Spielt eigentlich ohnehin keine Rolle. Wenn Dir der Polizist eine OWi aufbrummt, was willst Du denn dann am Tatort sagen? Etwa zum Polizisten: "Nun machen Sie aber mal 'nen Punkt!" und er: "Ja, den kriegen sie in Flensburg auch noch dazu."?ROMEO 1 hat geschrieben: ↑Do 16. Jan 2020, 16:12Es ist schon ein Unterschied, ob ich die Taste am Kabelheadset zur Annahme/Beendigung eines Telefonats kurz drücken muss oder ob ich sie zum Senden mit dem Funkgerät gedrückt halten muss. Ob so ein Kabelheadset dann noch als Freisprechanlage im Sinne der StVO anzusehen ist, wird sicherlich noch zu prüfen sein. Anders wäre es wohl bei einer Feststelltaste, aber die ist ja im CB-Funk wieder nicht erlaubt (oder bin ich hier nicht auf dem Laufenden?).prof.dr.m hat geschrieben: ↑Do 16. Jan 2020, 06:27Habe ich ein Kabelheadset am Funkgerät (welches laut ADAC Rechtsabteilung als Freisprecheinrichtung gilt) und betätige dort die notwendige PTT dann ist das nicht verboten. Nehme ich aber ein Mikrofon in die Hand und halte dabei evtl. sogar gleichzeitig das Lenkrad, dann ist das verboten, weil das nicht als Freisprecheinrichtung gilt.
Ich fürchte, da ist der Automobilist mehr oder weniger hilflos der Polizei ausgeliefert, denn wegen so einem Kokolores klagen wird wohl keiner.
73 de Daniel