Funkamateur und Nachbar beenden Rechtsstreit
Der zwischen einem Funkamateur aus Obrigheim und seinem Nachbarn geführte Rechtsstreit vor dem Landgericht Mosbach (2 O 333/05) wegen Ruhestörung zum Nachteil des Funkamateurs und wegen Unterlassen gesundheitlicher Beeinträchtigungen und Störungen verschiedener elektrischer Geräte durch den Betrieb der Amateurfunkstelle zum Nachteil des Nachbarn, hat ohne weitere Gerichtsverhandlung und Beweisaufnahme ein Ende gefunden. Die Parteien einigten sich außergerichtlich dahingehend, dass jeder - jeweils ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - seine bei Gericht eingereichte Klage zurücknimmt.
mitgeteilt von : Rechtsanwalt Michael Riedel, DG 2 KAR
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Re: Funkamateur und Nachbar beenden Rechtsstreit
Vielleicht hat doch mal die Vernunft gesiegt?
55 & 73 de 13TH733, Rumpelstilzchen, Heiko ; JO40QT Nordhessen CB & SWL z.Zt. sporadisch QRV auf 30 FM, mobil 9AM und auf 6070kHz auf Sendung...