Hallo,odo schrieb am 02.02.2007 08:55 Uhr:
Wie will man dir denn dann überhaupt den **Gebrauch** eines nichtzugelassenen Geräts nachweisen? Dass man ggf. eine zugelassene Kiste in Betrieb danebenstehen hat ist doch obligatorisch, oder?
och, mit dem entsprechenden Aufwand ist dies auch aus der Ferne möglich. Bei einem nachgeschalteten Brenner schaltet sich dieser ja etwas zeitverzögert ein. Bis dies geschieht, sendet das Gerät mit 4 W. Schaltet sich der Brenner zu, so gibt es einen plötzlichen Leistungssprung.
Dieser lässt sich auch in einiger Entfernung problemlos messen. Wenn man parallel den Kanal auch noch abhört, hat man die Zuordnung zu der Person, die den Brenner benutzt.
Dieses Verfahren wurde von der damaligen RegTP (oder war es sogar noch das BAPT) auf einer Messe vorgeführt. Wie die die Messung damals gemacht haben, weiß ich allerdings nicht mehr. Die Messung ist aber z.B. mit einer Antenne, einem kleinem Verstärker und einem Spektrumanalysator im Zero-Span-Modus möglich
Ob solche Messungen gerichtlich verwertbar sind, ist natürlich eine andere Frage. Ich denke aber, dass man so was in Verbindung mit vielleicht noch anderen Messungen durchaus beweiskräftig hinbekommen kann.
Die Frage ist nur, ob die Bundesnetzagentur solchen Aufwand tatsächlich treibt.
Wenn ein Brenner Störungen verursacht, so ist meist nicht die höhere Leistung schuld, sondern die extrem hohen Störaussendungen auf den anderen Frequenzen. Wenn sich die Sendeleistung vielleicht um Faktor 10 erhöht, so kann es bei manchen Brennern bei den Nebenaussendungen durchaus 30 bis 60 dB sein, also ein Faktor von 1000 bis 1 Million. So was lässt sich natürlich problemlos auch mit dem einem Messwagen messen, der in der Nähe des Hauses des Funkers steht. Die Zuordnung zur Person ist auch hier möglich, wenn man parallel mithört.
Wenn bei der Vorort-Kontrolle der Anlage, dann plötzlich kein Brenner mehr vorhanden ist, so wiederholt man einfach die Messungen. Wenn jetzt sowohl der Sprung bei dem Sendereinschwingen und auch die hohen Nebenaussendungen nicht mehr vorhanden sind, so ist doch nachgewiesen, dass der Funker zuvor nicht in dieser Anlagenkonfiguration gesendet hat.
Wenn es zu Störungen durch einen Brenner kommt, so bin ich mir fast sicher, dass die Bundesnetzagentur den Aufwand treibt, und solche Messungen durchführt.
Übrigens erhöht mancher Brenner bereits die Nebenaussendung deutlich, ohne, dass er überhaupt eingeschaltet ist. Er muss nur in die Antennenleitung zwischengeschaltet sein.
Viele Grüße
Uwe