Rechtslage RUndspruch im Freenet / CB Funk

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cobra07
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Rechtslage RUndspruch im Freenet / CB Funk

#1

Beitrag von cobra07 »

Hallo,

ich würde gerne einen abendlichen Rundspruch mit kurzen Nachrichten im CB und Freenetfunk machen.

WIe ist da die Rechtslage? Fällt das schon unter Radio-ähnliche aussendung? Im AFU gibt es ja auch regelmäßige Rundsprüche.

73 Moritz
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88MR717
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Re: Rechtslage RUndspruch im Freenet / CB Funk

#2

Beitrag von 88MR717 »

Unter anderem scheint nicht besonders gern gesehen zu sein:

Aussendungen, die nicht unmittelbar der Aufnahme einer Funkverbindung oder der Teilnahme
am bestehenden Funkverkehr dienen.

Link:http://www.bundesnetzagentur.de/SharedD ... cationFile

Aber am besten selbst nochmal lesen, denn es steht dort in der Liste des Unerwünschtem auch:

Rundspruch- oder Bakenaussendungen, es sei denn, es handelt sich um die Kennzeichnung der Aussendungen mit unbemannten, automatisch betriebenen Stationen.

Demnach müßtest Du während Deiner Nachrichtensendung auf Autopilot schalten und den Raum verlassen... :D

Meiner persönlichen Meinung nach sind bei soetwas die Gesetze eher zweitranging. Viel wichtiger ist, ob Dein Vorhaben irgendwie stört, weil der Kanal blockiert ist, oder sich die Leute genervt fühlen und dann Deine Antenne vom Dach holen. Ich persönlich würde so ein Vorhaben mit Pausen gestalten, wo dann die Leute etwas zum jeweiligen Thema sagen können. Es hängt (meiner Meinung nach) sehr davon ab, ob das eine Stunde oder nur fünf Minuten dauert.

Kann auch sein, daß ich jetzt völlig neben dem Gleis fahre :wink: Mal sehen, was die anderen dazu meinen.
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DD1GG

Re: Rechtslage RUndspruch im Freenet / CB Funk

#3

Beitrag von DD1GG »

Komet fragen. Der bügelt regelmässig Schwaben mit seinem Rundspruch weg. :lol:
13KR
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Re: Rechtslage RUndspruch im Freenet / CB Funk

#4

Beitrag von 13KR »

Ich sag mal so: Ein Rundspruch ist lt. Definition "eine Aussendung ohne Bestätigung des Empfangs".
So macht auch der Zusammenhang auf Bankenaussendungen Sinn.

Also fragst vorher nach Zuhörern und hinterher nach einem Rapport :wink:
hf-doktor

Re: Rechtslage RUndspruch im Freenet / CB Funk

#5

Beitrag von hf-doktor »

Der Beitrag ist zwar schon uralt, aber aus aktuellem Anlass hinsichtlich der Rechtslage -Stichwort gestartetes Projekt CB Deutschlandrundspruch- dennoch aktuell.
Und da eine Beantwortung bislang noch nicht gegeben ist:

Auszug aus der aktuellen Allgemeinzuteilung CB aus 2016 /Vfg Nr.11/2016
Rundspr.jpg
Stone
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Re: Rechtslage RUndspruch im Freenet / CB Funk

#6

Beitrag von Stone »

Ich würde es da auch ganz wie 88MR717 halten: Solange man niemanden stört...

@hf-doktor danke für den Auszug. Zum letzten Punkt dachte ich eben: Nehmen wir LKW Fahrer beim Abladen die über CB kommunizieren. Das ist dann genau genommen auch kommerziell, sie regeln ja Ihren Arbeitsablauf darüber! Interessiert es wen... nein!

Im Zweifel ist es oft so: Wo kein Kläger da kein Richter :clue:
Station STONE / Mit dem Fahrrad QRV in der Gegend Bad Kreuznach / QTH - Locator JN39VV / An der Tasta der Jan
hf-doktor

Re: Rechtslage RUndspruch im Freenet / CB Funk

#7

Beitrag von hf-doktor »

comablack hat geschrieben:...Zum letzten Punkt dachte ich eben: Nehmen wir LKW Fahrer beim Abladen die über CB kommunizieren. Das ist dann genau genommen auch kommerziell, sie regeln ja Ihren Arbeitsablauf darüber!...:
Nein, das ist keine kommerzielle Nutzung. Sogar reiner Betriebsfunk wäre auf CB möglich.

Eine kommerziell Nutzung wäre z.B. das Erbringen einer kostenpflichtigen Dienstleistung, für die ein Nutzer bezahlen müsste.
Beispiel ein Ansage- oder Durchsagedienst, Weiterleiten von Nachrichten oder die kostenpflichtige Nutzung eines Duplexrelais.
Es gibt bestimmt noch andere Beispiele...
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KLC
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Re: Rechtslage RUndspruch im Freenet / CB Funk

#8

Beitrag von KLC »

hf-doktor hat geschrieben: Nein, das ist keine kommerzielle Nutzung. Sogar reiner Betriebsfunk wäre auf CB möglich. ...
Ich finde , hier sollte schon greifen , daß ich einen nicht kommerzielle/n Funkanwendung/Funkdienst nutze, um ansonsten die zum Arbeitsablauf nötigen Betriebsmittel umgehe und, nötige Betriebskosten einzusparen.
In der letzten großen dieser Möglichkeit, Fernfahrer, wird das Betriebliche nur noch Handy geführt, selbst die Lager und Ladestationen sind hier (Saarbrücken) seltenst mit CB ausgestattet , obwohl es eine Super-Erleichterung wäre..
Die popeligen Knoddler , die in ihrem Hinterhofbetrieb ihren Leuten "Lizenzfreien öffentlichen Landfunkdienst" in die Hand drücken, gab es immer (ich habe auch im letzten Jahrhundert mit der 3Kanal-Quelle-HaFu Strippen durch den Betonbau ziehen müssen - ja hat genau so toll "gefunzt" wie ihr es euch vorstellt 8-)), und waren letztens Seiten-füllendes Thema mit PMR am Kran http://funkbasis.de/viewtopic.php?p=485722#p485722
hf-doktor hat geschrieben:Es gibt bestimmt noch andere Beispiele...
... und die waren hier im Forum vor 8Jahren auch schon Thema :http://funkbasis.de/viewtopic.php?p=179463#p179463 . :shock:
:fool: Wohl kein Scherz unserer Forumskollegen, denn der WOLF hatte es schon in seinem FUNKMAGAZIN http://www.funkmagazin.de/290309a.htm angewarnt.
Obwohl in das Datum passend wäre (kurz vorm 1.April) waren wohl eine Paar ganz ernst bei dieser Sache.

Aber das mit der TGF (Trucker Gateway Federation) :mrgreen: war schon eine Hausnummer für sich , und zeigte meines Erachtens schön , daß es schnell keine Hemmschwelle gibt, wenn man sich ohne viel Investment auf der "urbanen wilden Wiese" bereichern, oder sich einfach nur "unentbehrlich" machen will .
Von einem "Geschäftsbetrieb" im rechtlichen & kaufmännischem Sinne war hier jedenfalls anfangs nichts zu hören (müßte mir das Thema nochmal durchlesen), Aber wenn außerhalb der Feuerwehr & Hilfsdienste schon von "hauptamtlichen" die Rede ist , hat das für mich erstmal mit Posten & Kosten zu tun.
Und da wären wir auf CB wo wir nicht hinsollen.

Inwieweit man zu meinen oben geleisteten "Rede-Schwingungen" ("auf der "urbanen wilden Wiese" bereichern") über den unten zitierten Paragraphen das Recht auf seine Seite ziehen könnte, in Hinblick Frequenznutzung durch Hochfrequenz-Vermüllung (PLC Jubel-Electronic-Schrott) "Straftat/Vergehen durch Unterlassung" , müßte man mal durch entsprechend gebildete Juristen erörtern.
Vfg Nr. 11 / 2016
Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB -Funk
§ 2 Nutzungsbestimmungen
(8) Die Nutzung des CB-Funks zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig.
Das Verbot gewerblich-wirtschaftlicher Nutzung des CB-Funks (wie auch AFU) ist eine "Lebensversicherung unseres Hobbys" , die Gold wert ist.

Zum Thema:
Also mich betriffft es nicht , und 80 Kanäle Auswahlmöglichkeit und so weiter , bla ...
Aber mit dieser Rundspruch-Sache, die da aufzieht reiß ich mir auch nicht vor Freude die Kleider vom Leib.
Den "Rundsprechern" würde ich raten , vor allem weil sie per Gateway die "Republik volltönen" wollen, diesen Passus mit der "Resonanz-Abfrage" zu erfüllen.
Es werden die "Rundspruch-"Fans" wohl so gestreut sein , um diese Abfrage-Aufgabe auf viele Schultern zu legen ,danit der Verfügung Genüge getan wird:
Rundspruchsendungen mit rein informativem Charakter, die mit einem Bestätigungsfunkverkehr verbunden sind und die keine Daueraussendungen darstellen, gelten nicht als rundfunkähnliche Sendungen
Also wird im Zweifelsfall der "örtliche Gateway-Betreiber" am Schluß selber reinbreaken und abfragen müssen.
Kann nur gut sein, für die , die sowas wollen ; oder nicht wollen (dann keine Antwort geben) und die , die -"lebendigen Betrieb" haben wollen.

:clue: : Rolf :wave:
SAARLAND
Großes vergeht immer im Kleinen.
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Re: Rechtslage RUndspruch im Freenet / CB Funk

#9

Beitrag von Euklid »

Betriebsfunk dient einem kommerziellen Zweck - nach meiner Rechtsauffassung liegen hier in der Tat die Grenzen des CB-Funk.
hf-doktor

Re: Rechtslage RUndspruch im Freenet / CB Funk

#10

Beitrag von hf-doktor »

Euklid hat geschrieben:Betriebsfunk dient einem kommerziellen Zweck - nach meiner Rechtsauffassung liegen hier in der Tat die Grenzen des CB-Funk.
[Eigene Rechtsauffassungen sind als unverbindliche Meinung zu werten.]
Das Zauberwort ist "Jedermannsfunk"
Ein Unternehmer, der gewerblich/kommerziell seine Brötchen verdient, ist auch Jedermann, der Funkanwendungen im 27 Mhz genau so nutzen kann, wie Nichtunternehmer. (Umgekehrt kann Jedermann auch Unternehmer werden ;) ).

Was unter kommerzieller Nutzung zu verstehen ist, hatte ich als Beispiele bereits geschrieben. Gilt für andere Anwendungen auch, z.B. das auch die Verwendung/Nutzung des ISM Bereichs innerhalb der CB Kanäle ebenfalls nicht kommerziell genutzt werden dürfen

Häufig wird vergessen, das CB Funk neben anderen Anwendungen "nur" geduldet wird. Funk als Kommunikationsmittel (Jedermannsfunk) ist somit neben anderen Anwendung (Fernwirken, ISM Nutzung u.ä.) im 27 Mhz Bereich ebenfalls möglich. Wobei alle Nutzer -CB Anwender und Nicht-CB Anwender- gleichberechtigt sind und CB Funk selbst keinen vorrangigen Exklusivstatus hat.

Das muss man leider so hinnehmen...
Wolf
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Re: Rechtslage RUndspruch im Freenet / CB Funk

#11

Beitrag von Wolf »

hf-doktor hat geschrieben:(...)
Häufig wird vergessen, das CB Funk neben anderen Anwendungen "nur" geduldet wird.(...)
Nö, Duldung ist die "Tolerierung" einer Frequenznutzung durch die Behörde (in von ihr festgelegtem Rahmen), ohne dass die dazu formalrechtlichen Voraussetzungen (z.B. Frequenzzuteilung) vorliegen. (Ein Beispiel ist die gerade erfolgte "Duldung" der Nutzung von 70-Mhz-Frequenzen. Dafür gibts nicht mal eine "Verfügung" der Behörde, sondern lediglich eine lapidare "Mitteilung".)

Für den CB-Funk gibt es dagegen eine reguläre Freuenzzuteilung und auch einen eigenen Eintrag im Frequenzplan. Von einer bloßen Duldung kann da keine Rede sein.

Gruß
Wolf :-)
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Re: Rechtslage RUndspruch im Freenet / CB Funk

#12

Beitrag von Wolf »

Euklid hat geschrieben:Betriebsfunk dient einem kommerziellen Zweck - nach meiner Rechtsauffassung liegen hier in der Tat die Grenzen des CB-Funk.
Ich hatte damals bei der Kommentierung der CB-Allgemeinzuteilung beanstandet, dass die Formulierung "zu kommerziellen Zwecken" zu ungenau ist.

Die Behörde antwortete:
  • "Hier eine gute Abgrenzung zu treffen, die genau ist aber dennoch einiges erlaubt ist schwierig und mit einfachen Worten nicht besser möglich. Um eine Regelung zu schaffen, die alle zufriedenstellt, wären ausführliche Regelungen mit Fallbeschreibungen erforderlich. Dies ist im Rahmen dieser Allgemeinzuteilung leider nicht möglich. Deshalb wird es bei der angedachten Formulierung belassen." ;-)
Gruß
Wolf :-)
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Re: Rechtslage RUndspruch im Freenet / CB Funk

#13

Beitrag von Wolf »

hf-doktor hat geschrieben:(...)
Was unter kommerzieller Nutzung zu verstehen ist, hatte ich als Beispiele bereits geschrieben. Gilt für andere Anwendungen auch, z.B. das auch die Verwendung/Nutzung des ISM Bereichs innerhalb der CB Kanäle ebenfalls nicht kommerziell genutzt werden dürfen(...)
Hmm, in der Frequenzzuteilung für SRD, die innerhalb des CB-Frequenzbereichs arbeiten, gibts keine Nutzungsbeschränkung hinsichtlich "kommerzieller Nutzung-

Gruß
Wolf :-)
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CQ RS DL Rundspruch
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Re: Rechtslage RUndspruch im Freenet / CB Funk

#14

Beitrag von CQ RS DL Rundspruch »

Also bei CQ RS DL legen wir besonderen Wert auf einen lebendigen Betrieb.
Der an die Aussendung folgende Bestätigungsverkehr dient auf der einen Seite der aktiven Resonanz-Abfrage, damit der Verfügung Genüge getan wird - gibt uns aber selbst auch einen Überblick über Zuhörerzahlen und Ausbreitungsbedingungen und ist natürlich auch der Hauptspaßfaktor für den Operator. Immerhin gab es bei guten Standorten oft über eine Stunde Bestätigungsverkehr. Dies trifft übrigens auch auf die angebundenen Gateways zu - der Operator schaltet sich selbst über den Gateway-Standort mit ein.
Zum Glück wird diese Aufgabe auf vielen Schultern getragen und macht zu dem auch noch Spaß, weil das Band belebt wurde und schöne QSOs folgen. Die Inhalte von CQ RS DL sind informativ und streng Themen bezogen - die Interviews werden über Voip im Land gesammelt und haben den Charakter zweier sich über Funk unterhaltender Funker. Die Inhaltliche Auswahl erfolgt im Kollektiv und ist damit unmittelbar Zuhörer-Resonanz bezogen:"Wer was Themen bezogenes sagen will und kann ... kommt gerne zu Wort". Mit einer zeitlichen Begrenzung auf 10 Minuten Sendezeit (+ Vorankündigung & Bestätigungsverkehr) ist der Anteil der einseitigen CQ-Aussendung noch gering ... viele Ortsrundensprecher benötigen genau diese Zeit für jeden Durchgang :dlol:
Auf Band, also bei den aktiven CB-Funkern (!) wird unser Konzept begrüßt und gut angenommen - Die, die nix zu sagen haben, bekommen was auf die Ohren :holy:

Moritz, wenn Du mehr über unser Projekt lesen willst findest Du uns auf:https://rundspruch.dxfreun.de/news/all :link:

Beste Grüße und 73
Sven
hf-doktor

Re: Rechtslage RUndspruch im Freenet / CB Funk

#15

Beitrag von hf-doktor »

Wolf hat geschrieben:
Für den CB-Funk gibt es dagegen eine reguläre Freuenzzuteilung und auch einen eigenen Eintrag im Frequenzplan. Von einer bloßen Duldung kann da keine Rede sein.

Gruß
Wolf :-)
"Duldung" in Gänsefüsschen. Man war halt damals grosszügig ;)... und hatte natürlich auch gleichzeitig eine bombastische Einnahmequelle zum Abzocken!

Die Gleichberechtigten anderen Anwendungen innerhalb CB-ISM-Band stehen aber auch als eigenständige Einträge in den Plänen.
CB hat keine Priorität (oder kann man auch Alleinstellungsmerkmal sagen?)
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Die CB Pager ganz vergessen...
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