Aktuelle Gesetzestexte
Aktuelle Gesetzestexte
Moin,
gibt es hier im Forum eine aktuelle Aufstellung zum Thema CB Funk „was ist noch Erlaubt“ wie Sendeleistung, Frequenz etc...?
Ich bin schon seit eine Pause länger nicht mehr auf dem Laufenden. Die Posts hier dazu sind teilweise schön relativ alt.
Wie sieht es aktuell beim Thema Verstoß aus? Man erklärte mir das es heute teilweise nur noch Ordnungswidrigkeiten seien?
Mike
gibt es hier im Forum eine aktuelle Aufstellung zum Thema CB Funk „was ist noch Erlaubt“ wie Sendeleistung, Frequenz etc...?
Ich bin schon seit eine Pause länger nicht mehr auf dem Laufenden. Die Posts hier dazu sind teilweise schön relativ alt.
Wie sieht es aktuell beim Thema Verstoß aus? Man erklärte mir das es heute teilweise nur noch Ordnungswidrigkeiten seien?
Mike
- hämmer02
- Santiago 3
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Re: Aktuelle Gesetzestexte
Guten Morgen Mike, am besten du liest mal die Allgemeinzuteilung von der Bundesnetzagentur. Da hast du alles beisammen. Wünsch dir ein ruhiges Fest und bleib gesund. Jürgen
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... -node.html
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Gruß Jürgen/Dachrinnenfunker
- Charly Whisky
- Santiago 9+30
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Re: Aktuelle Gesetzestexte
Hallo,
Punkt 7 sollten sich die „Störer“ zu Gemüte führen:
(7) Beim CB-Funkbetrieb sind nicht erlaubt:
- Rundfunkähnliche Sendungen7,
- Daueraussendungen8,
- Aussendungen ohne Nachrichteninhalt,
- Aussendungen, die nicht unmittelbar der Aufnahme einer Funkverbindung oder der Teilnahme am bestehenden Funkverkehr dienen,
- Bakenaussendungen
Quelle:https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... -node.html
Somit ist „Träger drücken“ nicht nur störend sondern schlicht auch verboten
Wie ein „Fuchssignal“ zu bewerten ist, sei mal dahin gestellt.
73
Christian
Punkt 7 sollten sich die „Störer“ zu Gemüte führen:
(7) Beim CB-Funkbetrieb sind nicht erlaubt:
- Rundfunkähnliche Sendungen7,
- Daueraussendungen8,
- Aussendungen ohne Nachrichteninhalt,
- Aussendungen, die nicht unmittelbar der Aufnahme einer Funkverbindung oder der Teilnahme am bestehenden Funkverkehr dienen,
- Bakenaussendungen
Quelle:https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac ... -node.html
Somit ist „Träger drücken“ nicht nur störend sondern schlicht auch verboten
Wie ein „Fuchssignal“ zu bewerten ist, sei mal dahin gestellt.
73
Christian
- Romeo Oscar ( 13RO763)
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Re: Aktuelle Gesetzestexte
Juristisch gesehen, ist das unstrittig:„Fuchssignal“
- Daueraussendungen
- Aussendungen ohne Nachrichteninhalt
73&55
Joachim
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- Santiago 9+15
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Re: Aktuelle Gesetzestexte
Moin und fröööhliche Weihnachten !Romeo Oscar ( 13RO763) hat geschrieben: ↑Do 24. Dez 2020, 08:09Juristisch gesehen, ist das unstrittig:„Fuchssignal“
- Daueraussendungen
- Aussendungen ohne Nachrichteninhalt
Darum unterbricht ja ein 'Fuchsgeber' im Sekundentakt. Die 'Nachricht' ist der Piepston bei der getakteten Aussendung
Habt einen gelungenen Hl.Abend - Tag
73 vom Rolli-Opa aka Arco-Express !
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Alles klar ?
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- Santiago 9
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Re: Aktuelle Gesetzestexte
Der Haken bei PLC ist, dass PLC keine "Frequenznutzung" im Sinne von Par. 3 Pkt. 9 TKG darstellt. Die Bußgeldvorschriften des TKG finden darauf also keine Anwendung.
Gruß
Wolf
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Wolf
"Viele denken quer, weil sie's geradeaus nicht hinkriegen" (Dieter Nuhr)
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- Santiago 9+30
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Re: Aktuelle Gesetzestexte
Wie Arco bereits schrieb, ist das definitiv keine Daueraussendung.Arco-Express hat geschrieben: ↑Do 24. Dez 2020, 08:33Darum unterbricht ja ein 'Fuchsgeber' im Sekundentakt. Die 'Nachricht' ist der Piepston bei der getakteten AussendungRomeo Oscar ( 13RO763) hat geschrieben: ↑Do 24. Dez 2020, 08:09Juristisch gesehen, ist das unstrittig:„Fuchssignal“
- Daueraussendungen
- Aussendungen ohne Nachrichteninhalt
Bliebe das mit dem fehlenden Nachrichteninhalt übrig. Da wäre zu klären, ob CB-Füchse nur einen Träger senden oder irgendeine Kennung - das weiß ich schlichtweg nicht. Meiner Ansicht nach käme da noch der Bakenfaktor hinzu. Natürlich dient eine Bake einem völlig anderen Zweck, aber so ganz weit entfernt wäre das meiner Ansicht nach nicht.
Alles ein wenig im Graubereich.
73 de Daniel
- Romeo Oscar ( 13RO763)
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Re: Aktuelle Gesetzestexte
Doch!keine Daueraussendung.
Ich wiederhole mich da ungern, aber juristisch gesehen, ist das unstrittig.
Jetzt "fehlt" nur noch Jemand, der das höchstrichterlich feststellen lässt ...
73&55
Joachim
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- Santiago 6
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Re: Aktuelle Gesetzestexte
Frohe Weihnachten an alle.
Da PLC eine drahtgebundene Übertragungsart ist, fällt sie nach meinen Empfinden nach nicht in die Funkanwendungen. Somit währe es unzulässig Funkanwendungen zu stören.Dieses regelt eigentlich die EC-Normung,damit nicht für alles Gesetze geschaffen werden muss.Eben ein gemeinsames untereinander. Mal eine frage ob ich ungefähr richtig liege.Aber ohne 1000 Kommentare und treadzerpflückung.
73 vom Gold 01 oder DO1NH
Da PLC eine drahtgebundene Übertragungsart ist, fällt sie nach meinen Empfinden nach nicht in die Funkanwendungen. Somit währe es unzulässig Funkanwendungen zu stören.Dieses regelt eigentlich die EC-Normung,damit nicht für alles Gesetze geschaffen werden muss.Eben ein gemeinsames untereinander. Mal eine frage ob ich ungefähr richtig liege.Aber ohne 1000 Kommentare und treadzerpflückung.
73 vom Gold 01 oder DO1NH
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Re: Aktuelle Gesetzestexte
Nach der EG - Normung sind europaweit nur die Kanäle 1-40 geschützt! Darum finden sich bei uns in D solche Störungen immer öfter auf den Kanälen 41-80, weil in D und der Slowakei (?) diese Kanäle nicht unter den Schutz der EG fallen.
Die Außendienstler der BuNA haben deswegen auch nur Kompetenz, bei festgestellten Störern das Ausnotchen der Kanäle 1-40 zu verlangen oder anzuordnen in Umsetzung der EG-Normen.
So wurde es mir vom Messtrupp der BundesNetzAgentur vor zwei Jahren mal gesagt. Wenn die PLC-Geräte eine EU Zulassung haben, müssen die auch nur die EG - Normung einhalten, da der Alleingang der Slowakei und Deutschland mit zusätzlichen Kanälen 41-80 nicht durch die EG-Normung abgedeckt ist.
73 vom Rolli-Opa aka Arco-Express !
Die Außendienstler der BuNA haben deswegen auch nur Kompetenz, bei festgestellten Störern das Ausnotchen der Kanäle 1-40 zu verlangen oder anzuordnen in Umsetzung der EG-Normen.
So wurde es mir vom Messtrupp der BundesNetzAgentur vor zwei Jahren mal gesagt. Wenn die PLC-Geräte eine EU Zulassung haben, müssen die auch nur die EG - Normung einhalten, da der Alleingang der Slowakei und Deutschland mit zusätzlichen Kanälen 41-80 nicht durch die EG-Normung abgedeckt ist.
73 vom Rolli-Opa aka Arco-Express !
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- DocEmmettBrown
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Re: Aktuelle Gesetzestexte
Dann eine Gegenfrage: Wie groß müßten die Pausen zwischen den Aussendungen sein, damit es rechtlich eben nicht mehr als Daueraussendung gilt? Oder: Wie müßte das zeitliche Verhältnis zwischen Aussendung und Pause sein? Gibt's da irgendeinen Präzedenzfall oder sowas?Romeo Oscar ( 13RO763) hat geschrieben: ↑Do 24. Dez 2020, 11:34Doch!keine Daueraussendung.
Ich wiederhole mich da ungern, aber juristisch gesehen, ist das unstrittig.
73 de Daniel
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- Santiago 9
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Re: Aktuelle Gesetzestexte
Warum sollten die Nutzungsbestimmungen der CB-Allgemeinzuteilung (die u.a. CB-Daueraussendungen verbieten) nun ausgerechnet für PLC-Geraffel besondere Bedeutung haben?
Gruß
Wolf
Gruß
Wolf
"Viele denken quer, weil sie's geradeaus nicht hinkriegen" (Dieter Nuhr)
Re: Aktuelle Gesetzestexte
Finden heute noch wie in den 80er und 90ern bei Missachtung Hausdurchsuchungen statt? Damals hörte man ja die wildesten Geschichten.
- Newcomer
- Santiago 8
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Re: Aktuelle Gesetzestexte
Hallo,
Hausdurchsuchungen Wonach soll denn gesucht werden?
Aber ich höre gerne hier unten in Bayern die Funkerkollegen die ein ähnliches Thema hatten.
Der Ministerpräsident Bayerns Herr Markus Söder rief nach Sondersitzung des Bayerischen Kabinetts
den landesweiten Katastrophenfall aus. das war ca. am 6.12.2020 soll gelten bis 5.1.2021
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-710/
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... KatSchutzG
Viele denken sich nichts dabei aber.
Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) wird schlagartig wirksam...
________
Art. 19 des (BayKSG)
Einschränkung von Grundrechten
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Art. 8 Abs. 2, Art. 11, 13 des Grundgesetzes, Art. 102, 106 Abs. 3, Art. 109, 113 der Verfassung) können auf Grund dieses Gesetzes eingeschränkt werden.
________
Aktuell betrachte ich die Lage in Bayern so das.
Wenn der Streifenwagen vorbeifährt und hat knattern und rauschen in seinem Polizeifunk,
sieht deine Antenne am Haus gegenüber dann......
braucht es für den Zugang zur entsprechenden Wohnung mit dem vermeintlichen Störsender
weniger einen richterlichen Beschluss um die offensichtliche Einschränkungen des BOS zu beseitigen.
Zur not wird Feuerwehr und/oder THW zur Unterstützung gerufen. Ganz einfach im Katastrophenfall.
(Im Katastrophenfall gewinnt der BOS stark an Bedeutung bzw. so kann argumentiert werden in einem Streitverfahren danach sofern zugelassen.)
Für die Bayern.. Es lohnt sich das Gesetz mal zu lesen.
Für die Juristen mit dem ersten und zweiten Staatsexamen.+ eine Frage...
Ganz bewusst habe ich die Kurzfassung Art. 19 des (BayKSG) herausgezogen..
Das Grundgesetz / die Verfassung wir eingeschränkt durch einmal rufen "Katastrophenfall"
Wie kann das sein
Dies ist nur eine Meinung und Auffassung nach gelesenen Texten und keine Rechtsauskunft
Bezogen auf Bayern..
Ich weis auch nicht warum aber ich finde solche Veröffentlichungen wie diese immer interessant.
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ ... t_2019.pdf
Grüsse Newcomer / Norbert
Hausdurchsuchungen Wonach soll denn gesucht werden?
Aber ich höre gerne hier unten in Bayern die Funkerkollegen die ein ähnliches Thema hatten.
Der Ministerpräsident Bayerns Herr Markus Söder rief nach Sondersitzung des Bayerischen Kabinetts
den landesweiten Katastrophenfall aus. das war ca. am 6.12.2020 soll gelten bis 5.1.2021
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-710/
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... KatSchutzG
Viele denken sich nichts dabei aber.
Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) wird schlagartig wirksam...
________
Art. 19 des (BayKSG)
Einschränkung von Grundrechten
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2, Art. 8 Abs. 2, Art. 11, 13 des Grundgesetzes, Art. 102, 106 Abs. 3, Art. 109, 113 der Verfassung) können auf Grund dieses Gesetzes eingeschränkt werden.
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Aktuell betrachte ich die Lage in Bayern so das.
Wenn der Streifenwagen vorbeifährt und hat knattern und rauschen in seinem Polizeifunk,
sieht deine Antenne am Haus gegenüber dann......
braucht es für den Zugang zur entsprechenden Wohnung mit dem vermeintlichen Störsender
weniger einen richterlichen Beschluss um die offensichtliche Einschränkungen des BOS zu beseitigen.
Zur not wird Feuerwehr und/oder THW zur Unterstützung gerufen. Ganz einfach im Katastrophenfall.
(Im Katastrophenfall gewinnt der BOS stark an Bedeutung bzw. so kann argumentiert werden in einem Streitverfahren danach sofern zugelassen.)
Für die Bayern.. Es lohnt sich das Gesetz mal zu lesen.
Für die Juristen mit dem ersten und zweiten Staatsexamen.+ eine Frage...
Ganz bewusst habe ich die Kurzfassung Art. 19 des (BayKSG) herausgezogen..
Das Grundgesetz / die Verfassung wir eingeschränkt durch einmal rufen "Katastrophenfall"
Wie kann das sein
Dies ist nur eine Meinung und Auffassung nach gelesenen Texten und keine Rechtsauskunft
Bezogen auf Bayern..
Ich weis auch nicht warum aber ich finde solche Veröffentlichungen wie diese immer interessant.
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ ... t_2019.pdf
Grüsse Newcomer / Norbert
Ganz nah am besten Funk-Ohr in Bayern / Nürnberg http://nbgsdr.ddns.net/index.htm
- DMA284
- Santiago 8
- Beiträge: 917
- Registriert: So 24. Jun 2018, 14:54
- Standort in der Userkarte: JO52IR
Re: Aktuelle Gesetzestexte
Ich glaube in Bayern wird bei der BOS flächendeckend Digital gefunkt. Da knattert und rauscht nix mehr. Immer wieder interessant was für mögliche Szenarien sich so ausgedacht wird.Newcomer hat geschrieben: ↑Mi 30. Dez 2020, 08:29
Wenn der Streifenwagen vorbeifährt und hat knattern und rauschen in seinem Polizeifunk,
sieht deine Antenne am Haus gegenüber dann......
braucht es für den Zugang zur entsprechenden Wohnung mit dem vermeintlichen Störsender
weniger einen richterlichen Beschluss um die offensichtliche Einschränkungen des BOS zu beseitigen.
Zur not wird Feuerwehr und/oder THW zur Unterstützung gerufen. Ganz einfach im Katastrophenfall.
(Im Katastrophenfall gewinnt der BOS stark an Bedeutung bzw. so kann argumentiert werden in einem Streitverfahren danach sofern zugelassen.)
55 & 73
Name: Marc-Andre Skip: Winchester
Zuhause: Alinco DR-135DX, Venom 5/8 Wave Hy-Gain Stationsantenne
Mobil: CRT SS 9900v4, LEMM Turbo-2001 Classic Festeinbau
Standmobil: Wie Mobil, mit diversen Koax-Drahtantennen am GFK Mast oder hängend am Baum
Zuhause: Alinco DR-135DX, Venom 5/8 Wave Hy-Gain Stationsantenne
Mobil: CRT SS 9900v4, LEMM Turbo-2001 Classic Festeinbau
Standmobil: Wie Mobil, mit diversen Koax-Drahtantennen am GFK Mast oder hängend am Baum