Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten

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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten

#16

Beitrag von DC5WP »

ROMEO 1 hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 14:37 Also einen dringenden Bedarf für eine Sonderregelung kann ich nicht erkennen.
Das ist auch keine Sonderregelung - das ist nur ein Hinweis, dass die existierende Regelung auch über einen Remotezugang funktionieren würde.
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten

#17

Beitrag von Radnor »

DC5WP hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 15:22 Das ist auch keine Sonderregelung -
doch, das ist eine Sonderregelung für die Pandemiezeit, mit welcher der Ausbilder nicht physisch beim Auszubildenden anwesend sein muss
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten

#18

Beitrag von ROMEO 1 »

Was Klaus aber gerne hätte, wäre eine Sonder-/oder Ausnahmeregelung..., aber seinem Vorschlag wurde ja leider nicht entsprochen (s. #1)

Meiner Meinung nach völlig am Bedarf vorbei. Und die BNetzA unnötig behelligt.

Völlig klar, dass Remotebetrieb legal machbar wäre, ich glaube, dass hat nur einer nicht verstanden.
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten

#19

Beitrag von Radnor »

ROMEO 1 hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 15:37
Völlig klar, dass Remotebetrieb legal machbar wäre, ich glaube, dass hat nur einer nicht verstanden.
Nein, eben nicht. Physische Anwesenheit ist zwingend vorgeschrieben
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten

#20

Beitrag von DC5WP »

Radnor hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 15:43 Nein, eben nicht. Physische Anwesenheit ist zwingend vorgeschrieben
Ja klar ..... die ist ja bei einer Remoteanwendung gegeben :-)
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten

#21

Beitrag von Radnor »

DC5WP hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 15:45
Radnor hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 15:43 Nein, eben nicht. Physische Anwesenheit ist zwingend vorgeschrieben
Ja klar ..... die ist ja bei einer Remoteanwendung gegeben :-)
Gemäß den Bestimmungen des § 12 Absatz 2 Amateurfunkverordnung (AFuV) ist ein Auszubildender nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht des Rufzeicheninhabers zur Teilnahme am Amateurfunkdienst berechtigt.
Zuletzt geändert von Radnor am Do 11. Mär 2021, 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten

#22

Beitrag von DC5WP »

Radnor hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 15:46
DC5WP hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 15:45
Radnor hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 15:43 Nein, eben nicht. Physische Anwesenheit ist zwingend vorgeschrieben
Ja klar ..... die ist ja bei einer Remoteanwendung gegeben :-)
Gemäß den Bestimmungen des § 12 Absatz 2 Amateurfunkverordnung (AFuV) ist ein Auszubildender nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht des Rufzeicheninhabers zur Teilnahme am Amateurfunkdienst berechtigt.
Ich wiederhole: Ja klar ..... die ist ja bei einer Remoteanwendung gegeben :-)
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten

#23

Beitrag von Radnor »

DC5WP hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 15:47 Ich wiederhole: Ja klar ..... die ist ja bei einer Remoteanwendung gegeben :-)
ist ein Auszubildender nur unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht

das ist bei Remotebetrieb eben nicht so

denke das Schreiben der Bundesnetzagentur ist diesbezüglich ja auch eindeutig
Zuletzt geändert von Radnor am Do 11. Mär 2021, 15:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten

#24

Beitrag von ROMEO 1 »

Du solltest unbedingt noch einmal die Antwort der BNetzA lesen und drüber nachdenken.
- Der ausbildende Funkamateur befindet sich am Standort der Amateurfunkstelle und hat unmittelbare (physische) Aufsicht über die Amateurfunkstelle. Er kann jederzeit den Funkbetrieb unterbinden oder in den Sendebetrieb eingreifen.
Von wo aus der "Azubi" die Funkstelle bedient spielt dabei keine Rolle!
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten

#25

Beitrag von Radnor »

ROMEO 1 hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 15:50

Von wo aus der "Azubi" die Funkstelle bedient spielt dabei keine Rolle!
ja, jetzt, eben durch diese Sonderregelung während der Pandemiezeit ...dannach ist damit wieder Essig ...dann ist wieder die physische Anwesenheit des Ausbilders beim Azubi verlangt
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten

#26

Beitrag von DC5WP »

Wer lesen (und verstehen) kann ist klar im Vorteil..........
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten

#27

Beitrag von DC5WP »

Alternativlösung ist kein Element von Sonderregelung.
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten

#28

Beitrag von Radnor »

DC5WP hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 15:55 Alternativlösung ist kein Element von Sonderregelung.
oh man ...Alternativlösung für die Zeit der Pandemie, nicht generell ...ist lesen und verstehen wirklich so schwer?
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten

#29

Beitrag von DC5WP »

Frag ich mich auch .... also eine Sonderregelung würde offiziell in einem Amtsblatt der BnetzA erwähnt werden.
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Re: Nutzung des Ausbildungsrufzeichen in Pandemiezeiten

#30

Beitrag von Radnor »

DC5WP hat geschrieben: Do 11. Mär 2021, 15:58 Frag ich mich auch .... also eine Sonderregelung würde offiziell in einem Amtsblatt der BnetzA erwähnt werden.
Du hast aber schon gelesen, was die Bundesnetzagentur geschrieben hat oder? kommt ja vielleicht noch ins Amtsblatt, ist ja ganz frisch
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