TKG und EMVU Beitäge

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dd1vl
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TKG und EMVU Beitäge

#1

Beitrag von dd1vl »

Hall Forengemeinde
Jedem Funkamateur werden die Beitäge immer wieder in Rechnung gestellt. TKG-Beitrag leuchtet mir ja ein. Aber was ist mit dem EMVU-Beitrag? Wofür werden die Gelder überhaupt verwendet? Nirgns ist was darüber zu lesen. Ich will ja nicht stänkern. Es gibt viele Funker die im CB-Band mit Afu-Geräten mit erhöhter Leistung rummachen ohne zur Kasse (EMVU-Gebühr) gebeten werden und die Bundesnsetzagentur schaut zu. Hier müßt sich dringend etwas ändern.Aber der liz Funkamateur nickt schaut zu und zahlt - wie hoch der Betag auch ausfällt.
Diese Zeilen sollten einem zum Denken veranlassen und man sollte sie mit einem grinsen lesen.
Trotzdem 73 gd dx von DD1VL (wolfgang)
df2tb
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Re: TKG und EMVU Beitäge

#2

Beitrag von df2tb »

Schau ich mir Deine Rechtschreibfehler an, dann regt das auch zum Denken an. Ansonsten verstehe ich nicht, was Dein Beitrag eigentlich bezwecken soll.

Andreas DF2TB
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dd1vl
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Re: TKG und EMVU Beitäge

#3

Beitrag von dd1vl »

auf blöde antworten kann man verzichten!!!!!!
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Wurstauge
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Re: TKG und EMVU Beitäge

#4

Beitrag von Wurstauge »

Umgangsformen im Forum,und so...
DO8ZZ
Nur verrückte hier! ;)
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michael07
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Re: TKG und EMVU Beiträge

#5

Beitrag von michael07 »

Hallo Funkfreunde,

hier nur mal die genauen Bezeichnungen der Amateurfunker und der CB Funker nach dem geltenden Frequenzplan der BNetzA:

Der Amateurfunk ist ein Funkdienst gemäß § 2 Nr. 2 des Amateurfunkgesetzes, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird.

Der CB-Funk ist ein privater Nahbereichsfunk und dient der Nachrichtenübermittlung (Sprache und Daten) zwischen den Nutzern "CB-Funker", wobei alle Nutzer gleichberechtigt sind.

Diese Definition der BNetzA, stellt klar, warum die Amateurfunker diese Gebühren bezahlen dürfen und die CB-Funker eben nicht.

Wer, wann, welche Funkgeräte zum Funken auf den CB Frequenzen benutzt, ist daher völlig unerheblich.

Besten Gruß
Michael
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Radnor
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Re: TKG und EMVU Beiträge

#6

Beitrag von Radnor »

michael07 hat geschrieben: Mi 6. Nov 2019, 09:26
Wer, wann, welche Funkgeräte zum Funken auf den CB Frequenzen benutzt, ist daher völlig unerheblich.
Von welcher Aussage genau leitest Du das ab?
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Re: TKG und EMVU Beitäge

#7

Beitrag von juergenegg »

Zitat: Schau ich mir Deine Rechtschreibfehler an, dann regt das auch zum Denken an. Ansonsten verstehe ich nicht, was Dein Beitrag eigentlich bezwecken soll.
Andreas DF2TB.......



Worum ging es doch gleich ? Um Rechtschreibung? :clue: Bis dahin war dein Beitrag unsachlich. Wer im Glashaus sitzt .... usw. lieber Andreas!
Ansonsten finde ich die Frage um die Beiträge schon gerechtfertigt wenn ein Foren User danach fragt! Was der Beitrag bezwecken soll kann ich dir vielleicht beantworten: Der eine oder andere User kann dem OM vielleicht mit einer Sachlichen Antwort helfen! :idea:

MfG
Jürgen
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michael07
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Re: TKG und EMVU Beitäge

#8

Beitrag von michael07 »

Hallo Klaus,

Solange keinerlei Störungen durch die Benutzung von Amateurfunkgeräten auf den CB Frequenzen verursacht werden, sieht sich die BNetzA nicht in der Pflicht zu handeln.
( Aussage der BNetzA auf meine Anfrage )

Der CB-Funk (engl. citizens band radio) ist eine Jedermannfunkanwendung, ein kostenfrei nutzbarer Sprech- und Datenfunk, dem ein Frequenzband um 27 MHz (11-Meter-Band) zugewiesen ist. Der dem CB-Funk zugeteilte Frequenzbereich liegt am oberen Ende der Kurzwelle und reicht in Deutschland von 26,565 MHz bis 27,405 MHz (80 Kanäle), europaweit von 26,965 MHz bis 27,405 MHz (40 Kanäle).

Besten Gruss
Michael
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Radnor
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Re: TKG und EMVU Beitäge

#9

Beitrag von Radnor »

michael07 hat geschrieben: Mi 6. Nov 2019, 09:57 Solange keinerlei Störungen durch die Benutzung von Amateurfunkgeräten auf den CB Frequenzen verursacht werden, sieht sich die BNetzA nicht in der Pflicht zu handeln.
( Aussage der BNetzA auf meine Anfrage )
jetzt mal ernsthaft: diese Aussage in rechtssicherer Form, würde viele Funkfreunde aus der Illegalität holen :tup:
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Alexander
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Re: TKG und EMVU Beitäge

#10

Beitrag von Alexander »

Hallo zusammen.

Jeder Verursacher von elektromagnetischer Strahlung ist per Gesetz verpflichtet, EMVU-Genühren zu entrichten. Die Grundlagen dazu sind in Deutschland im 26. BlmSchV vom 16.Dezember 1996, sowie auf europäischer Ebene die Richtlinie 2013/35/EU.
Insofern, ist klar und deutlich der gesetzliche Rahmen vorhanden.

Wie gesagt, betroffen sind alle Betreiber von Sendeanlagen. Funkamateure, welche Sendeleistungen von mehr 10 Watt nutzen, brauchen zudem auch eine Standortbescheinigung.

Auch wenn nachfolgender Satz einigen nicht gefallen wird, auch mir fällt es schwer (OT: wegen einer lange vorgegaukelten Freundschaft) daran zu erinnern, dass CB-Funker keine Gebühren zahlen müssen, ist Franz Ahne aus Eschenau, dem ehemaligen Gründer und Vorsitzenden des DAKfCBNF zu verdanken. Er war es der sich konsequent dafür eingesetzt hat,dass die CB-Funker von diesen Gebühren zu verschonen. Bei den Verhandlungen war ich zum Teil dabei.

Hier noch ergänzend was im OT-Modus:

Hier noch eine andere Anmerkung, die zu dem anderen Thread bezgl. des Herausfischens aus der Illegalität von CB-Funkern in diesem Forum führt.

Niemand hat die CB-Funker dazu gezwungen, nicht zugelassene Geräte und Leistungen einzusetzen. ergo warum sollte jemand aus etwas befreit werden, wenn er sich freiwillig und ohne Zwang in diese Situation begeben hat. Das Argument, dass man gezwungen sei höhere Leistungen zu verwenden um überhaupt raus zu kommen, ist ebenso unsinnig wie falsch. Schon per Definition ist CB-Funk, ein privater Nahbereichsfunk! Was könnte dieser gesetzliche Rahmen denn bedeuten? Bestimmt keine freiwillige Orientierungshilfe! Oder doch?
Ich kann mich noch gut erinnern, dass wir alle, die damals schon aktiv waren, selbst mit 0,5Watt europaweiten Funkverkehr hatten und zwar ohne jegliche Probleme. Hunderte von QSL-Karten zeugen bei vielen Funkfreunden davon.

Das wollte ich OT auch noch anmerken.

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Radnor
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Re: TKG und EMVU Beitäge

#11

Beitrag von Radnor »

Alexander hat geschrieben: Mi 6. Nov 2019, 11:35Ich kann mich noch gut erinnern, dass wir alle, die damals schon aktiv waren, selbst mit 0,5Watt europaweiten Funkverkehr hatten und zwar ohne jegliche Probleme. Hunderte von QSL-Karten zeugen bei vielen Funkfreunden davon.
sorry aber das ist bullshit und das weißt Du auch.

Deine Argumentation ist ähnlich wie bei so manchen Tempolimits an wirklich unnötigen Stellen (natürlich gibt es auch sinnvolle Stellen) oder Tempo 30 km/h vor Schulen, wenn zur Ferienzeit "geblitzt" wird. Total am "Sinn" vorbei ...aber die "Täter" machen es ja freiwillig... oder wer benutzt seine Garage wirklich nur für sein Auto? jeder hat noch anderen Kram drin stehen, sei es Gartenwerkzeug oder was auch immer. Auch das ist durch die Garagenverordnung verboten und kann bestraft werden. Alles Vorschriften welche an der Praxis vorbeigehen und geändert gehören ...

Auch heute noch sind Europaverbindungen via Raumwelle mit 0,5 Watt möglich aber darum geht es nicht. Damals in den 70er und 80er Jahren gab es eben viele Funkstationen im Nahbereich. Diese Situation hat sich aber geändert und die noch existenten Funkrunden müssen weitere Strecken überwinden um sich zu erreichen.

Natürlich nutzen die Funkfreunde die nicht freigegebenen Geräte freiwillig ...nur würden sie diese auch nutzen, wenn es mit den zugelassenen Geräten ebenso mit ihrer Hausrunde funktionieren würde? wahrscheinlich wohl eher nicht, deshalb trifft "freiwillig-gezwungen" es wohl besser.
Zuletzt geändert von Radnor am Mi 6. Nov 2019, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: TKG und EMVU Beitäge

#12

Beitrag von Alexander »

Hallo Willi, selbstverständlich hast Du recht, die Selbsterklärung ersetzt bei Funkamateuren die Standortbescheinigung. War ein freudscher Gedankenfehler.



vy 73 de Alexander
Zuletzt geändert von Alexander am Mi 6. Nov 2019, 13:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: TKG und EMVU Beitäge

#13

Beitrag von Alexander »

Radnor hat geschrieben: Mi 6. Nov 2019, 11:53
Alexander hat geschrieben: Mi 6. Nov 2019, 11:35Ich kann mich noch gut erinnern, dass wir alle, die damals schon aktiv waren, selbst mit 0,5Watt europaweiten Funkverkehr hatten und zwar ohne jegliche Probleme. Hunderte von QSL-Karten zeugen bei vielen Funkfreunden davon.
sorry aber das ist bullshit und das weißt Du auch.

Deine Argumentation ist ähnlich wie bei so manchen Tempolimits an wirklich unnötigen Stellen (natürlich gibt es auch sinnvolle Stellen) oder Tempo 30 km/h vor Schulen, wenn zur Ferienzeit "geblitzt" wird. Total am "Sinn" vorbei ...aber die "Täter" machen es ja freiwillig... oder wer benutzt seine Garage wirklich nur für sein Auto? jeder hat noch anderen Kram drin stehen, sei es Gartenwerkzeug oder was auch immer. Auch das ist durch das Garagennutzungsgesetz verboten und kann bestraft werden. Alles Vorschriften welche an der Praxis vorbeigehen und geändert gehören ...

Auch heute noch sind Europaverbindungen via Raumwelle mit 0,5 Watt möglich aber darum geht es nicht. Damals in den 70er und 80er Jahren gab es eben viele Funkstationen im Nahbereich. Diese Situation hat sich aber geändert und die noch existenten Funkrunden müssen weitere Strecken überwinden um sich zu erreichen.

Natürlich nutzen die Funkfreunde die nicht freigegebenen Geräte freiwillig ...nur würden sie diese auch nutzen, wenn es mit den zugelassenen Geräten ebenso mit ihrer Hausrunde funktionieren würde? wahrscheinlich wohl eher nicht, deshalb trifft "freiwillig-gezwungen" es wohl besser.
Hallo Klaus...

... bei aller verständlicher Emotion: Etwas als "bullshit" zu bezeichnen, nur weil jemand ein logisches Argument hat, zeugt nicht gerade von Kommunikationsfähigkeit. Der Vergleich mit Problemen ist Strassenverkehr ist einfach nicht zulässig, weil es mit diesem Thema nichts zu tun hat. Auch wenn Gurken und Tomaten Gemüse sind, vergleichbar sind sie nicht. Folge ich Deiner Argumentation, dann sollte es Gesetze geben, welche sich ständig verändern, nur weil sich - um bei Deinem Argument zu bleiben - in den Ferien die Situation vor Schulen und Kindergärten ändert.

Lass uns doch mal gründlich darüber nachdenken, was passiert wenn Deutschland z.B. 100 Watt auf CB-Funk erlauben würde?

Deutschland würde sich (wie schon mal bei Fernmeldeangelegenheiten) zumindest in Europa isolieren, es gibt nicht einen vernünftigen Grund sowas logisch zu vermitteln. Der CB-Funk würde den gesetzlich definierten Rahmen, nämlich NAHBEREICHSFUNK zu sein verlieren. Und noch etwas: Der CB-Funker würde eine Standortbescheinigung brauchen, weil er nicht (oder nur schwierig) in der Lage sein wird, die Selbsterklärung abzugeben. Denn die wäre zwingend fällig. Und auch die EMVU-Gebühren, welche ja auch bezahlt werden müssten, weil dies im Gesetz so geregelt ist. Dann frage mal die CB-Funker ob sie bereit sind diese Gebühren zu bezahlen. Wie sollte denn sonst die Ungleichbehandlung zu anderen Funkbetreibern erklärt werden?
Sollte Deine Idee sein eine neue Lizenz- oder Genehmigungkslasse zu schaffen, wo mit einem Gerät CB-Funk und Amateurfunk vereint erlaubt werden, das ist rechtlich nicht möglich, weil der CB-Funk kein "Funkdienst ist, er kann nicht automatisch - auch nicht per Gesetz in den Amateurfunk integriert werden. Und das hat nicht mit einer Neiddebatte zu tun.

vy 73 de Alexander

Noch ne Anmerkung:
Wenn Funkfreunde in einem Nahbereichsfunk wegen geringer Anzahl von Teilnehmern sich untereinander nicht erreichen, kann dafür ja wohl kaum der gesetzliche Rahmen dafür verantwortlich gemacht werden.
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Re: TKG und EMVU Beitäge

#14

Beitrag von Radnor »

Alexander hat geschrieben: Mi 6. Nov 2019, 12:52 ...dann sollte es Gesetze "geben, welche sich ständig verändern, nur weil...
...das ist doch bei allen Gesetzen so und soll auch so sein. Jedes Gesetz, jede Vorschrift oder Verordnung kann und soll den sich verändernden Gegebenheiten anpassen. Das ist ausdrücklich vorgesehen und wird ja auch ständig gemacht...
Lass uns doch mal gründlich darüber nachdenken, was passiert wenn Deutschland z.B. 100 Watt auf CB-Funk erlauben würde?
lass uns doch einfach mal darüber nachdenken, was passieren würde, wenn man nur ein paar "Eckpunkte" für den CB Funk vorschreiben und die Gerätschaft freistellen würde. Dann könnte man auch eine Wattgrenze X festlegen. Es ist einfach ein unsäglicher Zustand, dass sich ein nichtlizenzierter Funkfreund wegen dem Betrieb einer President Jackson auf 11m (um mal ein Beispiel zu nennen), in der Illegalität befindet. Das ist einfach nicht zeitgemäß
Der CB-Funk würde den gesetzlich definierten Rahmen, nämlich NAHBEREICHSFUNK zu sein verlieren.
wer hat denn "Nahbereichtsfunk" gesetzlich definiert? CB Funk heißt Citizen Band und somit Bürgerfunk. In welchem geografischen Abstand die Bürger zueinander zu wohnen haben, vermag ich aus der Bezeichung nicht zu erkennen. Deshalb ist Nahbereichsfunk bullshit (weil Du dieses Wort ja so magst) :roll: ...was ist denn dann mit den von Dir genannten europaweiten Verbindungen mit 0,5 Watt, entspricht das der gesetzlichen Definition von Nahbereich? wie kann eine europaweite Verbindung mit Nahbereichsfunk vereinbar sein? Oder ist Nahbereich europaweit und eben nicht weltweit? Wo ist denn die Grenze für den Nahbereich und wer hat sie definiert? Oder anders gefragt: wieso gilt der Betrieb mit der Beispiel-Jackson nicht als Nahbereich?

Ansonsten halte ich meine oben genannten Beispiele schon für statthaft, auch wenn sie nichts mit dem Funkthema zu tun haben. Es ging mir um einen Vergleich praxisfremder und an den Bedürfnissen der Menschen vorbeigehender Verordnungen, so wie die genannte Garagenverordnung.
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Re: TKG und EMVU Beitäge

#15

Beitrag von Radnor »

Alexander hat geschrieben: Mi 6. Nov 2019, 12:52Noch ne Anmerkung:
Wenn Funkfreunde in einem Nahbereichsfunk wegen geringer Anzahl von Teilnehmern sich untereinander nicht erreichen, kann dafür ja wohl kaum der gesetzliche Rahmen dafür verantwortlich gemacht werden.
verantwortlich nicht ...aber der gesetzliche Rahmen kann verändert werden um den Bürgern den Bürgerfunk möglich zu machen. Oder man ist um die Entwicklung froh, freut sich um jeden Funker welcher sein Equipment verschrottet und freut sich über die zur Verfügung stehenden Frequenzen zur monetären Verwertung...
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