Ist der Betrieb von Export-Kisten auf 1-40 AM / SSB erlaubt?

DeltaFox

Re: Ist der Betrieb von Export-Kisten auf 1-40 AM / SSB erlaubt?

#481

Beitrag von DeltaFox »

Ich "sorge" mich eigentlich nur darum, dass hier nicht wieder geschlossen werden MUSS ...
Also von mir aus, kannst du dich machen! Ich denke es ist alles gesagt und den Beweis für die Beantwortung des Themas, haben wir ja.
Rolf
Santiago 4
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Re: Ist der Betrieb von Export-Kisten auf 1-40 AM / SSB erlaubt?

#482

Beitrag von Rolf »

So Deltafox , auf dieses Satz habe ich schon lange gewartet^^
"Wenn für die Teilnahme/Betrieb eine Lizenz erforderlich ist, für das Empfangen aber keine, kann der Empfang keine Teilnahme oder Betrieb sein. Geht einfach nicht, wäre ein Paradoxon!"
Geht schon .
Entweder, so wie du es schreibst , dass Teilnahme kein Empfang sein kann, oder aber man sagt dass man einen reinen Empfänger betreiben darf. Dies ist durch das AFuG erlaubt, da ja nur der
Betrieb einer Amateurfunkstelle einer Lizenz bedarf. Dies wäre dann z.b. ein TRX.
Ergo Empfang mit Empfänger erlaubt, mit TRX nicht.
Aber dies kann ja nicht sein, würde deiner Meinung ja widersprechen.
Übrigens hat mir gerade eine Verwaltungsbeamtin bestätigt, dass eine Verordnung nur dann anzuwenden ist, wenn das ermächtigende Gesetz auch anzuwenden ist.
Darüberhinaus ist eine Verordnung nur in dem Bereich anzuwenden, in dem sie auch vom Gesetz ermächtigt wird.
So , schau dir mal an in welchem Zusammenhang die AFuV vermächtigt wird ...

Btw :
"Der bestimmungsgenäße Gebrauch muss vom Hersteller festgelegt und in der Betriebsanleitung beschrieben werden.
Zum bestimmungsgenäßen Gebrauch gehören Angaben über die zulässige Verwendungsart eines Produktes, den zulässigen
Einsatzbereich eines Produktes."
Du meinst ja , dass man hieraus ganz klar lesen kann, dass alles , was vom Hersteller nicht nicht als bestimmungsgemäßer Gebrauch beschrieben wird, bestimmungsgemäßer Gebrauch ist ?
Ich lese es eher so : Der bestimmungsgemäße Gebrauch ist all das , was vom Hersteller festgelegt wird und auch beschrieben wird. Den der Hersteller MUSS es ja festlegen !

Zulässige Verwendungsart : Funkgerät, iss ja wohl klar.
Einsatzbereich wird wohl sowas wie "Auto , nur Innen, nur trocken" etc meinen.
Oder?

Und vor allem : Wenn er also die Erweiterungsmöglichkeit nicht beschreibt, so verstößt er gegen diese Anweisung des VDI ("Der bestimmungsgenäße Gebrauch muss vom Hersteller festgelegt und in der Betriebsanleitung beschrieben werde") ,
denn sie gehört ja zum bestimmungsgemäßen Betrieb, oder wie ?
Dann werden alle Ingenieure im Betrieb aus dem VDI geworfen oder so ( soll heißen, die VDI hat in der Hinsicht nicht viel zu sagen).
DeltaFox

Re: Ist der Betrieb von Export-Kisten auf 1-40 AM / SSB erlaubt?

#483

Beitrag von DeltaFox »

Ey Rolf, dusseliger gehts nicht mehr!
Ich erzähle dir das jetzt zum letzten Mal und wenn du es nun nicht verstehst, glaube was du willst ist mir Wurst!
Für den Rest des Forums gilt dass, was die BnetzA sagt! Und was die sagen, wissen wir ja nun schon.


Zur AfuV und das habe ich dir nun schon ein paar mal erzählt!
Ein Gesetz wie das AfuG, kann zum einen einen gewisse Gegebenheit wie die Teilnahme am Amateurfunk regeln, darüber hinaus aber eine Verfügung ermächtigen denn: Auch wenn dass AfuG in seiner Auslegung nur für die Teilnahme am Amateurfunk gilt, ist dieses Gesetz rechtmässig und exestent. Bedeutet: Das AfuG ist für jedermann Gültig und wird ja auch angewendet, für die Teilnahme am Amateurfunk. So lange du also nicht am Amateurfunk teilnimmst, verstößt du auch nicht dagagen wenn du keine Lizenz hast.

Zum bestimmungsmässigen Gebrauch:

Richtig, alles das was der Hersteller angibt, gilt als Bestimmungsmässiger Gebrauch.

Gibt er an es ist eine Microwelle, ist es eine Microwelle. Gibt er an, es ist ein Funkgerät, ist es ein Funkgerät.
Schreibt der Hersteller, auf Kurzwelle, ist es ein Gerät für Kurzwelle und der Betrieb im CB- Funk, der ja zum KW- Bereich gehört, ist legal. Schreibt der Hersteller, im Amateurfunk, ist es ein Gerät für den Amateurfunk und der Betrieb ist nur im Amateurfunk konform.


Verwendungsart= Funkgerät
Einsatzbereich= Kurzwelle, Amateurfunk oder Seefunk oder oder oder, und nicht als Mobilgerät.

So und nun spare dir jeglichen weiteren Komentar.
1. Kanst du hier eh niemanden von deiner Meinung überzeugen, da wir die Antwort der BnetzA schon kennen.
2. Bin ich es leid dir immer dasselbe zu schreiben, was du scheinbar eh nicht begreifst oder wenn, immer die Auslegungen anders drehst als wie du sie vorher beschrieben hattest eben so, wie du sie brauchst um noch bekloppter zu argumentieren.

Und Rolf, hör endlich damit auf Sachen heran zuziehen von dessen Exestenz du bis dato nicht mal was gewusst hast geschweige denn, diese richtig zu verstehen. Vom VDI, hast du vorher nie gesprochen jetzt fängst du an, dich damit wichtig zu machen nur weil DAS601 diese erwähnt hat.

CE- Glossar ist keine Anweisung des VDI, sondern nur eine Datenbank mit Informationen über das Konformitätsverfahren keine Gesetzmässigkeit nur Erklärungen! Und jede Wette, du hast sie nicht mal gelesen.
Rolf
Santiago 4
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Re: Ist der Betrieb von Export-Kisten auf 1-40 AM / SSB erlaubt?

#484

Beitrag von Rolf »

Stimmt. Den VDI , in dem ich fast seit dem Studienbeginn Mitglied bin , den habe ich nicht gekannt.
Ich kam nur nicht auf die Idee in den VDI-Richtlinien zu suchen .
Wieso auch , steht doch das Gleiche drin was ich schon ohne die gesagt habe.
Aber egal.
Es geht nicht um die Meinung der BNetzA , sondern darum wie sie darauf kommt.
Zum AFuG und AFuV : Du kannst es nicht belegen. Du sagst es immer nur. Ich habe dir vom Grundgesetz erzählt, vom BMJ und auch noch von einer Freundin, und alle sagen :
Ein Gesetz kann eine Verfügung ermächtigen.
Dann aber Zitat BMJ : "Erforderlich ist, dass der Inhalt, der Zweck und das Ausmaß durch das ermächtigende Gesetz bestimmt werden."
Macht das AFuG :
§4 : Prüfung
§6: Technische und Betriebliche Rahmenbedingungen.
etc.
Dann Zitat BMJ :
"Der Regelungsinhalt einer Verordnung muß von der zugrundeliegenden Ermächtigung gedeckt sein."
Die zugrundeliegende Ermächtigung deckt folgenden Inhalt : Teilnahme am Amateurfunk
Quizfrage : Welchen Regelungsinhalt darf dann die AFuV haben ?

Zu der VDI : Stimmt , die haben nix zu melden. (Schrieb ich ja).
Aber deren Juristen haben mehr Ahnung als du und ich.
Und wenn deren Juristen meinen, dass eine Sache so ist wie ich schon immer geschrieben habe )
so hat dies wohl auch Gewicht , oder ?
Und wenn der Anwendungsbereich wirklich das ist, was du schriebst, so darfst du nur die Frequenzbereiche nutzen die der Hersteller angibt.
Ansonsten ist das Gerät nicht des CE-Zeichens würdig.
Wie gesagt , die Interpretation der VDI-Juristen.
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Yankee-Hotel
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Re: Ist der Betrieb von Export-Kisten auf 1-40 AM / SSB erlaubt?

#485

Beitrag von Yankee-Hotel »

Um alledem aus dem Wege zu gehen werde ich auf CB meine alte Stabo xm 4012n und Stabo xm4082 benutzen.
Für KW weiterhin die Dickschiffe ( machen eh zuviel Hub und sind im TX und RX zu breit).

73 de Harald
Yankee-Hotel - DG1YBN - 13GD44 - Harald - DX-Crew-Münsterland -www.sofafunker.de - http://www.n44.de
DeltaFox

Re: Ist der Betrieb von Export-Kisten auf 1-40 AM / SSB erlaubt?

#486

Beitrag von DeltaFox »

@Rolf

Gewicht hat dass, was die BnetzA sagt!
Und wenn du wissen möchtest, weshalb das so ist und wie die in deinen Worten darauf kommen, frag sie selber!

Und wenn die dir antworten, kannst du uns hier im Forum allen zeigen, was für eine Antwort du erhalten hast!
Nur so, und auch wirklich nur so, kannst du uns hier von deiner Meinung überzeugen!

Nicht das was du der Meinung bist, was richtig zu sein scheint, sondern nur dass, was die BnetzA sagt interessiert uns.
Rauschediode

Re: Ist der Betrieb von Export-Kisten auf 1-40 AM / SSB erlaubt?

#487

Beitrag von Rauschediode »

Respekt liebe Funksprechfreunde..so viel Zeit möchte ich auch mal haben......
73
Yaesu FT857D

Re: Ist der Betrieb von Export-Kisten auf 1-40 AM / SSB erlaubt?

#488

Beitrag von Yaesu FT857D »

[quote="4673";p="149722"]Oh Mann, so langsam fehlen mir die Worte.....
Und es interessiert niemanden, weshalb der Gesetzgeber kann geschrieben hat.[/quote]

Doch, der Gesetzgeber selbst und die ausführenden Organe, in dem Fall die BuNetzA als Behörde. Sonst gäbe es nicht laufend Prozesse vor dem Verwaltungsgericht in Köln, insbesondere mit einem Herrn RA namens Riedel...
Dieses Kann ist überholt, aus einer Zeit wo es noch keine EU gab und man nicht mal Amateurfunkgeräte ohne Lizenz kaufen durfte. Heute, wird dieses Kann durch das FTEG, das TKG, der AfuV und sogar einer EU- Richtlinie völlig ausser Kraft gesetzt Punkt, aus Ende.
Wie bitte? Die EU ist seit dem Schengener Abkommen schon lange vor dem AFUG von 1997 existent.
Amateurfunkgeräte durfte man vor diesem AFUG laut FAG (Fernmeldeanlagengesetz) nicht ohne Lizenz kaufen.
Die von dir genannten Gesetze und Verordnungen, können laut unserem Grundgesetz ein anderes Gesetz nicht ersetzen oder ausser Kraft setzen. Nachzulesen in unserem Grundgesetz, denn unsere Grundgesetzväter wollten damit verhindern, dass es so was nochmals gibt, wie Mitte der 30er Jahre...
Betreibe ich ein Funkgerät rein als Empfänger, gilt es auch als ein solcher.
Betreibe ich dieses Funkgerät im Amateurfunk, ok, ist es ein passiver Betrieb, wenn du das sagst! Dennoch ist mir dieser Betrieb aber laut AfuV sowie dem TKG gestattet, also mir so wieso, Leute ohne Lizenz ehr. Somit ist es scheiss egal ob im AfuG Kann steht.
Was glaubt ihr allwissenden Delta Fox, RG100, Justus und noch einige andere hier, WARUM steht das Wort "KANN" im AMATEURFUNKGESETZ?
Meine Antwort dazu: Damit die Behörde aus diesem "Gummiparagraphen" Messaktionen, Beschlagnahmungen ect. begründet. Da andere Gesetze und Verordnungen den Besitz von AFU-Geräten und damit indirekt auch den Empfangsbetrieb erlauben, hat sich der Gesetzgeber im AFUG eine "Hintertür" aufgelassen. So sehe ich das...
Yaesu FT857D

Re: Ist der Betrieb von Export-Kisten auf 1-40 AM / SSB erlaubt?

#489

Beitrag von Yaesu FT857D »

[quote="3320";p="149764"]@Rolf SO TEILE UNS BITTE DEINE ADRESSE FÜR DIE FLASCHE MIT!


Es macht für die Bundesnetzagentur einen riesen Unterschied ob das Gerät RX oder TX seitig betrieben wird.Zumal der Sendebetrieb durch selbige nachgewiesen werden MUSS![/quote]

Und das können die Herren wenn sie wollen! Es gibt von jedem Funkgerät einen "Fingerabdruck", den man am Panoramaempfänger sehen kann. Auch wie der Sender einschwingt....Dadurch wurden schon viele "Brennerfahrer" auf CB entlarvt....
Ja ich weis, die Messprotokolle wurden vom VerWG in Köln in den meisten Fällen verworfen.
RG100

Re: Ist der Betrieb von Export-Kisten auf 1-40 AM / SSB erlaubt?

#490

Beitrag von RG100 »

@Yaesu FT847 Es geht um den RX Betrieb!Und der ist uneingeschränkt erlaubt und wurde bereits eingehend hinterfragt.Wenn Du den Thread richtig gelesen und vor allem VERSTANDEN hättest,wäre selbst Dir aufgefallen,daß es eine schriftliche Antwort zu der Eingangsfrage des Threads gegeben hat und auch bei zwei verschiedenen Bundesnetzagenturniederlassungen(Erfurt und Nürnberg) diesbezüglich nachgefragt wurde.

Es geht nicht darum wie Du das siehst sondern die Rechtsprechung und zusätzlich die oberste Instanz diesbezüglich.
Und dass ist nun einmal die Bundesnetzagentur und nicht DU.
Versuche mal darüber nachzudenken :think: :think:
Oder sind wir wieder bei der Theorie vs. Praxis angekommen?! :dlol:


"Und das können die Herren wenn sie wollen! Es gibt von jedem Funkgerät einen "Fingerabdruck", den man am Panoramaempfänger sehen kann. Auch wie der Sender einschwingt....Dadurch wurden schon viele "Brennerfahrer" auf CB entlarvt....
Ja ich weis, die Messprotokolle wurden vom VerWG in Köln in den meisten Fällen verworfen."


Wer lesen UND verstehen kann ist klar im Vorteil!
Yaesu FT857D

Re: Ist der Betrieb von Export-Kisten auf 1-40 AM / SSB erlaubt?

#491

Beitrag von Yaesu FT857D »

[quote="4673";p="149974"]

Nicht nur das Verwaltungskostengesetz oder AfuG. Aber ist doch auch egal, was in der AfuV steht, ist "Gesetz" und danach richtet sich die BnetzA auch. Und bitte, beachte auch den Beitrag meines Vorschreibers, der hat das wunderbar erklärt.
[/quote]
Ich bin kein Rechtsanwalt, noch sonst ein Jurist im Telekommunikationsrecht:
Die AmateurfunkVERORDNUNG AfuV ist eine dem AmateurfunkGESETZ AfuG, nachfolgende "Sammlung von Bestimmungen", die dem Gesetz nachrangig einzuordnen ist. Kann man für jedes Gesetz nachlesen. Erst kommt das Gesetz, danach die Durchführungsbestimmungen/Verordnungen. Deshalb war in der Anfangszeit des AFUG viele rechtlich wackelige "Amtsblattverfügungen" der damaligen BAPT und späteren RegTp vor Gericht angezweifelt worden.
Nochmals, ein Gesetz das schon besteht, kann nur laut Grundgesetz, durch den Bundestag mit 2/3 Mehrheit geändert werden.
Es kann ein anderes Gesetz, dieses Gesetz nicht ausser Kraft setzen bzw. ersetzen.
Yaesu FT857D

Re: Ist der Betrieb von Export-Kisten auf 1-40 AM / SSB erlaubt?

#492

Beitrag von Yaesu FT857D »

[quote="RG100
";p="150177"]@Yaesu FT847 Es geht um den RX Betrieb!Und der ist uneingeschränkt erlaubt und wurde bereits eingehend hinterfragt.Wenn Du den Thread richtig gelesen und vor allem VERSTANDEN hättest,wäre selbst Dir aufgefallen,daß es eine schriftliche Antwort zu der Eingangsfrage des Threads gegeben hat und auch bei zwei verschiedenen Bundesnetzagenturniederlassungen(Erfurt und Nürnberg) diesbezüglich nachgefragt wurde.[/quote]

Sorry aber da kommt für mich die Frage auf, wie war die Fragestellung von Delta Fox an die Frau Kawohl und von dir, an die Niederlassungen in Erfurt und Nürnberg? Aus den Antworten schliesse ich das mit dem "uneingeschränkt erlaubt" "RX-Betrieb" mal aus, denn darin steht zumindest bei der Fr. Kawohl, nur was von Transceivern und nicht Receivern!
Das die Eingangsfrage des Threaderstellers, mit der Antwort der Fr. Kawohl beantwortet wurde, steht für mich ausser Frage.

Aber, es geht nicht eindeutig daraus hervor, wie die Bundesnetzagentur das sieht, wenn wirklich ein CB-Funkgerät von einem Nichtfunkamateur, durch irgendeine Erweiterung auf Amateurfunkfrequenzen erweitert und sendemässig betrieben wurde.
Das behält sich die Behörde Bundesnetzagentur wohl vor, wenn es dazu gekommen ist...?
Oder meint ihr, die lassen sich "in die Karten schauen"?
Es geht nicht darum wie Du das siehst sondern die Rechtsprechung und zusätzlich die oberste Instanz diesbezüglich.
Und dass ist nun einmal die Bundesnetzagentur und nicht DU.
Falsch! Die oberste Instanz hinsichtlich Rechtsprechung, ist das Bundesverfassungsgericht und NICHT eine Behörde wie die Bundesnetzagentur... :think:
RG100

Re: Ist der Betrieb von Export-Kisten auf 1-40 AM / SSB erlaubt?

#493

Beitrag von RG100 »

Statt wieder einmal viel Bla,Bla direkt an der Quelle nachfragen!

Wenn Du richtig gelesen hättest,wäre auch Dir aufgefallen,dass es um den RX Betrieb ging und nicht um den TX!
DeltaFox

Re: Ist der Betrieb von Export-Kisten auf 1-40 AM / SSB erlaubt?

#494

Beitrag von DeltaFox »

@Yaesu FT847

Zu deiner Information, dass AfuG, besteht nicht erst sein 1997, sondern wurde 1949 vom Wirtschaftsrat der vereinigten Wirtschaftsgebiete verabschiedet und trat im März 1949 in Kraft! Ich könnte mich irren, aber zu der Zeit gab es noch keine EU.
Was glaubt ihr allwissenden Delta Fox, RG100, Justus und noch einige andere hier, WARUM steht das Wort "KANN" im AMATEURFUNKGESETZ?
Meine Antwort dazu: Damit die Behörde aus diesem "Gummiparagraphen" Messaktionen, Beschlagnahmungen ect. begründet. Da andere Gesetze und Verordnungen den Besitz von AFU-Geräten und damit indirekt auch den Empfangsbetrieb erlauben, hat sich der Gesetzgeber im AFUG eine "Hintertür" aufgelassen. So sehe ich das...
Zu dumm nur, dass dieses Kann eigentlich ja auch auf die von Frau Kawohl angesprochenen Exportgeräte zutriff. Also irgendwas, kann ja dann an deiner Auslegung nicht stimmen!
Doch, der Gesetzgeber selbst und die ausführenden Organe, in dem Fall die BuNetzA als Behörde. Sonst gäbe es nicht laufend Prozesse vor dem Verwaltungsgericht in Köln, insbesondere mit einem Herrn RA namens Riedel...
:dlol:
Jede Wette, der Herr RA names Riedel, wer auch immer das sein soll, hat irgendwas böses gemacht. Wie: ohne Lizenz im AFU gesendet, oder den Poliziefunk abgehört oder, im CB- Funk hingegen der Nutzungsbestimmungen gesendet. Aber was bitte, hat das nun mit dem Empfang im Amateurfunk zutun?
Die AmateurfunkVERORDNUNG AfuV ist eine dem AmateurfunkGESETZ AfuG, nachfolgende "Sammlung von Bestimmungen", die dem Gesetz nachrangig einzuordnen ist.
Und? Dennoch steht in der AfuV, dass der Empfang jedermann ohne Lizenz gestattet ist!
Noch mal, auch an dich: Das AfuG regelt die Teilnhame am Amateurfunk! Teilnahme= senden!
Du nix senden, du nix machen böse Sache!

Ich weiß nicht, die Beiträge mancher Leute hier, werden immer Skurriler! Da wird gedreht und gehämmert, bis es passt :shock: :think:
Falsch! Die oberste Instanz hinsichtlich Rechtsprechung, ist das Bundesverfassungsgericht und NICHT eine Behörde wie die Bundesnetzagentur...
Ich hau mich weg

:dlol: :dlol: :dlol: Die oberste Instanz der Rechtsprechung, ist das Bundesverfassungsgericht :dlol: :dlol: :dlol:

So viel zum Thema Skurillitäten.
Die oberste Instanz der Rechtssprechnung ist wenn überhaupt der europäische Gerichtshof. Das Bundesverfassungsgericht, ist die Stelle, die zu klären hat ob z.b. Gesetze gegen das Grundrecht, die Verfassung verstoße also Verfassungswidrig sind. Ist dies der Fall, kann das Bundesverfassungsgericht diese aufheben. Dies hat aber nichts mit dem AfuG zutun und hier, ist die oberste Vollzugsbehörde die BnetzA somit wie RG100 schon sagte, die oberste Instanz, im übertragenen Sinne.
durch den Bundestag mit 2/3 Mehrheit geändert
Jung, Jung Jung!
Du solltest nicht so oft N24 schauen!
Eine 2/3 Mehrheit hast du nur bei Gesetzen, die, die Verfassung ändern.
Bei Gesetzen wie dem AfuG, reicht im Gesetzgebungsverfahren eine einfache Mehrheit im Bundestag.
odo
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Re: Ist der Betrieb von Export-Kisten auf 1-40 AM / SSB erlaubt?

#495

Beitrag von odo »

[quote="4673";p="150184"]@Yaesu FT847
Jede Wette, der Herr RA names Riedel, wer auch immer das sein soll, hat irgendwas böses gemacht. Wie: ohne Lizenz im AFU gesendet, oder den Poliziefunk abgehört oder, im CB- Funk hingegen der Nutzungsbestimmungen gesendet. Aber was bitte, hat das nun mit dem Empfang im Amateurfunk zutun?[/quote]


Da hast du ja ne echte Bildungslücke :rolleyes:

Das ist der RA der alle Arten von OWi-Verfahren gegen funkende oder (angeblich) unberechtigt irgendwelche[tm] Aussendungen empfangende Leute erfolgreich abgeschmettert hat.
http://www.lawfactory-cologne.de/impressum/index.html

Die Argumente reichen von "unberechtigt durchgeführter Durchsuchung" bis "keine amtlich geeichten Messgeräte verwendet" was dann in aller Regel die Einstellung der Verfahren zur Folge hat.

73, odo
Antworten

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