Afu-Gerät für Betriebsfunk erlaubt ???

DRP972
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Afu-Gerät für Betriebsfunk erlaubt ???

#1

Beitrag von DRP972 »

Hallo Gemeinde!

Ich habe seit Jahren von der BNetzA eine eigene Frequenz im 2m-Bereich zugeteilt bekommen.
In Betrieb habe ich Icom Handfunkgeräte vom: Typ IC-F15.
Nun will ich mir neue Geräte zulegen und bin auf ein Modell von Alinco gestoßen: DJ-A-10-E.

Es hat klasse Funktionen und ist leicht selber programmierbar. Dazu stimmt auch noch der Preis.

Eigentlich wird dieses Alinco Modell unter "Afu-Geräten" angeboten und nicht als "Betriebsfunk-Modell". Bei manchen Händlern, wird es aber doch als "Betriebsfunk-Variante" angepriesen, zum selber programmieren.

Meine Icom-Geräte sind fest auf meiner eigenen Betriebsfunk-Frequent eingestellt und auch die mir zugeteilte Tx-Leistung von 2,5 W ist fest programmiert.

Meine Frage(n):

Darf ich mir so ein Alinco-Modell kaufen und mir selber meine Betriebsfunk-Frequenz sowie die mir erlaubte Tx-Leistung programmieren und dieses Gerät dann legal benutzen :clue:

Oder muß ein "Betriebsfunk-Gerät" EXTRA als solches ausgewiesen sein, um es legal zu betreiben :clue:

Danke im voraus und beste Grüße aus der Eifel, Patrick :wave:
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DocEmmettBrown
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Re: Afu-Gerät für Betriebsfunk erlaubt ???

#2

Beitrag von DocEmmettBrown »

DRP972 hat geschrieben: Sa 10. Okt 2020, 17:07Darf ich mir so ein Alinco-Modell kaufen und mir selber meine Betriebsfunk-Frequenz sowie die mir erlaubte Tx-Leistung programmieren und dieses Gerät dann legal benutzen :clue:
Ist eigentlich ganz einfach zu beantworten: Im AFu muß der FA "zugelassen" sein, ansonsten das Funkgerät. Das heißt, Dein Alinco-Wunsch muß eine Konformitätserklärung besitzen, sobald Du das Gerät als Betriebsfunkgerät betreiben willst. Fehlt diese, ist eine Nutzung grundsätzlich nicht erlaubt.

In der Theorie sieht das so aus, daß diese Geräte nach der Programmierung nur noch auf der Betriebsfunkfrequenz einsetzbar sein dürfen, ganz egal wie sich der Nutzer anstellt. Kann der Nutzer aus dem Käfig "ausbrechen" (neudeutsch "Jailbreak"), ist die Büchse eigentlich ein Amateurfunkgerät. Zumindest in der Theorie.

Wie das in der Praxis gehandhabt wird und ob die BNetzA da wegschaut, kann ich nicht beurteilen. Üblicherweise wird der CodePlug (auch bei Analoggeräten) vom Fachhändler konfiguriert, nicht vom Endnutzer. Bekommt der Nutzer dagegen Kabel und Software beim Kauf mit dazu, kann er selber am Gerät herummurksen, was er eigentlich nicht können dürfte (dann isses nämlich eine AFu-Büchse). Das heißt bzgl. Deiner Frage, daß das also eigentlich leider nicht legal ist.

73 de Daniel
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Re: Afu-Gerät für Betriebsfunk erlaubt ???

#3

Beitrag von DRP972 »

Hi Daniel!

Erstmal Recht herzlichen Dank!

Also ist die ganze Sache recht undurchsichtig; mehr oder weniger.
Mich hat eben nur gewundert, das der eine Händler dieses Gerät als Betriebsfunkgerät anbietet, zur freien selber Programmierung und der andere Händler, das gleiche Modell nur als Afu-Modell vertreibt.

Für meine beiden Icom IC-F15 habe ich damals Software u. Interface direkt mitbekommen und eigentlich nur Parameter verändert, die mit der Zulassung nix zu tun haben. Wie z.B. ToT, Squelch-Anpassung usw. usw.

Habe die Händler auch mal angeschrieben und bin mal gespannt, was die antworten, zur Rechtslage.

Das was du jedenfalls geschrieben hast, klingt sehr plausibel.

Bon weekend! 73, vom Patrick.
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DocEmmettBrown
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Re: Afu-Gerät für Betriebsfunk erlaubt ???

#4

Beitrag von DocEmmettBrown »

DRP972 hat geschrieben: Sa 10. Okt 2020, 17:59Das was du jedenfalls geschrieben hast, klingt sehr plausibel.
Mag sein, aber trotzdem sollte da noch jemand anders etwas zu diesem Thema schreiben, der sich besser mit der Materie auskennt als ich. Dafür ist sie juristisch einfach zu komplex.

73 de Daniel
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DF5WW
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Re: Afu-Gerät für Betriebsfunk erlaubt ???

#5

Beitrag von DF5WW »

Das Gerät hat 128 frei programmierbare Kanäle im Bereich 136 - 174 MHz. Die Sendeleistung ist
nicht programmierbar sondern schaltbar und da sie das ist wäre das Gerät sowohl für Freenet
als auch für Betriebsfunk unzulässig denn die Sendeumschaltung erfolgt im Menü und da kann jeder
drin rumhampeln.

Also für Dich nicht legal verwendbar und selbst wenn Du Funkamateur wärest dürftest Du das Gerät
nur auf Amateurfunk Frequenzen nutzen. Die Verwendung auf Deiner 2m Betriebsfunk QRG wäre dann
immernoch unzulässig.

Geräte die für Dich in Frage kommen müssten von einem Händler mit den Parametern programmiert
werden die Deine Genehmigung vorgibt und nichts darf i.d. Regel von einem Benutzer selbst geändert
werden können.

Da ist nicht das geringsten unklar dran und darrauf sollte Dich auch der Händler hinweisen bevor Du
das Gerät kaufst.

:clue:
73´s, Jürgen.
2 x G90, 1 x ALT-512, 1 x TS790E. 50m Endgespeist, 4-Ele. Logperiodic 2m/70 cm, Duoband Moxon 50/70 MHz,
Diamond X30 2m/70 cm, HF-P1 + 5,6m Teleskop für draußen + 3 x EREMIT 18 AH LiFePo4.

:tup: :tup:
DRP972
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Re: Afu-Gerät für Betriebsfunk erlaubt ???

#6

Beitrag von DRP972 »

Dann vorerst mal vielen Dank.
Werde nun mal gespannt abwarten, was mir der Händler antwortet.
Grüße, vom Patrick.
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Kanalratte I
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Re: Afu-Gerät für Betriebsfunk erlaubt ???

#7

Beitrag von Kanalratte I »

Wär interessant wenn Du die Händler hier verlinken könntest. Dann können wir uns ein besseres Bild machen, was der Händler da anbietet. Manche Händler schreiben auch (wissentlich oder unwissentlich) falsche Sachen in ihre Angebote.
DL8CBM
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Re: Afu-Gerät für Betriebsfunk erlaubt ???

#8

Beitrag von ax73 »

DF5WW hat geschrieben: Sa 10. Okt 2020, 18:58 Geräte die für Dich in Frage kommen müssten von einem Händler mit den Parametern programmiert
werden die Deine Genehmigung vorgibt und nichts darf i.d. Regel von einem Benutzer selbst geändert
werden können.
Gib mal bitte die Quelle an die die Rechtsgrundlage zu dieser Aussage bildet.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
DRP972
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Re: Afu-Gerät für Betriebsfunk erlaubt ???

#9

Beitrag von DRP972 »

Hi!

Hoffe, das ich hier die Händler verlinken darf, wenn nicht, dann bitte ich den / die Mod´s sie wieder zu löschen.

Hier der Link, wo das DJ-A-10-E unter "Betriebsfunkgeräte" angeboten wird: https://www.josefsfunkladen.de/epages/6 ... ducts/3259

Und hier unter Afu-Geräten: https://www.funktechnik-bielefeld.de/al ... funkgeraet

Was ich mich frage, mein Icom F-15 ist ja auf meine Betriebsfunk (BF)-QRG programmiert, es gibt es aber auch als reines Afu-Gerät. Warum sollte ich denn das DJ-A-10-E nicht auch benutzen dürfen, wenn es nur aus meine BF-QRG programmiert ist ???

Ich dürfte das DJ-A-10 doch auch benutzen, wenn ich es z.B. nur zum Radio hören verwenden würde ??? Oder auch, um Afu zu hören ???

Was ich herausgefunden habe, das Alinco DJ-A-10-E hat eine CE-Zulassung und eine Zulassungsurkunde ist mit dabei: Declaration of Conformity. (Dort steht exakt das gleiche drin, wie in der Zulassungsurkunde meine Icom IC-F15 BF-Gerätes und meines Icom IC-F22 PMR-Gerätes).

Schönen Sonntag noch! 73, Patrick.
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mordillo02
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Re: Afu-Gerät für Betriebsfunk erlaubt ???

#10

Beitrag von mordillo02 »

Moin Patrick,

ich hatte das vor Jahren schon einmal zu einem ähnlichen Thread gepostet und kopiere es Dir noch mal ein:

"Lieber pitiussai,

ich hatte exakt die gleichen Ausgangsbedingungen wie Du: Betriebsfunklizenz für x Geräte, eine Frequenz im 2m-Band und 2,5W Sendeleistung.
Um es mir einfach zu machen, rief ich die BNetzA an und bekam auch nach einigen Weitervermittlungen einen Herrn an's Telefon der zufällig ein paar Hundert Meter von meinem Standort entfernt wohnte (dass ich den freundlichen Herrn auch bald darauf persönlich kennen lernte spielt jetzt hierzu keine Rolle).
Ich fragte denn Herrn also ob ich (bei einem unserer Sponsoren, den ich ihm nannte) ein damals aktuelles Wouxon UVxxx benutzen könne, von welchen ich dann 9 Expl. zu erwerben plante. "Diese Geräte verfügen über sämtliche Zulassungen in Deutschland, rasten Sie sie auf Ihre Frequenz, senden Sie nicht mit mehr als 2,5 Watt und gut ist es".
So geschah es.
Bei einer grossen Veranstaltung einige Monate später konnte der Herr dann persönlich meine Mitarbeiter mit den Geräten in Aktion sehen und hatte weiterhin nichts einzuwenden."

Dies geschah genau so wie hier geschildert.
Ruf' einfach die Agentur an, dort bekommst Du kompetente Antworten. Sachverhalte, die hier im Forum geschildert werden, sind manchmal reine Mutmassungen und - gelinde gesagt - ein wenig von der Realität entfernt.

Gruss

Peter
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Re: Afu-Gerät für Betriebsfunk erlaubt ???

#11

Beitrag von DRP972 »

N´abend Peter!

Recht herzlichen Dank!
Werde nun mal die Antwort der Händler abwarten und auch versuchen, bei der BNetzA einen SB zu finden, der mir da helfen kann.

Grüße, vom Patrick :)
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DocEmmettBrown
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Re: Afu-Gerät für Betriebsfunk erlaubt ???

#12

Beitrag von DocEmmettBrown »

mordillo02 hat geschrieben: So 11. Okt 2020, 17:00"Diese Geräte verfügen über sämtliche Zulassungen in Deutschland, rasten Sie sie auf Ihre Frequenz, senden Sie nicht mit mehr als 2,5 Watt und gut ist es"
Gilt das auch für CB? Darf man eine für AFu geöffnete AE5890 auf die richtige Frequenz (Kanal) rasten, mit nicht mehr als 4/12 W senden und es wäre gut? :shock:

73 de Daniel
der_Jeff
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Re: Afu-Gerät für Betriebsfunk erlaubt ???

#13

Beitrag von der_Jeff »

Nein.
Die Frage ist schon 1000 mal diskutiert und beantwortet worden.
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Re: Afu-Gerät für Betriebsfunk erlaubt ???

#14

Beitrag von DocEmmettBrown »

der_Jeff hat geschrieben: So 11. Okt 2020, 23:32Nein.
Die Frage ist schon 1000 mal diskutiert und beantwortet worden.
Eben nicht! Denn dem Anschein nach sieht es so aus:

- AFu-Voxhuhn auf Betriebsfunk: scheinbar erlaubt
- AFu-Exportbüchse auf CB-Funk: nicht erlaubt

Sieht für mich nach Widerspruch aus und ich hätte jenen gerne aufgelöst.

73 de Daniel
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ax73
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Re: Afu-Gerät für Betriebsfunk erlaubt ???

#15

Beitrag von ax73 »

Ein Fehler ist schon die wiederkehrende Annahme es gäbe "Amateurfunkgeräte" oder "Exportgeräte".
Beides sind Begriffe aus veraltetem Umgangssprachgebrauch.

Das Ziel der aktuellen Gesetzgebung ist, daß für die jeweiligen Funkanwendungen geeignetes Gerät
eingesetzt wird. Im Betriebs- und CB-Funkbereich gibt es dafür die genannten Konformitätsprüfungen.
Die Einhaltung der Konformität liegt beim Anwender. Der wird letztendlich verantwortlich gemacht
wenn Störungen auftreten.
Einige meiner Beiträge werden in einem anderem Kontext präsentiert als von mir authorisiert und beabsichtigt.
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