Daraus müssten unsere hier anwesenden Vorschriftenritter jetzt ja schliessen, dass man dann doch eigentlich freiwillig in vorauseilendem Gehorsam (=um den "Ordnungshütern" das Leben und das "'Arbeiten" nicht so schwer zu machen) auf jeglichen Mobil- und Portabelbetrieb verzichten sollte, bis es auf jeder Zulassungsurkunde per Gesetz aufgedruckt ist, dass es ausdrücklich erlaubt ist.ROMEO 1 hat geschrieben:
Im Übrigen habe auch keine Stelle gefunden, die den Betrieb in Kraftfahrzeugen oder Portalbetrieb ausdrücklich erlaubt. Daher bin ich jetzt mal gespannt, wer die richtige Stelle findet...?
73, Andy