Radnor hat geschrieben: ↑Do 15. Sep 2022, 10:27
Jack4300 hat geschrieben: ↑Do 15. Sep 2022, 09:56Ein Teil des geprüften Stoffs ist halt für alle Klassen relevant.
eben, ein Teil!
Es erschließt sich mir nicht, wieso ein Funkamateur welcher nur auf 2m/70cm Betrieb machen darf lernen muss, welche Sendeleistung in den verschiedenen Kurzwellenbändern erlaubt ist, oder wo sich auf 20m die Baken befinden, um mal zwei Beispiele zu nennen.
Hier übernahm die Prüfung zur Klasse 3 eben nur die Teile, welche für den durch die Lizenzklasse erworbenen Berechtigungsbereich (2m/70cm) Gültigkeit hatten.
BNetzA:Die Prüfungsinhalte zum Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse "N" werden sich voraussichtlich an den im Rahmen des ECC Report 89 definierten Anforderungen orientieren.
Auszug ECC Report 89:
5.3 Betriebliche Rechte
Inhaber einer Einsteigergenehmigung müssen einen ausreichenden Spektrumszugang und ausreichende Betriebsrechte
bekommen, damit sie mit der größeren Amateurfunkgemeinschaft kommunizieren und von ihr lernen können....
Die Verwaltungen sollten aber bedenken, dass eine Einsteigergenehmigung erst sinnvoll erscheint, wenn sie folgendes
bietet:
– Spektrum: Für den Erfolg der Einsteigergenehmigung ist der Zugang zu Kurzwellenfrequenzen
entscheidend wichtig....
Die Frequenzen und Sendeleistung sollten so gewählt werden, dass ein Anreiz besteht auf höhere Lizenzklassen
aufstocken zu wollen.
wo ist denn bei der Klasse N der erwähnte und "entscheidend wichtige" Kurzwellenzugang?
Ohne diesen Kurzwellenzugang kann man nicht einfach die Vorschriften und Betriebstechnik Prüfungsfragen von den Klassen E und A auf die Klasse N anwenden. Gewährt man für die Klasse N keinen Kurzwellenzugang, dann müssen selbstverständich die entsprechenden Prüfungsfragen dafür auch entfallen.
Klaus du hast es wieder nicht verstanden.
Es wäre besser gewesen, alle in den Vortrag des Herrn ......vom DARC auf der UKW-Tagung in Weinheim letzte Woche am Samstag einzuladen,
der alles relevante zu dem schon vorbereiteten Fragen und Antworten Katalog dort sagte.....
Es wird (wie in den USA) eine Stufenprüfung(en) geben.
Zuerst alle Prüfungsfragen Betriebstechnik und Vorschriften, die für alle 3 Klassen gleich sind.
Dann folgt ein Technikteil, der der beantragten Klasse entspricht.
Hat jemand Klasse E beantragt, muss der Prüfling die Teile Betriebstechnik und Vorschriften (das für alle gleich ist) bestehen.
Dann Technik für Klasse N und nach dem Bestehen dieses Teiles, nur noch die Teile der Technik machen, die für Klasse E relevant sind.
Hat jemand Klasse A beantragt und bisher gar nichts gehabt, folgt das selbige wie vorher, plus ein Teil der Technik der Klasse N, E und dann A.
Man muss also immer die Fragen im Technikteil richtig beantworten, dessen Klasse man beantragt hat.
Theoretisch könnte man A beantragen und z.B. nur bis E an diesem Tag kommen/bestehen.
Dann hätte man wenigstens E und könnte Wochen danach dann den Technikteil für A nachholen.
Bleibt der Prüfling auf N an dem Tag "sitzen", kann dieser den relevanten Teil der Technik für Klasse E später nachholen, falls das so beantragt war.
Mal so gedacht: Man hat E und will auf A "aufstocken". Dann muss zukünftig nur der Teil von A im Technikteil gemacht werden, der für A relevant ist.
Nicht wie z.Zt. noch, alles was man schon mal im Bereich Technik zur Prüfung Klasse E gemacht hat, nochmals in der Technik für Klasse A wiederholen.
Das reduziert die Fragen für diejenigen, die aufstocken wollen....
Ich habe noch soweit verstanden, dass man immer die Prüfung für die Klasse macht, die man beantragt hat
und sollte man dann den Technikteil der nächsthöheren Klasse (die man beantragt hatte) "versemmelen", kann dies nachgeholt werden.
Von der Bezahlung rede ich mal gar nicht.....
Oder ganz früher (vor Klasse 3) war es so, man musste soviel Punkte erreichen, um z.B. die Anwartschaft für die Klasse B zu haben.
In der Prüfung erreichte man nur die Punktezahl für die Klasse C oder A in den Teilen Betriebstechnik und Vorschriften, aber nicht im Technikteil....
So ähnlich ist es mit der neuen Prüfung.