Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

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DF2JP
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#46

Beitrag von DF2JP »

Hallo Leute,

heute gab es ein Funktionsträgerseminar in Baunatal, dabei wurden wohl einige Infos zur neuen Lizenzklasse und der geänderten Prüfung verbreitet.
Sehr interessant. Es steht mir, als Vereinsfremdem aber nicht zu, hier Interna des DARC weiterzugeben :D
Nur soviel, wer gerade dabei ist, sollte sich sputen, ab Sommer könnte der neue Prüfungkatalog wohl greifen :D
Tools zum Lernen wird es aber dann auch sofort geben... schon wieder zu viel verraten <damned>

73 Joe
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HaiViehHarald
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#47

Beitrag von HaiViehHarald »

Ich vermute, dass die Klasse A besonders für die Leute schwieriger wird, die keine Netzwerktechnik können
StefanR
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#48

Beitrag von StefanR »

Soeben auf Youtube gefunden.

55+73 Stefan

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mibo666
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#49

Beitrag von mibo666 »

Danke für den Link, sehr interessant.

Für mich wichtige Erkenntnis:

Kein 10m Zugang für Klasse N
Klasse E wird schwieriger
Aufstieg zu A wird einfacher
Dreistufiges Prüfungssystem, lernt man auf A und hat "einen schlechten Tag" besteht immer noch die Chance mit N nach Hause zu gehen.
Und wer eine Prüfung geschafft hat, braucht für einen Aufstieg Gesetzeskunde und Vorschriften nicht mehr zu lernen.
Viel alter Kram ist rausgeflogen, dafür kommt Digitaltechnik mit rein.

Soweit eigentlich alles recht gut, nur die Beschränkung auf 10W EIRP ist unpraktisch, mit üblichen Mobilfunkgeräten und einem simplem Rundstrahler wie z.B. einer X-50 ist man bei kleinster Leistungsstufe von 5 W schon drüber. Ich habe verstanden das mit 10W EIRP keine Selbsterklärung notwendig ist (die man einem Newbee auch nicht zumuten kann), aber trotzdem ist diese Vorgabe einfach nicht praxisgerecht.

Zweiter Punkt ist das 10m Band: Warum gibt man den Einsteigern das nicht frei? Ist in vielen anderen Ländern in der Einstiegsklasse dabei, es bietet viele Möglichkeiten, die TRX sowie Antennen sind sehr günstig (und bei vielen CB-Funkern schon vorhanden) und man kann da schon mal richtig in die Kurzwelle und deren besonderen Ausbreitungsbedingungen reinschnuppern. Würde mich mal interessieren auf welchen Fakten das "Nein" der Behörde zu diesem Thema basiert....

Gruß

MiBo

PS: Mal ein Dankeschön an die Leute vom DARC, da steckt bestimmt SEHR viel Arbeit drin, waren meine ClubBeiträge der vergangenen Jahre doch nicht ganz sinnlos.
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Wagen-8-1
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#50

Beitrag von Wagen-8-1 »

Ich kann den DARC und alle Beteiligten nur dazu beglückwünschen das stumpfe Auswendiglernen von Tabellen mit Landeskennern, Bandplan-Details etc rausgeworfen zu haben. Es macht ja nun wirklich Sinn dass man bei der Prüfung die betreffenden Listen als Hilfsmittel bekommt.

Kein 10m für die N Klasse ist wirklich schade. Den ganzen Teil B und V in der Prüfung schon für N zu haben ohne überhaupt KW machen zu dürfen ist irgendwie schräg, finde ich.

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Heinz
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DF5WW
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#51

Beitrag von DF5WW »

Wagen-8-1 hat geschrieben: So 12. Mär 2023, 21:55 Kein 10m für die N Klasse ist wirklich schade. Den ganzen Teil B und V in der Prüfung schon für N zu haben ohne überhaupt KW machen zu dürfen ist irgendwie schräg, finde ich.

73
Heinz
Dann hast Du was nicht verstanden ? Das liegt an der Upgradefähigkeit ohne diese Teile widerholen zu müßen. Hast Du N bestanden
dann brauchst Du beim Umstieg auf E oder A diese Prüfungsteile nicht mehr abzulegen. Ist also nicht "schräg" sondern Sinnvoll. Macht
auch keinen Sinn dann B und V nur auf VHF/UHF zu beschränken für Klasse N denn dann müsste man das gabze Zeugs widerholen.
73´s, Jürgen.
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lonee
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#52

Beitrag von lonee »

...Warum versteht eigentlich keiner, dass man selbst auf UKW und 10W EIRP die ganze Welt erreichen kann?...
Genau deswegen muss man den ganzen Mist auch lernen, selbst ohne Zugriff auf KW zu haben.
Und jetzt hat man obendrein den Vorteil, recht einfach "upgraden" zu können. Ist halt dann "nur" noch Technik!

So wie ich es von einem Beisitzer mitbekommen habe, wäre es nun quasi möglich alle "Stufen" an einem Tag abzulegen.
Und mit jedem bestandenen Teil geht man dann entsprechend der Punkte mit der jeweiligen Lis nach Hause!
Ist vom Prinzip her doch prima! So könnte man auch "stufenweise" lernen und vielleicht Technik zunächst außen vor lassen.
(Wäre ich aber zu geizig für..) ;-)
Gruß,
André
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forstmeister
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#53

Beitrag von forstmeister »

Aber das ist doch so ähnlich wie früher nur andersrum.
Wenn du dich für B angemeldet aber in CW zu viele Fehler gemacht hast oder in Technik schlecht warst (Gesetze und Betriebstechnik lasse ich mal weg), bist du halt auch mit A oder C nach Hause gegangen und hast den fehlenden Teil irgendwann wiederholt.
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lonee
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#54

Beitrag von lonee »

Right!
Hatte ich auch schon angemerkt.
Eigentlich hätte man an dem eigentlichen Prinzip von damals nichts ändern müssen....
(Wobei ich allerdings auch finde, dass man der Einsteigerklasse ruhig das 10m Band hätte zugestehen können).

Naja, die Begründung dafür (oder besser dagegen), werden wir wohl nie erfahren.
Gruß,
André
DeltaKiloMike
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#55

Beitrag von DeltaKiloMike »

10m war einer der Vorschläge des RTA, weiß jemand, was aus den anderen geworden ist?
Wäre ein Rückschritt, wenn der Remotebetrieb in Zukunft nur für A erlaubt wird.

Zum überarbeiteten Fragenkatalog:
3936AA1F-B14C-4A7E-B388-520EA7C40443.jpeg
Quelle: DL9MJ /das o.g. Video
73, Mike
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OffroadIgel
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#56

Beitrag von OffroadIgel »

Hallo, liebe Gemeinde.

Da ich mich grundsätzlich für den N-Schein interessieren würde, könnte mir bitte mal jemand ungefähr sagen, welche Themengebiete dafür gelernt werden müssen bzw. prüfungsrelevant sind?
Ich bin, was Mathe und insbesondere Physik betrifft, wirklich schwach. Ich habe mir vor einiger Zeit mal den Katalog für die E-Klasse angeschaut und festgestellt, dass das für mich bis auf ein paar Ausnahmen komplett bömische Dörfer waren. Ich habe wirklich nix verstanden.

Ich weiß, dass es sogar Kids im unteren zweistelligen Alter gibt, die AFu-Lizenzen haben, das bringt mir persönlich aber nix, weil ich das Zeug (also zumindest das, was ich bislang gesehen hab) einfach nicht in meine Rübe bekomme.

Daher: Was genau würde denn für die N abgefragt werden?
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#57

Beitrag von OffroadIgel »

Alles klar. Ich dachte, ich hätte irgendwo mal gelesen, (sinngemäß) für die N sei dann beispielsweise hauptsächlich nur der rechtliche Teil nötig und nur wenig Technik etc. Dann hab ich das wohl falsch verstanden.
73 vom Igel
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#58

Beitrag von mibo666 »

Für N werde nur einfachste Rechnungen notwendig sein, ohne Formel umstellen und alle notwendigen Formeln liegen beim Fragebogen bei. Du musst lediglich Wissen was die Buchstaben bedeuten, was z.B. A oder V ist. Das Ohmsche Gesetz dürfte noch das schwierigste sein, und das ist echt das Minimum was man wissen sollte.
Musst halt noch ein paar Monate warten bis der Fragenkatalog offiziell draußen ist, laut dem letzten Vortrag vom Darc Ref. ist die meiste Arbeit schon erledigt und es wird keine großen Änderungen mehr geben.

Gruß
MiBo
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DF5WW
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#59

Beitrag von DF5WW »

Um generell mal was zu den Prüfungsteilen zu sagen außer Technik. Auch beo N werden alle 3 Themen abgefragt, also Technik,
Kenntnisse der Vorschriften und Gesetze und Betriebstechnik. Da die N ebenfalls eine Lizenz sein wird die man durch ablegen
einer weiteren Technikprüfung auf die nächste Stufe hochleveln kann sind die beiden letzten Teile vollumfänglich gleich mit
den bisherigen für E/A. Der "trockene" Stoff bleibt also bei allen Klassen gleich nur die Technikteile werden anders ausfallen.
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OffroadIgel
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Re: Änderung Amateurfunkverordnung (AFuV 2023)

#60

Beitrag von OffroadIgel »

mibo666 hat geschrieben: Mi 29. Mär 2023, 14:51 Für N werde nur einfachste Rechnungen notwendig sein, ohne Formel umstellen und alle notwendigen Formeln liegen beim Fragebogen bei. Du musst lediglich Wissen was die Buchstaben bedeuten, was z.B. A oder V ist. Das Ohmsche Gesetz dürfte noch das schwierigste sein, und das ist echt das Minimum was man wissen sollte.
Mensch, das wäre ja was. Danke für die Infos.
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