Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
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- Santiago 9
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Für Ausnahmeregelungen braucht es den BR nicht, das ist Ländersache. Dann gibt es aber wieder einen Flickenteppich an Verordnungen, jedes Bundesland kann das anders regeln oder es sogar sein lassen. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass bislang von allen Bundesländern entsprechende Verordnungen erlassen wurden.
Der §23 (1a) StVO soll aber wohl nochmal geändert werden, zumindest hatte das die alte Bundesregierung noch angekündigt. Wie die Änderung dann aussieht und wann das durch den BR verabschiedet wird, steht in den Sternen. Sollten die Ergebnisse aus dem Gutachten der Uni Braunschweig (im Auftrag des DARC) einfließen, besteht Hoffnung, dass die Nutzung von Funkgeräten wieder ohne Freisprechanlagen möglich wird.
Der §23 (1a) StVO soll aber wohl nochmal geändert werden, zumindest hatte das die alte Bundesregierung noch angekündigt. Wie die Änderung dann aussieht und wann das durch den BR verabschiedet wird, steht in den Sternen. Sollten die Ergebnisse aus dem Gutachten der Uni Braunschweig (im Auftrag des DARC) einfließen, besteht Hoffnung, dass die Nutzung von Funkgeräten wieder ohne Freisprechanlagen möglich wird.
73 / Horst
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
BravoDelta23 hat geschrieben: ↑Fr 10. Jun 2022, 15:02Der Link hierzu ist: https://ds erver.bundestag.de/btd/20/017/2001770.pdf
Jetzt muss man noch schauen, wann der Bundesrat das Thema wieder aufgreift.
Zuletzt geändert von De3hpg Peter am Do 16. Jun 2022, 20:02, insgesamt 3-mal geändert.
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- Santiago 9
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. (Heinrich Heine)De3hpg Peter hat geschrieben: ↑Do 16. Jun 2022, 18:19Und der Schwätzer hat geschwärztBravoDelta23 hat geschrieben: ↑Fr 10. Jun 2022, 15:02Der Link hierzu ist: https://dserver.bundestag.de/btd/20/017/2001770.pdf
Jetzt muss man noch schauen, wann der Bundesrat das Thema wieder aufgreift.
Dem ist nichts hinzuzufügen...
73 / Horst
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Ich denke es gibt schon gute Headset Lösungen, das ein Mike Verbot, bald kein Thema mehr sein wird
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Da die Ausnahmeregelungen einiger Länder ja in wenigen Tagen auslaufen, habe ich am 20.06. mal das BMVD und den Verkehrsausschuss des BR angeschrieben:
Bisher noch nicht einmal eine automatische Eingangsbestätigung. Man könnte auch den Eindruck haben, die sitzen das aus.Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der letzten Bundesregierung hatte das BMVI angekündigt, den §23 (1a) noch einmal ändern zu wollen. Speziell geht es um die Benutzung von Funkgeräten, einige Bundesländer hatten dazu unterschiedliche Ausnahmen per Verordnung geregelt, die aber in wenigen Tagen auslaufen. Inzwischen liegt ein Gutachten der TU Braunschweig (im Auftrag des DARC) vor, in welchem das Ablenkungspotenzial bei der Benutzung von Funkgeräten während der Fahrt untersucht wurde. Im Ergebnis ist dieses nicht höher, als bei der Bedienung eines einfachen Autoradios.
Meine Frage ist, wann eine Neuregung zu erwarten ist, bzw. gibt es eine Empfehlung an die Länder, die Ausnahmeregelungen zu verlängern?
Freundliche Grüße
73 / Horst
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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- Juliett Sierra
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Gute Arbeit!
Hast du denn den Überblick, in welchen Bundesländern noch die Ausnahmeregelungen gelten? Hab schon mal versucht im Netz was zu finden, aber vergeblich - bzw. hab wohl nicht die richtigen Stichwörter eingegeben.
Edit: jetzt hab ich selbst doch noch was gefunden ...
https://lu-web.de/redaktion/news/ausnah ... nkgeraete/
Baden-Württemberg bis zum 30. Juni 2022
Bayern bis zum 30. Juni 2022
Hamburg bis zum 30. Juni 2022
Niedersachsen bis zum 30. Juni 2022
73 de Jörg - CB Station Brummbär
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Ich meine Bayern, Baden-Württemberg, NRW und Schleswig-Holstein (ohne Anspruch auf Vollzählichkeit). Lohnt aber nicht nachzuschauen, in einer Woche laufen die eh aus. Keine läuft länger als bis 30.06.2022.
73 / Horst
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Wird es dann sehr viele Funkgeräte in Onlineangeboten geben? Hi
"Der Funke springt bereits seit 1975 über die QRG!"
Früher waren Rauchzeichen angesagt, jetzt "QRP-DX" und sonst nix!
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- Santiago 9
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
NRW verlängert letztmalig die Übergangsfrist
Quelle: https://www.darc.de/home/Mit dem Erlass VM NRW vom 29.6.2022 – 58.88.05 10-000001 – hat das Ministerium für Verkehr des Landes NRW letztmalig eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 II StVO vom Verbot der Verwendung eines Funkgerätes ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 23 Absatz 1a StVO erteilt. Dies gilt, soweit der Verwender das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzt und nicht auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel zurückgreifen kann. Darüber berichtet Stefan Scharfenstein, DJ5KX.
73 / Horst
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Leider ist in der Meldung des DARC keine Quelle verlinkt. Ich habe auf den Seiten des "Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen" ausgiebig gesucht nach dieser angeblich neuen Verlängerung. Einzig das Schreiben vom 16. Dezember 2021 ist dort zu diesem Thema zu finden. https://www.vm.nrw.de/verkehr/_pdf_cont ... raeten.pdfROMEO 1 hat geschrieben: ↑Sa 9. Jul 2022, 22:48 NRW verlängert letztmalig die Übergangsfrist
Quelle: https://www.darc.de/home/Mit dem Erlass VM NRW vom 29.6.2022 – 58.88.05 10-000001 – hat das Ministerium für Verkehr des Landes NRW letztmalig eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 II StVO vom Verbot der Verwendung eines Funkgerätes ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 23 Absatz 1a StVO erteilt. Dies gilt, soweit der Verwender das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzt und nicht auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel zurückgreifen kann. Darüber berichtet Stefan Scharfenstein, DJ5KX.
Vom 29.6. gab es laut der offiziellen Ministeriums-Webseite keine einzige Veröffentlichung, weder einen Erlass noch eine Pressemitteilung oder sonstiges. Bis zum Auffinden dieses Erlasses muss ich davon ausgehen, dass diese Meldung jeglicher Grundlage entbehrt und dass es diese erneute Verlängerung gar nicht gibt. Auch eine Suche nach "29.6.2022 – 58.88.05 10-000001" (oder Teilen davon) liefert immer wieder nur Links zu der DARC-Meldung oder den Webseiten aller OM's, die diese übernommen haben. Nirgendwo eine tatsächlich belastbare Quelle einer offiziellen Stelle. Momentan ist das eine auf sich selbst referenzierende Wolke, die einfach nur glaubt, sie weiss was oder sie hätte was mitzuteilen gehabt.
73, Andreas (DO3ANK/Yeti705/13HN573), https://www.yeti705.de
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Kleine Ergänzung:
Auf der Webseite https://www.bussgeldkatalog.org wird aufgelistet, welche Geräte während des Fahrens bzw. sogar bei nur laufendem Motor nicht genutzt werden dürfen, hier werden Funkgeräte nicht mal erwähnt.
https://www.bussgeldkatalog.org/23-stvo ... autofahren
Der Link scheint nicht mit der Sprungmarke im Dokument zu funktionieren. Also einfach runterscrollen bis zum Inhaltsverzeichnis und dann auf
"§ 23 Abs. 1a StVO: Handynutzung beim Autofahren" klicken.
Im orange gerahmten Kasten steht dann:
"Welche Geräte werden bei dieser Regelung miteingeschlossen? Alle Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher, Abspielgeräte mit Videofunktion und Audiorekorder."
Allerdings ist zweifelhaft, wie "offiziell" diese Seite ist und wie rechtlich belastbar solch eine Auflistung im Zweifelsfall wäre. Hier gilt wahrscheinlich wie so oft: 5 Anwälte --> 8 Meinungen
Auf der Webseite https://www.bussgeldkatalog.org wird aufgelistet, welche Geräte während des Fahrens bzw. sogar bei nur laufendem Motor nicht genutzt werden dürfen, hier werden Funkgeräte nicht mal erwähnt.
https://www.bussgeldkatalog.org/23-stvo ... autofahren
Der Link scheint nicht mit der Sprungmarke im Dokument zu funktionieren. Also einfach runterscrollen bis zum Inhaltsverzeichnis und dann auf
"§ 23 Abs. 1a StVO: Handynutzung beim Autofahren" klicken.
Im orange gerahmten Kasten steht dann:
"Welche Geräte werden bei dieser Regelung miteingeschlossen? Alle Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher, Abspielgeräte mit Videofunktion und Audiorekorder."
Allerdings ist zweifelhaft, wie "offiziell" diese Seite ist und wie rechtlich belastbar solch eine Auflistung im Zweifelsfall wäre. Hier gilt wahrscheinlich wie so oft: 5 Anwälte --> 8 Meinungen
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Ich hatte die Meldung von der DARC-Seite mal weitergereicht, obwohl ich auch keine weitere Quelle gefunden hatte. Ich sehe es mal als Vorabinformation, bis der Erlass veröffentlich ist. Selbst wenn sich die Meldung als "Ente" herausstellt, ist das nicht tragisch, denn eine "generelle Ausnahmegenehmigung" sieht m. M. nach anders aus. Die Einschränkungen gehen soweit, dass es für uns Hobbyfunker eigentlich keine Ausnahmegenehmigung bedeutet.
Meine Anfrage vom 22.06.2022 (s. #906) an das BMVD und den Verkehrsausschuss des BR sind auch bis heute nicht beantwortet.
...und irgendwann interessiert das wohl auch keinen mehr, auch die betroffenen Funker nicht.
Meine Anfrage vom 22.06.2022 (s. #906) an das BMVD und den Verkehrsausschuss des BR sind auch bis heute nicht beantwortet.
...und irgendwann interessiert das wohl auch keinen mehr, auch die betroffenen Funker nicht.
73 / Horst
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Mal abgesehen davon, daß die Meldung bisher nirgends wirklich offiziell bestätigt ist, hat jede Ausnahmegenehmigung mal ein Ende (nur die Wurst hat zwei ! )
Welches Kleingedruckte zu irgendwelchen Überwachungs-Geräte-Beschaffungs-bedingten Gnadenfristen wo steht ist schon fast zweitrangig ...
Ich hatte letzten Monat, mitte Juni, mit einem typischen Fernfahrer der auch in Erfüllung der üblichen Klischees seine Zugmaschine gechromt & poliert usw. hatte, mal das Gespräch in die Richtung "Truckerfunk" "CB" und "9AM" gelenkt.
Die (für mich erschütternde) Antwort lautete ungefähr : "... hab ich noch , aber .... das ist doch jetzt verboten ... "!
Genau das war , was ich seinerzeit beim Aufkommen der Thematik hier befürchtet habe.
Daß im halben Unwissen die Leute -hier Fernfahrer, die meines Erachtens hier eine wichtige Bastion des CB-Funks sind- aus Angst vor gesetzlichen Repressalien auf den CB-Funk verzichten. Das ist das Malheur das ich befürchtete !
Was nützt (uns) dann die Argumentation des öffentlichen mobilen Bürger-Funk, zur Sicherung und Warnung im laufenden Straßenverkehr, wenn keiner der deutschsprachigen Fahrer mehr auf den Straßen aktiv ist. Und andere, die dann das Feld überlassen bekommen, nutzen die freien Kanäle gerne ... .
Andererseits ist dieses "Unrechtsgesetz" mit seiner für uns sinnlos-destruktiven Formulierung schon länger bedrohlich am Aufziehen.
Aber so wie ich es mitbekomme scheren sich die ganzen smarten Whats-Apper, Face-Booker, Twitterer und andere fahrende hippen Smart-Phoner einen feuchten Sc...ß um den §23. Es wird während der Fahrt noch was WICHTIGES telefoniert oder besser wie gewohnt getippt als ob man gelangweilt an der Haltestelle sitzt. Mobilen Funk gibt es nicht mehr oder ist nicht gewollt, und der Verweis auf die technischen Nachbesserungen zum Unrechtsgesetz klingt so lächerlich-unbeholfen wie dümmlich-arrogant-verachtend.
Kein normaler Fernfahrer wird sich wegen etwas "Trucker-Nostalgie" sein Gerät umpopeln und handbetätigte Fernschalter und Festmikrofone im Führerhaus verbauen.
Die anderen "nicht-freien" beschäftigten Kraftfahrer werden sich wegen dieses Relikt aus dem letzten Jahrhundert nicht mit irgendwelchen halbwissenden Disponenten anlegen, die aber die Macht haben, sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu bedrohen.
Ein richtiges Unrechtsgesetz ist halt "nachhaltig" und setzt durch wenig Investition und sparsamer Staatstätigkeit als Selbstläufer seine Akzente.
Voll toll ey !
Rolf
Welches Kleingedruckte zu irgendwelchen Überwachungs-Geräte-Beschaffungs-bedingten Gnadenfristen wo steht ist schon fast zweitrangig ...
Ich hatte letzten Monat, mitte Juni, mit einem typischen Fernfahrer der auch in Erfüllung der üblichen Klischees seine Zugmaschine gechromt & poliert usw. hatte, mal das Gespräch in die Richtung "Truckerfunk" "CB" und "9AM" gelenkt.
Die (für mich erschütternde) Antwort lautete ungefähr : "... hab ich noch , aber .... das ist doch jetzt verboten ... "!
Genau das war , was ich seinerzeit beim Aufkommen der Thematik hier befürchtet habe.
Daß im halben Unwissen die Leute -hier Fernfahrer, die meines Erachtens hier eine wichtige Bastion des CB-Funks sind- aus Angst vor gesetzlichen Repressalien auf den CB-Funk verzichten. Das ist das Malheur das ich befürchtete !
Was nützt (uns) dann die Argumentation des öffentlichen mobilen Bürger-Funk, zur Sicherung und Warnung im laufenden Straßenverkehr, wenn keiner der deutschsprachigen Fahrer mehr auf den Straßen aktiv ist. Und andere, die dann das Feld überlassen bekommen, nutzen die freien Kanäle gerne ... .
Andererseits ist dieses "Unrechtsgesetz" mit seiner für uns sinnlos-destruktiven Formulierung schon länger bedrohlich am Aufziehen.
Aber so wie ich es mitbekomme scheren sich die ganzen smarten Whats-Apper, Face-Booker, Twitterer und andere fahrende hippen Smart-Phoner einen feuchten Sc...ß um den §23. Es wird während der Fahrt noch was WICHTIGES telefoniert oder besser wie gewohnt getippt als ob man gelangweilt an der Haltestelle sitzt. Mobilen Funk gibt es nicht mehr oder ist nicht gewollt, und der Verweis auf die technischen Nachbesserungen zum Unrechtsgesetz klingt so lächerlich-unbeholfen wie dümmlich-arrogant-verachtend.
Kein normaler Fernfahrer wird sich wegen etwas "Trucker-Nostalgie" sein Gerät umpopeln und handbetätigte Fernschalter und Festmikrofone im Führerhaus verbauen.
Die anderen "nicht-freien" beschäftigten Kraftfahrer werden sich wegen dieses Relikt aus dem letzten Jahrhundert nicht mit irgendwelchen halbwissenden Disponenten anlegen, die aber die Macht haben, sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu bedrohen.
Ein richtiges Unrechtsgesetz ist halt "nachhaltig" und setzt durch wenig Investition und sparsamer Staatstätigkeit als Selbstläufer seine Akzente.
Voll toll ey !
Rolf
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Lt. DJ5KX gilt das bis 31.12.2022. Ihm liegt der Erlass in Papierform vor.
Es wird wohl noch etwas dauern, bis das auf den Seiten des Ministeriums veröffentlicht ist.
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Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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Re: Online Petition zum Thema Mikrofonverbot der HNDX und des RTCB
Ein Erlass, der defacto schon gilt und rechtliche Wirkung hat, der aber nirgendwo vorliegt oder bekannt ist, ausser bei DJ5KX? Wer soll sich bei einer Verkehrskontrolle auf welche Weise darauf berufen?
"Herr Wachtmeister, schau'n sie mal in ihrem System nach, da muss es einen Erlass geben, der mir das erlaubt."
oder
"Herr Wachtmeister, fragen sie doch am besten mal bei DJ5KX nach, der kann ihnen den Erlass auf Verlangen vorzeigen. Sind wir hier dann soweit durch, darf ich weiterfahren?"
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