Urteil: RegTP gegen <==Regio-Net==>

Holzkutscher Franky

Re: Urteil: RegTP gegen <==Regio-Net==>

#16

Beitrag von Holzkutscher Franky »

@Malta-Main-Taunus

Malta-Main-Taunus schreibt am 21.10.2004 18:11

>Wenn das alles so tolle Verhandlungen sind, dann lehnt doch
>mal die Einstellung des Verfahrens ab und besteht auf einem Urteil.


Hier handelte es sich um Verfahren nach OWi. Das stellt der Richter/in
ein. .Da wird keiner mehr gefragt! Da gibt es auch kein Rechtsmittel mehr!
Das Genau ist der Knackpunkt! Ein Cb Funker wird beschuldigt, wenn das zu Unrecht
geschah, macht er Widerspruch. Er wird vor Gericht zutiert. Der Richter stllt fest
das die REGTP eigendlich nichts in der hand hat und stellt das Verfahren ein.
Der Beschuldigte reist an dem Tag nach Bonn und erfährt das er zwar Recht hatte
aber seine Kosten selber bezahlen muß. Wollt ihr das das so bleibt? Solange bis
der eine oder andere der tollen Schwaller hier das gleiche wiederfährt? Dagegen
gehen die Betroffenen von Regio Net vor.Das tun die damit es dem Rest, der CB
Funker die hier so ihre Tollen abfällingen Bemerkungen loslassen,nicht mehr
passieren kann. Ihr seit mir Helden!

>Anschließend käme
>dann ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung und ein Disziplinarverfahren
>gegen die Jungs von der RegTP. Dann ist endgültig Ruhe.

So verehrter Forenschreiber, dann mache dir mal die Mühe und schaue unter: REGIO-NET-DL.de
mal die Newsletter von diesem Jahr an was da alles am laufen ist. Jede Menge Strafverfahren
gegen Richter,REGTP und Mitarbeiter. Hier geschieht Unrecht und hier im Forum gibt es
tatsächlich schreiber die das auch noch tollerieren nur weil hier Regio Net Leute den
Ar... in der Hose haben dagegen vor zu gehen und diese was gegen Regio Net haben!
Tolle Hechte seit Ihr. Erkennt nicht mal das die Leute den ganzen Ärger auf sich
nehmen damit anderen das in Zukunft nicht passiert.


<Euch scheinen die Gerichtsverfahren Spass zu machen....
^^^^^^^^

Ich hoffe das du, nachdem du dich Informiert hast,Worte des Bedauerns für diesen Satz
hier im Forum finden wirst! Nicht der Schein ist wichtig, dass "Sein" spielt eine
Rolle im Leben!



gez. DAC970 Franky
Holzkutscher Franky

Re: Urteil: RegTP gegen <==Regio-Net==>

#17

Beitrag von Holzkutscher Franky »

27. Oktober. 2004:

Vogelsberg - Regio-Net : Diesmal 4 Funkamateure vor Gericht gezerrt,


von der sich immer mehr verselbständigenden Regulierungsbehörde f. Post und Telekommunikation.



Und wieder ging es vor das nun schon arg strapazierte Bonner Amtsgericht. Anfang diesen Monats brachte die Regulierungsbehörde gleich insgesamt sechs lizenzierte Funkamateure aus Marl und dem Münsterland vor das Amtsgericht. Nach dem die Behörde Anfang des Jahres im Rahmen einer Groß angelegten Aktion bei zwölf Funkamateuren Hausdurchsuchungen durchführte, zur gleichen Zeit, und zahlreiche Amateurfunkgeräte beschlagnahmten, wurde ihnen vorgeworfen, mit Amateurfunkgeräten und mit mehr als 500 mW ERP im Free-Net-Bereich Funkbetrieb durchgeführt zu haben. Hier haben die Regulierer gemessen. Mit ihren Geräten, ohne Eichzertifikat. Nach wie vor entgegen den Vorschriften des Eichgesetzes. Alle Funkamateure gaben an, dass sie mit Amateurfunkgeräten gesendet, jedoch genau darauf geachtet haben, dass sie die erlaubte Antennenabstrahlung einhalten haben. Die Regulierungsbehörde hat die Gesetze so gewollt, dass nun dies auch möglich ist. Die Nutzung von Frequenzen ist nicht mehr in Abhängigkeit bestimmter Geräte zugelassen sondern die Technischen Parameter der Frequenznutzung müssen eingehalten werden. Deshalb kommen die " Spezialisten" der Regulierungsbehörde nun mit einer neuen Masche, sie berief sich darauf, dass sie vor Ort einen zu großen Hub und sehr hohe Feldstärken gemessen habe. Und weiterhin geschehen Messtätigkeiten entgegen den Vorschriften des Eichgesetzes. Dies lasse aus langjähriger Berufserfahrung heraus den Schluss zu, dass mit einem unzulässigen Funkgerät und mit zu hoher Sendeleistung gearbeitet worden sei. Die Perversion kennt scheinbar keine Grenzen. Aus einem aus Berufserfahrung gemachten " Schluss" versucht man Tastsachenbeweise zu konstruieren. Dem Amtsgericht Bonn genügten diese Ausführungen in fünf Fällen nicht und es stellte die Verfahren ein.

Das hätte man bei Fachgerechter Einsicht der Akten auch kostengünstiger veranstalten können und müssen. Wer solche Verfahren zu einer Hauptverhandlung zulässt gehört selber vor die Schranken des Gerichtes. So kommt es wie in vielen solcher gleich Gelagerter Fälle, dass die Kostenfeststellung auch noch auf den zu unrecht beschuldigten beschlossen wurde. Die Kosten der Verfahren wurden der Staatskasse auferlegt. Die notwendigen Auslagen tragen die Betroffenen selbst. In zwei der Fällen war ein Verteidiger bestellt, der bekommt seine Kosten erstattet.



In einem Fall verurteilte das Amtsgericht Bonn den betroffenen Funkamateur zu einer Geldbuße in Höhe von 200,00 Euro. Das Gericht stützte sich dabei auf ein umfassendes Geständnis des Betroffenen. Ein weiterer Fall von Benutzung eines Endverstärkers (Brenner) wurde ebenfalls verurteilt. Hier werden weitere Rechtsmittel der Verurteilten geprüft.



Auch in diesen Fällen wurde Hintergründe über die Art und Weise, wie die Beamten die Hausdurchsuchungen durchführten, bekannt. Das ist allgemein bekannt dass die Beamten dieser Behörde hier weit über die Rechtlichen Möglichkeiten gehen. Wenn die Betroffenen dieser Fälle, nicht verschlafen haben dann haben sie auch hier Ermittlungsverfahren in Form von Strafanzeigen einzuleiten. Wer einen anderen „ wieder besseren Wissens “ einer Tat bezichtigt die geeignet ist eine Verfahren einzuleiten macht sich Strafbar. Es ist dabei unerheblich ob es sich dabei um eine nach dem OWi befugten Beamten einer Behörde

handelt oder einer Privatperson.



Wer als „ Amtsperson „ ein Verfahren einleitet oder anhalten lässt, welches nach Aktenlage nicht zu beweisen ist macht sich der Rechtsbeugung schuldig wenn er nicht neutral





entscheidet. In diesem Fall wurde zum Nachteil der Beschuldigten gehandelt. Das betrifft alle die Amtspersonen welche eine Hauptverhandlung festsetzen oder das Verfahren nach Ermittlungslage einstellen könnten Dienstrechtliche Verfahren gegen die Verantwortlichen sollten nicht vergessen werden. Nur wer sich wehrt kann Erfolge erzielen das solche Aktionen einer RegTP, die sich als "Behörde für die Bürger" öffentlich darstellt, aufhören. Hier sei auf die vielen Verfahren hingewiesen die gegen verantwortliche Beamte schon laufen von denen der Präsident der RegTP seit langem Kenntnis hat. Bei Verfahren in diesem Artikel handelt es sich nicht um Mitglieder unserer Arbeitsgemeinschaft. Die Betroffenen können sich aber gerne weiter Auskünfte einholen unter: http://[URL]mailto:www.Recht@REGIO-NET-DL.de[/URL]</a> Es sind keine Rechtsauskünfte möglich. Informationen über Vorgehensweisen in eigenen Verfahrenssachen kann man erhalten.


Quelle:
[url]mailto:Presse@REGIO-NET-DL.de[/url]
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Re: Urteil: RegTP gegen <==Regio-Net==>

#18

Beitrag von Omega »

So , hab mal wieder fleißig geputzt. Nach dem alle Beiträge gelöscht sind in denen sich die User nur gegenseitig anp..... sind zwei Seiten verschwunden. Toll. Die oft gehaltlosen Kommentare gründen sich wohl auf eine gewisse Unlust die Mördertexte zu lesen.
Wen das Thema also nicht interessiert soll doch auch von Beiträgen Abstand nehmen die nicht zum Thema gehören.
Welche Zwistigkeiten oder andere Probleme zwischen wem auch immer bestehen ist hier egal. Verabredet doch per Mail oder sonstwie einen Treffpunkt und reißt euch dort die haare aus, aber in diesem Forum hat das nichts zu suchen.

@Franky
Ich nehme mal an das diese Texte auch auf der Regio-Net Homepage zu lesen sind. Dann tut es doch sicher auch eine Info mit Link zum jeweiligen Thema.

@All
Der Ton macht die Musik

Danke und 128 vom Omega
Zuletzt geändert von Omega am Mi 3. Nov 2004, 00:01, insgesamt 1-mal geändert.
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