Amateurfunk Frage???

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DHC117
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Amateurfunk Frage???

#1

Beitrag von DHC117 »

Sebi_funk schrieb am 04.11.2006 19:22 Uhr:
Hallo,

was passiert wenn man ein Amateurhandfunkgerät (70cm) besitzt und nur abhört/mithört? Im PMR berreich aberauch so?
Was ist wenn ich mich nur kurz Verständigen will ohne lizen und erwischt werde, was droht mir, nur Gerät weggenommen oder mehr?
Ist die gefahr groß erwischt zu werden bei seltenem senden?
Du darfst den Amateurfunk, CB, Funk, LPD, PMR mithören.
Du darfst auch ein Amateurfunkgerät dazu benutzen. Das einzige was Du in diesem Fall nicht darfst ist senden, sofern Du keine Amateurfunklizenz besitzt. Dann aber mit einem Amateurfunkgerät auch NUR auf Amateurfunk-Frequenzen und nicht auf LPD/SRD und oder PMR und CB-Frequenzen.

73 DHC117
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yaesu-User

Re: Amateurfunk Frage???

#2

Beitrag von yaesu-User »

Du darfst auch ein Amateurfunkgerät dazu benutzen. Das einzige was Du in diesem Fall nicht darfst ist senden,
Das muss ich dementieren! Du darfst streng genommen keinen Sendeempfänger zum mithören benutzen, wenn du keine Lizenz hast! Da aber niemand bemerkt, dass du mit eine sendefähigen Gerät hörst, wenn du tatsächlicht nur hörst, wird es niemand bemerken und dir kann auch nichts passieren.
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DHC117
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Re: Amateurfunk Frage???

#3

Beitrag von DHC117 »

Wo steht das, dass man kein Amateurfunkgerät besitzen darf, wenn man keine Lizenz hat ?
Ich glauge im FAG stand mal ein Passus in dem das so geschrieben stand. Dieses ist aber schon lange nicht mehr gültig.
Der besitz und empfangsseitige Betrieb ist jedermann gestattet.
Lediglich der Sendebetrieb ist nur lizenzierten Funkamateuren gestattet. Aber dieses Thema wurde ja schon oft genug hier im Forum behandelt und ich will es jetzt eigentlich nicht nochmal aufwärmen. Benutz mal die Suchfunktion. Da steht dann auch irgendwo der Paragraph dabei der das ganze regelt.

73 DHC117
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Holgi
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Re: Amateurfunk Frage???

#4

Beitrag von Holgi »

yaesu-User schrieb am 04.11.2006 22:01 Uhr:
Du darfst auch ein Amateurfunkgerät dazu benutzen. Das einzige was Du in diesem Fall nicht darfst ist senden,
Das muss ich dementieren! Du darfst streng genommen keinen Sendeempfänger zum mithören benutzen, wenn du keine Lizenz hast! Da aber niemand bemerkt, dass du mit eine sendefähigen Gerät hörst, wenn du tatsächlicht nur hörst, wird es niemand bemerken und dir kann auch nichts passieren.
Wo hast du nochmal deine Lizenz her?
http://www.proamateurfunk.de
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forstmeister
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Re: Amateurfunk Frage???

#5

Beitrag von forstmeister »

Trifft auf Geräte zu die keine CE Kennzeichnung haben und das sind ganz schön viele.
Bei einem neuen oder neueren Gerät (jünger 15 Jahre oder so) kein Problem.
http://www.qrz.com/db/dk5bm
QO-100: 10489880,00kHz
yaesu-User

Re: Amateurfunk Frage???

#6

Beitrag von yaesu-User »

Wo hast du nochmal deine Lizenz her?
Hihi, Ich lach mich gleich tod! Bild Bild Bild
Ich weiß zwar nicht was das mit der Frage, die hier gstellt wurde zu tun hat, aber wenn du es genau wissen willst, die gabs mal im Sonderangebot im Supermarkt um die Ecke!
Der besitz und empfangsseitige Betrieb ist jedermann gestattet.
Besitz in der Vitrine ja, Empfang nein.

Quelle:
Xandrian
Verfasst am: Mo 11.9.2006 10:57 Titel:
hm, ich hoffe dir ist bekannt, das das abhören von amaterufunkdiensten mit einem trx nur lizensierten funkamateuren erlaubt ist! das abhören an sich ist zwar erlaubt aber halt nicht mit deinem sende-empfänger! da du ja zum empfangen das gerät in einem sendefähigen zustand bringen musst (sprich antenne anschließen undmit strom versorgen) ist das rechtlich nicht mehr ok.
auch zum tunen musst du ja einen träger aussenden und dann wird es ja "kriminell". also hier etwas aufpassen...
cu tb
DO1TBW
Schönen Sonntag noch,
NIklas
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forstmeister
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Re: Amateurfunk Frage???

#7

Beitrag von forstmeister »

die Aussage in dieser Quelle ist falsch, aber da es ja ein D_, nein, vermutlich
jemand mit jahrzehntelanger Funkerfahrung geschrieben hat, MUSS es ja stimmen.
Zuletzt geändert von forstmeister am So 5. Nov 2006, 12:36, insgesamt 1-mal geändert.
http://www.qrz.com/db/dk5bm
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yaesu-User

Re: Amateurfunk Frage???

#8

Beitrag von yaesu-User »

die Aussage in dieser Quelle ist falsch.
gibts dafür ne begründung Bild

In einem anderen Forum schrieb DL2JAS:
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes ist
...
3. eine Amateurfunkstelle eine Funkstelle, die aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfanksfunkanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen besteht und die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.
§ 3 Voraussetzungen zur Teilnahme am Amateurfunkdienst, Rufzeichen, Frequenzzuteilung
...
(3) Eine Amateurfunkstelle darf erst nach der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und der Zuteilung
1. eines personengebundenen Rufzeichens
2. eines Rufzeichens für den Ausbildungsbetrieb oder
3. eines Rufzeichens für fernbediente und automatisch arbeitende Amateurfunkstellen oder
4. eines Rufzeichens für Klubstationen durch den Funkamateur betrieben werden.
...
Für mich list sich das ganz klar so:
Schließe ich ein Amateurfunkgerät an (Stromversorgung, Antenne), habe ich eine Amateurfunkstelle errichtet, mit der man auch senden kann. Eine Amateurfunkstelle darf aber nur von einem Funkamateur betrieben werden. Ist beim Funkgerät der Sendezweig entfernt worden, ist es meiner Auffassung nach keine Amateurfunkstelle mehr. Entfernt man nur Mikro oder Morsetaste, bleibt es ein Amateurfunkgerät und somit eine Amateurfunkstelle.
yaesu-User

Re: Amateurfunk Frage???

#9

Beitrag von yaesu-User »

die Aussage in dieser Quelle ist falsch, aber da es ja ein D_, nein, vermutlich
jemand mit jahrzehntelanger Funkerfahrung geschrieben hat, MUSS es ja stimmen
Ich sage nicht, dass es stimmen muss, weil es ein DL... geschrieben hat, sondern, weil er Links zur BnetzA bring und auch so Begründungen schreibt.
Du hingegen schreibst, einfach "Stimmt nicht" und fertig. Hast aber keine Begründung, so wie ich das sehe!
Oder hast du etwa Gründe, wieso schreibst du sie dann nicht hier rein?
Zuletzt geändert von yaesu-User am So 5. Nov 2006, 12:40, insgesamt 1-mal geändert.
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forstmeister
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Re: Amateurfunk Frage???

#10

Beitrag von forstmeister »

@Yaesu-User

lies nicht immer das Halbwissen-Gewäsch aus anderen Foren und lade das
dann hier ab wie sonst immer, sondern informiere dich mal an den richtigen Stellen !

Und siehe da, in dem Artikel von Holgi steht ja genau das, was ich vorher mit 2 Sätzen
geschrieben hatte.
Zuletzt geändert von forstmeister am So 5. Nov 2006, 12:44, insgesamt 1-mal geändert.
http://www.qrz.com/db/dk5bm
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Re: Amateurfunk Frage???

#11

Beitrag von Holgi »

yaesu-User schrieb am 05.11.2006 13:14 Uhr:

...
Ich weiß zwar nicht was das mit der Frage, die hier gstellt wurde zu tun hat, aber wenn du es genau wissen willst, die gabs mal im Sonderangebot im Supermarkt um die Ecke!
Seuftz...DAS glaube ich Dir unbesehen! Ich hoffe Du hattest deine Payback-Karte zur Hand!

Die Firma Stabo kümmert sich um Ihre Klientel, liest Du bitte hier:

...
Amateurfunk-Transceiver
Hier gilt das Amateurfunkgesetz in seiner Fassung vom 23. Juni 1997 sowie die Amateurfunkverordnung vom 15. Februar 2005. Zu unterscheiden ist nach
• Amateurfunkgeräten mit CE-Kennzeichen und
• Amateurfunkgeräten ohne CE-Kennzeichen.
Grundsätzlich brauchen Amateurfunkgeräte kein CE-Kennzeichen zu tragen, dürfen dann allerdings empfangs- wie sendeseitig nur von entsprechend ermächtigten Personen benutzt werden.
Amateurfunkgeräte mit CE-Kennzeichen dürfen hingegen von jedermann empfangsseitig genutzt werden – etwa, wenn man sich durch eine Hörtätigkeit auf die Amateurfunkprüfung vorbereiten möchte.
Sendeseitig dürfen Amateurfunkgeräte nur von staatlich geprüften Funkamateuren im Rahmen ihrer Amateurfunkklasse genutzt werden:
...

Quelle:

http://www.stabo.de/seiten/framesetblan ... recht.html

73s Holgi
Zuletzt geändert von Holgi am So 5. Nov 2006, 12:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Amateurfunk Frage???

#12

Beitrag von Holgi »

forstmeister schrieb am 05.11.2006 13:40 Uhr:
@Yaesu-User

lies nicht immer das Halbwissen-Gewäsch aus anderen Foren und lade das
dann hier ab wie sonst immer, sondern informiere dich mal an den richtigen Stellen !

Und siehe da, in dem Artikel von Holgi steht ja genau das, was ich vorher mit 2 Sätzen
geschrieben hatte.
Sogar mit Quellenangabe, nicht das unser aufgehender Stern am Amateurfunkhimmel meint wir Funkopas wollen den vergackeiern!

WIR DOCH NICHT! Bild
http://www.proamateurfunk.de
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yaesu-User

Re: Amateurfunk Frage???

#13

Beitrag von yaesu-User »

Amateurfunkgeräte mit CE-Kennzeichen dürfen hingegen von jedermann empfangsseitig genutzt werden – etwa, wenn man sich durch eine Hörtätigkeit auf die Amateurfunkprüfung vorbereiten möchte.
Das mag sein, aber wieso steht denn dann im AfuG, dass eine Amateurfunkstelle erst nach der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und der Zuteilung eines Rufzeichens betrieben werden darf (egal, ob sende- oder empfangseitig)?
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forstmeister
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Re: Amateurfunk Frage???

#14

Beitrag von forstmeister »

weil es davor keine Amateurfunkstelle ist
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Re: Amateurfunk Frage???

#15

Beitrag von yaesu-User »

Wenn man ein Amateurfunkgerät mit Antenne und Strom versorgt, handelt es sich also nicht um eine Amateurfunkstelle?
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