RegTP im westlichen Ruhrgebiet ...

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Brock
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RegTP im westlichen Ruhrgebiet ...

#1

Beitrag von Brock »

...wieder verstärkt im Einsatz!
In Recklinghausen, Wuppertal und Eneppetal waren jetzt Einsätze, der letzte erst gestern abend!
(Gerade per Telefon davon erfahren)
Immer direkt mit Polizei und Durchsuchungsbefehl, also nicht nur "Routinemessungen", die man ablehnen kann. Bei Abwesenheit wird die Wohnung geöffnet, nicht öffnen hilft also nicht!
Als Messfahrzeug ist ein recht alter Mercedes-Kombi mit großem Dachaufsatz und getönten Scheiben im Einsatz, Kennzeichen ist ein Cuxhavener.

Mein Tip: Wenn es euch erwischt, und ihr habt unpostalische Geräte im Betrieb, dann steht auch dazu, macht keine Schwierigkeiten, denn zumindest dieser RegTP-Beamte ist einer von der freundlichen und ruhigen Art, der auch korrekt handelt!
Es schützt euch eh nur eine einzige Maßnahme vor einem unerfreulichen Besuch, nämlich der rein postalische Betrieb. Bild Bild
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pSYcHoDaD
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Re: RegTP im westlichen Ruhrgebiet ...

#2

Beitrag von pSYcHoDaD »

Selbst wenn die nen Durchsuchungsbefehl haben , dürfen die meines
Wissens nach nicht die Wohnung aufbrechen, so lange keine Gefahr
im Vollzug ist.
Und wenn ein unpostialischer Funker nicht zu Hause ist können sie ja
auch nichts verbotenes messen Bild

Aber Grundsätzlich sollte man sich gegen solche Behörden NIE quer stellen
denn am Ende sitzen sie doch am längeren Hebel. Bild Bild

so long
Station Toronto 2 , Op Andy, QTH Südl. Schwarzwald
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Brock
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Re: RegTP im westlichen Ruhrgebiet ...

#3

Beitrag von Brock »

Mit einem ordnungsgemäßen Durchsuchungsbefehl können und dürfen die sich auch in deiner Abwesenheit Zutritt zu deiner Wohnung verschaffen, dann macht ein herbeigerufener Schlüsseldienst die Wohnung auf. Wenn du dann nach Hause kommst, passt dein Schlüssel nicht mehr, und an der Tür findest du einen Zettel, dass du deinen neuen Haustürschlüssel an der nächsten Polizeidienststelle abholen kannst.

Wenn alles korrekt gelaufen ist, findest du dann eine Kopie des Durchsuchungsbefehls sowie eine detailierte Liste aller beschlagnamten Gegenstände in deiner Wohnung.

Die kommen auch noch um 23 Uhr an die Tür, wenn die einen wirklich erwischen wollen, also nichts von wegen "das sind Beamte, die machen spätestens 18 Uhr Feierabend" Bild

Also, bleibt sauber! Mittlerweile kommen die nämlich nicht nur bei Störungen raus! Bild
Welle01
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Re: RegTP im westlichen Ruhrgebiet ...

#4

Beitrag von Welle01 »

Also ich würde einfach fragen, wer an der Tür ist. Um einen Augenblick Geduld bitten, da man sich etwas anziehen möchte. In der Zeit Antenne und Strom trennen. Den Beweis zu erbringen, dass von einem nicht angeschlossenen Gerät gesendet wird, dürfte äußerst schwierig sein. Bild
Vorallem, wenn man ein postalisches zum Schein daneben stellt, und den PL daran schraubt.

Wichtig, nicht zuviel reden. Verhaften werden die einen nicht. Es gibt im Internet diverse "Verhaltensmaßregeln" für solche Fälle. Aber generell kann ich mir nur der Meinung anschließen, postalisch bleiben. Man kann mit guten Antennen und vernünftiger Anpassung oft mehr reißen, als mit einem 0815 Brenner.
[VERBORGEN]
Paul1

Re: RegTP im westlichen Ruhrgebiet ...

#5

Beitrag von Paul1 »

@Brock du hast keine Ahnung!
Die Polizei darf nur mit einem besonderem Vermerk im Durchsuchungsbefehl sich zugang zur deiner wohnung verschafft werden. Dies ist wirklich nur ganz selten der Fall, also vorher nachschauen wer da vor der Türe steht....
Wenn dies nicht vermerkt ist darf auch keiner rein!(es sein denn es ist "Gefahr im Vollzug")
Alles andere wäre rechtswiedrig, sie würden sich so des Hausfriedensbruch strafbar machen, den eine Hausdurchsuchung ist grundsätzlich eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre (GG Art.13, Abs. 1 - "Die Wohnung ist unverletzlich.")

Zweitens darf die Polizei nicht zur folgenden Zeiten eine Hausdurchsuchung vollstrecken, alles andere wäre wieder rechtswiedrig oder wieder "Gefahr im Vollzug"!

1. April bis 30. September: 21:00 - 4:00 Uhr
1. Oktober bis 31. März: 21:00 - 6:00 Uhr

Dann dürft ihr euch während einer Hausdurchsuchung frei im Hausbewegen, telefonieren, den Beamten zuschauen und verlangen, dass immer nur ein Raum gleichzeitug durchsucht wird!

So das wars erstmal.....
pAuLE
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Re: RegTP im westlichen Ruhrgebiet ...

#6

Beitrag von RSC »

Wenn die tatsächlich einen Durchsuchungsbefehl haben, dann ist gegen die betreffende Person auch im Vorfeld Ermittelt worden. Nur auf Verdacht oder gar Blanko stellt kein Staatsanwalt einen solchen Durchsuchungsbefehl aus.
Der Rest ist alles Panik mache.

Gruß
Ralph
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Brock
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Re: RegTP im westlichen Ruhrgebiet ...

#7

Beitrag von Brock »

@Paul1: Ich habe meine Infos aus einem Schreiben eines bekannten Rechtsanwalts! Aber ich werde das nachfragen, ob deine Angaben stimmen, Ergebnis wird hier gepostet!
witeblax

Re: RegTP im westlichen Ruhrgebiet ...

#8

Beitrag von witeblax »

Durchsuchungsbefehl oder nicht, sowas ist denen egal. Wir leben zwar in einem Rechtsstaat, aber das ist oft Auslegungssache. Wenn die sich einig sind, dann riechen die plötzlich alle gleichzeitig Brandgeruch und sehen Rauch aus Deiner Wohnung austreten und - hoppla - ist "Gefahr im Verzug" (Verzug, nicht "Vollzug", der kommt später mit 'nem "Straf-" davor...)Kurze Mitteilung an die Feuerwehr und schon brechen sie Deine Wohnung auf - nix Schlüsseldienst! Bei der Gelegenheit finden sie dann "zufällig" irgendwas illegales und ab dem Moment besteht öffentliches Interesse an der Sache, also Beschlagnahme etc. Gegen dieses Vorgehen kann man sich zwar zur Wehr setzen, wird einem aber nicht viel nützen, selbst wenn die nichts finden/gefunden haben. So isses nun mal hier in Doofland. Alles schön nach dem Buchstaben des Gesetzes... Dieser Fall ist übrigens kein Witz, sowas dringt kaum an die Öffentlichkeit und wird so oder in leicht abgewandelter Form gerne praktiziert. Aber: Die kommen nicht einfach grundlos, RSC hat recht, da wird ja auch schon im Vorfeld ermittelt... Bild
Malta-Main-Taunus

Re: RegTP im westlichen Ruhrgebiet ...

#9

Beitrag von Malta-Main-Taunus »

@ witeblax:

Ein schönes Schauermärchen....
Auch die Feuerwehr öffnet die Türe durch Ziehen des Schlosses und schägt sie nicht ein.
Wenn nachher aber keine Ursache für Rauch oder Brandgeruch festgestellt werden kann, ist der Feuerwehrmann persönlich für das kaputte Schloß/Tür haftbar. Er wird sich also zweimal überlegen, ob er das Risiko eingeht, wenn kein Brand da ist. Auf Anweisung der Polizei darf er sich nicht berufen, da die Polizei der Feuerwehr keine Anweisungen geben darf bzw. kann.
So blöd es klingt, wenn ein Schlüsseldienst die Türe aufmacht, hat die RegTP schon verloren, weil dann keine Gefahr im Verzuge war. Wenn, dann müssen sie echt die Türe einschlagen und dann kommen wir zur Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Eine weitere Möglichkeit ist z.B. die Durchsuchung bis zum Eintreffen des eigenen Rechtsanwaltes zu verweigern. Dann sind wir nämlich wieder beim Problem der gefahr im Verzuge und der Verhältnismaßigkeit der Mitttel.
Das Thema ist doch sicher eine tolle Spielwiese für unseren Rechtsanwalt !?!
Alexander68

Re: RegTP im westlichen Ruhrgebiet ...

#10

Beitrag von Alexander68 »

Hallo
Wenn jemanden die 4 Watt Sendeleistung bei den 80 Kanälen zu wenig ist, warum legt ihr dann nicht die Amateurfunkprüfung ab? Bild
Dann darf man bis zu 750 Watt Sendeleistung je nach Band senden. Vom Morsen bis zum Fernsehn ist alles erlaubt. Man darf seine Geräte selber bauen, verbessern, repaieren.

73

Alexander Bild
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schweißfuß
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Re: RegTP im westlichen Ruhrgebiet ...

#11

Beitrag von schweißfuß »

Hi Alexander,
nette Idee, aber...
... 750 Watt sind uns halt einfach zuwenig... Bild
vy 73,55
Tom
P.S. Und wo bleibt der Kick, wenn man alles darf... Bild
Groß-Umstadt ** JN49KU ** ** TH548 ** 13GD007 ** http://www.sofafunker.de
Yankee 01
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Re: RegTP im westlichen Ruhrgebiet ...

#12

Beitrag von Yankee 01 »

Auch ein Funkamateur darf nur 4 Watt im CB Funkbreich nutzen !
[VERBORGEN]
Anonymous

Re: RegTP im westlichen Ruhrgebiet ...

#13

Beitrag von Anonymous »

<hr>Zitat Anfang<hr>Mit einem ordnungsgemäßen Durchsuchungsbefehl können und dürfen die sich auch in deiner Abwesenheit Zutritt zu deiner Wohnung verschaffen, dann macht ein herbeigerufener Schlüsseldienst die Wohnung auf. Wenn du dann nach Hause kommst, passt dein Schlüssel nicht mehr, und an der Tür findest du einen Zettel, dass du deinen neuen Haustürschlüssel an der nächsten Polizeidienststelle abholen kannst. <hr>Zitat Ende -> Kommentar:<hr>

So ist es und nicht anders - in der Schweiz auf jeden Fall! Der Entscheid liegt beim Richter, der den HD-Befehl ausgestellt hat, und wenn dieser entscheidet rein - dann geht man rein, ob der "Hansli 01" zu Hause ist oder nicht! Da kann ich am Gesetz und wenn und aber rütteln wie ich will, es nützt nichts - wenn ich nach Hause und das Türschloss gewechselt ist.........

73' Roland
Ippenstein
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Re: RegTP im westlichen Ruhrgebiet ...

#14

Beitrag von Ippenstein »

Schweiz ist aber nicht Deutschland. Normal müßte man denken, daß das sowieso nicht möglich ist, bis die ganze Bürokratie mal ausgefüllt ist, ist man doch schon längst verzogen... Bild aber irgendwie schaffen die das doch.

Meine Red, 4 Watt und 2 KHz Hub und dann gibbet nix zu befürchten. Außer sie wollen meine andere Anlage sehen - aber die hat 40 KhZ Hub, dafür 50 mW Leistung Bild ...und dann sprach ich: Verneiget Euch ehrfürchtig vor diesen Wunderwerken der Technik und ziehet leise von dannen... Bild
Name: Andreas / Skip: Ippenstein / CB-Station: Oberes Vogtland mobil
Alexander68

Re: RegTP im westlichen Ruhrgebiet ...

#15

Beitrag von Alexander68 »

Hallo Michael
Das jeder auf 11m nur 4 Watt Sendeleistung haben darf ist mir sogar bekannt. Aber da man auf 11m nichts machen darf bin ich zum Amateurfunk gewechselt. Aber Sendeleistung ist nicht alles, selbst mit 5 Watt Sendeleistung habe ich schon Verbindungen nach Nordamerika gehabt.

Es gibt doch nichts schöneres wie ein Funkgerät selber zu bauen, ohne gleich mit dem Gesetz in konflikt zu geraten.

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alexander
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