Notfunk im Kriegsfall

Alles rund um das Thema Notfunk
Amos
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Re: Notfunk im Kriegsfall

#106

Beitrag von Amos »

mibo666 hat geschrieben: Do 25. Mai 2023, 13:14
Clevere Idee. Damit gibts auch keine Updates mehr und die Rechner werden von "anderen Leuten" erledigt - spart Arbeit. Wäre ich dort als Saboteur unterwegs, würde ich genau so vorgehen.
Mit "raus" meinte ich ins Internet. Dann braucht's auch keine Sicherheitsupdates, da der Rechner von niemanden "draussen" erreichbar ist.
Macht man auch in Industriesteuerungen, wo PC's oft mit veraltetem Betriebssystem werkeln ...
Edit: Und Updates kann der Windows PC auch von lokalen Server ziehen - wenn man das so will.
Aber OT, damit stop :-)
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Re: Notfunk im Kriegsfall

#107

Beitrag von RV12P2000 »

DF2JP hat geschrieben: Do 25. Mai 2023, 10:39 ich verstehe eh nicht, warum Microsoft noch nicht alle russischen Wimdowsversionen einfach "abgeschaltet" hat... selbst "Putler" hat nen Windowsrechner auf´m Tisch stehen.
Weil Geld nun mal nicht stinkt.
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Re: Notfunk im Kriegsfall

#108

Beitrag von noone »

Das Abschalten eines Windows wäre ja ne Serviceleistung, ein Update.

Geht mit den Sanktionen nicht, denn das wäre eine Verbesserung, dir ganzen Backdoors wären ja auch abgeschaltet, wenn Russland auf ein eigenes Linux umsteigt.
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Re: Notfunk im Kriegsfall

#109

Beitrag von Tuberix »

DF2JP hat geschrieben: Do 25. Mai 2023, 10:39
lonee hat geschrieben: Mi 24. Mai 2023, 14:44
Manchmal wünschte ich, man könnte "dem da drüben", und seinem Apparat einfach den Stecker ziehen

Moin,

ich verstehe eh nicht, warum Microsoft noch nicht alle russischen Wimdowsversionen einfach "abgeschaltet" hat... selbst "Putler" hat nen Windowsrechner auf´m Tisch stehen.

Technisch ist das problemlos machbar, einfach die russischen Seriennummern auf den Servern sperren, dann geht da nix mehr...

73 Joe
Wahrscheinlich deshalb nicht, weil Russland kein Gegner sondern nur ein Mitspieler im globalen Guter Cop - Böser Cop - Spiel ist? - Ordo bb chao - Uralte Grundlage amerikanischer Politik !

Aber das ist hier nun mal kein Politik-Forum und wer diskutiert so etwas schon in einem offenen Forum?
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DF2JP
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Re: Notfunk im Kriegsfall

#110

Beitrag von DF2JP »

RV12P2000 hat geschrieben: Fr 26. Mai 2023, 16:04
Weil Geld nun mal nicht stinkt.
Na man könnte ja auch eine Ransomware per Update einschleusen, die alle Rechner gleichzeitig verschlüsselt....
Gegen einen kleinen "Obulus", z. B. Rückgabe der Krim, wird dann entschlüsselt... dann kann "Vladimir" auch wieder "Tetris" spielen %)
Geht mit den Sanktionen nicht, denn das wäre eine Verbesserung, dir ganzen Backdoors wären ja auch abgeschaltet, wenn Russland auf ein eigenes Linux umsteigt.
Das wird aber noch eine Weile dauern...

https://winfuture.de/news,131996.html

73 Joe
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Re: Notfunk im Kriegsfall

#111

Beitrag von DK7BY »

Sam hat geschrieben: Fr 19. Mai 2023, 23:38 Ich hakte nach, schilderte das Verbot des Amateurfunks und fragte nach der Problematik der Ortung. Sie schaute erstaunt. Die Thematik war ihr völlig unbekannt.
Entweder das Verbot gibt es nicht, oder niemand hält sich dran. Ich habe in der letzten Viertelstunde 6 Ukrainische Funkamateure gefunkt. Mich wundert es sowieso, warum ukrainsche Funkamateure keine 100km von der HKL noch QRV sind.

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Re: Notfunk im Kriegsfall

#112

Beitrag von Sam »

DK7BY hat geschrieben: Sa 27. Mai 2023, 20:16Entweder das Verbot gibt es nicht, oder niemand hält sich dran.
Das Dekret vom 24.02.22, das u.a. den Betrieb von Amateurfunkanlagen verbietet, sollte "mindestens" 30 Tage in Kraft bleiben. Zum aktuellen Stand hatte ich vor einiger Zeit auch den ukrainischen Amateurfunkverband angeschrieben, aber keine Reaktion erhalten.
DK7BY hat geschrieben: Sa 27. Mai 2023, 20:16Ich habe in der letzten Viertelstunde 6 Ukrainische Funkamateure gefunkt. Mich wundert es sowieso, warum ukrainsche Funkamateure keine 100km von der HKL noch QRV sind.
Noch oder wieder QRV?
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DF2JP
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Re: Notfunk im Kriegsfall

#113

Beitrag von DF2JP »

Moin sam,

es gibt tatsächlich Anweisungen der ukrainischen Regierung den Funk betreffend.
ANGENOMMEN
durch den Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine
vom 4. Oktober 2022 Nr. 1118
VERFAHREN
für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums während eines besonderen Zeitraums und im Ausnahmezustand oder Kriegszustand
Kriegsrecht
Allgemeine Bestimmungen
1. Dieses Verfahren legt den Mechanismus fest, mit dem der Generalstab der Streitkräfte (im Folgenden: der
Generalstab), um die Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch allgemeine
Nutzer des Funkfrequenzspektrums in den öffentlichen Funkfrequenzbändern (im Folgenden als
allgemeine Nutzer) und spezielle Nutzer des Funkfrequenzspektrums in den Funkfrequenzbändern
Sonder- und allgemeinen Frequenzbändern (nachstehend "Sondernutzer" genannt) während eines besonderen Zeitraums und unter
Notstands- oder Kriegszustandsbedingungen.
Die Verwaltung der Nutzung des Funkfrequenzspektrums erfolgt im Hinblick auf die Gewährleistung
elektromagnetische Verträglichkeit und die effiziente Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch allgemeine und
Sondernutzern während eines besonderen Zeitraums im Ausnahmezustand oder im Kriegszustand unter
unter Berücksichtigung der erklärten, geplanten und genutzten Funkfrequenzzuteilungen.
2. Die in diesem Verfahren verwendeten Begriffe haben die Bedeutung, die im Zivilschutzgesetzbuch der Ukraine
Zivilverteidigungsgesetzbuch der Ukraine, den Gesetzen der Ukraine "Über die elektronische Kommunikation", "Über die Verteidigung
Ukraine", "Über die rechtliche Regelung des Kriegsrechts", "Über die rechtliche Regelung des Ausnahmezustands" und
"Über die nationale Sicherheit der Ukraine".
3. Verwaltung der Nutzung des Funkfrequenzspektrums in einer besonderen Periode und unter Bedingungen des
oder des Kriegsrechts auf dem gesamten Territorium der Ukraine oder in ihren einzelnen Regionen für die Zwecke der
Die Nutzung des Funkfrequenzspektrums zu Verteidigungszwecken erfolgt gemäß den Befehlen und Weisungen des Generalstabs, die im Rahmen der gesetzlich festgelegten Befugnisse erteilt werden.
der gesetzlich festgelegten Befugnisse.
Bei der Erteilung von Befehlen und Weisungen lässt sich der Generalstab von der Verfassung der Ukraine, den Gesetzen der Ukraine
der Ukraine "Über die elektronische Kommunikation", "Über die Rechtsordnung des Kriegsrechts", "Über die Rechtsordnung des Staates
Rechtliche Regelung des Ausnahmezustands".
4. Die Verwaltung der Nutzung des Funkfrequenzspektrums erfolgt unter Verwendung von:
Daten des automatisierten Informationssystems zur Verwaltung des Funkfrequenzspektrums;
dem Register der Lizenzen für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums;
Register der Funkfrequenzzuteilungen der allgemeinen Nutzer;
Register der Funkfrequenzzuteilungen für spezielle Nutzer;
Register der funkelektronischen Mittel und Strahlungsgeräte für besondere Zwecke;
Register der Funkanlagen und Funkgeräte.
5. Funkfrequenzüberwachung, Erkennung und Beendigung von Funkstörquellen in den Frequenzbändern der Sondernutzung und der allgemeinen Funkfrequenzen
Zuteilung von Funkfrequenzen zur besonderen und allgemeinen Nutzung zum Zweck der Die Durchführung von Maßnahmen zur nationalen Sicherheit und Verteidigung in einer besonderen Zeit und unter den Bedingungen des
Ausnahmezustandes oder des Kriegsrechtes wird vom Generalstab durchgeführt.
Durchführung von Maßnahmen zur Überwachung von Funkfrequenzen und zur Erkennung von Funkstörquellen
Der Generalstab kann ein staatliches Unternehmen einbeziehen, das verwaltet wird von
die Nationale Kommission für die staatliche Regulierung der elektronischen Kommunikation,
Funkfrequenzspektrums und der Postdienste (im Folgenden "Nationale Kommission" genannt) verwaltet wird.
Das staatliche Unternehmen führt die Tätigkeiten gemäß den vom Generalstab an die Nationale Kommission übermittelten Weisungen
an die Nationale Kommission.
6. Radioelektronische Mittel und/oder strahlende Geräte, die aus Partnerländern oder
Mitgliedsstaaten der Nordatlantischen Allianz, anderen ausländischen Staaten, Institutionen, internationalen Organisationen
Organisationen, können durch spezielle Funktechnik von staatlichen Organen
und andere Einrichtungen, die gemäß dem Gesetz der Ukraine "Über die nationale Sicherheit der Ukraine"
Teil des Sicherheits- und Verteidigungssektors der Ukraine sind, zur Erfüllung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Schutz der
der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine gemäß dem Plan für die Verteilung von
Elektronische Kommunikation" Plan für die Verteilung und Nutzung des Funkfrequenzspektrums in der Ukraine.
7. Die Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch allgemeine Nutzer während der Sonderperiode
Die Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch die allgemeinen Nutzer während des Sonderzeitraums erfolgt in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Gesetzgebung über die elektronische Kommunikation, unter Berücksichtigung der
Weisungen des Generalstabs.
Weisungen des Generalstabs über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums während der Sonderperiode,
die zur Gewährleistung der Mobilisierung, der nationalen Sicherheit und der Verteidigung erlassen werden,
können sich auf die folgenden Punkte beziehen:
Verwaltung der Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch allgemeine Nutzer;
Zuweisung von öffentlichen Funkfrequenzbändern des Funkfrequenzspektrums zur Gewährleistung
die Durchführung von Maßnahmen der nationalen Sicherheit und Verteidigung durch spezielle Nutzer;
Beteiligung eines staatlichen Unternehmens unter der Leitung der Nationalen Kommission an
Durchführung der Funkfrequenzüberwachung und Erkennung von Funkstörquellen;
Einführung von zeitweiligen Beschränkungen für die Nutzung bestimmter Frequenzbänder, Funkfrequenzbezeichnungen
der öffentlichen Nutzung;
Organisation der Kommunikation und des Zusammenwirkens zwischen dem Generalstab, der Nationalen Kommission, dem Staat
Staatsunternehmen, die von der Nationalen Kommission verwaltet werden, sowie allgemeinen und besonderen
Nutzern während des Sonderzeitraums.
Die Weisungen des Generalstabs mit den Fristen für ihre Umsetzung werden der
Die Weisungen des Generalstabs mit den Fristen für ihre Umsetzung werden der Nationalen Kommission unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach ihrem Erlass mitgeteilt und sind
für die allgemeinen und besonderen Benutzer verbindlich.
Die Nationale Kommission sorgt für die Umsetzung der Weisungen des Generalstabs durch die allgemeinen
Generalstabs durch die allgemeinen Benutzer innerhalb der in ihnen festgelegten Fristen.
8. Die Verwaltung der Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch die Sondernutzer während einer besonderen
Zeitraums wird vom Generalstab wie folgt verwaltet:
Erteilung von Genehmigungen an besondere Benutzer für die Einfuhr von funkelektronischen Mitteln und
Funkanlagen für besondere Zwecke;
Planung und Zuteilung von Funkfrequenzen für funkelektronische Mittel und strahlende Geräte
Geräten von Spezialnutzern und Sicherstellung der Einhaltung der Bedingungen für die elektromagnetische Verträglichkeit
dieser Mittel;
Sicherstellung der Zuteilung von Funkfrequenzen und Rufzeichen für funkelektronische Mittel und
strahlende Geräte für besondere Zwecke;
Regelung, staatliche Aufsicht und Organisation der Funkfrequenzüberwachung von
Nutzung des Funkfrequenzspektrums in den Frequenzbändern für besondere Zwecke;
Ergreifung von Maßnahmen zur Feststellung und Beendigung von Funkstörungsquellen;
Koordinierung der Tätigkeit der Funkfrequenzorgane der Sondernutzer;
Führung des Registers der Funkfrequenzzuteilungen in den Sondernutzungsfrequenzbändern.
9. Zur Befriedigung des Bedarfs der Sondernutzer in den öffentlichen Funkfrequenzbändern während der
Während des Sonderzeitraums deckt die Nationale Kommission den Bedarf der Sondernutzer in den öffentlichen Funkfrequenzbändern unter der Voraussetzung, dass die elektromagnetische
Kompatibilität zwischen den Funkanlagen der allgemeinen Nutzer und/oder den elektronischen Funkmitteln und
funkenden Geräten für besondere Zwecke gewährleistet ist.
10. Unter den Bedingungen der Verhängung des Ausnahmezustands oder des Kriegsrechts wird der Generalstab im Einvernehmen mit der
Verwaltung des Staatlichen Sonderkommunikationsdienstes der Ukraine zeitweilige Beschränkungen für die Verwendung von
bestimmter Frequenzbänder, Funkfrequenzen für die Nutzung von Funkanlagen, Strahlungseinrichtungen
durch allgemeine Benutzer und elektronische Funkgeräte, Strahlungseinrichtungen
für besondere Zwecke durch besondere Nutzer für:
Gewährleistung der Mobilisierung, der nationalen Sicherheit, der Verteidigung und der Strafverfolgung;
Alarmierung und Bereitstellung von Funkfrequenzen für öffentliche Behörden, militärische
Militärkommandos, Militärverwaltungen und lokale Selbstverwaltungsorgane zur Ausübung
um ihre gesetzlich festgelegten Befugnisse auszuüben.
11. Vorübergehende Beschränkungen, die durch Weisungen des Generalstabs für
für die Nutzung bestimmter Frequenzbänder, Funkfrequenzen, die Nutzung von Funkanlagen,
Funkanlagen, Funkelektroniken und Strahlungseinrichtungen festgelegt wurden, werden gleichzeitig mit der
Beendigung oder Aufhebung des Ausnahmezustands oder des Kriegsrechts aufgehoben.
Quelle: http://uarl.org.ua/files/stories2022/PK ... 041022.pdf

73 Joe
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Re: Notfunk im Kriegsfall

#114

Beitrag von Tuberix »

Entweder das Verbot gibt es nicht, oder niemand hält sich dran....

73 Karsten
Genau das ist der Punkt, denn Krieg ist nichts anderes als der Zusammenbruch des zivilen Systems, und damit sind solche Dekrete allenfalls beim Toilettengang von nutzen.
Andererseits ist eine Überprüfung der Einhaltung immer aus militärische Sicht zu sehen und da kommt es vorrangig darauf an, was gesendet wird und ob durch die Sendungen eigene Funkdienste beeinträchtigt werden. Ist dies nicht so, hat die militärische Führungsschlicht anderes zu tun, als dann Schwarzfunker zu verfolgen.

Aber wie bereits geschrieben sind die Militärs im Krieg das kleinste Problem. Die Gefahr für die Funker kommt von Gangs und marodierenden Gruppen, für die die Ortung einer Funkstelle immer ein interessantes Ziel ist. Auf der anderen Seite das Militär am Treiben dieser Gruppen auch wenig Interesse...
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Re: Notfunk im Kriegsfall

#115

Beitrag von 13sw001 »

Gangs oder marodierende Truppen haben in der Regel keine Kenntnisse über Funkpeilung, außer, die Station gibt den Standort raus, oder ist vielleicht in der Nähe der Gruppe , und die können spähen, wo eine Antenne aufgebaut ist.....bei den Orks geht das auch nur über Dreieckspeilung , sprich , wenn du nur einen Peiler an der Front hast, kannst du auch nur grob die Richtung im gegenerischen Gebiet feststellen. Und ob die da das Equipment dafür haben ? Wenn die schon mit Baofengs unterwegs sind......weiß nicht
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Re: Notfunk im Kriegsfall

#116

Beitrag von Tuberix »

Etwas zu weit gedacht..?
Diese Gruppierungen betrieben natürlich keine Funkpeilung sondern hörten einfach nur den Signalen zu. Häufig konnte man aus den Übertragungen viel erfahren, auch wenn der Standort nicht genannt wurde. Zivilisten sind keine geschulten Soldaten und verplappern sich schon in der ersten Minute. Oder Die Gruppierungen beobachteten die Bewegung im Gebiet und glichen dies mit den Signalen ab.
Zusätzlich wurde das Signal beobachtet.. wurde es stärker kam man idR näher, wurde es schwächer entfernte man sich. Außerdem bekamen diese natürlich auch mit, wie sich andere Gruppierungen verhielten, was die "Ortung" weiter verfeinerte. War ja meist nicht nur eine Gruppierung in einer Gegend aktiv. Am Ende begaben sie sich in des vermutete Gebiet und suchen - wenn es nicht anders ging, Haus für Haus.
Man musste nicht eine Antenne sichtbar am Haus haben, um unliebsamen Besuch zu bekommen!
Nachdem die eigene Überwachung der Umgebung auch über Funk ging, war das ein endloses Katz und Maus Spiel. Der der zuerst einen Fehler machte, machte dann meist keinen weiteren mehr..
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Re: Notfunk im Kriegsfall

#117

Beitrag von Alpha-Sierra-Tango »

Hi,

es reicht völlig aus und ein "Ahnungsloser" benutzt eine Smartwatch im Einsatzgebiet. Standort bekannt...

So wurden beim Training schon einige Standorte aufgedeckt 😄


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Re: Notfunk im Kriegsfall

#118

Beitrag von Jupp »

13sw001 hat geschrieben: So 28. Mai 2023, 14:23 Gangs oder marodierende Truppen haben in der Regel keine Kenntnisse über Funkpeilung, außer, die Station gibt den Standort raus, oder ist vielleicht in der Nähe der Gruppe , und die können spähen, wo eine Antenne aufgebaut ist.....bei den Orks geht das auch nur über Dreieckspeilung , sprich , wenn du nur einen Peiler an der Front hast, kannst du auch nur grob die Richtung im gegenerischen Gebiet feststellen. Und ob die da das Equipment dafür haben ? Wenn die schon mit Baofengs unterwegs sind......weiß nicht
Das dürfte, wie so vieles hier, eine völlige Fehleinschätzung sein.
Zur Erinnerung, in einer weit entfernten Geröllwüste, wo die deutsche Freiheit nicht erfolgreich verteidigt werden konnte, haben marodierende Truppen selbst die am höchsten technisierte Armee der Welt aus ihrem Land vertrieben. In den Medien wurden diese marodierenden Truppen ja gerne als Horden in Jesuslatschen ohne Kenntnisse und Technologie, dargestellt, nur für den Erfolg war natürlich auch Koordination durch Kommunikation mitentscheidend. So wie es aussieht konnte man dort selbst mit höchstentwickelter Technologie die Kommunikation mit den Baofengs und dergleichen nicht unterbinden, muss wohl den ein oder anderen gegeben haben bei den marodierenden Warlod Gruppen, der recht gute Kentnisse im Bereich Funktechnik hat?

Wenn du auf deiner Seite einer Frontlinie 2 Peilstationen aufstellst die in Richtung des gegnerischen Gebietes messen und einen ausreichenden Abstand voneinander haben, dann kannst du in eine Karte zwei Linien reinmalen in Richtung der höchsten gemessenen Feldstärke. Und die beiden Linien treffen sich irgendwo...
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Re: Notfunk im Kriegsfall

#119

Beitrag von Tuberix »

Ja, @jupp das war schon damals vor 30 Jahren bei uns der Fall. Diese Gruppierungen waren keine Hinterwäldler, sondern umfassen häufig auch sehr gut ausgebildetes Personal. Viele kamen aus der Armee und verfolgten im Krieg dann eher eigene Ziele..
Heute wird sich daran nichts geändert haben, außer dass jeder für wenig Geld Equipment bei Ali kaufen kann, dass weit über den Möglichkeiten von vor 30 Jahren liegt.

Wann sollte sich auch immer vor Augen halten, dass ein Soldat auf Befehl und für Geld kämpft, während diese Gruppierungen wesentlich tieferreichende Motive haben und es für sie nicht selten um ihre religiöse oder politische Betrachtung des eigenen Landes geht. Also Vorsicht mit zu viel Hollywood-Weisheiten von den ungebildeten und schlecht ausgerüsteten Aufständischen!
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Re: Notfunk im Kriegsfall

#120

Beitrag von noone »

Ähm

Ich erinnere mich an die alten Zeiten, Wehrpflicht in Deutschland.

Da ist nicht viel Unterschied zwischen modernen Sandalenkrieger und regulären Soldaten.

Beide also gezogene Wehrpflichtige UND Freischärler, Terroristen etc unterscheiden sich in der Ausbildung nicht viel bei beiden macht es die Masse und die Anpassung der Taktik und Strategie an die zur Verfügung stehende Ausrüstung.

Man sollte sich vergegenwärtigen, dass im 2ten WK so manchem HJ Bursch sogar im Grundschulalter oder Rentner ein EK angehängt wurde weil er mit einer Billigwaffe fürn Volkssturm nachweisbar einen Panzer geknackt hat.

Auch moderne Panzer haben Ketten und fahren recht schlecht ohne weshalb Panzerfaust, Bazooka, Tragbare PAK ja sogar "Panzerbüchen" immer noch im Einsatz sind, sogar Kal4Z wird wie vieles aus dem 2ten WK wieder produziert.

Zur Funktechnik, je mehr genutzt wird um so mehr falsche Ziele oder besser Zielbereiche sind da. Also je mehr die Bereiche durch Zivilisten belegt sind.....

Auf der anderen Seite was will man machen wenn Telefon, Strom und Wasser sowie die Brücke weg ist da bleibt nur Funk übrig.
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