genesis91 hat geschrieben:Meines Wissens können die nur grob ne Schätzung feststellen, also müsste ich da schon richtig heftig drüber liegen. Und bei etwa 60m Kabel... laut dem Programm zur EIRP-Berechnung liege ich bei SSB mit 12 Watt Ausgangsleistung bei 9,97 Watt EIRP... mit nem 213er Kabel.
Martin hast du bei all der (deiner) Rechnerei, den Unterschied zwischen dBd und dBi als Antennengewinn gesehen?
Viele Hersteller von CB-Antennen geben gerne Fantasiewerte an. Das ist das eine. Der andere Punkt ist der, dass der Wert dBd sich auf einen Halbwellendipol bezieht und der Wert dBi sich auf einen Kugelstrahler bezieht, der einen "Mehrgewinn" gegenüber dem Halbwellendipol von 2,15 dB hat.
Nehmen wir mal an, dass ein Vertikalstrahler wie die Antron 99 den Wert von 3 dBd hat. Somit kommen exakt 2,15 dB hinzu, sodass es 5,15 dBi Gewinn sind.
So und nun musst du mit dem Wert abzüglich deinen Kabel-und Steckerverlusten (je nach Koaxkabel und Länge) den eigentlichen Gewinn ausrechnen. der ist massgeblich bei der
EIRP Rechnung.
Danach wird dieser Wert bei der Berechnung der EIRP verwendet. Kommen da immer noch unter 10 W dabei heraus?
Das ist mit den 4 W ERP bei AM/FM gerechnet. Bei SSB sieht das ganz anders aus. Hier sind 12 W PEP in SSB (USB oder LSB) sogar ca. 6 W ERP....
Dann ist jemand mit einer 3 dBd Vertikal oder gar einer HB9CV mit 4,5 dBd schnell über 10 W EIRP je nach Koaxkabelmaterial und Länge.
Übrigens: Dann lest mal den Widerspruchsbescheid der BnetzA genau durch und ihr werdet feststellen, wie oft die Begriffsbestimmungen (ERP und EIRP) durcheinandergeworfen werden. Gerade so, wie es der BnetzA (dem in Physik und erst Recht in Sachen Funk anscheinend völlig unwissenden Herrn Stark) für diesen Bescheid passt....
Die Begriffe wechseln von " maximaler Strahlungsleistung von 4 W
ERP" auf "eine maximal zulässige equivalente Strahlungsleistung von 4 W ERP" (falsch geschrieben sollte ja wohl eher
EIRP heissen)
Letzteres macht das Ganze noch verwirrender, denn wo bitte bleibt (m.M. nach) dann die BEMFV die für
Alle Funkanlagen (ausgenommen AFU-Anlagen) eine 10W EIRP Grenze vorsieht, ab der eine Standortbescheinigung abgegeben werden MUSS.
Mir kommt das so vor, als wie wenn hiermit etwas (durch die Hintertür) "zementiert" werden soll, was es in anderen Ländern (dank VO Funk und Protesten) nicht gibt und zwar für CB wie Amateurfunk gleichermassen.
Klar gibt es in den anderen Ländern auch dazu Gesetze und Verordnungen. Aber die gestalten sich für den jeweiligen Funkanwender in Bezug auf die "Gefährlichkeit" von elektromagnetischen Wellen anders.
Passt bloss auf, irgendwann (wenn dagegen nichts unternommen wird) werden CB-Funker wie Funkamateure sich Funkgeräte noch kaufen dürfen, die eine vordefinierte Ausgangsleistung haben, die nicht mehr verändert werden kann/darf und die dazu passenden Antennen benutzen müssen, um die jeweilige begrenzte Strahlungsleistung (in ERP oder EIRP) nicht zu überschreiten, egal welches Koaxkabel in welcher Länge, benutzt wird.
(gegebenenfalls wird das vom Funkhändler im Gerät vorher angepasst und das Gerät danach versiegelt)
Wird das Siegel gebrochen und bei einer Kontrolle so das Gerät angetroffen, wird die doppelte? Strafe verhängt.
Wie ihr seht alles wieder nur Geldmacherei und das die Beamten (Angestellten) wieder eine Beschäftigung haben, ein Schelm der Böses dabei denkt....
Typisch für Deutschland als Beamtenstaat und nun fragt euch, wen ihr nächstes Jahr wählen sollt/wollt, wenn der zuständige Minister von der Freiheitlichen Partei kommt?
Wo ist hier die Freiheit jedes einzelnen geblieben?
Muss sich derjenige der Allgemeinheit unterwerfen, nur weil der dem Hobby Funk nachgeht, weil "Funkstrahlen" so gefährlich sind?
Ein Anwalt der sich mit der Problematik hinsichtlich BEMFV usw. befasst hat, ist der schon bereits genannte Herr R. (früher in Köln)!