Es gibt z.B. kein Elektro Gesetz. Trotzdem haben die VDE Richtlinien bzw. Empfehlungen diesen Charakter denn sie werden bei Unfällen die vor Gericht verhandelt werden als Grundlage herangezogen. So ist es auch mit Grenzwerten bei den Strahlungsleistungen von der BNetzA. Vor allem aber weil noch nicht 100% klar ist wie schädlich Funkwellen sind, vor allem wenn sie nur mit wenigen µV den Körper erreichen. Man hat aber trotzdem Grenzwerte festgelegt einfach um überhaupt einen Wert zu haben. Und Funk nur deswegen ganz zu verbieten weil man nicht abschließend weiß ob sie schädlich sind oder nicht ist auch keine Lösung, denn dafür nutzt sie uns Menschen viel zu sehr.LJ80 hat geschrieben: ↑Sa 2. Feb 2019, 22:09 Wenn das alles so unschädlich ist , warum müssen dann Standortbescheinigungen gemacht werden und Schutzabstände eingehalten werden oder gar die Leistung gedrosselt werden, selbst auf der Bnetz Seite werden hier Pegel anberaumt welche lediglich eine Empfehlung sind, also eine Empfehlung ist kein Gesetz und oder man muss sich daran auch nicht halten, siehe Richtgeschwindigkeit 130 auf der Autobahn, das ist auch nur im gleichen Sinn eine Empfehlung.
Bei den 130 Km/h Richtgeschwindigkeit gibts aber sehr wohl eine art juristische Grenze. Denn wenn du mit über 130 Km/h in einen Unfall verwickelt wirst, bist du immer mit schuldig wegen überhöhter Geschwindigkeit.
55 & 73 DMA284