Scanner Fragen

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TIGER 01

Scanner Fragen

#1

Beitrag von TIGER 01 »

Hallo ich habe eine Frage zum BOS Funk

und zwar ich habe gelesen das mann diese Frequenzen des BOS funkes abhören.Es aber nur Privat genutzt werden und es dürfen keine anderren Personen for z.B Kontrollen, Einsätze gewarnt werden.
Bin ich da an die richtigen Infos gekommen.

Und kann ich eigendlich Probleme bekommen wenn ich ihn Zuhause Benutze

TIGER 01
Zuletzt geändert von TIGER 01 am Fr 31. Dez 2004, 18:15, insgesamt 1-mal geändert.
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ic240
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Re: Scanner Fragen

#2

Beitrag von ic240 »

Nö! BOS ist nicht öffentlich, also auch du für dich darfst das nicht abhören, und schon garnicht für dich "auswerten"!
Öffentliche Funkdienste wie CB, AFU, Radio usw darfst du natürlich abhören !!!
KW-Maschine: DNT Schrottpit (ic240-Edition), Messplatz: ZG HP201 (ic240-Edition) ...
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Moses
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Re: Scanner Fragen

#3

Beitrag von Moses »

....kurz, ausschließlich Aussendungen die für die Allgemeinheit (nicht die der Scanner-Hörer Bild ) bestimmt sind dürfen empfangen werden. Solltest du zufällig über eine BOS-Frequenz stolpern, so darfst du weder die Tatsache des Empangs, noch den Inhalt der Aussendung anderen mitteilen....wenn ich mich recht erinnere...
Hauptsache `s funkt....ioniert !
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Xanadu
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Re: Scanner Fragen

#4

Beitrag von Xanadu »

Stimmt das eigentlich immer noch dass man CB auch nicht abhören darf, da CB zum nöML gehört. Oder irre ich mich da.

MfG

Xanadu Jürgen

13 TSDX 001

13 GD 290
QRV: K31 FM, 14/15 USB. PMR HF/Inet Gate CH6/19 und CB-HF Gate K 73 (der Beginn der 11m - Inet Gatewayära) via voice.freiesfunknetz.de, http://www.freiesfunknetz.de Rufzeichen: 13 TSDX 001 und 13 GD 290 http://www.sofafunker.de
sojus

Re: Scanner Fragen

#5

Beitrag von sojus »

Hallo Jürgen, warum sollte CB NICHT-ömL sein, wenn doch JEDER eine Funke betreiben darf?
Macht doch keinen Sinn, oder? Oder wieder mal "typisch deutsche" Regelung?? Bild

Gruß Robert.
TIGER 01

Re: Scanner Fragen

#6

Beitrag von TIGER 01 »

Oh danke aber ich Frag mich immernoch den Laut einer zeitschift stand 9/2002 weis leider nicht mehr den namen ist es erlaubt den Bos Funk Abzuören ABER man darf sich keine nutzen daraus ziehen.
man darf denn Scanner ihn nicht Mobiel Betreiben sondern nur als station.

Ich Hoffe das ich die Zeitschrift noch habe suche erst mahl nach ihr bedanke mich Trotzdem


TIGER 01 / QTH Singen/Hohentwiel (Bodensee) / QRV K. 2/5/40
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DHC117
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Re: Scanner Fragen

#7

Beitrag von DHC117 »

Tach auch !
Immer wieder das Leidige Thema : was darf ich und was nicht.....
Hören darfst Du alles was für die Öffentlichkeit oder einen nicht bestimmten Personenkreis bestimmt ist. Also AFU / CB / PMR / LPD / Freenet / Rundfunk / .....
Was Du nicht hören darfst : Den gesamten BOS Funk / Nahverkehr und anderer Betriebsfunk / Flugfunk bis auf ein paar Ausnahmen wie Volmet und andere Wetteraussendungen.

Achtung !
Selbst wenn Du angehöriger einer BOS bist, darfst Du den Funk nicht abhören. Du müsstest Dich auf der Leitstelle im Funkverkehrskreis anmelden ( geht als Person schlecht, normalerweise melden sich Fahrzeuge an ) und dann ist es mithören und kein Abhören mehr.
So. Alle Klarheiten beseitigt ? Jetzt alles völlig unklar ?
Gut. in diesem Sinne freundliche 73 melde mich Status 8
Strom macht klein, schwarz und häßlich !
Hook

Re: Scanner Fragen

#8

Beitrag von Hook »

Hi!

Wie schon vorher gesagt, dürfen selbst BOS-Angehörige mit dem Scanner nicht ihren eigenen Funk mithören - nicht mal in der Leitstelle selbst.
Das liegt aber nicht daran, daß sie sich nicht anmelden können, sondern daran, daß im BOS-Bereich genutzte Geräte den Vorschriften der "TR-BOS" entsprechen müssen. Die müssen also für teures Geld zertifiziert sein (deshalb ist z.B. ein BOS-2m-HaFU auch viel teurer als ein vergleichbares 2m-Afu-Hafu)!
Und Scanner haben nunmal keine TR-BOS Zertifizierung.

73,

Hook - der auch schon im BOS-Bereich gefunkt hat, rein dienstlich allerdings (Katastrophenschutz), und ist schon laaange her
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DHC117
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Re: Scanner Fragen

#9

Beitrag von DHC117 »

@ Hook !

Hallo Hook ! Das mit den TR-BOS hab ich jetzt eigentlich extra weggelassen um Tiger01 nicht endgültig zu verwirren, aber hast schon recht !
Über den Sinn und Unsinn der BOS-Zulassungen bezüglich Funkgeräten lasse ich mich jetzt lieber nicht aus. Vergleiche nur mal das HFG 10 und das FUG 10 ( in schalendes Gelächter ausbrech )

73 DHC117 ( ebenfalls im BOS funk tätig )
Strom macht klein, schwarz und häßlich !
LE5RL

Re: Scanner Fragen

#10

Beitrag von LE5RL »

Hier mal der Gesetzestext dazu:

§86
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

§95
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.

---------

Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.

Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot.
Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99)
Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung). Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewusst gehandelt hat.
Auch durch neuere Rechtssprechung wurde diese Rechtsauffassung wieder bestätigt.
Wenn man mit eingeschaltetem Scanner von der Polizei erwischt wird, kann es zu einer Anzeige kommen und das Gerät wird eingezogen. Es gibt jedoch keine Konsequenz, wenn der Scanner aus ist. Dann können auch BOS-Frequenzen oder andere für die Öffentlichkeit nicht bestimmte Frequenzen in dem Scanner gespeichert sein. Das Gerät muss aber wie gesagt abgeschaltet sein. Allerdings zieht die Polizei und die RegTP daraus, dass die Frequenzen gespeichert wurden, um mitzuhören.

MfG, LE5RL
13BI228

Re: Scanner Fragen

#11

Beitrag von 13BI228 »

ja das stimmt ja alles soweit oder hatte ich nur glück bei einer hausdurchsuchung (wegen etwas anderem) wurde unteranderem auch mein scanner entdeckt und nicht eingezogen er war auch eingeschaltet ich hab mich sogar mit dem beamten unterhalten darüber für einen kurzen augenblick aber das interresse lag woanders naja kann nur sagen "schwein gehabt"
das ist auch schon jahre her

nachher hab ich dann erfahren das es ganz schön teuer werden kann und heute hab ich den scanner nur noch für wetterfax etc...
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13OT057
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Re: Scanner Fragen

#12

Beitrag von 13OT057 »

@Tiger1

dann glaub einfach was die zeitschrift schreibt....spätestens wenn rein zufällig jemand petzt und die herren von der polizei vor deiner tür stehen und das ding finden, wirst du dich frangen: "shit, warum hab ich net auf das beste funkerforum im universum gehört"

und wir denken uns dann, shit happens Bild

Also, es ist schlichtweg verboten den BOS dienst mit zulauschen.
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Blaubär
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Re: Scanner Fragen

#13

Beitrag von Blaubär »

@LE5RL:
danke für den Text.
In der Praxis siehts wahrscheinlich so aus, daß viele mithören.
Wo kein Kläger ist ist auch kein Richter.
Man sollte die Frequenzen nicht speichern!

Gruß Egbert
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