Strafe wenn man mit nem Brenner auf Cb erwischt wird

uwe Mettmann
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Re: Strafe wenn man mit nem Brenner auf Cb erwischt wird

#16

Beitrag von uwe Mettmann »

odo schrieb am 02.02.2007 08:55 Uhr:
Wie will man dir denn dann überhaupt den **Gebrauch** eines nichtzugelassenen Geräts nachweisen? Dass man ggf. eine zugelassene Kiste in Betrieb danebenstehen hat ist doch obligatorisch, oder?
Hallo,

och, mit dem entsprechenden Aufwand ist dies auch aus der Ferne möglich. Bei einem nachgeschalteten Brenner schaltet sich dieser ja etwas zeitverzögert ein. Bis dies geschieht, sendet das Gerät mit 4 W. Schaltet sich der Brenner zu, so gibt es einen plötzlichen Leistungssprung.

Dieser lässt sich auch in einiger Entfernung problemlos messen. Wenn man parallel den Kanal auch noch abhört, hat man die Zuordnung zu der Person, die den Brenner benutzt.

Dieses Verfahren wurde von der damaligen RegTP (oder war es sogar noch das BAPT) auf einer Messe vorgeführt. Wie die die Messung damals gemacht haben, weiß ich allerdings nicht mehr. Die Messung ist aber z.B. mit einer Antenne, einem kleinem Verstärker und einem Spektrumanalysator im Zero-Span-Modus möglich

Ob solche Messungen gerichtlich verwertbar sind, ist natürlich eine andere Frage. Ich denke aber, dass man so was in Verbindung mit vielleicht noch anderen Messungen durchaus beweiskräftig hinbekommen kann.

Die Frage ist nur, ob die Bundesnetzagentur solchen Aufwand tatsächlich treibt.

Wenn ein Brenner Störungen verursacht, so ist meist nicht die höhere Leistung schuld, sondern die extrem hohen Störaussendungen auf den anderen Frequenzen. Wenn sich die Sendeleistung vielleicht um Faktor 10 erhöht, so kann es bei manchen Brennern bei den Nebenaussendungen durchaus 30 bis 60 dB sein, also ein Faktor von 1000 bis 1 Million. So was lässt sich natürlich problemlos auch mit dem einem Messwagen messen, der in der Nähe des Hauses des Funkers steht. Die Zuordnung zur Person ist auch hier möglich, wenn man parallel mithört.

Wenn bei der Vorort-Kontrolle der Anlage, dann plötzlich kein Brenner mehr vorhanden ist, so wiederholt man einfach die Messungen. Wenn jetzt sowohl der Sprung bei dem Sendereinschwingen und auch die hohen Nebenaussendungen nicht mehr vorhanden sind, so ist doch nachgewiesen, dass der Funker zuvor nicht in dieser Anlagenkonfiguration gesendet hat.

Wenn es zu Störungen durch einen Brenner kommt, so bin ich mir fast sicher, dass die Bundesnetzagentur den Aufwand treibt, und solche Messungen durchführt.

Übrigens erhöht mancher Brenner bereits die Nebenaussendung deutlich, ohne, dass er überhaupt eingeschaltet ist. Er muss nur in die Antennenleitung zwischengeschaltet sein.


Viele Grüße

Uwe
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Albatros 14

Re: Strafe wenn man mit nem Brenner auf Cb erwischt wird

#17

Beitrag von Albatros 14 »

@ Uwe Mettmann
Wenn ich dann in der betroffenen Situation wäre, würde ich einfach ein paar Tage warten, bevor ich wieder einschalte.
Und die Leute im Messwagen werden dann doch wohl nicht 24 Stunden täglich im Wagen sitzen, bis ich auf die Idee komme mal zu senden?
Da gibt es doch bestimmt auch sinnvollere Aufgaben, die bei der Bundesnetzagentur zu erfüllen sind !
Ich wollte mit meinem Kommentar nicht deinen Beitrag kritisieren, sondern nur mal allgemein über Sinn und Unsinn von Leistungsbeschränkungen reden.
Gruß Birger
uwe Mettmann
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Re: Strafe wenn man mit nem Brenner auf Cb erwischt wird

#18

Beitrag von uwe Mettmann »

Albatros 14 schrieb am 10.02.2007 00:32 Uhr:
Wenn ich dann in der betroffenen Situation wäre, würde ich einfach ein paar Tage warten, bevor ich wieder einschalte.
Und die Leute im Messwagen werden dann doch wohl nicht 24 Stunden täglich im Wagen sitzen, bis ich auf die Idee komme mal zu senden?
Hallo Birger,

Du weißt doch gar nicht, wann die Dich auf den Kicker haben. Die können per Funk das Einschwingen des Senders und auch die wesentlich erhöhten Oberwellen messen. Durch mithören ermitteln die, dass Du der Verursacher bist. Erst dann werden sie bei Dir vorstellig. Hast Du dann eine legale Anlage, weil der Brenner verschwunden ist, so wiederholen sie die Messung an Deiner Anlage (jetzt an der Antennenbuchse) und stellen ein ganz anderes Einschwingverhalten fest und die Oberwellen sind auch in Ordnung. Damit ist doch nachgewiesen, dass Du zuvor mit einer anderen Anlagenkonfiguration also mit Brenner gesendet hast. Weitere Messungen sind nicht notwendig. Die anschließende 2-tägige Funkstille bringt also nichts mehr.
Albatros 14 schrieb am 10.02.2007 00:32 Uhr:
Da gibt es doch bestimmt auch sinnvollere Aufgaben, die bei der Bundesnetzagentur zu erfüllen sind !
In der Regel werden die solche Messungen auch nicht profilaktisch machen. Im Falle eines Störfalls werden sie aber mit Sicherheit aktiv, insbesondere dann, wenn öffentliche oder Sicherheits-Funkdienste gestört werden (z.B. Feuerwache). In solchen Fällen hat man schlechte Karten.

Ich kannte mal einen Mitarbeiter der damaligen RegTP, der hatte es auf die CB-Funker abgesehen und sich einen Sport daraus gemacht, illegale Anlagen ausfindig zu machen (ein Kerbensammler ;)). Solche Leute nutzen dann auch solche Messmöglichkeiten, ohne dass es zu einem Störfall gekommen ist.
Albatros 14 schrieb am 10.02.2007 00:32 Uhr:
Ich wollte mit meinem Kommentar nicht deinen Beitrag kritisieren, sondern nur mal allgemein über Sinn und Unsinn von Leistungsbeschränkungen reden.
Mehr Leistung ist hier nicht das Problem. Das Problem ist, dass viele Brenner ein gigantisches Oberwellenspektrum bis hin zu 1 GHz aussenden. Vor Jahren habe ich mal die Oberwellen eines Brenners gemessen, sah grausig aus. Da ja von 27 MHz bis 1 GHz alle 27 MHz eine Störkomponente ist, ist es durchaus möglich, dass Störungen verursacht werden.


Viele Grüße

Uwe
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Yankee-Hotel
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Re: Strafe wenn man mit nem Brenner auf Cb erwischt wird

#19

Beitrag von Yankee-Hotel »

Hallo@ All
Ich würde gar keinen Brenner im CB-Band benutzen Bild . Es lohnt sich einfach nicht, da man für eine Anhebung des Signals um 10 dB von 4 Watt auf eine Leistung von (6dB= 4x4=16 Watt, plus 3dB = 16 x 2=32 Watt, + 1,0 dB = 32x1,5 = 48 Watt benötigt *07). Man bedenke dabei das 6 dB einer S-Stufe entsprechen. Lohnt sich da das Risiko????? Bild
Bei mir entscheidet der Radio-Wert und nicht der S-Wert.Bild

73 de Yankee-Hotel Bild
Zuletzt geändert von Yankee-Hotel am Sa 10. Feb 2007, 03:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Radnor
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Re: Strafe wenn man mit nem Brenner auf Cb erwischt wird

#20

Beitrag von Radnor »

Yankee-Hotel schrieb am 10.02.2007 03:42 Uhr: Ich würde gar keinen Brenner im CB-Band benutzen ...Es lohnt sich einfach nicht, da man für eine Anhebung des Signals um 10 dB ...48 Watt benötigt ...
...wenn man so ca. 100 Watt hat ist das ausreichend. Wenn man dann noch einen Oberwellenfilter verbaut ist das Risiko Störungen zu machen geringer...aber klar, erlaubt ist das nicht und jeder sollte wissen was er macht. Ein Restrisiko bleibt...etwa wie die Gefahr eines Hitzschlages am Nordpol Bild
Bei mir entscheidet der Radio-Wert und nicht der S-Wert
eben...der Radiowert wird ja bei z.b. 100 Watt nicht schlechter Bild

73 Klaus
Zuletzt geändert von Radnor am Sa 10. Feb 2007, 09:55, insgesamt 1-mal geändert.
73 Klaus, Seeadler, 13GD60, DK4PK
...irgendwo in der alten Welt, im schönen Nordpfälzer Bergland :wave:
uwe Mettmann
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Re: Strafe wenn man mit nem Brenner auf Cb erwischt wird

#22

Beitrag von uwe Mettmann »

do2smj schrieb am 10.02.2007 10:07 Uhr:
http://www.funkempfang.de/funkempfang/1 ... nerbetrieb Bild Bild Bild Bild
Hallo,

sorry, aber ich verstehe nicht, was der Link mit dem Thema dieses Threads zu tun hat.


Viele Grüße

Uwe
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Yaesu FT857D

Re: Strafe wenn man mit nem Brenner auf Cb erwischt wird

#23

Beitrag von Yaesu FT857D »

Uwe lies mal auf dem Link alles durch.Dazwischen sind viele Hinweise auf Urteile,im Hinblick auf dieses Thema hier zu finden.
Die meisten dieser(für den 11m CB-Bereich)unerlaubten Endstufen(im Fachjargon Brenner)ist,daß diese im sogenannten C-Betrieb arbeiten.Die können prinzipbedingt,nicht Oberwellenarm sein....
Apropos Oberwellen:Es gibt unharmonische und harmonische.
Aber wem sage ich das?Hier gibts doch soviele Experten,die mehr wissen als ich.Denen überlasse ich nun alles weitere dazu.
uwe Mettmann
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Re: Strafe wenn man mit nem Brenner auf Cb erwischt wird

#24

Beitrag von uwe Mettmann »

Hallo Yaesu FT847,

ja, die ersten Fälle habe ich übersehen. ;)

Bei diesen Fällen wurde mit dem Messwagen auch nur versucht die Leistung der Sender zu bestimmt. Aus diesen Messungen wurde geschlossen, dass die Sendeleistung der Funkgeräte zu hoch ist. Diese Methode ist tatsächlich etwas dürftig. Solche Feldmessungen sind recht ungenau. Aufgrund der Messunsicherheit, müsste die Sendeleistung schon erheblich zu hoch sein, um mit dieser Methode nachzuweisen, dass der Sender zuviel Leistung hat.

Anders ist es bei den Oberwellen, die ein Brenner produziert, aus. Diese liegen oft 30 dB aber teilweise auch 60 dB oberhalb der Oberwellen eines normalen CB-Funkgerätes. Da spielt natürlich die Messunsicherheit von einigen dB dann eine ganz andere Rolle.

Auch die Messung des Sendereinschwingverhaltens hat eine ganz andere Qualität. Damit kann eindeutig nachgewiesen werden, ob mit der Anlage gesendet wurde, die bei der Vorortkontrolle vorgefunden wird.

Du siehst, diese Messungen haben eine ganz andere Qualität, als die, die die RegTP in den Beiträgen durchführte.

Letztendlich kann ich auch nicht sagen, wie die BnetzA die Messungen durchführt, nur was die für Möglichkeiten haben, denn schließlich wurde das von der Vorgängerbehörde auf einer Messe vor Jahren mal vorgeführt.


Viele Grüße

Uwe
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Yaesu FT857D

Re: Strafe wenn man mit nem Brenner auf Cb erwischt wird

#25

Beitrag von Yaesu FT857D »

Hallo Uwe!
Zitat:Auch die Messung des Sendereinschwingverhaltens hat eine ganz andere Qualität. Damit kann eindeutig nachgewiesen werden, ob mit der Anlage gesendet wurde, die bei der Vorortkontrolle vorgefunden wird.
Genau Uwe,so stellt man fest,ob wirklich "nur" mit Gerät A oder mit Gerät A UND nachgeschaltetem Brenner gearbeitet wurde.Das ist wie der Fingerabdruck oder DNA-Test bei Verbrechen.

Noch etwas zu den Messungen vor Ort:Die Messungen(wenn ein verbotener Brennereinsatz aufgrund der Störungen vermutet wird),werden in den Bereichen gemacht,wo die Störungen auftreten.Meist sind es die Vielfachen der Sendefrequenz(27+27+27...usw.).Diese werden in "sauberen" Transceivern und linearen Endstufen,durch PI-Filter(Oberwellenfilter,Tiefpass)gesperrt/verhindert!
Daher kann die BNA,meistens die Störungen von solchen Geräten,von vornherein mal ausschliessen...
Die weitere Vorgehensweise,wurde hier in diesem Thread,schon mehrfach genannt.
Es ist übrigens nicht nur eine OWI,einen Brenner zu betreiben,sondern wenn die Störungen(die ein solch unlineares Teil nun mal abgibt),in sensible Bereiche wie BOS,Rettungsdienst usw. fallen,steht u.U. Leben auf dem Spiel und dann wird es als eine Straftat angesehen.
Waschbär1

Re: Strafe wenn man mit nem Brenner auf Cb erwischt wird

#26

Beitrag von Waschbär1 »

man man wie oft den noch! Wer mit einem Brenner erwischt wird der ist doch selber schuld und braucht dann denn anderen nicht die Ohren voll heulen Bild
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do2smj
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Re: Strafe wenn man mit nem Brenner auf Cb erwischt wird

#27

Beitrag von do2smj »

man man wie oft den noch! Wer mit einem Brenner erwischt wird der ist doch selber schuld und braucht dann denn anderen nicht die Ohren voll heulen

genau!!!!!!! Bild Bild Bild
http://www.sec-digital.de/
KL500 Umbau mit Filter währe das ja ok!!!!! öberwellen und usw.aber als Amateurfunker
muß mann solche sachen auch beachten.leistung usw.net bloß brenner dran und betrieb macha!!!!!!!!!
gruß Joachim DO2SMJvy 55+73 Bild Bild
Zuletzt geändert von do2smj am So 11. Feb 2007, 14:49, insgesamt 1-mal geändert.
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