Moin sam,
es gibt tatsächlich Anweisungen der ukrainischen Regierung den Funk betreffend.
ANGENOMMEN
durch den Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine
vom 4. Oktober 2022 Nr. 1118
VERFAHREN
für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums während eines besonderen Zeitraums und im Ausnahmezustand oder Kriegszustand
Kriegsrecht
Allgemeine Bestimmungen
1. Dieses Verfahren legt den Mechanismus fest, mit dem der Generalstab der Streitkräfte (im Folgenden: der
Generalstab), um die Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch allgemeine
Nutzer des Funkfrequenzspektrums in den öffentlichen Funkfrequenzbändern (im Folgenden als
allgemeine Nutzer) und spezielle Nutzer des Funkfrequenzspektrums in den Funkfrequenzbändern
Sonder- und allgemeinen Frequenzbändern (nachstehend "Sondernutzer" genannt) während eines besonderen Zeitraums und unter
Notstands- oder Kriegszustandsbedingungen.
Die Verwaltung der Nutzung des Funkfrequenzspektrums erfolgt im Hinblick auf die Gewährleistung
elektromagnetische Verträglichkeit und die effiziente Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch allgemeine und
Sondernutzern während eines besonderen Zeitraums im Ausnahmezustand oder im Kriegszustand unter
unter Berücksichtigung der erklärten, geplanten und genutzten Funkfrequenzzuteilungen.
2. Die in diesem Verfahren verwendeten Begriffe haben die Bedeutung, die im Zivilschutzgesetzbuch der Ukraine
Zivilverteidigungsgesetzbuch der Ukraine, den Gesetzen der Ukraine "Über die elektronische Kommunikation", "Über die Verteidigung
Ukraine", "Über die rechtliche Regelung des Kriegsrechts", "Über die rechtliche Regelung des Ausnahmezustands" und
"Über die nationale Sicherheit der Ukraine".
3. Verwaltung der Nutzung des Funkfrequenzspektrums in einer besonderen Periode und unter Bedingungen des
oder des Kriegsrechts auf dem gesamten Territorium der Ukraine oder in ihren einzelnen Regionen für die Zwecke der
Die Nutzung des Funkfrequenzspektrums zu Verteidigungszwecken erfolgt gemäß den Befehlen und Weisungen des Generalstabs, die im Rahmen der gesetzlich festgelegten Befugnisse erteilt werden.
der gesetzlich festgelegten Befugnisse.
Bei der Erteilung von Befehlen und Weisungen lässt sich der Generalstab von der Verfassung der Ukraine, den Gesetzen der Ukraine
der Ukraine "Über die elektronische Kommunikation", "Über die Rechtsordnung des Kriegsrechts", "Über die Rechtsordnung des Staates
Rechtliche Regelung des Ausnahmezustands".
4. Die Verwaltung der Nutzung des Funkfrequenzspektrums erfolgt unter Verwendung von:
Daten des automatisierten Informationssystems zur Verwaltung des Funkfrequenzspektrums;
dem Register der Lizenzen für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums;
Register der Funkfrequenzzuteilungen der allgemeinen Nutzer;
Register der Funkfrequenzzuteilungen für spezielle Nutzer;
Register der funkelektronischen Mittel und Strahlungsgeräte für besondere Zwecke;
Register der Funkanlagen und Funkgeräte.
5. Funkfrequenzüberwachung, Erkennung und Beendigung von Funkstörquellen in den Frequenzbändern der Sondernutzung und der allgemeinen Funkfrequenzen
Zuteilung von Funkfrequenzen zur besonderen und allgemeinen Nutzung zum Zweck der Die Durchführung von Maßnahmen zur nationalen Sicherheit und Verteidigung in einer besonderen Zeit und unter den Bedingungen des
Ausnahmezustandes oder des Kriegsrechtes wird vom Generalstab durchgeführt.
Durchführung von Maßnahmen zur Überwachung von Funkfrequenzen und zur Erkennung von Funkstörquellen
Der Generalstab kann ein staatliches Unternehmen einbeziehen, das verwaltet wird von
die Nationale Kommission für die staatliche Regulierung der elektronischen Kommunikation,
Funkfrequenzspektrums und der Postdienste (im Folgenden "Nationale Kommission" genannt) verwaltet wird.
Das staatliche Unternehmen führt die Tätigkeiten gemäß den vom Generalstab an die Nationale Kommission übermittelten Weisungen
an die Nationale Kommission.
6. Radioelektronische Mittel und/oder strahlende Geräte, die aus Partnerländern oder
Mitgliedsstaaten der Nordatlantischen Allianz, anderen ausländischen Staaten, Institutionen, internationalen Organisationen
Organisationen, können durch spezielle Funktechnik von staatlichen Organen
und andere Einrichtungen, die gemäß dem Gesetz der Ukraine "Über die nationale Sicherheit der Ukraine"
Teil des Sicherheits- und Verteidigungssektors der Ukraine sind, zur Erfüllung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz der
der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine gemäß dem Plan für die Verteilung von
Elektronische Kommunikation" Plan für die Verteilung und Nutzung des Funkfrequenzspektrums in der Ukraine.
7. Die Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch allgemeine Nutzer während der Sonderperiode
Die Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch die allgemeinen Nutzer während des Sonderzeitraums erfolgt in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gesetzgebung über die elektronische Kommunikation, unter Berücksichtigung der
Weisungen des Generalstabs.
Weisungen des Generalstabs über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums während der Sonderperiode,
die zur Gewährleistung der Mobilisierung, der nationalen Sicherheit und der Verteidigung erlassen werden,
können sich auf die folgenden Punkte beziehen:
Verwaltung der Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch allgemeine Nutzer;
Zuweisung von öffentlichen Funkfrequenzbändern des Funkfrequenzspektrums zur Gewährleistung
die Durchführung von Maßnahmen der nationalen Sicherheit und Verteidigung durch spezielle Nutzer;
Beteiligung eines staatlichen Unternehmens unter der Leitung der Nationalen Kommission an
Durchführung der Funkfrequenzüberwachung und Erkennung von Funkstörquellen;
Einführung von zeitweiligen Beschränkungen für die Nutzung bestimmter Frequenzbänder, Funkfrequenzbezeichnungen
der öffentlichen Nutzung;
Organisation der Kommunikation und des Zusammenwirkens zwischen dem Generalstab, der Nationalen Kommission, dem Staat
Staatsunternehmen, die von der Nationalen Kommission verwaltet werden, sowie allgemeinen und besonderen
Nutzern während des Sonderzeitraums.
Die Weisungen des Generalstabs mit den Fristen für ihre Umsetzung werden der
Die Weisungen des Generalstabs mit den Fristen für ihre Umsetzung werden der Nationalen Kommission unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach ihrem Erlass mitgeteilt und sind
für die allgemeinen und besonderen Benutzer verbindlich.
Die Nationale Kommission sorgt für die Umsetzung der Weisungen des Generalstabs durch die allgemeinen
Generalstabs durch die allgemeinen Benutzer innerhalb der in ihnen festgelegten Fristen.
8. Die Verwaltung der Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch die Sondernutzer während einer besonderen
Zeitraums wird vom Generalstab wie folgt verwaltet:
Erteilung von Genehmigungen an besondere Benutzer für die Einfuhr von funkelektronischen Mitteln und
Funkanlagen für besondere Zwecke;
Planung und Zuteilung von Funkfrequenzen für funkelektronische Mittel und strahlende Geräte
Geräten von Spezialnutzern und Sicherstellung der Einhaltung der Bedingungen für die elektromagnetische Verträglichkeit
dieser Mittel;
Sicherstellung der Zuteilung von Funkfrequenzen und Rufzeichen für funkelektronische Mittel und
strahlende Geräte für besondere Zwecke;
Regelung, staatliche Aufsicht und Organisation der Funkfrequenzüberwachung von
Nutzung des Funkfrequenzspektrums in den Frequenzbändern für besondere Zwecke;
Ergreifung von Maßnahmen zur Feststellung und Beendigung von Funkstörungsquellen;
Koordinierung der Tätigkeit der Funkfrequenzorgane der Sondernutzer;
Führung des Registers der Funkfrequenzzuteilungen in den Sondernutzungsfrequenzbändern.
9. Zur Befriedigung des Bedarfs der Sondernutzer in den öffentlichen Funkfrequenzbändern während der
Während des Sonderzeitraums deckt die Nationale Kommission den Bedarf der Sondernutzer in den öffentlichen Funkfrequenzbändern unter der Voraussetzung, dass die elektromagnetische
Kompatibilität zwischen den Funkanlagen der allgemeinen Nutzer und/oder den elektronischen Funkmitteln und
funkenden Geräten für besondere Zwecke gewährleistet ist.
10. Unter den Bedingungen der Verhängung des Ausnahmezustands oder des Kriegsrechts wird der Generalstab im Einvernehmen mit der
Verwaltung des Staatlichen Sonderkommunikationsdienstes der Ukraine zeitweilige Beschränkungen für die Verwendung von
bestimmter Frequenzbänder, Funkfrequenzen für die Nutzung von Funkanlagen, Strahlungseinrichtungen
durch allgemeine Benutzer und elektronische Funkgeräte, Strahlungseinrichtungen
für besondere Zwecke durch besondere Nutzer für:
Gewährleistung der Mobilisierung, der nationalen Sicherheit, der Verteidigung und der Strafverfolgung;
Alarmierung und Bereitstellung von Funkfrequenzen für öffentliche Behörden, militärische
Militärkommandos, Militärverwaltungen und lokale Selbstverwaltungsorgane zur Ausübung
um ihre gesetzlich festgelegten Befugnisse auszuüben.
11. Vorübergehende Beschränkungen, die durch Weisungen des Generalstabs für
für die Nutzung bestimmter Frequenzbänder, Funkfrequenzen, die Nutzung von Funkanlagen,
Funkanlagen, Funkelektroniken und Strahlungseinrichtungen festgelegt wurden, werden gleichzeitig mit der
Beendigung oder Aufhebung des Ausnahmezustands oder des Kriegsrechts aufgehoben.
Quelle:
http://uarl.org.ua/files/stories2022/PK ... 041022.pdf
73 Joe