Länge der gesamten Antenne ( gibt's dazu Gesetze)??

Antworten
Lurchi 66
Santiago 0
Beiträge: 3
Registriert: Fr 20. Feb 2026, 22:57
Standort in der Userkarte: Marktoberdorf

Länge der gesamten Antenne ( gibt's dazu Gesetze)??

#1

Beitrag von Lurchi 66 »

Hallo Funkgemeinde,ich möchte wieder ins CB Funk Hobby einsteigen und habe eine Frage.
Gibt es im Land der Gesetze (Deutschland)eine Höhenbegrenzung für eine CB Funk Antenne?? Mein Schwiegervater sagt etwas von 11 Metern Gesamtlänge. Hab aber noch nichts darüber gefunden
Könnt ihr mir bitte helfen??
Benutzeravatar
Newcomer
Santiago 9
Beiträge: 1081
Registriert: Mo 8. Okt 2018, 09:27
Standort in der Userkarte: Nürnberg Thon TEVI
Wohnort: Nürnberg

Re: Länge der gesamten Antenne ( gibt's dazu Gesetze)??

#2

Beitrag von Newcomer »

Hallo und ja.

Auch in Deutschland gibt es Gesetze die ein Maximum beschreiben aber es ist hier erheblich
mehr Freiraum gestattet als z.B. in Amerika.

Dort in Amerika, ist man was die stationäre Antennenhöhe betrifft, auch stark reguliert. FCC :wink:

Es gibt im jeden Bundesland doch eine Bauordnung und dann kommt die Begrenzung hinzu

Vorschriften.
Blitzschutz und Gebäudeschutz, wie viel will man investieren in technisches Gezeugs (Fangerder etc.) und stört es den Empfang.

Dann zum Schluss die technische Begrenzung durch Material und elektrische sinnvolle Längen
abhängig vom zu funkenden Band.

Es gibt das 11 Meter Band den CB Funk und dort ist die grösste vertikale Antenne
wohl eine 7/8 Antenne so um die 10 Meter Plus.

Die auf einen Mast darf nach jeweiliger Bauordnung so und so viel Meter über Grund.

Es gibt zu dem Thema auch schon etwas in der Funkbasis zu lesen. Such einfach mal rechts oben im Suchfeld nach "Bauordnung"

Um das zu verdeutlichen. Die Wellenlänge im 11 Meter Band ist 11 Meter. Die Wellenlänge Lambda berechnet sich aus
Lichtgeschwindigkeit durch Frequenz. Also 300 000 000 METER durch 27 000 000 HERTZ.
Achtung immer SI Einheiten benutzen also METER, HERTZ und Sekunde, das ist als SI Einheit definiert.

Ein Metallstab der diese Welle empfangen will um sie in ein Funkgerät zu leiten zur Verstärkung sollte nicht diese 11 Meter erreichen denn dann kommt es zur internen Auslöschung der Potentialdifferenzen.
Das will man am Fusspunkt einer Antenne nicht haben es sei denn man will einen Fuchskreis .

Das kann man alles hier mit der Suchfunktion in der Funkbasis aber finden.
Viel Glück.

Grüsse Newcomer / Norbert
Ganz nah am besten Funk-Ohr in Bayern / Nürnberg https://www.facebook.com/WebsdrsHB3XVQ
Benutzeravatar
13CT925
Santiago 9+30
Beiträge: 4407
Registriert: Fr 13. Dez 2013, 22:42
Standort in der Userkarte: Monnem

Re: Länge der gesamten Antenne ( gibt's dazu Gesetze)??

#3

Beitrag von 13CT925 »

Soweit ich weiß ist das Baurecht in jedem BunTesland etwas anders.
In Rheinland-Pfalz ist es so das ein Antennenmast samt Antenne ohne Genehmigung 10m hoch sein, wobei 10m vom Fuß, nicht vom Boden.
Man darf also auch eine 10m hohe Antenne aufs Dach stellen....keine Gewähr das ich damit richtig liege....
Benutzeravatar
Memphis
Santiago 7
Beiträge: 643
Registriert: Mo 1. Mär 2021, 22:42
Standort in der Userkarte: Oberbayern
Kontaktdaten:

Re: Länge der gesamten Antenne ( gibt's dazu Gesetze)??

#4

Beitrag von Memphis »

Wenn Du hier nichts zum Thema Antennenanlagen findest:
https://www.marktoberdorf.de/rathaus/ortsrecht
https://www.marktoberdorf.de/rathaus/bauleitplanung

kommt als übergeordnetes Gesetz die BayBO in Frage:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... BayBO/True
Abschnitt II Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-57
Mein Equipment:Show
Feststation: PAN/Sirio Blizzard2700 | H2000Flex
Teststation: Gelhard GF2250 1/4λ GP | H155PE
Mobil: SG-CB1400 | DV27L | HyperFlex5
Diverse Funk & Messgeräte
der_Jeff
Santiago 5
Beiträge: 300
Registriert: Sa 27. Dez 2014, 16:37
Standort in der Userkarte: NRW

Re: Länge der gesamten Antenne ( gibt's dazu Gesetze)??

#5

Beitrag von der_Jeff »

Streng genommen ist die "Länge" einer Antenne nicht begrenzt. Man könnte sich einen 160 Meter Fullsize-Dipol (oder noch länger) über sein Grundstück spannen wenn man denn wollte. Völlig Problemlos.
Was begrenzt ist (und in jedem Bundesland, sowie in den Gemeinden/Städten anders) ist die "Höhe".
Kleiner, aber feiner Unterschied!
Wobei auch nicht zwangsläufig die Höhe über Grund gemeint ist, sondern über Dach (oder Bebauung) sowie der Abstand vom Dach/Bebauung.
Dipol
Santiago 3
Beiträge: 155
Registriert: Sa 2. Dez 2023, 01:02
Standort in der Userkarte: Im Wilden Süden

Re: Länge der gesamten Antenne ( gibt's dazu Gesetze)??

#6

Beitrag von Dipol »

Newcomer hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 04:35 Vorschriften.
Blitzschutz und Gebäudeschutz, wie viel will man investieren in technisches Gezeugs (Fangerder etc.) und stört es den Empfang.
Einen Fangerder gibt es nicht. Damit ist eine Fangeinrichtung wie insbesondere eine getrennte Fangstange gemeint, die Einschläge abfängt und gegen Erde ableitet.

In abgelösten Normen hieß es noch klar, dass wegen einer Dachantenne kein komplettes Blitzschutzsystem errichtet werden muss und umgekehrt eine normkonform geerdete Antenne kein Ersatz für ein behördlich gefordertes Blitzschutzsystem ist.

Außenantennen sind lediglich in bestimmten Fassadenbereichen von blitzstromtragfähiger Erdung mit mind. 16 mm² Cu und nach Klasse H = 100 kA zertifizierten Verbindern befreit. Die in VDE 0855-1:1971-07 vor über einem halben Jahrhundert willkürlich als einschlagsicher festgelegten Fassadenbereiche sind bis heute anerkannte Regel der Technik, obwohl sie mit dem physikalischen Blitzkugelverfahren unvereinbar sind.

Der alte Zopf wird in der nächsten Ausgabe der für Funkantennen zuständigen DIN VDE 0855-300 rigoros abgeschnitten und der passive Fassadenschutz auf Physik umgestellt. Das Beispielbild 8 im Normentwurf wurde nach der Auslegung entsprechend verändert. Damit ergeben sich bei niedrigen Gebäuden erheblich größere Schutzvolumina und der Widerspruch, dass Antennen noch in Höhen bis 45 m passiv geschützt wären, wo sie mit einem Blitzschutzsystem bereits in die Blitzkugel ragen, ist endlich beseitigt.
Benutzeravatar
S9+30
Santiago 3
Beiträge: 118
Registriert: Do 2. Mai 2024, 15:51
Standort in der Userkarte: Ostallgäu

Re: Länge der gesamten Antenne ( gibt's dazu Gesetze)??

#7

Beitrag von S9+30 »

Memphis hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 09:38 ...
kommt als übergeordnetes Gesetz die BayBO in Frage:
...
Abschnitt II Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-57
Da findet sich was, unter 5. a) aa)
... Antennen und Antennen tragende Masten mit einer freien Höhe bis 15m. Im Aussenbereich bis 20m. Das hört sich doch gut an. 👍

Feuer frei, die Blizzard wartet und scharrt mit den Radialen. 😁😁😁
Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.😉
73, Manfred
Signal CB-Funk-Log
Lurchi 66
Santiago 0
Beiträge: 3
Registriert: Fr 20. Feb 2026, 22:57
Standort in der Userkarte: Marktoberdorf

Re: Länge der gesamten Antenne ( gibt's dazu Gesetze)??

#8

Beitrag von Lurchi 66 »

Ja was soll ich denn sagen....
Ich bin total überwältigt von euren Antworten. Vielen vielen vielen lieben Dank dafür.
Je länger ich lese desto mehr bin ich hin und weg, damit also mit so vielen Antworten hätte ich sicherlich nicht gerechnet.
Ich werde mich mal an das halten die 10m um keinen ärger zu bekommen und n guten Willen zu zeigen. Wenn es dann 12 oder 13 oder 14 werden......ist das halt Masst bauartbedingt. :D hab ja eh vor so n Stecksystem mit je 1,5 m zu kaufen.
Was denkt ihr?? So ne wandstärke von 2,6mm bei einem rohrdurchmesser von 42mm ist doch sicher stabil genug oder??
Ich wünsche euch allen die besten Zahlen (55&73) aus dem Allgäu von der CB Station Lurchi 66 am Mike für euch der Wolfgang. Bald bin ich bereit für mein erstes QSO nach guten 35 Jahren
Benutzeravatar
Sofakater
Santiago 1
Beiträge: 45
Registriert: Fr 29. Jan 2016, 16:40
Standort in der Userkarte: JO52JU

Re: Länge der gesamten Antenne ( gibt's dazu Gesetze)??

#9

Beitrag von Sofakater »

Moin!

Nunja, hier mal ein Auszug aus der NbauO Niedersächsische Bauordnung:

4.6
Antennen einschließlich der Masten mit einer Höhe von
1. a)
nicht mehr als 10 m bei Anlagen in reinen Wohngebieten sowie in einem 2,50 m tiefen Grenzbereich zu solchen Gebieten in Gebieten nach Buchstabe b,
2. b)
nicht mehr als 15 m bei Anlagen in sonstigen Gebieten,

gemessen bei freistehenden Anlagen ab der Geländeoberfläche und bei Anlagen auf baulichen Anlagen ab dem Schnittpunkt der Anlage mit der Außenfläche der baulichen Anlage, und zugehörige Versorgungseinheiten mit nicht mehr als 20 m3 Brutto-Rauminhalt (Antennenanlagen) sowie die mit der Errichtung und Nutzung solcher Antennenanlagen verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt bestehender baulicher Anlagen, in, auf oder an denen diese errichtet werden,
Bei mir hat sich die Frage gestellt ab wo diese Höhe gültig ist bzw. gemessen wird, am Standort des Antennenmastes oder am höchsten Punkt des Grundstückes.

Diese Frage hatte ich mal meiner Samtgemeinde gestellt, als Antwort kam lediglich, dass Mobilfunkmasten genehmigungspflichtig seien.

Sind halt Sesselfurzer mit keinerlei Grundwissen, was Mobilfunk, Antennen für Empfangszwecke und Sende/Empfangsantennen für den Amaterurfunk/Funkamateur sind.

Stell diese Frage wegen der Antennenhöhe mal den oder einem lizensierten in deiner Nähe, der sollte sich damit auskennen.

Zum Steckmast:

örtliche Metallbauer können Aluminium.Rohrprofile beschaffen und so bearbeiten, das diese teleskopierbar sind.

Die kennen auch die Belastbarkeitsgrenzen, und werden dir zu Wandstärken von 6mm und mehr raten, der Aufpreis ist relativ gering.

https://alu-verkauf.de/products/alumini ... e-rundrohr

Und als Schellen:

https://www.restaurieren.eu/bolzen-schl ... schwerlast

Zu VDE und Co hat sich Roland aka Dipol schon ausgelassen.

GrussGruss
Theorie ist, wenn man weiß wie es geht und nichts funktioniert
Praxis ist, wenn alles klappt und keiner weiß warum.
dl5ym
Santiago 5
Beiträge: 334
Registriert: Sa 15. Jul 2023, 12:03
Standort in der Userkarte: Fürstenwalde

Re: Länge der gesamten Antenne ( gibt's dazu Gesetze)??

#10

Beitrag von dl5ym »

Sofakater hat geschrieben: Di 3. Mär 2026, 11:14 Moin!

Nunja, hier mal ein Auszug aus der NbauO Niedersächsische Bauordnung:

4.6
Antennen einschließlich der Masten mit einer Höhe von
1. a)
nicht mehr als 10 m bei Anlagen in reinen Wohngebieten sowie in einem 2,50 m tiefen Grenzbereich zu solchen Gebieten in Gebieten nach Buchstabe b,
2. b)
nicht mehr als 15 m bei Anlagen in sonstigen Gebieten,
GrussGruss
Dann schau mal in den Anhang zum §60 (in der ab 2025 !) gültigen Fassung !

Zitat: irgenwann im Sommer 2025 geändert - sogar nach Bayern !

Code: Alles auswählen

.6

Antennen einschließlich der Masten mit einer Höhe von

    a)

    nicht mehr als 15 m bei Anlagen in reinen Wohngebieten sowie in einem 2,50 m tiefen Grenzbereich zu solchen Gebieten in Gebieten nach Buchstabe b,
    b)

    nicht mehr als 20 m bei Anlagen in sonstigen Gebieten,

gemessen bei freistehenden Anlagen ab der Geländeoberfläche und bei Anlagen auf baulichen Anlagen ab dem Schnittpunkt der Anlage mit der Außenfläche der baulichen Anlage, und zugehörige Versorgungseinheiten mit nicht mehr als 20 m3 Brutto-Rauminhalt (Antennenanlagen) sowie die mit der Errichtung und Nutzung solcher Antennenanlagen verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt bestehender baulicher Anlagen, in, auf oder an denen diese errichtet werden, 


hm ja ... in Brandenburg und einigen anderen Ländern schon paar Jahre früher geändert .. aber in machnen Ländern arbeitet man wohl gewissenhafter :-)

Fred
Antworten

Zurück zu „Anfängerfragen“