DocEmmettBrown hat geschrieben: ↑So 6. Dez 2020, 22:41Das Wort stammt noch aus vergangenen Tagen und bedeutet soviel wie "
von der Machart her ein CB-Gerät, aber ohne Zulassung/Konformitätserklärung und daher nur für den AFu geeignet (aber nicht auf 11 m)"
Also ein AFU-Gerät und kein CB-Funk-Gerät oder Betriebsfunk-Gerät.
Damit ist das ja schonmal klar definiert.
Die Jin-Ling-Kippen sind legal, sobald eine Steuerbanderole drum herum ist.
Genauso wie ein CB-Funkgerät legal ist wenn es eine entsprechend Kennzeichnung als CB-Funkgerät enthält.
Das lässt sich auch auch PMR- und Freenet-Geräte übertragen.
Damit sollte doch alles über den Verwendungszweck zweifelsfrei geklärt sein.