DSL - Dialer

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DAS601
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DSL - Dialer

#1

Beitrag von DAS601 »

Na das kann ja heiter werden.

Warum ist eigentlich jede Abzockmasche über Internet "erlaubt"? Ich finde das sowas von daneben.

Gruss
Christian
O dominus misit sapientiae!
sojus

Re: DSL - Dialer

#2

Beitrag von sojus »

Sowas steht IMHO auf rechtlich sehr wackeligen Beinen. Zwar bin ich kein Jurist, doch kann ich überhaupt nicht verstehen, wie sowas klappen soll.

Bezahlen über Telefon - OK, da habe ich einen Vertrag unterschrieben, für eine an sich schon kostenpflichtige Leistung. Im Rahmen dessen gibt es zB. 0190/0900-Nummern, die eben teuer sind. Die Konditionen sind bekannt, ich kann diese Dienste sperren lassen, und VOR ALLEM KENNE ICH MEINEN VERTRAGSPARTNER, mit dem ich willentlich einen Vertrag eingegengen bin, und der im Rahme dessen das Inkasso für Dritte macht.
Schön und gut. Bild

Und jetzt bitte das Gleiche über Internet - wie soll das gehen? Über die IP?? Ei wie fein, und jetzt???

Mal angenommen, ich besuche so eine "möchtegern-kostenpflichtige" Seite der Firma XYZ. Was die von mir haben, ist Datum, Uhrzeit, meine IP-Adresse. So. Und weiter???

Gar nix weiter. An mehr Daten (Name, Adresse. etc.) kommt XYZ nämlich nicht dran. Wie auch? Schließlich sind die bei meinem Internet-Zugangsanbieter gespeicherten Daten VERTRAULICH. Einer Weitergabe an XYZ hätte ich VORHER EXPLIZIT bei meinem Internet-Zugangsanbieter zustimmen müssen. Hab ich aber nicht, logisch.

Mit IP, Datum & Uhrzeit bin ich natülich eindeutig zu identifizieren. Nur eben nicht für XYZ (höchstens noch für den Staatsanwalt). So was dummes aber auch. Bild

Mal ganz abgesehen davon, daß zwischen mir und XYZ kein gültiger Vertrag besteht. Durch bloßes "irgendwohinklicken" gebe ich nämlich keine Willenserklärung ab = kein Vertrag.
Und selbst wenn: Dann würde das Fernabsatzgesetz greifen = 14 Tage Rücktrittsmöglichkeit ohne Angabe von Gründen. Fehlt der Hinweis auf diese Rücktrittsmöglichkeit, so besteht diese für mich ZEITLICH UNBESCHRÄNKT. Deutsches Gesetz. Punkt. Bild

...Merkt Ihr den Unterschied zu z.B. einem seriösen Internet-Händler?
-> Ich klicke meine Bestellung an
-> Ich muß NAME, ADRESSE, EMAIL angeben
-> Ich bekomme eine BESTÄTIGUNGs-Email, in der ich auf mein 14-tägiges RÜCKGABERECHT hingewiesen werde
-> JETZT haben wir einen sauberen Vertrag!

Wenn der Händler den Hinweis auf mein Rückgaberecht vergißt, hat er Pech gehabt: Ich kann noch nach z.B. drei Jahren kommentarlos vom Vertrag zurücktreten, Ware zurückschicken und er muß meine Kohle wieder herausgeben (nicht vollständig, wenn Ware durch mich in Gebrauch genommen). Sofern er bis dahin noch nicht Pleite ist.

Und Inkasso über meinen Internet-Zugangsanbieter selbst?
Bitte zeigt mir die Passage in meinem Vertrag/den AGBs, in der das geregelt ist. Ich habe sie nicht gefunden.
Dort steht nur, was es mich kostet, wenn ich mich per Modem (POTS/ISDN) statt über DSL einwähle. Das hat mit dem hier diskutierten Fall aber nix zu tun.
Inkasso für Dritte - auf welcher Grundlage bitteschön??? Bild


(Zitat an)
Warum ist eigentlich jede Abzockmasche über Internet "erlaubt"? Ich finde das sowas von daneben.
(Zitat aus)
Man kann Dich schon zu einer Zahlung auffordern. Nur bist Du zu keiner Zahlung verpflichtet.

(Zitat an)
Dann sollte man ohne existierende Rechtsschutzversicherung besser nicht mehr online gehen ...
(Zitat aus)
Bild Sollte man auf jeden Fall haben! Bin gerade dabei, mich darum zu kümmern, es ist höchste Zeit!


Viele Grüße,
Robert.
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