CE Konformität ./. Allgemeinzuteilung im CB Funk

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jochen97
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CE Konformität ./. Allgemeinzuteilung im CB Funk

#1

Beitrag von jochen97 »

Hallo, nach längerer Recherche bin ich auf ein sehr interessantes Thema gestoßen. Es geht um die rechtliche Frage wenn ein Funkdok ein CB-Funk Gerät aufmacht und darin Veränderungen vornimmt, inwieweit dies rechtliche Konsequenzen für den Betrieb des Gerätes hat. Dazu habe ich in den letzten Wochen sehr unterschiedliche Aussagen gehört was mich auch ehrlich gesagt etwas verwirrt hat. Daher habe ich jetzt mal selber recherchiert und mich bei Experten kundig gemacht und diese Aussagen auch schwarz auf weiß vorliegen.

Also zum einen ist ja klar wenn ein Funkdoc ein Gerät aufmacht und kein lizenzierter Reparaturdienst von einem bestimmten Hersteller ist, erlischt die Garantie, das ist ja alles unstrittig.

Des weiteren wenn ein Funkdoc ein Gerät aufmacht und an der Modellierung Veränderungen vornimmt erlischt damit die CE Konformität des Gerätes. Aber was heißt das jetzt genau? Darf ich dann das Gerät nicht mehr verwenden? Ist es dann nicht mehr zugelassen in Deutschland für den Betrieb im CB-Funk Bereich? Dazu hatte ich in den letzten Wochen sehr unterschiedliche Aussagen. Jetzt aber habe ich Klarheit bekommen. Zum Glück ja, die Zulassung ist weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen gegeben. Aber das Gerät darf ohne CE Konformität weder von einem Privatmann noch und geschweige denn von einem Händler weiter verkauft werden.

Welche Voraussetzungen müssen also gegeben sein dass weiterhin der Betrieb dieses Gerätes in Deutschland zulässig ist? Dazu kann man lesen auf der Webseite der Bundesnetzagentur dass es eine so genannte Allgemein-Zuteilung gibt für den CB-Funk Bereich. Darin stehen bestimmte Parameter, die eingehalten werden müssen, das sind zum Beispiel die Kanäle die nicht erweitert werden dürfen und natürlich auch die Ausgangsleistung mit 4 W ERP und 12 PEP. Ich habe auf Nachfrage die Aussage erhalten dass bei einer Modifizierung der Modulation wenn an den Seiten Bändern herumgedoktert wird sich die Ausgangsleistung des Gerätes automatisch erhöht, ob das immer so ist kann ich nicht sagen da ich selber ja kein Funkdok bin. Aber auf der anderen Seite habe ich dann wieder die Aussage eines anderen Funkdoks erhalten, dass das eine mit dem anderen gar nichts zu tun hat sprich man könne Seiten Bändern Modulationen vornehmen ohne dass da die Ausgangsleistung erhöht wird.

Also, das sind ja eigentlich gute und positive Nachrichten: gerade bei der McKinley ist das ja bekannt dass sie im FM Bereich sehr leise ist und dass man hier bei der Modulation schon einiges zum positiven verändern kann. Wenn hierbei dann die Ausgangsleistung nicht angefasst wird dann ist der Betrieb eines solchen Modifizierten Gerätes in Deutschland weiterhin zulässig.

Sollte das jemand im Forum komplett anders sehen, bitte gerne mich anschreiben oder hier posten.
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DocEmmettBrown
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Re: CE Konformität ./. Allgemeinzuteilung im CB Funk

#2

Beitrag von DocEmmettBrown »

jochen97 hat geschrieben: Sa 12. Nov 2022, 01:50wenn ein Funkdoc ein Gerät aufmacht und an der Modellierung Veränderungen vornimmt erlischt damit die CE Konformität des Gerätes. Aber was heißt das jetzt genau? Darf ich dann das Gerät nicht mehr verwenden?
Du darfst damit rein rechtlich nicht mehr senden. Wenn z.B. der Funkdoc einen aufgequollenen Elko mit 100 nF und 16 V gegen einen mit 100 nF und 100 V wechselt, weil er gerade keinen anderen da hat, dann ist das der Schaltung schnuppe und elektrisch ändert sich dabei auch nichts, aber CE ist zumindest in der Theorie trotzdem futsch. Ob das die BNetzA überhaupt merkt ist natürlich eine ganz andere Frage. Und wenn sich Dein Gerät im Rahmen der erlaubten Parameter bewegt, wird kein Hahn danach krähen. ;)
jochen97 hat geschrieben: Sa 12. Nov 2022, 01:50gerade bei der McKinley ist das ja bekannt dass sie im FM Bereich sehr leise ist und dass man hier bei der Modulation schon einiges zum positiven verändern kann. Wenn hierbei dann die Ausgangsleistung nicht angefasst wird dann ist der Betrieb eines solchen Modifizierten Gerätes in Deutschland weiterhin zulässig.
Na, ganz so einfach ist das nicht. Es gibt ja nicht nur die Ausgangsleistung, sondern auch noch Bandbreite und Hub, wo man die Konformität verletzen kann.

73 de Daniel
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Charly Whisky
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Re: CE Konformität ./. Allgemeinzuteilung im CB Funk

#3

Beitrag von Charly Whisky »

Wenn ein anderer als der Hersteller bzw. oder dem vom Hersteller beauftragte Werkstatt ein Gerät auch nur öffnet, kann der Hersteller jegliche Ansprüche verweigern.
Selbstverständlich verliert es dann auch seine Zulassung- falls Veränderungen vorgenommen werden.
Das Beispiel mit dem Kondensator: Es darf nur eingebaut werden, was sich auf der vom Hersteller freigegebenen Stückliste findet. Ein 100 nF Kondensator ist nicht gleich ein 100 nF Kondensator, denn auch ein Kondensator ist ein komplexes Gebilde (TempCo/XR über die Frequenz/…)
jochen97
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Re: CE Konformität ./. Allgemeinzuteilung im CB Funk

#4

Beitrag von jochen97 »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Sa 12. Nov 2022, 03:43
jochen97 hat geschrieben: Sa 12. Nov 2022, 01:50wenn ein Funkdoc ein Gerät aufmacht und an der Modellierung Veränderungen vornimmt erlischt damit die CE Konformität des Gerätes. Aber was heißt das jetzt genau? Darf ich dann das Gerät nicht mehr verwenden?
Du darfst damit rein rechtlich nicht mehr senden. Wenn z.B. der Funkdoc einen aufgequollenen Elko mit 100 nF und 16 V gegen einen mit 100 nF und 100 V wechselt, weil er gerade keinen anderen da hat, dann ist das der Schaltung schnuppe und elektrisch ändert sich dabei auch nichts, aber CE ist zumindest in der Theorie trotzdem futsch. Ob das die BNetzA überhaupt merkt ist natürlich eine ganz andere Frage. Und wenn sich Dein Gerät im Rahmen der erlaubten Parameter bewegt, wird kein Hahn danach krähen. ;)
jochen97 hat geschrieben: Sa 12. Nov 2022, 01:50gerade bei der McKinley ist das ja bekannt dass sie im FM Bereich sehr leise ist und dass man hier bei der Modulation schon einiges zum positiven verändern kann. Wenn hierbei dann die Ausgangsleistung nicht angefasst wird dann ist der Betrieb eines solchen Modifizierten Gerätes in Deutschland weiterhin zulässig.
Na, ganz so einfach ist das nicht. Es gibt ja nicht nur die Ausgangsleistung, sondern auch noch Bandbreite und Hub, wo man die Konformität verletzen kann.

73 de Daniel
Danke erst mal für deine ausführlichen Antworten. Habe ich das so von dir richtig verstanden, du sagst dass ein Erlischen der CE Konformität gleichgesetzt wird mit der ich sag jetzt mal Betriebserlaubnis des Gerätes um es nutzen zu dürfen?
jochen97
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Re: CE Konformität ./. Allgemeinzuteilung im CB Funk

#5

Beitrag von jochen97 »

Charly Whisky hat geschrieben: Sa 12. Nov 2022, 04:57 Wenn ein anderer als der Hersteller bzw. oder dem vom Hersteller beauftragte Werkstatt ein Gerät auch nur öffnet, kann der Hersteller jegliche Ansprüche verweigern.
Selbstverständlich verliert es dann auch seine Zulassung- falls Veränderungen vorgenommen werden.
Das Beispiel mit dem Kondensator: Es darf nur eingebaut werden, was sich auf der vom Hersteller freigegebenen Stückliste findet. Ein 100 nF Kondensator ist nicht gleich ein 100 nF Kondensator, denn auch ein Kondensator ist ein komplexes Gebilde (TempCo/XR über die Frequenz/…)
Hallo und vielen Dank für deine Antwort, das Austauschen eines Kondensators steht soweit ich das richtig gelesen habe nicht auf der Liste der Allgemeinzuteilung als Parameter von CB Funkgeräten. Wenn du weiterhin 40 Kanäle AM und 80 Kanäle FM hast und keine ich sag jetzt mal Amateurfunkkanäle Piratenkanäle und was ist sonst noch so alles gibt was ich jetzt nicht weiß bei der vorgeschriebenen Ausgangsleistung kann ich es so nicht finden auf der Bundesnetzagentur das mit dem Wechseln eines Kondensators das Gerät nicht mehr zugelassen wäre zum funken.
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DocEmmettBrown
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Re: CE Konformität ./. Allgemeinzuteilung im CB Funk

#6

Beitrag von DocEmmettBrown »

jochen97 hat geschrieben: Sa 12. Nov 2022, 07:29Danke erst mal für deine ausführlichen Antworten. Habe ich das so von dir richtig verstanden, du sagst dass ein Erlischen der CE Konformität gleichgesetzt wird mit der ich sag jetzt mal Betriebserlaubnis des Gerätes um es nutzen zu dürfen?
Die Antwort ist leider komplizierter. Also CE ist erst einmal nur eine Versicherung des Herstellers, daß eine Ware im Raum der EU in Verkehr gebracht werden darf. Dabei ist es gleichgültig, ob die Ware ein Funkgerät ist, ein Taschenrundfunkempfänger oder ein Kugelschreiber. Damit ausgesagt wird erst einmal alles und nichts.

Im Falle eines Funkgeräts entscheidend ist daher weniger das CE-Zeichen, was niemand mehr kümmert, sobald Du es in Deiner Kralle hast, sondern die Konformitätserklärung, die dem Gerät gesondert auf Papier beiliegt, nicht selten gleich im Handbuch mit abgedruckt ist. Und diese sollte immer mitgeführt werden in der Theorie. Die Konformitätserklärung ist aber Voraussetzung dafür, daß das Gerät CE bekommt, geht aber darüber hinaus. Denn CE hat auch jedes AFu-Gerät und dennoch darfst Du damit nicht auf CB. ;)

73 de Daniel
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DF2JP
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Re: CE Konformität ./. Allgemeinzuteilung im CB Funk

#7

Beitrag von DF2JP »

jochen97 hat geschrieben: Sa 12. Nov 2022, 07:29
Danke erst mal für deine ausführlichen Antworten. Habe ich das so von dir richtig verstanden, du sagst dass ein Erlischen der CE Konformität gleichgesetzt wird mit der ich sag jetzt mal Betriebserlaubnis des Gerätes um es nutzen zu dürfen?
Hallo Jochen,

genauso ist es. Die Konformitätserklärung ist gleichzusetzen mit einer Betriebserlaubnis.
Es ist übrigens nicht so, dass die Chinesen zu dumm wären ein Gerät abzugleichen. Wenn so ein Gerät statt der erlaubten 4 W nur 3.2W macht, dann hat das schon seine Gründe. Das ist dann notwendig, um z. B. die geforderten Werte der Nebenaussendungen zu erreichen.

Geprüft wird zur Erlangung der Konformität nach ETSI Norm EN 300 433-1.
https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/30 ... 10301p.pdf
Das ist etwas ausführlicher als die CB-VfG.
Hallo und vielen Dank für deine Antwort, das Austauschen eines Kondensators steht soweit ich das richtig gelesen habe nicht auf der Liste der Allgemeinzuteilung als Parameter von CB Funkgeräten. Wenn du weiterhin 40 Kanäle AM und 80 Kanäle FM hast und keine ich sag jetzt mal Amateurfunkkanäle Piratenkanäle und was ist sonst noch so alles gibt was ich jetzt nicht weiß bei der vorgeschriebenen Ausgangsleistung kann ich es so nicht finden auf der Bundesnetzagentur das mit dem Wechseln eines Kondensators das Gerät nicht mehr zugelassen wäre zum funken.
Der Austausch vom Komponenten oder Bauteilen kann zum Erlöschen der CE führen, speziell wenn der Austauch z. B. in der Frequenzaufbereitung erfolgt.

73 Joe
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Re: CE Konformität ./. Allgemeinzuteilung im CB Funk

#8

Beitrag von lonee »

DocEmmettBrown hat geschrieben: Sa 12. Nov 2022, 08:02 Denn CE hat auch jedes AFu-Gerät
Nur solange, bis jemand die Finger drin hatte. Dann ist die CE auch futsch.
Nur dürfen wir die Teile dann trotzdem weiter betreiben!

Wenn es hart auf hart geht, wird man einem kaum einen Strick drehen, wenn z.B. ein Kondensator im NF-Zweig ausgetauscht wurde.
Zumindest nicht, solange das Gerät ansonsten die vorgegebenen Werte einhält. Auch wenn hier die CE nicht mehr greift, wäre das eine Bagatelle.

Offensichtliche Modifikationen wie extrem mehr Leistung, oder mehr Kanäle, sind da eine ganz andere Sache.

Rein rechtlich ist es aber korrekt. Fummle ich am ... besser IM Gerät herum, erlischt die "Betriebserlaubnis".
Quasi genau wie bei einem Mopped mit Rennauspuff, oder Auto mit nicht zugelassenen Rädern.
Leider kann man bei CB- Funkgeräten keine Modifikationen "eintragen lassen"! :dlol:
Gruß,
André
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Re: CE Konformität ./. Allgemeinzuteilung im CB Funk

#9

Beitrag von jochen97 »

Guten Abend, also wenn man zum Beispiel bei einer McKinley im FM Bereich diese lauter macht sage ich jetzt mal laienhaft, dann erhöht sich dadurch auch geringfügig die Ausgangsleistung. Somit ist die Aussage des einen Funk Doks, mit dem ich mal vor kurzem telefoniert habe richtig. Aber es gibt da anscheinend so genannte Toleranzgrenzen die akzeptiert werden bei einer Kontrolle. Wenn eine Kiste danach 25 W hat statt 4 W ist das natürlich außerhalb einer Toleranzgrenze aber wenn durch die Modulationsveränderung die Kiste mit vier, noch was sendet wäre das wie wurde mir gesagt bei einer Geschwindigkeitskontrolle wenn da steht Tempo 80 und ich mit 10 % mehr durch knatter dann bekomme ich ja auch nicht gleich einen Strafzettel sondern erst ab ungefähr 90 KMH so ähnlich würde sich das auch bei einem Funkgerät verhalten.
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Re: CE Konformität ./. Allgemeinzuteilung im CB Funk

#10

Beitrag von lonee »

Guten Abend Jochen,

Das war es, was ich mit "Strick draus drehen" meinte.
Wenn das Gerät im weitesten Sinne noch die Parameter einhält, wird keiner meckern wenn es 0,5W mehr hat.
Allenfalls wird man Dich auffordern, dass Gerät "einstellen" zu lassen. Und selbst das würde ich heutzutage nicht mehr erwarten.
Zu meinen Anfangszeiten war das allerdings noch öfters so, aber da durfte man auch nur 0,5W!
Wenn das Teil dann 1W hatte, war das schließlich 100% zuviel!

Wenn man ein Gerät in der Betriebsart FM "lauter" macht, sollte sich die Ausgangsleistung eigentlich nicht verändern.
Man erhöht den Frequenzhub! Bei AM schaut das anders aus.
Gruß,
André
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Re: CE Konformität ./. Allgemeinzuteilung im CB Funk

#11

Beitrag von jochen97 »

Guten Morgen in die Runde, eine Frage an euch alte Hasen: kann man mit folgendem Leistungsmessgerät auch im CB-Funk Bereich die Ausgangsleistung eines Funkgerätes messen? Vielen Dank vor ab für eure Antworten dazu

Leistungs-SWR-Messgerät Digitales VHF-UHF-Leistungs-SWR-Messgerät und Frequenzzähler – HF-HF-Messgerät HAM-Funkgerät (PM-100W)
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DF2JP
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Re: CE Konformität ./. Allgemeinzuteilung im CB Funk

#12

Beitrag von DF2JP »

Hallo Jochen,

das o. g. Gerät hat einen Frequenzbereich von 125 - 525 MHz. Das heißt, der eingebaute Richtkoppler ist für diesen Bereich ausgelegt.
Das "Messgerät" würde zwar im KW-Breich etwas anzeigen, allerdings nur "Hausnummern".

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Re: CE Konformität ./. Allgemeinzuteilung im CB Funk

#13

Beitrag von lonee »

Also Nein.
Mit dem DIng, als auch mit dem "größeren" Bruder geht nur UKW.

Mit einem RX-20 oder SX-20C deckt man KW bis 200Mhz ab und zudem sind die Kreuzzeiger einfacher ablesbar.
Für CB sollte die Belastbarkeit ja wohl auch ausreichen.

Alternativ ein Messgerät mit PEP-Hold, wenn man am Dummyload auch mal ein SSB-Signal messen möchte.
Das setzt aber auch wieder einen definierten Input voraus, um eine verlässliche Messung machen zu können.

Aber bedenke: Je genauer die Messung ausfallen soll, je mehr Teuros!
Gruß,
André
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