Hallo zusammen , ich hätte die Möglichkeit eine X50 Na auf das Dach zu bekommen . Masthalter ist bereits vorhanden .
Ich habe mir das gestern mit meinem Nachbarn (Eigentümer vom Dachboden) mal angesehen .
Anbei Sende ich mal ein Bild wie der Masthalter befedtigt ist und der Blitzschutz angebracht ist.
Der dicke Stahldraht geht von da auf die Gegenüberliegende Seite auf die Rohre der Wasserleitung .
Ist so der Blitzschutz gegeben ,bzw was müsste gemacht werden . Ich bin ein Absolutes Laie in der Materie.
Gruß
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Ist so der Blitzschutz gegeben ? X50na
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Re: Ist so der Blitzschutz gegeben ? X50na
Hallo
Also ERDUNG ist gegeben.BLITZSCHUTZ nein.
73 vom Goldi01
Also ERDUNG ist gegeben.BLITZSCHUTZ nein.
73 vom Goldi01
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Re: Ist so der Blitzschutz gegeben ? X50na
Reicht eine Erdung oder muss ein Blitzschutz vorhanden sein ?
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- lonee
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Re: Ist so der Blitzschutz gegeben ? X50na
Wasserrohre gelten eigentlich nicht mehr als "Ableiter"..
Vielleicht eine grobe Orientierung? -> https://www.amateurfunk-oldenburg.de/an ... tz-V-V.pdf
Vielleicht eine grobe Orientierung? -> https://www.amateurfunk-oldenburg.de/an ... tz-V-V.pdf
Gruß,
André
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Re: Ist so der Blitzschutz gegeben ? X50na
Sorry, aber das ist falsch. Natürlich übernimmt und erfüllt eine normkonforme und blitzstromtragfähige Antennenerdung den Blitzschutz. Und zwar für den konkreten Falle eines Einschlages in die Antenne selbst bzw. in den Antenne/n tragenden Masten. Würde diese Antennenerdung so rein gar nichts als Blitzschutz bringen, müsste sie auch nicht blitzstromtragfähig ausgeführt sein
Natürlich ersetzt diese Antennenerdung kein äusseres bzw. inneres abgestuftes und aufeinander abgestimmtes Blitzschutzsystem/LPS, aber es wird den anerkannten Regeln der Technik davon ausgegangen, dass eine normkonforme/blitzstromtragfähige Erdung durchaus bei einem Direkteinschlag die Gebäudesubstanz dahingehend schützt, dass nicht sofort ein Dachstuhlbrand entsteht oder Teile des Gebäudes durch die hohe Energiedichte weggesprengt werden und die Hauptenergie über die Ableitung an das Erdungssystem geführt wird
Dies gilt insofern aber nur dann, wenn das Gebäude nicht bereits über ein Blitzschutzsystem verfügt, oder für das Gebäude baurechtlich ein Blitzschutzsystem gefordert ist. Dann gelten andere Leit/Richtlinien
Bei einem Gebäude, das weder über ein Blitzschutzsystem verfügt noch für das baurechtlich eines gefordert ist, besteht gar keine Notwendigkeit oder gar Pflicht, ein Blitzschutzsystem nachrüsten zu lassen, wegen einer (auch nachträglich) installierten Antenne (bzw. wegen eines Antennenmastes)
https://www.vde.com/de/blitzschutz/info ... unkanlagen
Antennenerdung
Elektrische Verbindung einer Antenne mit der Erde mit dem Ziel, die bei einem Blitzeinschlag auftretenden hohen Blitzströme ohne mechanische Schäden der Antennen in die Erde abzuführen. Bei einer Antennenerdung werden alle elektrischen Teile der Funkanlage miteinander verbunden (Potentialausgleich). Hierzu gehören insbesondere die Antennentragrohre, Stahlunterkonstruktionen sowie die geerdeten Schirme der Antennenkabel.
Eine Antennenerdung besteht aus einer Fangeinrichtung, mindestens einer Ableitung und einem Erder. Bei Funkanlagen zum Senden ist nach DIN VDE 0855-300 mindestens eine zweite Ableitung notwendig, wenn die horizontale Entfernung zwischen den Antennenträgern größer als die Gebäudehöhe ist.
Die (oder auch irgendwelche anderen) Wasserleitungsrohre kannst Du vergessen, weil das längst nicht mehr erlaubt ist. Der Grund ist, viele "alte" Wasserrohre / Hauptzuleitungen für die Häuser, wurden in den letzten Jahren erneuert bzw. ausgetauscht und sind nicht mehr leitend. Das kann gut sein, dass diese Erdung zwar am Rohr angeschlossen ist, aber "technisch" gesehen ins Nirwana geht und gar keinen Nutzen mehr hat
Wenn im Keller des Hauses keine Haupterdungsschiene/HES (Bild1) und auch sonst am Haus keine Erdungsanlage in Form von z.B. irgendwelchen Erdungsanschlussfahnen (Bild2) vorhanden ist, wird es wohl etwas kompliziert (und vermutlich teuer) Wenn Du absoluter Laie bist, hast Du, nochdazu als Mieter, dort aber auch nicht Hand anzulegen. Kläre mit deinem Vermieter ab, sofern er tatsächlich interessiert ist, was noch intakt ist, was erneuert bzw. geändert werden müsste, u.v.a. wer welche Kosten übernimmt. Falls auch er nicht viel Ahnung davon hat, konsultiert für die Angebotserstellung und dann die Ausführung bitte einen eingetragenen Fachbetrieb, der mit der Rechnungsstellung auch eine Dokumentation bezüglich der Antennenerdung bzw. Erdungsanlage schuldig ist. Die ist für den Fall des Falles, einem Blitzeinschlag/Direkttreffer mit Sachschäden, ausschlaggebend für "knickrige" Versicherungsunternehmen (Gebäude/Elementar/Hausrat)
Mein Equipment:Show
Feststation: PAN Blizzard2700 | H2000Flex
Teststation: Albrecht GPA27 Neu | H155PE
Freenet: Sirio GPA 135-175 | RG213
Mobil: SG-CB1400 | DV27L | Santiago1200 | AS100PL | HyperFlex5
Diverse Funk & Messgeräte
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Re: Ist so der Blitzschutz gegeben ? X50na
Hallo
Meine Aussage bezieht sich auf das Bild.Mehr kann mann nicht sehen.Mutmaßen tue ich nicht.
73 vom Goldi01
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73 vom Goldi01
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Re: Ist so der Blitzschutz gegeben ? X50na
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