEmmettBrown »

Fensterbrettfunker hat geschrieben: Fr 25. Nov 2022, 14:47Ich weiß doch noch gar nicht, ob ich
a) so eine Lizenz überhaupt möchte und
b) sie eine für mich überwindbare Hürde darstellt.
Du beliebst wohl zu scherzen. Du bist ja wohl ausreichend technisch vorbelastet, daß ich an Deiner Stelle gleich auf die Klasse-A lernen würde. Ein bißchen länger als ein Wochenende müßtest Du zwar schon lernen, aber natürlich schaffst Du das, das ist gar keine Frage.

73 de Daniel
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