Also erst einmal ist das keine Strafsache, sondern eine OWi und das Gerät wird auch nicht eingezogen. Aber der Reihe nach:Hunsrücker hat geschrieben: ↑Di 29. Jan 2019, 13:35Wieso funktioniert das dann bei der K-Lizenz nicht so? Beantragen, es gibt gewisse Auflagen die erfüllt werden müssen z.B keine anderen Frequenzen stören ö.ä. und wenn dagegen verstoßen wird, gibt es eine Geldstrafe und das Gerät wird entzogen - fertig.
Die AFu-Lizenz besteht aus drei Teilen:
- Vorschriften
- Betriebstechnik
- Technik
Bleibt die Technik. Was lernt man denn da? Was Boden- und was Raumwellen sind? Sollte man wissen. Ohmsches Gesetz? Wer das nicht kennen will, sollte sich ein anderes Hobby suchen. Aber gut, vielleicht könnte man dort im Vergleich zur Technik-E um den Preis des Selbstbaurechts vielleicht 10% einsparen, bestenfalls 20%.
Rechnen wir einmal zusammen. In einer fiktiven K-Lizenzprüfung müßtest Du können:
- Vorschriften 100%
- Betriebstechnik 99%
- Technik-K 80-90% der Technik-E
73 de Daniel