Vorsätzliches Stören des Funkbetriebs - welche Konsequenzen?

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DO1PGR
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Vorsätzliches Stören des Funkbetriebs - welche Konsequenzen?

#1

Beitrag von DO1PGR »

Hallo Forum,

mal eine Frage: mit welchen Konsequenzen hat ein Funkamateur zu rechnen, der vorsätzlich den Funkbetrieb anderer Funkamateure stört?
Ich frage deshalb, weil ich einen bei uns sehr bekannten "Funkamateur" gehört habe, der auf seiner "Hausfrequenz" lauthals verkündet hat, die Mitglieder eines bestimmten OV's an der Ausübung des Hobbys zu hindern, und das mit allen Mitteln. So gab er explizit bekannt dass er Störträger setzen wird, dass kein Funkverkehr mehr möglich sein wird! Ausserdem wolle er die OV-Frequenz "feindlich übernehmen" und zu seiner "Hausfrequenz" machen :think:
Von seinen Beleidigungen und Bedrohungen wollen wir erst gar nicht sprechen!

Sollte man da nicht die BNetzA einschalten?!?


73, Peter
DF5WW

Re: Vorsätzliches Stören des Funkbetriebs - welche Konsequenzen?

#2

Beitrag von DF5WW »

Naja, der Unterschied ist zunächst mal das es wohl im Moment eher eine verbale Androhung war.
Sollte er diese in die Tat umsetzen kann man durchaus die BNetzA einschalten sollte aber vorher auch peilen ob das Signal tatsächlich von dem OM stammt. Da er solche Schritte angekündigt hat wäre das auch "Spielraum" für evtl. Trittbrettfahrer die dann stören um es ihm in die Schuhe zu schieben....

Bei Beleidigungen und Bedrohungen das ganze Mitschneiden (gut wenn er dabei sein Rufzeichen öfter nennt) und direkt an die BNetzA. Die werden sich dann schon kümmern....

Massnahmen der BnetzA im Falle das er solcher Störungen überführt würde gingen bis zum Entzug der Lizenz für einen bestimmten Zeitraum bishin zum Dauerentzug.....

cu :!: :!:
13CN146
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Re: Vorsätzliches Stören des Funkbetriebs - welche Konsequenzen?

#3

Beitrag von 13CN146 »

Die BNetzA wird höchstens eine Betriebseinschränkung oder ein Betriebsverbot anordnen, nicht jedoch das Rufzeichen/die Lizenz entziehen! :cry:


Dies ist in DL leider nicht möglich! Deshalb ist zB auch eine zeitliche Befristung von Klasse "K" oder den damaligen Klasse 3 - Rufzeichen nicht möglich, wie einige gefordert hatten/haben.
Eine Ausnahme bilden vorneherein zeitlich begrenzte Sonderrufzeichen!

Siehe AfuG §11

Alles weitere muss dann mit einem Zivilprozess angegangen werden.

Alles schon durchgekaut mit einem "Funkfreund" aus dem Bergischen Land

**********************SCHNIPP*************************************************
Auszug aus dem AfuG:

§ 11 Betriebseinschränkungen und -verbote

(1) Die Regulierungsbehörde kann bei Verstößen gegen dieses Gesetz oder gegen auf Grund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme von Amateurfunkstellen anordnen.

(2) Die sofortige Vollziehbarkeit von Betriebseinschränkungen oder Betriebsverboten soll von der Regulierungsbehörde angeordnet werden, wenn eine Gefährdung von Leib und Leben eines anderen oder einer fremden Sache von bedeutendem Wert zu befürchten ist. 2Gleiches gilt, wenn zu befürchten ist, daß der Funkamateur Frequenzbereiche nutzt, die anderen Funkdiensten zugewiesen sind und die Gefahr besteht, daß hierdurch erhebliche Störungen dieser Funkdienste verursacht werden. 3§ 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung bleibt unberührt.

***********************SCHNIPP************************************************

73! vom kleinen Nils
@DF5WW: Schöne Grüße mal Richtung AK!
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DO1PGR
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Re: Vorsätzliches Stören des Funkbetriebs - welche Konsequenzen?

#4

Beitrag von DO1PGR »

Hallo Nils, hallo Jürgen,

also der OM ist hier im Ruhrgebiet bestens bekannt! Sein Rufzeichen nennt er zu genüge :wink: . Zumindest seine Homepage ist mal wieder "aus rechtlichen Gründen" offline.
Das beste wird wirklich sein, mal Mitschnitte von seinen Aussendungen zu machen und an die BNetzA zu schicken.

73, Peter
DF5WW

Re: Vorsätzliches Stören des Funkbetriebs - welche Konsequenzen?

#5

Beitrag von DF5WW »

@Peter

Wohl das beste was man erstmal tun kann.....

@Nils

Schöne Grüsse zurück. Bei Deiner angabe der Lokation kann ich nur raten Raum BN :wink: :wink:

cu :tup: :tup:
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DO1PGR
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Re: Vorsätzliches Stören des Funkbetriebs - welche Konsequenzen?

#6

Beitrag von DO1PGR »

@Jürgen:

Eben. Aber das lustige ist dass der OVV vom "betroffenen" OV auch noch gleichzeitig stellvertretender DV ist.
Sollte der OM also seine Drohungen wahr machen, wird man ihm wohl auch sofort von anderer Stelle auf die Finger klopfen. :wink:

Ok, ich denke das Thema hat sich dann an dieser Stelle erledigt.

73, Peter
Raul78

Re: Vorsätzliches Stören des Funkbetriebs - welche Konsequenzen?

#7

Beitrag von Raul78 »

@Peter: Früher (ganz lange her) haben wir solche "Probleme" anders gelöst! :wink: Ging schnell und unbürokratisch, HI!
Alfred E. Neumann

Re: Vorsätzliches Stören des Funkbetriebs - welche Konsequenzen?

#8

Beitrag von Alfred E. Neumann »

Mal ne Gegenfrage, welche Konzequenzen hat das Aufzeichnen, von Funkgesprächen und oder das Einstellen, derer bei Youtube wenn dieses ohne Einverständni,
der Beteiligten geschieht ?

So wie hier............

http://de.youtube.com/watch?v=s0xR4-At0iU


:clue: :clue:



Gruß aus dem Wilden Süden
Raul78

Re: Vorsätzliches Stören des Funkbetriebs - welche Konsequenzen?

#9

Beitrag von Raul78 »

Da kommt es wohl auch auf den Inhalt des Gespräches an. Ist rechtlich bestimmt eine Grauzone.
Andy1912

Re: Vorsätzliches Stören des Funkbetriebs - welche Konsequenzen?

#10

Beitrag von Andy1912 »

Ach Ihr meint den "Beamten auf Lebenszeit " diesen verwirrten Frühpensionär ..... dem kann keiner was.....der kann machen was er will :think:
Den kann man auch rechtlich nicht belangen. .... hab ich mal gehört. :wall:
Das Spielchen was er jetzt auf der L 18 Frequenz macht hat er schon auf vielen Frequenzen getrieben, darum hat er ja auch keine Gesprächspartner mehr im ganzen Ruhrgebiet , was er nicht weiß das er sich auf dieser Frequenz mit den falschen leuten anlegt, die kommen nicht vorbei und wollem den die Tür auftreten so das er zu seinem Anwalt rennen kann, die machen das ganz anders......

vy 73
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ornoeule
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Re: Vorsätzliches Stören des Funkbetriebs - welche Konsequenzen?

#11

Beitrag von ornoeule »

REDEST DU ETWAS VOM IGNAZ :D :D
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DO1PGR
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Re: Vorsätzliches Stören des Funkbetriebs - welche Konsequenzen?

#12

Beitrag von DO1PGR »

Nee, nee.... den meinte ich nicht. Aber Ignaz ist auch ein Fall für sich :wink:
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ornoeule
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Re: Vorsätzliches Stören des Funkbetriebs - welche Konsequenzen?

#13

Beitrag von ornoeule »

oki..hätte ja gut gepasst..obwohl ich persönlich nix böses gegen den ignaz sagen kann..wenn ich mal mit ihm gesprochen habe dann war er ganz normal drauf :D
Flunder

Re: Vorsätzliches Stören des Funkbetriebs - welche Konsequenzen?

#14

Beitrag von Flunder »

Bei Beleidigungen und Bedrohungen das ganze Mitschneiden (gut wenn er dabei sein Rufzeichen öfter nennt) und direkt an die BNetzA. Die werden sich dann schon kümmern....
Ich glaube das dieses die schlechtere Lösung wäre, weil das Mitschneiden in Deutschland bei geringfügigen Vergehen verboten ist. Nur wenn der Verdacht einer Straftat gegeben ist, ist diese Maßnahme unumgänglich in der Beweisführung!
Zudem war es bis jetzt nur eine Androhung. Sollte es zu solchen Störungen kommen, wäre der erste Schritt die BNetzA zu informieren!
Micha :paper:
DF5WW

Re: Vorsätzliches Stören des Funkbetriebs - welche Konsequenzen?

#15

Beitrag von DF5WW »

[quote="5814";p="172905"]Mal ne Gegenfrage, welche Konzequenzen hat das Aufzeichnen, von Funkgesprächen und oder das Einstellen, derer bei Youtube wenn dieses ohne Einverständni,
der Beteiligten geschieht ?

So wie hier............

http://de.youtube.com/watch?v=s0xR4-At0iU


:clue: :clue:



Gruß aus dem Wilden Süden[/quote]

Naja, beim Afu ist es z.B. so das jeder der über einen entsprechenden Empfänger bestitzt diesen Abhören kann. In dem Umfang kann man Gespräche auch aufzeichnen und z.B. bei Youtube einstellen ohne jedwede Genehmigung des einzelnen....

Bei CB sieht das ganze rechtlich aber ganz anders aus. Als "Nichtöffentlicher beweglicher Landfunk" deklariert darf man diesen mit Empfängern eigentlich garnicht abhören (gilt natürlich nicht für Teinehmer) und somit den Empfang und Inhalt der Aussendungen niemandem mitteilen. Das Video stellt somit eigentlich einen Verstoss dar..
Die "aufgezeichneten" hätten allerdings keine rechtliche Handhabe gegen den "Aufzeichner" vorzugehen weil ja niemand einwandfrei identifizierbar ist.

cu :wink: :wink:
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