tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

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DF2JP
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#16

Beitrag von DF2JP »

Einige haben ne Lamda3/4 bis 6/8
Der war gut ... %)

Joe
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noone
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#17

Beitrag von noone »

Donnergroll hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 18:54
noone hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 18:49 Personenschutz ist was anderes.

Die 10W EIRP sind willkürlich festgelegt.
Na und?
50 km/h sind auch willkürlich festgelegt, dennoch muss man sich dran halten.
Nein da missverstehst du was.
DIE Geschwingigkeitsbeschränkungen entstammen GRUNDSÄTZLICH aus blutiger Erfahrung und eiskalter logischer rechnerischer Erwägungen. Gut es wird übertrieben zur Zeit glaube ich aber eine weitere Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit für bestimmte Anwendungen (Dienstverkehr und Güterverkehr auch Leich-LKW und Pickups wäre sinnvoll). Vor allen nach Horrorfahrten bei schlechten Sichtverhältnissen wenn Tacho wie Navi einem sagen dass man 100 fährt und plötzlich ein LKW von hinten Lichthupe gibt mit den grossen Scheinwerfern. Ich denk mir immer wie Praktisch doch Elektro-LKW wären die den Lastverkehr durch 250 km Reichweite von der Straße zwingen.


Beim Funk gab es bei den kleinen Leistungen des Amateurfunks und noch kleineren Leistungen des CB Funks keine Geschädigten durch Bestrahlung, es sei denn durch absolute Dummheit, wie Anfassen der Antenne im Betrieb.
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#18

Beitrag von Donnergroll »

Juliett Sierra hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 18:43
mibo666 hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 18:13Du darfst da nichts einstellen. Das ist CB und wenn du was optimiert haben willst, wende dich an eine Werkstatt.
In den entsprechenden Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur habe ich keine Aussagen gefunden, die besagen, dass man nicht selbst ein zugelassenes Gerät bspw. auf den zulässigen Frequenzhub bei FM Modulation einstellen dürfte - das gleiche gilt für eine selbst vorgenommene Einstellung auf den maximalen Wert des zulässigen HF-Outputs.
Vielleicht täusche ich mich - falls es anders sein sollte, kann da vielleicht jemand die entsprechenden Passagen aus den Verordnungen mal hier einstellen?
Ich glaube, der Dreh- und Angelpunkt ist nicht die Verordnung, sondern die dem Gerät beiliegende Allgemeinzulassung.
Die Leistung ist darin verbindlich vermerkt.
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#19

Beitrag von Donnergroll »

noone hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 19:21
Donnergroll hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 18:54
noone hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 18:49 Personenschutz ist was anderes.

Die 10W EIRP sind willkürlich festgelegt.
Na und?
50 km/h sind auch willkürlich festgelegt, dennoch muss man sich dran halten.
Nein da missverstehst du was.
Gut möglich.
Ich verstehe immer noch nicht, was die gesetzliche Regelung, die Leistungen ab 10W EIRP als mutmaßlich gefährlich ansieht und daher eine Anmeldepflicht mit Personenschutzberechnungen bestimmt, weniger verbindlich für CB - Funker macht (die die Erfordernisse eh nicht erfüllen könnten) nur weil die 10W "willkürlich festgelegt" wurden?

Das kannst du mir aber bestimmt erklären.
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#20

Beitrag von Newcomer »

Na gut dann doch. auch wenn ich nerve HI %)

Diese Frage ob man selbst Hand anlegen darf in seinem CB Funkgerät
wurde doch auch schon in der Funkbasis diskutiert. :idea:

Den Weg der im dortigen Unterthema aufgezeigt wurde kann ich aus der Erinnerung
nur Skizzenhaft nachzeichnen und mögliche Suchbegriffe wie folgt, geben.

Zu dem CB Funkgerät selbst unterscheidet man die "Erlaubnis der Markteilnahme durch Selbsterklärung der Hersteller sich an den Gesetzen und Verordnungen innerhalb Europas zu halten" BNetzA überprüft Stichpunktartig ob CE Kennzeichnung in krassen Fällen entzogen wird.

Schraubt der Endanwender am am CB-Gerät dann erlischt dieses CE auf seinem Gerät und nur auf seinem Gerät.

Funkanlagengesetz konkurriert nicht mit dem Amateurfunkgesetz. :!:
https://www.gesetze-im-internet.de/fuag/FuAG.pdf

§ 9 Allgemeine Pflichten des Herstellers
§ 20 Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
§ 22 Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung -> BNetzA - In Verbindung mit

CB-Funk Vfg Nr. 21/2021
Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk.
von der BNetzA das dem Bundeswirtschaftsministerium angehört.


Dort in dieser Allgemeinzuteilung steht dann auch dieser Textblock

(6) Beim Auftreten von Störungen und bei Überprüfungen werden durch die Bundesnetzagentur für
CB-Funkgeräte die Parameter der europäisch harmonisierten Normen ETSI EN 300 135 und
ETSI EN 300 433 zugrunde gelegt. Hinweise zu Messvorschriften und Testmethoden, die zur
Überprüfung der o.g. Parameter beachtet werden müssen, sind ebenfalls diesen Normen zu
entnehmen. Wesentliche Anforderungen in diesen Normen sind insbesondere:
Dann diese Tabelle mit Leistung und FM HUB wie sie schon hier abgebildet war

Die ETSI EN 300 433 :holy:

https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/30 ... 10201c.pdf
Unterpunkt 6.
Achtung dieser Satz bei 6.5.3 dieses plus/minus 1.2KHz kann missverstanden werden. :shock:

Der Satz wundert mich seit Jahren und finde keine für mich logische Zuordnung.
Ist das generell gemeint oder nur bezogen auf ein 1.2KHz Signal. :?:

Viel Ausdauer bei dem zusammensuchen der einzelnen Vorschriften die da auch noch reinspielen.
Emmissionsschutzgedings und noch viel mehr. :think:

Das alles muss so nicht stimmen aber es geht zumindest ein blauer Faden durch diese unterschiedlichen Bestimmungen.
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SpaceTrip.gif (5.75 KiB) 1077 mal betrachtet
Grüsse Newcomer / Norbert
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#21

Beitrag von Seawolf »

Alles klar, vielen Dank für eure reichlichen Antworten. Ja, mit diesen 10% Toleranz hab ich ungefähr gerechnet. Sicherheitshalber ist es demnach trotzdem besser die reinen Vorgabewerte einzuhalten, da diese im Unterschied zu etwas zu hoch eingestellt in der Praxis wohl nichts ausmachen.
Ist dann halt immer nur die Frage wie lupenrein Funkgeräte beim Fachhändler abgeglichen werden, ob da 0.1 oder 0.2 Watt nach oben so eingestellt werden damit der Kunde nicht sagen kann ist unter 4 Watt oder ob in der Realität doch auf den Punkt gebracht die 4.0 Watt eingestellt werden ist irgendwo im Vertrauensbereich, den man nicht beeinflussen kann, je nachdem was für ein Techniker wie ein Gerät wie abgleicht. Ähnlich halt dann dem Hub betreffend. Nach Abgleich hat man aber ein sicheres Argument in der Hand wenn das Gerät entsprechend versiegelt ist.
In Gott vertrauen auf den Fachändler gehe ich von einem postalisch abgeglichenem Gerät jedesmal erstmal aus, soviel Vertrauensvorsprung werd ich haben müssen. Out of the box sind fast alle Geräte, sagen wir mal verbesserungsbedürftig und ein Fall für den Messplatz.

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QTH: Dortmund, 78m ü. N.N, JO31TM
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#22

Beitrag von Donnergroll »

Was willst du jetzt eigentlich fragen oder sagen?

Aus der Erinnerung nur Skizzenhaft nachzeichnen...
Nicht ganz einfach, bei dir durchzublicken....

:clue:
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#23

Beitrag von Donnergroll »

Newcomer hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 19:59 Na gut dann doch. auch wenn ich nerve HI %)


Was willst du jetzt eigentlich fragen oder sagen?

Aus der Erinnerung nur Skizzenhaft nachzeichnen...
Nicht ganz einfach, bei dir durchzublicken....

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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#24

Beitrag von Donnergroll »

Seawolf hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 20:59
In Gott vertrauen auf den Fachändler gehe ich von einem postalisch abgeglichenem Gerät jedesmal erstmal aus, soviel Vertrauensvorsprung werd ich haben müssen.
Ich meine mal gehört zu haben, das die Randy III von Händlern (bei Ebay?) Out of the box bereits für andere HF - Bänder freigeschaltet geliefert werden und damit gar nicht mehr als CB - Gerät betrieben werden dürfen.

Das kann für den Betreiber ein böses Erwachen geben, wenn es denn stimmt.
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#25

Beitrag von Seawolf »

Dann muss aber klar deklariert sein, daß es sich um eine modifizierte Exportversion der Randy III handelt.
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#26

Beitrag von Donnergroll »

Seawolf hat geschrieben: Sa 2. Jul 2022, 21:09 Dann muss aber klar deklariert sein, daß es sich um eine modifizierte Exportversion der Randy III handelt.
Ja klar, aber angeblich sollen erweiterte Geräte als CB-Geräte verschickt worden sein.
Ich meine sogar, das hätte hier in der Funkbasis jemand geschrieben.
Was aber nichts heißen muss.
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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#27

Beitrag von Newcomer »

Donnergroll.

einen schönen Abend dir. Viele Verbindungen

AUF FUNK :lol:

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Re: tolerierte Leistungsobergrenzen für CB-Geräte

#28

Beitrag von Romeo Oscar ( 13RO763) »

War ja klar, dass der Thread bei dieser Fragestellung wieder abdriften muss.

Ich sage nur: "agent provocateur"

:closed:
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:sup: Joachim :sup:

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