Ist das rechtens?

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Anonymous

Ist das rechtens?

#1

Beitrag von Anonymous »

Hallo Forum,


Die RegTP bittet zur Kasse: Funk-Beiträge für vier Jahre rückwirkend

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) beginnt Anfang Mai 2003 damit, die Bescheide ("Rechnungen") für Funk-Gebühren und -Beiträge zu versenden. Dies hat die Behörde am 23.04.2003 in einer Pressemitteilung bekanntgegeben.

Die Erhebung der Gebühren und Beiträge erfolgt rückwirkend für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002. Diese ungewöhnliche Maßnahme erklärt die Behörde damit, dass aufgrund gerichtlicher Entscheidungen erst die Rechtsgrundlagen (Beitragsverordnungen) für die Beitragserhebung geändert werden mussten.

Betroffen sind unter anderem alle CB-Funker, die über eine Einzelfrequenzzuteilung verfügen (d.h. die ihre Geräte "angemeldet" haben) sowie alle Funkamateure. Die Frequenznutzungsbeiträge betrugen für den CB-Funk im Jahre 1999 54 DM, im Jahre 2000 35 DM, im Jahre 2001 27 DM und im Jahre 2002 16 EUR (Amateurfunk: 18 DM/14 DM/12 DM/4 EUR). Hinzu kommen EMV-Beiträge für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 in Höhe von jeweils 4,01 EUR/Jahr (CB-Funk) bzw. 20,84 EUR/Jahr (Amateurfunk).

Die RegTP hat zu dieser Aktion ein Merkblatt mit dem Titel "Informationen für Gebühren- und Beitragszahler" verfasst, das im Internet unter http://www.regtp.de/imperia/md/content/ ... zahler.pdf als PDF-File heruntergeladen werden kann.

Gegen einen Gebühren- bzw. Beitragsbescheid kann der Empfänger innerhalb einer Frist von vier Wochen Widerspruch bei der zuständigen RegTP-Außenstelle einlegen. Ein solcher Widerspruch entbindet jedoch grundsätzlich nicht von der Zahlungspflicht.

- wolf -

Ich hoffe auf konstruktive Beiträge (Michael Rieger)!!!

73 de ALF (TH 028) Meinhard
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Anonymous

Re: Ist das rechtens?

#2

Beitrag von Anonymous »

Hallo Forumleser,

Auch ich habe heute von der RegTp die Rechnung für mein Jahrelanges schwarzfunken , HI HI, bekommen. 54,00 € darf ich zahlen von 1999 sogar noch die Gebühr fürs betreiben des Senders und den EMV Beitrag, obwohl ich für 1999 meine Gebühr für die Frequenzzuteilung bezahlt habe, ob das auch Rechtens ist frage ich erst garnicht, denn darauf bekommt man doch nur eine Antwort, welche ich mir jetzt schon denken kann. Hat jemand Info darüber ob und wielange überhaupt die Gebühren nachgefordert werden können und dürfen ?

73 Mr.President<br>
Holzkutscher Franky

Re: Ist das rechtens?

#3

Beitrag von Holzkutscher Franky »

Auf jeden Fall Einspruch einlegen.

Ist auch ein Unding, von 1999 noch Geld einzutreiben.
3 Jahre Rückwirkend ist ja noch vertretbar und laut meiner Informationen, rechtens.

Gruss Franky


PS: Auch zu diesem Thema hat sich Regio-Net-DL Gedanken gemacht und wird demnächst einige gute Tipps geben können.


http://www.regio-net-dl.de<br>
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