Verlust der Amateurfunk-Lizenz

dl5ym
Santiago 2
Beiträge: 60
Registriert: Sa 15. Jul 2023, 12:03
Standort in der Userkarte: Fürstenwalde

Re: Verlust der Amateurfunk-Lizenz

#16

Beitrag von dl5ym »

TI2HMG hat geschrieben: So 14. Jan 2024, 16:25 @tuberix
danke, genau das hatte ich auch gemeint. In diversen Foren wird nämlich behauptet, die Lizenz würde nach 10 Jahren verfallen und müsse ganz neu erworben werden. Das mal klarzustellen, war meine Absicht, wobei ich aber immer noch eine Quelle dafür suche.

vy 73 Max
Quelle(n): Seiten der BentzA AfuGesetz, Amateurfunkverornung /Prüfungsordnung usw.
ist vielleicht für manche zu viel Text zu lesen, aber wenn du wirklich suchst musst du da durch!
Auch steht da nirgendwo das Wort "Lizenz" ...wo es keine Lizenz gibt kann auch keine Lizenz verfallen :-)
Eine Rufzeichenzuteilung kann in DL durchaus verfallen/zurückgezogen werden - z.B. durch Nichtbezahlen der Frequenznutzungsbeiträge.

Fred
dl5ym
Benutzeravatar
DocEmmettBrown
Santiago 9+30
Beiträge: 7616
Registriert: Sa 3. Jan 2015, 02:37
Standort in der Userkarte: nein

Re: Verlust der Amateurfunk-Lizenz

#17

Beitrag von DocEmmettBrown »

Tuberix hat geschrieben: Mo 15. Jan 2024, 09:02Das Ist hinsichtlich der Rufzeichen-Urkunde, dem DIN A6 Zettel richtig und dieser hat auch eine zeitlich begrenzte Gültigkeit.
Aber auf der Lizenz-Urkunde DIN A4 Blatt, das zur Beantragung einer Rufzeichen-Urkunde dient steht überhaupt keine Adresse. Dort steht nur der Name und das Geburtsdatum!
Wäre es nicht hilfreich, die korrekten Begriffe zu benutzen wie z.B. "Zulassung zum Amateurfunkdienst" (ugs. auch "Lizenz" genannt) und "Prüfungsbescheinigung" (ugs. auch "AFu-Zeugnis" genannt)? Die Verständigung wird doch leichter, wenn man die offiziellen oder mindestens die umgangssprachlichen Begriffe benutzt.

73 de Daniel
Tuberix
Santiago 2
Beiträge: 92
Registriert: So 21. Mai 2023, 13:51
Standort in der Userkarte: Bamberg

Re: Verlust der Amateurfunk-Lizenz

#18

Beitrag von Tuberix »

Guten Morgen Daniel,

mit der Verwendung eindeutiger Begrifflichkeiten bin ich im Prinzip deiner Meinung, aber in DE ist so etwas schwierig. In dieser Diskussion geht es zudem nicht um die expliziten Begriffe, sondern eher deren Zusammenhang abhängig von der erworbenen Lizenzklasse und Person. Das Problem ist die fehlende Konsistenz und Konstanz und die sich verändernde Bedeutung und Verwendung der einzeln Begriffe.
Schau dir im Vergleich das Thema deutscher Führerschein oder Passwesen, innerhalb und außerhalb Deutschlands an.. Die fehlende Rechtssichheit ist ein weiteres, eher deutsches, Problem.
Dies macht zudem die Verwendung international gültiger Begriffe auf Ebene der deutschen Verwaltung sehr schwierig.

Ein Schriftstück einer, in diesem Fall der deutschen Verwaltung, gilt generell nur innerhalb territorialen Grenzen, wobei es für das grenznahe Gebiet bereits Einschränkungen geben kann ich. Außerhalb der Grenzen kann es gegenseitige Anerkennungen geben, die man jedoch sehr genau betrachten sollte und die auch nur durch Verträgen und nicht auf internationaler Rechtsbasis (Gesetze) entstanden sind. Der Geltungsbereich und Inhalt ist alleine von den zugrundeliegenden und jederzeit veränderbaren oder auch kündbaren Verträgen abhängig.

Im Fall des Amateurfunks gibt es nur eine international weitgehend anerkannte Form, der Lizenz, die CEPT, welche man in Deutschland mit bestandener Prüfung der Klasse A erhält. Mit dieser Lizenz+Urkunde können in den meisten Ländern national gültige Zulassungen zum Amateurfunk beantragt werden. Früher war hierfür häufig das zusätzliche, erfolgreiche Ablegen der amerikanische Prüfung, bzw das erlangen der amerikanischen Lizenz-Urkunde nötig.
Die Lizenz-Klasse E, die in anderen Ländern andere Bezeichnung hat, ist nur ein nationales Konstrukt und hat international keine Bedeutung. Innerhalb der EU erlangt man damit zwar die ECC-Lizenz, die jedoch nur in der EU eine Gültigkeit besitzt.
Während die Zulassung zum Amateurfunk (Rufzeichen-Lizenz) von jedem nationalen Herausgeber mit Gebühren, Gültigkeitsdauer, Beschränkungen, etc. versehen werden kann, ist die Lizenz-Urkunde (CEPT oder ECC), gebührenfrei und lebenslang gültig. Durch die internationale Anerkennung ist dort auch nur der Name und das Geburtsdatum des Inhabers angegeben. Damit die CEPT ihre Gültigkeit erlangt, muss diese durch andere Dokumente, die die Identität des Inhabers vervollständigen, ergänzt werden.

Falls kein tieferes Interesse an dieser Thematik besteht, möchte ich hier abbrechen. Ich denke, in Bezug auf den Amateurfunk ist auch das Nötige in groben Zügen erläutert.

Ich hoffe, du verstehst nun, warum ich die Sammelbegriffe Rufzeichen-Urkunde und Lizenz-Urkunde genutzt habe. Die im Einzelfall korrekten Begriffe variieren je nach betrachteter Person und Situation.
DK9KW
Santiago 5
Beiträge: 373
Registriert: So 22. Jan 2012, 17:12
Standort in der Userkarte: 48683 Ahaus
Wohnort: Ahaus
Kontaktdaten:

Re: Verlust der Amateurfunk-Lizenz

#19

Beitrag von DK9KW »

Im Grunde ist das ganz einfach ,

Die "Lizenz" bzw. das Amateurfunkzeugnis kann und wird dir niemand entziehen , nicht möglich .

Die Zulassung zum Amateurfunkdienst ist ein ganz anderes Thema , die kann aus verschiedenen Gründen entzogen werden. z.b. wenn Mann mit einem AFU Gerät auf CB rum turnt , oder wie in Coesfeld alle anderen Amateure Beleidigt und Beschimpft usw. oder auch die Frequenznutzungsgebür nicht bezahlt ...... also die "Prüfung" kann nicht entzogen werden das Rufzeichen sicherlich.
Life is too short for QRP!
Antworten

Zurück zu „AFU - Allgemein“