Das ist auch keine Sonderregelung - das ist nur ein Hinweis, dass die existierende Regelung auch über einen Remotezugang funktionieren würde.
Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
doch, das ist eine Sonderregelung für die Pandemiezeit, mit welcher der Ausbilder nicht physisch beim Auszubildenden anwesend sein muss
73 Klaus, Seeadler, 13GD60, DK4PK
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Was Klaus aber gerne hätte, wäre eine Sonder-/oder Ausnahmeregelung..., aber seinem Vorschlag wurde ja leider nicht entsprochen (s. #1)
Meiner Meinung nach völlig am Bedarf vorbei. Und die BNetzA unnötig behelligt.
Völlig klar, dass Remotebetrieb legal machbar wäre, ich glaube, dass hat nur einer nicht verstanden.
Meiner Meinung nach völlig am Bedarf vorbei. Und die BNetzA unnötig behelligt.
Völlig klar, dass Remotebetrieb legal machbar wäre, ich glaube, dass hat nur einer nicht verstanden.
73 / Horst
Gäbe es Grenzwerte für geistige Umweltverschmutzung, würden die hier von einigen Kandidaten täglich um ein Mehrfaches überschritten.
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Nein, eben nicht. Physische Anwesenheit ist zwingend vorgeschrieben
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Gemäß den Bestimmungen des § 12 Absatz 2 Amateurfunkverordnung (AFuV) ist ein Auszubildender nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht des Rufzeicheninhabers zur Teilnahme am Amateurfunkdienst berechtigt.
Zuletzt geändert von Radnor am Do 11. Mär 2021, 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Ich wiederhole: Ja klar ..... die ist ja bei einer Remoteanwendung gegeben
Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
ist ein Auszubildender nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht
das ist bei Remotebetrieb eben nicht so
denke das Schreiben der Bundesnetzagentur ist diesbezüglich ja auch eindeutig
Zuletzt geändert von Radnor am Do 11. Mär 2021, 15:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Du solltest unbedingt noch einmal die Antwort der BNetzA lesen und drüber nachdenken.
Von wo aus der "Azubi" die Funkstelle bedient spielt dabei keine Rolle!- Der ausbildende Funkamateur befindet sich am Standort der Amateurfunkstelle und hat unmittelbare (physische) Aufsicht über die Amateurfunkstelle. Er kann jederzeit den Funkbetrieb unterbinden oder in den Sendebetrieb eingreifen.
73 / Horst
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
ja, jetzt, eben durch diese Sonderregelung während der Pandemiezeit ...dannach ist damit wieder Essig ...dann ist wieder die physische Anwesenheit des Ausbilders beim Azubi verlangt
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Wer lesen (und verstehen) kann ist klar im Vorteil..........
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Alternativlösung ist kein Element von Sonderregelung.
Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
oh man ...Alternativlösung für die Zeit der Pandemie, nicht generell ...ist lesen und verstehen wirklich so schwer?
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Frag ich mich auch .... also eine Sonderregelung würde offiziell in einem Amtsblatt der BnetzA erwähnt werden.
Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten
Du hast aber schon gelesen, was die Bundesnetzagentur geschrieben hat oder? kommt ja vielleicht noch ins Amtsblatt, ist ja ganz frisch
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