tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

Seawolf
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tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#1

Beitrag von Seawolf »

Wer sein CB-Funkgerät abgleicht oder abgleichen lässt kann natürlich die Obergrenzen auf das erlaubte Niveau voll anpassen oder anpassen lassen. Wie hoch sind allerdings die geeduldeten Toleranzen der Regulierungsbehörden, wenn so ein Funkgerät mal überprüft wird?
Mir sind Obergrenzen für Hub und Sendeleistung von maximal + 10% bekannt, bedeutet maximal 4.4 Watt und 2.2 KHz Hub bei allgemein erlaubten 4 Watt und 2 KHz Hub.
Stimmen diese Zahlen noch, hat da jemand eine aktuelle Information? Die Händler hier im Forum, die täglich Geräte abgleichen, müssten das doch eigentlich wissen. :clue:

Danke für eure Antworten.

Vy 10-10
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#2

Beitrag von 50 Ohm »

Aus rein rechtlicher Sicht eine interessante Frage. Aus rein praktischer, warum? Auch wenn CB ein QRP-Band ist, wird kein QSO an 0,4 Watt scheitern. An QRM/N und Antenne als Dummyload eher.

Grüße
Seawolf
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#3

Beitrag von Seawolf »

Die Regulierungsbehörden haben natürlich Toleranzobergrenzen für CB-Geräte, die unbedingt einzuhalten sind will man nicht ins unpostalische abdriften. Wird mal kontrolliert kann ein Verstoß durchaus teuer werden. Wo diese Toleranzen liegen hätte ich gerne erfahren.

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DF2JP
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#4

Beitrag von DF2JP »

Seawolf hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 10:07 Die Regulierungsbehörden haben natürlich Toleranzobergrenzen für CB-Geräte, die unbedingt einzuhalten sind will man nicht ins unpostalische abdriften. Wird mal kontrolliert kann ein Verstoß durchaus teuer werden. Wo diese Toleranzen liegen hätte ich gerne erfahren.

Vy 10-10
Steht doch in der Zulassung https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... onFile&v=4
§2-1.jpg
§2-2.jpg
Aber Vorsicht, die 4Watt beziehen sich nicht auf den Senderausgang, das ist ERP!

Joe
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#5

Beitrag von Seawolf »

Das sind die allgemein gültigen Vorgaben aber keine Toleranzwerte der Behörden bei Durchmessen eines Funkgerätes. Das ist ein Unterschied.
Wenn du in deiner 30er-Zone geblitzt wirst werden auch Toleranzwerte abgezogen und dir zu Gute gehalten.
Wenn bei einer Abweichung von 2-5 Km/h zu schnell vielleicht noch nichts passiert dann aber ab 6 Km/h zu schnell nach Abzug der zugebilligten Toleranz der Verstoß geahndet wird. Die reine Vorgabe vorab war Tempo 30, sagt, aber nichts aus ab wann zu schnell man zur Kasse gebeten wird. Durch diese Toleranzwerte sollen Messungenauigkeiten berücksichtigt und somit die Messung rechtssicher gemacht werden.

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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#6

Beitrag von DF2JP »

Seawolf hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 10:38 Das sind die allgemein gültigen Vorgaben aber keine Toleranzwerte der Behörden bei Durchmessen eines Funkgerätes. Das ist ein Unterschied.

Nein, das ist die rechtliche Grundlage des CB-Funks. Wenn dort keine Toleranzen angegeben sind, dann gibt es auch keine.

Wenn du in deiner 30er-Zone geblitzt wirst werden auch Toleranzwerte abgezogen und dir zu Gute gehalten.

Die Rechtsgrundlage zur Toleranz bei Blitzern bilden dabei das Eichgesetz, die Eichordnung sowie die Zulassungsvorschriften der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB). So müssen die Messgeräte zum Beispiel jedes Jahr geeicht werden. Zudem die PTB legt zudem Toleranzwerte fest, die dazu dienen, mögliche Ungenauigkeiten auszugleichen. Diese Toleranz beträgt 3 km/h bis zu einer gemessenen Geschwindigkeit von 100 km/, darüber 3%.

Wenn bei einer Abweichung von 2-5 Km/h zu schnell vielleicht noch nichts passiert dann aber ab 6 Km/h zu schnell nach Abzug der zugebilligten Toleranz der Verstoß geahndet wird. Die reine Vorgabe vorab war Tempo 30, sagt, aber nichts aus ab wann zu schnell man zur Kasse gebeten wird. Durch diese Toleranzwerte sollen Messungenauigkeiten berücksichtigt und somit die Messung rechtssicher gemacht werden.

Bei der Messung von Amateurfunkstationen gilt eine Toleranz von 1 dB, was auch so im AfuG steht.Hier wird aber auch die direkte Geräteausgangsleistung gemessen.
Im CB-Funk gilt 4W ERP, dabei spielen weitere Variable, wie Kabeldämpfung und Antennengewinn in die Messung ein. Eine direkte Messung der ERP-Leistung ist nicht möglich und die Bestimmung der abgestrahlte Leistung nur rechnerisch über Feldstärkemessungen möglich.

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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#7

Beitrag von noone »

Erst mal die Einheit für die Leistung in der Schnittstellenbeschreibung ist falsch die müsste eigentlich PEP oder Pout.

Aber das ist ein alter Hut, ERP würde bedeuten dass nur die abgestahlte Leistung bewertet werden dürfte und da die Vergleichsleistung bezogen auf eine Vergleichsantenne.

Also würde man die abgestrahlte Leistung betrachtet RP betrachten müsste man Leitung, Anpassverluste und Verluste im Strahler mitberechnen.

ERP wäre die Leistung bezogen auf den Dipol. Auch minus der Verluste.

Wers übertreibt könnte sich wenns nur ein bischen drüber hinaus schießt darauf berufen, das ERP das ist was die Anpassung, ohmsche und sonstige Verluste sowie die Leitung von der Leistung über lässt.

Tatsächlich enthällt das ganze eine Falle, mit einem vollwertigen 5/8 Strahler mit Radialen und darüber ist man automatisch über den 4W ERP und möglicherweise über 10Weirp, das sollte berichtigt werden.

In der Praxis hab ich noch nie davon gehört, dass jemand wegen einer zu großen Antenne belangt wurde, offiziel mitgeteil wurde von Verantwortlichen der BAPT, RegTP und Folgebezeichung mehrfach, dass für sie vertikal Rundstrahler und später einen Rundstrahler als Gewinnlos ansehen. Der Henning müsste davon irgendwas in seinem Archiv (mit Datum und Namen) haben. War glaub ich sogar in der CB-Funk und der Funk gestanden.

Was bleibt ist die PEP des Funkgerätes.

Hier gilt maximal das was zur Zeit der Produktion bzw Import des Gerätes durch den Hersteller bzw Labler erlaubt war und das ist Pout bzw PEP an der Antennenbuchse bei einer 12V Norm Spannung die nicht 12V absolut ist (die Angabe 12V streut ja per Definition ein bischen vielleicht kann jemand die Daten geben).

Es gilt aber auch die Angabe in der Erklärung zum Gerät, so dürfen manche alte Präsidenten nur 2,8Watt in FM oder was anderes in dem Bereich ausgeben.

Dann gibt es den oberen Tolleranzbereich des Messgerätes, wird eine Spannung ausgekoppelt so ergibt sich oberer Tolleranzbereich des Messgerätes multipliziert mit dem oberen Tolleranzbereich ermittelt aus der typischen Streuung des Messkopplers.

Dann sind wir bei 5-10%, wenn das Gerät ansonsten auch sauber ist die sonstigen Aussendungen an der Antennenbuchse dürfen 4nW in den UKW-Bändern 1,2,3,4,5 (RTV) nicht übersteigen und 250nW bis 1GHz und 1µW oberhalb 1GHz.

Schutzzohnen für Kanäle 41-80 früher gab es Sondergenehmigungen für die Kanäle 41-80 für Stationäre Nutzung die sind weggefallen, die Schwarzfunker die diese Frequenzen im benachbarten Ausland benutzen haben ihre Ruhe, ich habe zwar nicht durchgehend gesucht, die letzten Jahre war ich mit anderem beschäftigt, habe aber keine Nutzung von 11m Frequenzen außer CB in den Nachbarländern gefunden.
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#8

Beitrag von Seawolf »

Das ist ja alles richtig und gut und schön, nur ist das immer noch keine Antwort auf meine Frage. Wenn ich feststelle, daß ein Funkgerät out of the box nur 3.5 W statt 4 Watt macht und ich die maximal tolerierte Abweichung des Gerätes von 4 Watt nach oben einstellen möchte. Früher galten daher 10% Abweichung bei den Behörden als absolute Obergrenze für den postalischen Betrieb.
Um wieviel Watt darf ein Abgleich dann heutzutage geringfügig nach oben abweichen? 0.1 W/ 0.2 W oder sogar 0.3 W oder 0.4 W, was eine reine Geräteabweichung von 10% entspräche.
Das gleiche gilt beim Hub. Wenn 2.0 KHz der erlaubte Wert ist, wieviel darf das Gerät dann geringfügig zuviel an Hub haben, um noch bei der Regulierungsbehörde als soeben noch konform zu gelten? 2.1 Khz, 2.2 Khz oder noch höher?
Die reinen Zahlenwerte sind das was mich hierbei interessiert.

Trotzdem danke für eure Bemühungen aus den letzten Posts.

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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#9

Beitrag von mibo666 »

Du darfst da nichts einstellen. Das ist CB und wenn du was optimiert haben willst, wende dich an eine Werkstatt.
Aber die Frage an sich ist eh witzlos, warum wurde dir doch weiter oben schon erklärt.
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#10

Beitrag von noone »

Geh von 5 bis 10 Prozent aus, aber auch dass die sonstigen Aussendungen ver x fachen können wenn man die Büchse auf nach Norm zulässige Höchstleistung dreht.

Es sei denn die geringere Ausgangsleistung ist irgendwo in der Zulassungsschrift oder CE Erklärung festgeschrieben.

Wie es zb. bei den alten postalisierten Präsidenten war.

Dann eben 10% über nominal Höchstleistung.

Aber wenn du oder dein Gerätekurpfuscher jetzt deine Büchse hochdehst, wer sagt dir dass dein Messzeugs der das deines Gerätemetzgers nicht zu wenig anzeigt?

Von den Spurenaussendungen ganz
zu schweigen
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#11

Beitrag von Donnergroll »

Seawolf hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 17:51
Um wieviel Watt darf ein Abgleich dann heutzutage geringfügig nach oben abweichen? 0.1 W/ 0.2 W oder sogar 0.3 W oder 0.4 W, was eine reine Geräteabweichung von 10% entspräche.
Antwort:
Nach oben: gar nicht.
Natürlich wird bei einer möglichen Messung von der prüfenden Behörde eine Toleranz berücksichtigt.
Diese Toleranz ist aber nur so groß, wie die angegebene Toleranz der Geräte, mit denen die Behörde / Agentur misst!

Beispiel:
Es wird mit einem geeichten Wattmeter gemessen, der eine Genauigkeit von 3% im Messbereich 10 Watt hat (=300mW bei Digitalmessgerät).
Man unterstellt jetzt, dass der Wattmeter tatsächlich mit maximaler Ungenauigkeit nach oben gemessen hat und zieht dies vom Messergebnis ab, um sicherzustellen, dass das DUT nicht zu hoch gemessen wurde.
Man zieht jetzt vom gemessenen Ergebnis, sagen wir mal 4.1 Watt, die unterstellte Ungenauigkeit des Messgerätes ab, und man kommt auf 3.8 Watt.
Also alles OK.

ABER:
Du kannst nicht wissen, wie genau das Gerät sein wird, das deine Leistung amtlich feststellen soll.
Es wäre also sehr dumm, pauschal 3% mehr Leistung einzustellen und zu hoffen, dass nachher mal ebenso ungenau gemessen wird.
Und wenn das Messgerät dann auch noch zufällig tatsächlich die volle Eigenungenauigkeit noch oben aufweist, dann ist die Toleranz sowieso komplett vom Messgerät "aufgebraucht" und für deine "Justage" ist dann keine Toleranz mehr übrig und du bist eh dran.

Dann doch die Anmerkung, es wurde ja schon gesagt:
Du darfst sowieso gar nicht an einem CB Gerät Leistungseinstellungen vornehmen.
Und +/- 10% bringen keine wahrnehmbare Verbesserung der Reichweite.
Zuletzt geändert von Donnergroll am Sa 2. Jul 2022, 18:43, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#12

Beitrag von Donnergroll »

noone hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 15:30
In der Praxis hab ich noch nie davon gehört, dass jemand wegen einer zu großen Antenne belangt wurde, offiziel mitgeteil wurde von Verantwortlichen der BAPT, RegTP und Folgebezeichung mehrfach, dass für sie vertikal Rundstrahler und später einen Rundstrahler als Gewinnlos ansehen. Der Henning müsste davon irgendwas in seinem Archiv (mit Datum und Namen) haben. War glaub ich sogar in der CB-Funk und der Funk gestanden.
Wenn tatsächlich mal Jagd auf zu große Antenne gemacht würde, dann wären sicher 80% der CB-Funker illegal.

Unter Umständen kann es aber Ärger geben, wenn man über 10 Watt EIRP kommt, da dann auch der Personenschutz relevant wird.
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#13

Beitrag von Juliett Sierra »

mibo666 hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 18:13Du darfst da nichts einstellen. Das ist CB und wenn du was optimiert haben willst, wende dich an eine Werkstatt.
In den entsprechenden Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur habe ich keine Aussagen gefunden, die besagen, dass man nicht selbst ein zugelassenes Gerät bspw. auf den zulässigen Frequenzhub bei FM Modulation einstellen dürfte - das gleiche gilt für eine selbst vorgenommene Einstellung auf den maximalen Wert des zulässigen HF-Outputs.
Vielleicht täusche ich mich - falls es anders sein sollte, kann da vielleicht jemand die entsprechenden Passagen aus den Verordnungen mal hier einstellen?
73 de Jörg - CB Station Brummbär
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#14

Beitrag von noone »

Personenschutz ist was anderes.

Die 10W EIRP sind willkürlich festgelegt.

Die meisten CB Funker haben was kleiner als eine Lamda/2

Einige haben ne Lamda3/4 bis 6/8

Fast keiner ne Richtantenne oder so einen Gigantenspargel bzw ähnliche Exoten.

Ich habe nur einmal ne 4EL quagi gesehen.
Zuletzt geändert von noone am Sa 2. Jul 2022, 18:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#15

Beitrag von Donnergroll »

noone hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 18:49 Personenschutz ist was anderes.

Die 10W EIRP sind willkürlich festgelegt.
Na und?
50 km/h sind auch willkürlich festgelegt, dennoch muss man sich dran halten.
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