Hallo Leute!
Das hab ich bei FM-Funkmagazin gefunden. Was haltet ihr davon???
FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News
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14-jähriger Hobbyfunker entdeckt Abhöranlagen bei Bremer CDU
Ein 14-jähriger Hobbyfunker hat einen Abhörskandal in der Parteizentrale der Bremer CDU aufgedeckt. Der Junge war mit seinem Empfänger "versehentlich" auf eine Frequenz gestoßen, auf der Stimmen zu hören waren, die offensichtlich aus einem Büro der Bremer CDU-Parteizentrale kommen schienen.
Der Funker informierte sofort den Bremer CDU-Landesvorsitzenden Bernd Neumann. Dieser schenkte ihm zunächst keinen Glauben, ließ aber vorsichtshalber sein Büro von einer Spezialfirma überprüfen. Dabei entdeckten die Fachleute in einer Steckdose eine professionell installierte Abhöranlage.
Einige Tage später erschien der 14-jährige in Begleitung seiner Mutter erneut in der Parteizentrale. Diesmal meinte er, Gespräche aus dem Büro des CDU-Fraktionschefs Jens Eckhoff empfangen zu haben. Eine Überprüfung des Büros von Eckhoff ergab, dass auch dort eine Abhöranlage installiert war.
Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes handelt es sich bei den gefundenen Abhöranlagen um "hoch professionelle" Geräte. Sie hatten eine Reichweite von ca. 800 Metern und sendeten in einem schmalen Frequenzbereich zwischen Amateurfunk- und Rundfunkband.
Das Justizministerium erklärte, dass "die Abhöranlage nicht auf Veranlassung der bremischen Staatsanwaltschaft" installiert worden sei. Der Bremer Innensenator ließ verlauten, er lege "seine Hand dafür ins Feuer, dass unsere Sicherheitsbehörden nichts damit zu tun haben."
Dem hilfsbereiten 14-jährigen Hobbyfunker, der die Affaire aufgedeckt hat, droht jetzt möglicherweise ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das im Telekommunikationsgesetz festgelegte Abhörverbot.
- wolf -
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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
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Gruß
Station Streetmaster 01-Heinz<br>
Abhöraktion in Bremen
Re: Abhöraktion in Bremen
Da kann dem Agentenjäger nicht viel passieren, da es ja kein "Empfangsverbot" mehr gibt. Nur das Verbot der Nutzung der Info zum Schaden anderer.
Er bekommt höchstens Ärger mit dem KGB oder dem CIA. Aber da bekommen einige Leute jetzt wohl auch auch ganz schön (internen) Ärger......
Thomas
(Gruppo Schadenfreude)
*26* <br>
Er bekommt höchstens Ärger mit dem KGB oder dem CIA. Aber da bekommen einige Leute jetzt wohl auch auch ganz schön (internen) Ärger......
Thomas
(Gruppo Schadenfreude)
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Re: Abhöraktion in Bremen
Is ja wieder einmal typisch für unseren Rechtsstaat. Die kleinen ehrlichen Leute droht man Strafe an wegen Unwissenheit. Die großen lässt man laufen ( Friedmann - Drogen Affaire )
Man hört sich auf der QRG ... Gruß von Hans
<br>
Man hört sich auf der QRG ... Gruß von Hans
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Die Kraft der 2000er Imax und der Jackson
Re: Abhöraktion in Bremen
Hans, wenn man das von der Seite sieht, hast du recht.
Ich kenne mich mit dem Thema nicht so gut aus
Im normal Fall kann man doch nur mit einem Scanner abhören. Lieg ich da richtig?
Gruß
Heinz<br>
Ich kenne mich mit dem Thema nicht so gut aus
Im normal Fall kann man doch nur mit einem Scanner abhören. Lieg ich da richtig?
Gruß
Heinz<br>
- grinsekater
- Santiago 9+30
- Beiträge: 7102
- Registriert: Fr 8. Aug 2003, 16:31
- Standort in der Userkarte: Extertal
- Wohnort: JO42NB
Re: Abhöraktion in Bremen
Bei dem, was der 14-jährige Hobby-Funker da empfangen hat, handelt es sich wohl kaum um eine "Nachricht, die für seine Funkanlage (Scanner) "bestimmt" war", richtig? Demnach durfte er sie wohl nach den Buchstaben des Gesetzes weder "abhören", noch "den Inhalt der Nachricht, oder die Tatsache ihres Empfangs" an Dritte weitergeben, selbst wenn er es "zufällig" empfangen hat, auch richtig?
Also ist es zunächst einmal juristisch FORMAL(!!) RICHTIG, hier über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nachzudenken.
Soweit die RECHTSLAGE!
Andererseits wird hier aber mal wieder deutlich, welche skurrilen "Blüten" dieses (pauschale) "Abhörverbot" im Einzelfall treiben kann.
Jedenfalls hat er durch seine "Tat" geholfen, einen anderen (wohl schlimmeren?) Straftatbestand aufzuklären, bzw. erst den "Hinweis" gegeben, daß dieses Parteibüro abgehört wurde, also daß überhaupt ein (weiterer) Straftatbestand vorlag, der DADURCH "beendet" werden konnte.
Wenn also jemand (widerrechtlich!) ein schnurloses Telefon abhört, und dadurch zufällig z.B. Zeuge eines geplanten Mordes wird, dann steht er vor dem "Problem", sich selbst der möglichen Strafverfolgung (wg. "Verstoß gegen das Abhörverbot") auszusetzen, wenn er die "Tatsache des Empfangs" und "den Inhalt" des Gesprächs an die STA/ Polizei weitergibt, um die Tat zu verhindern.
Allerdings gehe ich (nach meinem persönlichen Rechtsverständnis!) davon aus, daß in beiden Fällen keine Verurteilung erfolgen dürfte ("rechtfertigender Notstand"??), das Verfahren also einzustellen wäre bzw., falls es doch zur Verhandlung kommen sollte, die "Täter" einen Freispruch(!!) zu erhalten hätten.
Alles andere wäre FATAL!!
MfG grinsekater
Also ist es zunächst einmal juristisch FORMAL(!!) RICHTIG, hier über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nachzudenken.
Soweit die RECHTSLAGE!
Andererseits wird hier aber mal wieder deutlich, welche skurrilen "Blüten" dieses (pauschale) "Abhörverbot" im Einzelfall treiben kann.
Jedenfalls hat er durch seine "Tat" geholfen, einen anderen (wohl schlimmeren?) Straftatbestand aufzuklären, bzw. erst den "Hinweis" gegeben, daß dieses Parteibüro abgehört wurde, also daß überhaupt ein (weiterer) Straftatbestand vorlag, der DADURCH "beendet" werden konnte.
Wenn also jemand (widerrechtlich!) ein schnurloses Telefon abhört, und dadurch zufällig z.B. Zeuge eines geplanten Mordes wird, dann steht er vor dem "Problem", sich selbst der möglichen Strafverfolgung (wg. "Verstoß gegen das Abhörverbot") auszusetzen, wenn er die "Tatsache des Empfangs" und "den Inhalt" des Gesprächs an die STA/ Polizei weitergibt, um die Tat zu verhindern.
Allerdings gehe ich (nach meinem persönlichen Rechtsverständnis!) davon aus, daß in beiden Fällen keine Verurteilung erfolgen dürfte ("rechtfertigender Notstand"??), das Verfahren also einzustellen wäre bzw., falls es doch zur Verhandlung kommen sollte, die "Täter" einen Freispruch(!!) zu erhalten hätten.
Alles andere wäre FATAL!!
MfG grinsekater
Die Behörde ist der natürliche Feind des freien Bürgers.
Re: Abhöraktion in Bremen
Der 14-Jährige ist ein Dussel, er hätte den Kram an die SPD verkaufen sollen *lach*
Nein, mal im Ernst, dem Jungen wird nichts passieren, eher im Gegenteil, die CDU wird ihn wohl belohnen für seine Ehrlichkeit. Ohne ihn wäre der Skandal ja nicht aufgeklärt worden.
Beste Grüße, Hotte
Nein, mal im Ernst, dem Jungen wird nichts passieren, eher im Gegenteil, die CDU wird ihn wohl belohnen für seine Ehrlichkeit. Ohne ihn wäre der Skandal ja nicht aufgeklärt worden.
Beste Grüße, Hotte