http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 43656.html
Das gilt allerdings nur zivilrechtlich, wird hingegen Strafanzeige erstattet, und fordern die Strafverfolgungsbehörden -auf richterlichen Beschluss- Nutzerdaten an, müssen die rausgerückt werden. Also immer schön "vorsichtig" sein.
73, Andy
