Amtsgericht Bonn zuständig !

Antworten
Lawfactory CGN

Amtsgericht Bonn zuständig !

#1

Beitrag von Lawfactory CGN »

Bild
AMTSGERICHT BONN BUNDESWEIT ZUSTÄNDIG FÜR BUSSGELDVERFAHREN MIT DER REGTP

Für die Einsprüche von den Außenstellen der RegTP versandten Bußgeldbescheide ist nunmehr einheitlich nur noch das Amtsgericht Bonn zuständig. Die bisherige Verhandlungspraxis, nach der immer beim nächsten Amtsgericht der jeweiligen Aussenstelle verhandelt wurde, ist mit dem Telekommunikationsgesetz nicht vereinbar. Dies geht aus zwei Beschlüssen des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr ( 16 Owi 382 Js 556/91 358/01). hervor. In den beiden von Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln, als Verteidiger betreuten Ordnungswidrigkeitenverfahren erklärten sich die Gerichte für örtlich nicht zuständig. Zuständig sei das Gericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz habe. Der Behördensitz der RegTP sei entsprechend § 66 Abs. 1 TKG in Bonn.

Michael Riedel, DG2KAR
Rechtsanwalt
http://www.lawfactory-cologne.de

<br>
Antworten

Zurück zu „Recht - Urteile“