Frage Empfang Flugfunk (OT)

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DF5WW
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Re: Frage Empfang Flugfunk (OT)

#16

Beitrag von DF5WW »

Maskenlos hat geschrieben: Sa 31. Dez 2022, 13:10
Kurioserweise braucht man auch kein AFu Zeugnis um AFu Geräte kaufen zu dürfen.
Was ist daran Kurios oder schlecht? Man darf vieles kaufen ohne einen "Schein" dafür zu haben:

- Auto
- Flugzeug

und tausend andere Dinge. Mehr Selbstverantwortung ist doch für mündige Bürger eine tolle Sache, oder?

Stephan
Das "Kurioserweise" war zum einen ironisch gemeint und zum anderen auf den Teilsatz des vorherigen Posters bezogen. Die Antwort
ist eben der Wegfall des FAG zugunsten eines TKG. Und ob es mündige Bürger gibt lasse ich mal dahingestellt denn in meinen Augen
sind die eher rar gesät.


@Doc

Tetra hat ja nix mit illegaler Nutzung von BOS Frewuenzen zu tun, die kann man, entsprechendes Gerät vorausgesetzt, nämlich auch
ohne passende SIM stören. Die SIM regelt ja nur die Verschlüsselung und die Netzzugehörigkeit. Wenn ich den Kanal blockiere macht
auch Tetra nix mehr.
73´s, Jürgen.
2 x G90, 1 x ALT-512, 1 x TS790E. 50m Endgespeist, 4-Ele. Logperiodic 2m/70 cm, Duoband Moxon 50/70 MHz,
Diamond X30 2m/70 cm, HF-P1 + 5,6m Teleskop für draußen + 3 x EREMIT 18 AH LiFePo4.

:tup: :tup:
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Re: Frage Empfang Flugfunk (OT)

#17

Beitrag von 13CT925 »

DF5WW hat geschrieben: Sa 31. Dez 2022, 12:20
13CT925 hat geschrieben: Fr 30. Dez 2022, 20:43 Kurioserweise braucht man nicht zwangsläufig ein Sprechfunkzeugnis zum Kauf eines Flugfunkgerät, denn es gibt offiziell Personengruppen die das nicht brauchen.
Selbstverständlich können bei nachweislich unberechtigter Nutzung Funkgeräte eingezogen und mit Strafen belegt werden.
Kurioserweise braucht man auch kein AFu Zeugnis um AFu Geräte kaufen zu dürfen.
Natürlich.
Im Amateurfunk braucht man eine Lizenz nur für die Sendetaste, im Flugfunk bereits für den Emfpang von Peilfunksendern.
In der Schifffahrt braucht man eine Lizenz schon für das Vorhandensein eines Funkgerätes, auch wenn man es nicht benutzt oder braucht.
Maskenlos hat geschrieben: Sa 31. Dez 2022, 13:10
Kurioserweise braucht man auch kein AFu Zeugnis um AFu Geräte kaufen zu dürfen.
Was ist daran Kurios oder schlecht? Man darf vieles kaufen ohne einen "Schein" dafür zu haben:
Das hat n bissl was mit Sicherheit zu tun.
Es gibt jedes Jahr 2stellige Fälle von Störungen im Flugfunk in Flugplatznähe.
Zumindest fällt man sofort auf wenn man keine Sprechfunkausbildung hat.
....73 Joe
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hotelbravo29
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Re: Frage Empfang Flugfunk (OT)

#18

Beitrag von hotelbravo29 »

Also dem Joe muß ich leider in einer Passage widersprechen , auch beim Schiffsfunk gibt es Strecken bei denen die Mithörpflicht im Funk besteht ! :book:
Nur im Unterschied dazu ist da das Mithören nicht strafbar :nono: . Erst der Griff auf die Sendetaste macht eine entsprechende Prüfung erforderlich . :paper:
Aber wie üblich gibt es auch da Sonderregelungen , z.B. im Notfall darf auch ein Crewmitglied ohne Binnenfunkschein einen Notruf absetzen - wenn der Lizensinhaber nicht dazu in der Lage ist - ! :crazy:
Wie das im Flugfunk geregel ist , da muß ich leider passen ( man muß ja nicht alle Scheine haben , nur die die man braucht . 8) )

73 und immer schöne QSO´s
de Manni
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DocEmmettBrown
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Re: Frage Empfang Flugfunk (OT)

#19

Beitrag von DocEmmettBrown »

Flugfunk, Marinefunk, Taxifunk usw. sind alles keine öffentlichen Funkanwendungen und das Mithören ist verboten. Öffentlich ist nur der Rundfunk, AFu, CB, PMR & Co.

Daß man mit geeigneten Empfängern auch nicht öffentliche ("unöffentliche"?) Funkanwendungen empfangen "kann", heißt nicht, daß man es auch "darf".

73 de Daniel
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Re: Frage Empfang Flugfunk (OT)

#20

Beitrag von 13CT925 »

Ich habe das so von der Binnenschifffahrt gelesen.

....ohne das es jetzt zu sehr offtopic vom offtopic wird:
Im Notfall können natürlich in einem gewissen Rahmen gewisse Regeln "aufgeweicht" werden, wenn Leib und Leben Vorrang hat.
Dann darf natürlich auch jeder andere Antwort geben der ein Mikrofon halten kann.
....73 Joe
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hotelbravo29
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Re: Frage Empfang Flugfunk (OT)

#21

Beitrag von hotelbravo29 »

DocEmmettBrown hat geschrieben: So 1. Jan 2023, 12:52 Flugfunk, Marinefunk, Taxifunk usw. sind alles keine öffentlichen Funkanwendungen und das Mithören ist verboten. Öffentlich ist nur der Rundfunk, AFu, CB, PMR & Co.

Daß man mit geeigneten Empfängern auch nicht öffentliche ("unöffentliche"?) Funkanwendungen empfangen "kann", heißt nicht, daß man es auch "darf".

73 de Daniel
So nen gequirlten Unfug hab ich lange nicht gehört und gelesen :lol: :sdown:
Dem Daniel kann ich nur empfehlen , sich vorher mal die entsprechenden VO´s zu Gemüte zu führen , bevor er hier sowas von sich gibt !
Mithören kann jeder der über ein entsprechendes Gerät zum Empfang dieser Frequenzen besitzt. Erst das drücken der Sendetaste kann strafbar sein ! :crazy:
Dem CT 925 Joe geb ich Recht , sobald Menschenleben in Gefahr sind sind , zumindest im Binnenfunk , sind die normalen Benutzungsregeln außer Kraft ! :tup: Deswegen wurden im Binnen- wie im Seefunk besondere Notrufkanäle festgelegt !
schöne erste Woche im neuen Jahr
73 vom Manni
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mibo666
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Re: Frage Empfang Flugfunk (OT)

#22

Beitrag von mibo666 »

hotelbravo29 hat geschrieben: So 1. Jan 2023, 23:50 Mithören kann jeder der über ein entsprechendes Gerät zum Empfang dieser Frequenzen besitzt. Erst das drücken der Sendetaste kann strafbar sein !
Das ist so, vorsichtig ausgedrückt, nicht so ganz richtig. Es kann zwar jeder, mit der entsprechenden Ausrüstung, mithören - es ist aber nicht erlaubt. Dazu mal in § 5 des "Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz" reinschauen, da ist klar geregelt was erlaubt ist. Ich darf hören was direkt für mich bestimmt ist oder an alle gerichtet ist, sonst nix. Nichtmal erzählen das ich was gehört habe ist erlaubt.

Man könnte sich noch drüber streiten ob VOLMET an die Allgemeinheit gerichtet ist oder nicht, der Rest ist aber ziemlich klar, oder?

Praktisch gesehen sind diese Regeln halt ein bisschen aus der Zeit gefallen, werden aber bestimmt in so 30-50 Jahren auf den aktuellen Stand gebracht, also den von 2023 natürlich... :rolleyes:

Gruß

MiBo
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DocEmmettBrown
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Re: Frage Empfang Flugfunk (OT)

#23

Beitrag von DocEmmettBrown »

hotelbravo29 hat geschrieben: So 1. Jan 2023, 23:50
DocEmmettBrown hat geschrieben: So 1. Jan 2023, 12:52Flugfunk, Marinefunk, Taxifunk usw. sind alles keine öffentlichen Funkanwendungen und das Mithören ist verboten. Öffentlich ist nur der Rundfunk, AFu, CB, PMR & Co.

Daß man mit geeigneten Empfängern auch nicht öffentliche ("unöffentliche"?) Funkanwendungen empfangen "kann", heißt nicht, daß man es auch "darf".
So nen gequirlten Unfug hab ich lange nicht gehört und gelesen :lol: :sdown:
Also mindestens bis zum TKG in der Fassung, die bis zum 30.11.2021 galt (das ist gerade mal ein Jahr her), war dies im Rahmen des Fernmeldegeheimnisses nach §§ 88, 89 so geregelt. Heute regelt diesen <Zitat>gequirlten Unfug</Zitat>, wie Du ihn beschreibst, das TTDSG in §5.

73 de Daniel
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Re: Frage Empfang Flugfunk (OT)

#24

Beitrag von rgbprogressive »

Ich bin heilfroh, daß man heutzutage nicht mehr für den Besitz einer Empfangsanlage allein verdonnert werden kann.

In meiner Jugend habe ich in der Nähe des NATO/RAF Stützpunktes Laarbruch gewohnt und wollte wissen wie die sich unterhalten. Ein Elektronikhandel in Bremen bot einen Bausatz für Flugfunkempfänger an, den mein Vater dann für mich bestellt hat (ich war ~13). Das Abhören des Flugfunks war aber gar nicht so spannend zumal das Englische in der mäßigen AM Qualität sowieso kaum verständlich war.

Jahre später klingelte die Kripo an der Tür und wollte das Gerät einziehen. Irgend jemand hatte gegen den Versender geklagt und wir wurden in der beschlagnahmtem Kundenkartei gefunden. Ich zeigte dem guten Mann die Reste des Bausatzes und behauptete diesen nie zum funktionieren bekommen zu haben. Damit war die Sache erledigt. Für meinen Vater als hochrangigen Kommunalbeamten allerdings sehr peinlich.
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Re: Frage Empfang Flugfunk (OT)

#25

Beitrag von 13CT925 »

hotelbravo29 hat geschrieben: So 1. Jan 2023, 23:50
DocEmmettBrown hat geschrieben: So 1. Jan 2023, 12:52 Flugfunk, Marinefunk, Taxifunk usw. sind alles keine öffentlichen Funkanwendungen und das Mithören ist verboten. Öffentlich ist nur der Rundfunk, AFu, CB, PMR & Co.

Daß man mit geeigneten Empfängern auch nicht öffentliche ("unöffentliche"?) Funkanwendungen empfangen "kann", heißt nicht, daß man es auch "darf".

73 de Daniel
So nen gequirlten Unfug hab ich lange nicht gehört und gelesen :lol: :sdown:
Dem Daniel kann ich nur empfehlen , sich vorher mal die entsprechenden VO´s zu Gemüte zu führen , bevor er hier sowas von sich gibt !
Mithören kann jeder der über ein entsprechendes Gerät zum Empfang dieser Frequenzen besitzt. Erst das drücken der Sendetaste kann strafbar sein !
Wie es bei anderen Funkdiensten ist, weiß ich nicht genau, aber wie bereits weiter oben gemurmelt, am Flugfunk darf man nur "teilnehmen" mit einer entsprechenden Befähigung.
Dazu zählt ausdrücklich auch das Zuhören und nicht erst die Sendetaste.
Flugfunk abhören ist somit nicht erlaubt für "jedermann".

Taxifunk zählt zum "nichtöffentlicher beweglicher Landfunk" und darf richtigerdings auch nicht offiziell abgehört werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Nicht%C3% ... funkdienst
....73 Joe
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Re: Frage Empfang Flugfunk (OT)

#26

Beitrag von 13CT925 »

MadMax63 hat geschrieben: So 30. Apr 2023, 16:41 Ist ATIS digital (verschlüsselt) oder noch in AM?
Ich habe einen FM-Empfänger der mir auf der ATIS-Frequenz des Flugplatz MA 132.415 MHz zwar eine S6 Signal liefert, jedoch keinerlei Audio (Squelch auf Stufe 1)
Im gesamten Flugfunk wird weiterhin in AM gelabert ;-)
Die automatische Sprachansage für das Flugplatzwetter ATIS in Mannheim, die korrekt auf 132,4166Mhz sendet, ist ebenfalls in AM.
Mit einem etwas dünnen Modulationsgrad, weswegen man das in FM nur sehr leise hört.

Allerdings wird die Sprachansage gegen 22Uhr abgeschalten und es steht nur der leere Träger.
Wann die Ansage morgens wieder startet weiß ich nicht, aber ich denke spätestens um 6Uhr wenn der Airport seine Pforten öffnet.
....73 Joe
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Re: Frage Empfang Flugfunk (OT)

#27

Beitrag von 13CT925 »

MadMax63 hat geschrieben: So 30. Apr 2023, 18:24 Auf der HP von MA stehen aber tatsächlich die 132.415 MHz
Das eine ist die Anzeige, die im Flugfunkgerät "gerastet" wird, das andere ist die tatsächlich verwendete Frequenz.
Das hat was mit der Umstellung vom 25khz zum 8,33khz-Raster zu tun.
Hier gibts eine Übersicht dazu
https://www.funkfrequenzen01.de/flug_raster_neu.pdf
Und falls jemand auf die Idee kommt, dass das Abhören illegal sei - da ist sogar eine Telefonnummer zum Anhören angegeben.
Das "Abhören" über Funk ist ohne Flugfunkgenehmigung weiterhin nicht erlaubt.
Dir Information an sich ist aber nicht illegal, deswegen gibt es eine Telefonnummer um die Info vorab hören zu können,
wenn man noch nicht im Empfangsbereich ist.
Der Grund:
Jeder Pilot ist bei einem Streckenflug zur Flugvorbereitung verpflichtet, das schließt auch das aktuelle Wetter am Zielflugplatz mit ein, noch bevor man abgehoben ist.
....73 Joe
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