BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zulässig

DHH841

BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zulässig

#1

Beitrag von DHH841 »

Die BNetzA-Außenstelle Mülheim vertritt die Auffassung, dass der Betrieb eines "Freenet"-Funkgeräts als HF-Gateway in einem Sprachfunknetzwerk nicht zulässig sei.

Mitarbeiter der Behörde hatten im August dieses Jahres das "Freenet"-Gateway eines Hobbyfunkers in Nordrhein-Westfalen überprüft. Neben einer angeblich zu hohen Sendeleistung und der Verwendung einer externen Antenne beanstandeten die Behördenmitarbeiter, dass ein "Freenet"-Gerät - in diesem Falle ein "Stabo Freetalk 2" - als "Gateway mit Internetanbindung" betrieben wurde.

In der schriftlichen Begründung der BNetzA-Außenstelle heißt es dazu u.a. (Zitat):

"Die Verbindung der Funkanlage mit dem Internet und der Betrieb als sogenannter Gateway widerspricht der Allgemeinzuteilung, die lediglich eine Verwendung als Handsprechfunkgerät über kurze Entfernungen gestattet." (Zitatende)

Die Behörde leitete daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

- wolf -

Anmerkung: Im Gegensatz zum CB-Funk ist in der Frequenzzuteilung für das "Freenet" keine Regelung enthalten, die die Nutzung eines "Freenet"-Geräts als HF-Gateway ausdrücklich verbietet oder von besonderen Bedingungen abhängig macht.

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http://www.funkmagazin.de

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/130908.htm

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voltapark
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Re: BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zulässig

#2

Beitrag von voltapark »

Guten Morgen Foristen,

anbei ein Brief von der Benetza, auf meine anfrage ob Freenetgateways zulässig sind.

Sehr geehrter Herr ................,

vielen Dank für Ihre mail.

Wenn nach Ihrer Ansicht ein "Gatewaybetrieb" von PMR- und CB- Funkgeräten erlaubt ist, sehe ich keinen Grund, warum der Gleiche Betrieb nicht auch mit dem Kurzstreckenfunk 149 MHz erlaubt sein sollte.

Die Frequenznutzungsbestimmungen der entsprechenden Allgemeinzuteilungen von Frequenzen regeln die betrieblichen und technischen Eigenschaften der Funkübertragungsstrecke, also den Bereich zwischen Sender und Empfänger.

Werden Funkanlagen über eine niederfrequente Schnittstelle, beispielsweise Mikrofon- oder Kopfhörerbuchsen, mittels einer speziellen Software an ein anderes Übertragungsmedium, z.B. das Internet, angeschlossen, so ist dies nicht Gegenstand der Frequenzregulierung.

Davon unbenommen bleibt selbstverständlich, dass die Funkgeräte nicht derartig verändert werden dürfen, dass die Herstellerkonformitätserklärung unwirksam wird, oder durch unsachgemäße Handhabung bzw. technische Fehler bestimmungswidrige funktechnische Ereignisse, wie z.B. Daueraussendungen, produziert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
............................, Bundesnetzagentur 225-8


55/73 vp.
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Re: BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zulässig

#3

Beitrag von DO1MOX »

@ voltapark

wer braucht auf Freenet irgendwelche Gateways? denn mit 0.500 Watt ist die Reichweite sowieso nicht sehr Üppig auser man hat einen sehr explosiven Standort!!
Sigma

Re: BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zulässig

#4

Beitrag von Sigma »

Es geht doch um die juristische Auslegung der Verordnung, in der nicht der Betrieb eines Gateways ausschließlich verboten wird.
In der Praxis zeigen sich Freenet-Gateway-Verbindungen durchaus als akzeptable.
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PMRFreak
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Re: BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zulässig

#5

Beitrag von PMRFreak »

sehr explosiven Standort
Häh?

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DeltaFox

Re: BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zulässig

#6

Beitrag von DeltaFox »

Na ja, aber wenn der OM die Anlage mit mehr Leistung und abgesetzter Antenne betrieben hat, ist die Gateway sein geringstes Problem....

Wenn nach Ihrer Ansicht ein "Gatewaybetrieb" von PMR- und CB- Funkgeräten erlaubt ist, sehe ich keinen Grund, warum der Gleiche Betrieb nicht auch mit dem Kurzstreckenfunk 149 MHz erlaubt sein sollte.
Wo steht denn, dass eine Gateway im PMR erlaubt ist?

Für den CB- Funk sind eigens dafür Frequenzen geschaffen worden sowie Rufzeichen für automatisch arbeitende Funkanlagen.
Hier wurde dementsprechend die Verfügung geändert.

Anders schaut es im Freenet und PMR aus!
Hier gibt es keine Zulassungen für automatisch betriebene Funkanlagen oder generell Gateways.
Es gibt aber auch kein Verbot solcher bzw. eine genaue Spezifikation über die Art der Nutzung dieser beiden Bereiche.
Wenn Leute im PMR, Gateways betreiben, so ist dies eine rechtliche Grauzone und reine Auslegungssache!
Der eine hat Glück, den anderen Fahren sie an den Karren.

Und fahren sie dir an den Karren, hast du wenig Chancen was zu machen, da klar definiert ist, dass es sich bei PMR und Freenet um Kurzstreckenfunk handelt, dem der Betrieb als Gateway gegenüber stehen würde. Somit hat die BnetzA Recht!
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DO1PGR
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Re: BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zulässig

#7

Beitrag von DO1PGR »

Kann es sein dass das Freenet-Gateway in Duisburg damit gemeint war?!?
Seeadler
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Re: BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zulässig

#8

Beitrag von Seeadler »

Es ist schon richtig.

Ein Freenet-Gateway ist nicht so effektiv, wie z.B. ein PMR oder sogar ein CB-Funk Gateway
Sigma

Re: BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zulässig

#9

Beitrag von Sigma »

404 hat geschrieben:Es ist schon richtig.

Ein Freenet-Gateway ist nicht so effektiv, wie z.B. ein PMR oder sogar ein CB-Funk Gateway
Was soll mit Effektivität gemeint sein? Vielleicht so zum Bleistift die auf PMR ständig störenden Zwerge oder Fahrschulen und Babyphones, die trotz Codierung nicht selten die Gateways lam legen.
Oder vielleicht die CB-Gateways, die überwiegend wegen ausländischer Überreichweiten gemutet werden, oder CB-Traditionalisten, die sich durch ein Gateway einfach nur gestört sehen und es ständig lam legen? Im schlimmsten Fall sogar so zugedreht werden müssen, dass man mindestens mit 9+10 ankommen muss, um das Ding überhaupt aufzutasten.
Sehr zum Ärger des Betreibers, der sein Gateway dadurch von den Admins sehr oft einseitig nur zum Aussenden geschaltet (gemutet) bekam, was wiederum die HF-Fraktion geärgert hat, die dann nur noch hören konnte.
So ein PMR-Eimer gibts schon für kleines Geld und die CB-Maschinen gehen bei Ebay für nen Groschen Fufzig über den Ladentisch.
Die Freenet-Geräte aber sind im Vergleich noch relativ teurer und deshalb lange nicht so verbreitet.

Ich habe so ein Gateway 6 Monate im Betrieb gehabt und die Zucht in allen Facetten durch.
Übertragungsbedingt kamen von den Freenet-Geräten fast nie Störungen, jedoch vom PMR und CB am laufenden Band.
Nach 6 Monaten habe ich den Krempel abgebaut und verkauft.
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Re: BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zuläss

#10

Beitrag von blauescabrio »

Ich sage jetzt mal wie es ist: Hier in der Gegend werden auf 4 von 6 Kanälen Freenet-Gateways mit Amateurfunkgeräten (und dementsprechend hoher Ausgangsleistung) und X50 Hochantennen betrieben. Einer der Gatewaybetreiber hat auch noch einen Funkshop und verkauft seinen Kunden für den Freenet-Betrieb China-Kracher vom Schlage Wouxoun & Co. Auf Grund dieser Betriebstechnik hat man mit einer legalen 500 mW Handfunke überhaupt keine Chance am bestimmungsgemäßen Freenet-Funkdienst teilzunehmen. Der allergrößte Witz ist, dass die ganze Rentnerrunde die wenigste Zeit über HF reinkommt, sondern vor dem Teakspeak-Client sitzt. Und so hört man den lieben langen Tag auf vier von sechs Kanälen Rentnergesabbel über geplatzte Thrombosestrümpfe, eingewachsene Fußnägel, das Wetter und ähnlich interessante Dinge.
"Alle Filterkerne waren lose. Habe sie festgedreht, bevor sie rausfallen."
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Re: BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zuläss

#11

Beitrag von Titanic »

Du mußt lauter schreien sonst kommt der seit 5,5 Jahren tote Fred nicht auf *duckundweg*
' 73 de Mich DJ8SN :tup:

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Re: BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zuläss

#12

Beitrag von blauescabrio »

Achwas, schließlich hast du ihn doch auch entdeckt. Im Ernst: wäre es besser, zum gleichen Thema einen neuen Fred zu starten?
"Alle Filterkerne waren lose. Habe sie festgedreht, bevor sie rausfallen."
Specky

Re: BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zuläss

#13

Beitrag von Specky »

blauescabrio hat geschrieben:...Auf Grund dieser Betriebstechnik hat man mit einer legalen 500 mW Handfunke überhaupt keine Chance am bestimmungsgemäßen Freenet-Funkdienst teilzunehmen. Der allergrößte Witz ist, dass die ganze Rentnerrunde die wenigste Zeit über HF reinkommt, sondern vor dem Teakspeak-Client sitzt. Und so hört man den lieben langen Tag auf vier von sechs Kanälen Rentnergesabbel über geplatzte Thrombosestrümpfe, eingewachsene Fußnägel, das Wetter und ähnlich interessante Dinge.
Der proprietäre Wildwuchs an z.T. illegal betriebenen Gateways auf Freenet ist zumindest hier in den letzten 2-3 Jahren -auch durch Einsatzes der BnetzA- in der Region deutlich zurückgegangen.

Freenet ist übrigens kein Funkdienst im engeren Sinne, sondern eine Funkanwendung. Wenn du oder auch noch andere durch diese "bestimmten" Betriebstechniken massiv Störungen hast, gibts den offiziellen Beschwerdeweg...

Hier bei mir wird in ca. 8Km Entfernung noch ein Gateway an einer Hochantenne völlig legal und "vernünftig" betrieben und ist auch mit Gerät und Gummistummelantenne sogar auch mit nur 150 mW störungsfrei erreichbar.
Wenn dir deine Reichweite zu wenig ist, benutze auch eine Hochantenne. Dieses "Verbot" bzw. der Passus, das man nur mit festangebauten Antenne funken darf, ist vor 5 Jahren mit der Erweiterung auf 6 Kanäle ersatzlos gestrichen worden.
Du darfst halt nur nicht 500 mW ERP Strahlungsleistung überschreiten. Nicht verwechseln mit Geräteleistung an der Antennenbuchse, die kann u.U. auch höher als 500mW sein. 2 meiner ersten (damals noch) 3 Kan. Stabo hatten hier mit 580 und 650 mW deutlich mehr, war aber i.V. mit den kurzen Stummelantennen noch legal...

Gatewaybetrieb ist meines Wissens -wenn auch offiziell nur auf dem Papier und im CB-Funk- noch bis 2015 in der Erprobungs-/Betaphase und wird auf den dafür zugewiesenen Kanälen mehr oder weniger testweise geduldet.
Hintergrund dafür war die Option eines möglichst ungestörten Betriebs der Funkanwender im ISM Bereich, "Normal"-Funker und Gatewaybetreiber untereinander.
Golf_Romeo
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Re: BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zuläss

#14

Beitrag von Golf_Romeo »

Specky hat geschrieben: Sa 25. Jan 2014, 17:08
Gatewaybetrieb ist meines Wissens -wenn auch offiziell nur auf dem Papier und im CB-Funk- noch bis 2015 in der Erprobungs-/Betaphase und wird auf den dafür zugewiesenen Kanälen mehr oder weniger testweise geduldet.
Moin 😂😇
Manches ist immer noch oder wieder aktuell .
Diese Rentner haben wenn überhaupt nun andere Probleme .
Kern der Sache ist aber das aktuell einige User von 6 Kanälen nur noch einen haben wo ein einigermaßen
Ungestörtes QSO geführt werden kann . Auf den anderen Kanälen ringsherum hört man dann immer das selbe Gateway gequatsche ….

@ Bis 2015 mehr oder weniger geduldet
Ich habe bei der BNA auch aktuell immer noch nichts darüber finden können ob es geduldet, mangels Beschwerden ) oder überhaupt zulässig ist.
Beim CB steht was nicht zulässig ist ……
Nicht alles was nicht ausdrücklich verboten ist , ist auch erlaubt 😉
Mittlerweile gibt es Personen die einen Kanal für sich allein beanspruchen und ihre Alarmanlagen darüber betreiben.
Die blockieren dann den Kanal oder er selbst wenn dort QSO geführt werden sollen .

So
Feuer frei für die Rechtsvorschriften die es dazu ev. gibt . 😉
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blauescabrio
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Re: BNetzA-Außenstelle meint: "Freenet"-Gateway nicht zulässig

#15

Beitrag von blauescabrio »

Legal wäre ein Gateway sowieso nur mit gekennzeichneten Freenet-Geräten. Betrieb mit einer Diamond X-510N ist ebenfalls illegal, da die Antenne zu viel Gewinn produziert. Das Problem ist nur, dass es in der Praxis niemanden interessiert und dass die Bußgelder lächerlich gering sind. 2020 wurde ein einziger Fall bearbeitet und ein Bußgeld in Höhe von 100 € wurde verhängt. [1] Bedeutet in der Praxis, dass wir weiterhin mit den Rentnernetzwerken, bestehend aus Amateurfunkgeräten an X510N-Hochantennen, leben müssen.

Dass der Betrieb von Mobilfunkgeräten zulässig sei (es gibt in Deutschland ein einziges gekennzeichnetes Mobilfunkgerät, und bei dem ist das Mike fest angeschlossen [2] - wie betreibt man damit also ein Gateway?), ist auch eine recht freie und gewagte Interpretation. In der derzeit gültigen Allgemeinzuteilung ist eindeutig von Handfunkgeräten die Rede. [3]

[1] https://fragdenstaat.de/anfrage/pmr-und-freenet-funk/

[2] https://www.bundesnetzagentur.de/Shared ... onFile&v=5

[3] https://www.amazon.de/Retevis-Mobilger% ... B08BJ1QJL1
"Alle Filterkerne waren lose. Habe sie festgedreht, bevor sie rausfallen."
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