Seite 1 von 1

Zusammen im Afu funken

Verfasst: Sa 28. Nov 2015, 21:45
von FunkerTeo
Hallo Zusammen,

dürfte ich als Funkamateur funken und einen Gast ohne Lizenz auch etwas durchs Funkgerät sagen lassen?
Es geht nicht darum ihn komplett an das Gerät zu lassen denn das ist nicht erlaubt, sondern einfach nur ein Hallo oder ein kurzer Austausch, wenn ich das Mic/Gerät in der Hand halte und mit dabei bin und das dem Gegenüber ankündige.

Vielen Dank schonmal!

Re: Zusammen im Afu funken

Verfasst: Sa 28. Nov 2015, 22:09
von DocEmmettBrown
FunkerTeo hat geschrieben:dürfte ich als Funkamateur funken und einen Gast ohne Lizenz auch etwas durchs Funkgerät sagen lassen?
Es geht nicht darum ihn komplett an das Gerät zu lassen denn das ist nicht erlaubt, sondern einfach nur ein Hallo oder ein kurzer Austausch, wenn ich das Mic/Gerät in der Hand halte und mit dabei bin und das dem Gegenüber ankündige.
Na klar, geht das! :D Einzige Bedingung: Du brauchst ein Ausbildungsrufzeichen (gibt's bei der BNetzA) und der Gast muß natürlich genügend Kenntnisse haben, wie das im AFu funktioniert. Dann steht dem Vergnügen nichts mehr im Wege. :tup:

73 de Daniel

Re: Zusammen im Afu funken

Verfasst: Sa 28. Nov 2015, 22:16
von FunkerTeo
DocEmmettBrown hat geschrieben:Du brauchst ein Ausbildungsrufzeichen (gibt's bei der BNetzA)
Okay vielen Dank für die Info.

Ein Ausbildungsrufzeichen ist nicht an den einen Gast gebunden oder?

Re: Zusammen im Afu funken

Verfasst: So 29. Nov 2015, 00:20
von Mikado
Moin!

Ganz so heiss wird der Brei nicht gegessen, wie er gekocht wird. Kurze Grussbotschaften sind toleriert von unlis.
Das wurde vor Jahren schon in der CQ-DL thematisiert, wenn z.B. Schulklassen unter Aufsicht mit der ISS spechen konnten.
Dafür muss es kein DN-Call sein, würde aber die Sache perfekt legalisieren.

Grussbotschaften sind aber kein "Klönschnack". Ich denke auch, wenn es bei wirklich kurzen Grüssen bleibt, wird jeder mithörende Funkamateur das entsprechend würdigen und tolerieren.

Ach ja, das DN-Call gestattet dann inhaltlich natürlich weit mehr, bis hin zum eigenständig abgewickelten QSO. Das Call darf der Inhaber an jeden "überreichen", der das nutzen möchte und auch darf. Das ist nicht an eine bestimmte Gaststation gebunden.
Es sollte aber auch wirklich zur Ausbildung genutzt werden und nicht als Hilfslizenz für Ommi dienen etc.

73 Mikado / DL4OBG

Re: Zusammen im Afu funken

Verfasst: So 29. Nov 2015, 10:56
von DD1GG
Na ja, wenn ich die umliegenden Relais höre, haben wir eine ganze Anzahl DN's nach deren Benehmen :lol: :lol:

Re: Zusammen im Afu funken

Verfasst: So 29. Nov 2015, 14:33
von DK9KW
Du schreibst doch nicht über`s D-dorfer Relais ??? :dlol:
Funkfreak65 hat geschrieben:Na ja, wenn ich die umliegenden Relais höre, haben wir eine ganze Anzahl DN's nach deren Benehmen :lol: :lol:

Re: Zusammen im Afu funken

Verfasst: So 29. Nov 2015, 15:28
von der Bergfunker
FunkerTeo hat geschrieben:
DocEmmettBrown hat geschrieben:Du brauchst ein Ausbildungsrufzeichen (gibt's bei der BNetzA)
Okay vielen Dank für die Info.

Ein Ausbildungsrufzeichen ist nicht an den einen Gast gebunden oder?
Nein das ist schon ok :tup: man kann da ruhig mal mitsprechen :tup: 73 Sascha

Re: Zusammen im Afu funken

Verfasst: So 29. Nov 2015, 18:14
von FunkerTeo
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten :-)

73 Teo